mabo27
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo, Ich habe einige Zeit in Bangladesch gelebt und mich dort erst verliebt und dann dort auch geheiratet. Die bengalischen Gesetze sind recht unterschiedlich, mein Mann ist Moslem und in Bangladesch ist es nicht möglich, dass zwei Menschen unterschiedlicher Konfessionen heiraten ( obwohl das im Islam möglich ist). Ich bin aus diesem Grund zum Islam übergetreten, da eine solche Verbindung sonst nicht möglich wäre. Das war für uns beide eine Formalität , da auch mein Mann nicht religiös ist. Wir mußten uns für eine Weile trennen, da ich hier noch meine Diplomarbeit fertig machen muß und er arbeitstechnisch noch einen Verrag bis Ende des Jahres erfüllen muß ( in Bangladesch).
Jetzt hat er einen Visumsantrag gestellt, um im Dezember nach Berlin zu kommen. Das scheint momentan aber unmöglich,da auch die deutsche Botschaft nur gleich-religöse anerkennt und ich einen schriftlichen Austritt aus der Kirche brauche, der vor der eigentlichen Hochzeit sein muss. Da dies aber nirgendwo mitgeteilt wurde, sondern sich erst beim Visumsantrsag herausgestellt hat, gibt es ein solches Papier auch nicht. Können sie mir igendwie helfen? Die deutsche Botschaft meinte lapidar, dass ich dann eben nach Banglasdesch fliegen müsse und nochmal heiraten, mit diesem Papier. Es erscheint mir, wie der eigentliche Irrsinn, dass genau sie nochmehr Papiere verlangen, obwohl ihnen klar ist, dass es für die meisten nur eine Formularität ist und eine Hochzeit sonst unmöglich..
ich wäre froh über eigene Erfahrungen und Hinweise... herzlichen Dank
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