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Heirat in Bangladesch (Gelesen: 9.705 mal)
mabo27
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15.08.2006 um 09:37:23
 
Hallo,
Ich habe einige Zeit in Bangladesch gelebt und mich dort erst verliebt und dann dort auch geheiratet. Die bengalischen Gesetze sind recht unterschiedlich, mein Mann ist Moslem und in Bangladesch ist es nicht möglich, dass zwei Menschen unterschiedlicher Konfessionen heiraten ( obwohl das im Islam möglich ist). Ich bin aus diesem Grund zum Islam übergetreten, da eine solche Verbindung sonst nicht möglich wäre. Das war für uns beide eine Formalität , da auch mein Mann nicht religiös ist. Wir mußten uns für eine Weile trennen, da ich hier noch meine Diplomarbeit fertig machen muß und er arbeitstechnisch noch einen Verrag bis Ende des Jahres erfüllen muß ( in Bangladesch).

Jetzt hat er einen Visumsantrag gestellt, um im Dezember nach Berlin zu kommen. Das scheint momentan aber unmöglich,da auch die deutsche Botschaft nur gleich-religöse anerkennt und ich einen schriftlichen Austritt aus der Kirche brauche, der vor der eigentlichen Hochzeit sein muss. Da dies aber nirgendwo mitgeteilt wurde, sondern sich erst beim Visumsantrsag herausgestellt hat, gibt es ein solches Papier auch nicht. Können sie mir igendwie helfen? Die deutsche Botschaft meinte lapidar, dass ich dann eben nach Banglasdesch fliegen müsse und nochmal heiraten, mit diesem Papier. Es erscheint mir, wie der eigentliche Irrsinn, dass genau sie nochmehr Papiere verlangen, obwohl ihnen klar ist, dass es für die meisten nur eine Formularität ist und eine Hochzeit sonst unmöglich..

ich wäre froh über eigene Erfahrungen und Hinweise...
herzlichen Dank
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ronny
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Antwort #1 - 15.08.2006 um 10:18:17
 
Hallo,

Das Problem ist, dass ein Übertritt zum islamischen Glauben den Austritt aus der christlichen Religionsgemeinschaft bedingt.

Ansonsten liegt nach dem Eheschließungsrecht von Bangladesh eine religionsverschiedene Ehe mit christlicher Beteiligung vor, die nach dem Christian Marriage Act 1872 hätte geschlossen werden müssen. Nichtbeachtung dieser Regelung hat nach dem mir vorliegenden Text die Nichtigkeit zur Folge Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 15.08.2006 um 10:23:12
 
ja, ich bin aber vor der Heirat zum Islam konvertiert und dafür gibt es auch wiederum ein Papier, das das bestätigt....ist das wiederum ungültig, da ich nicht offizilell aus der Kirche ausgetreten bin?
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mabo27
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Antwort #3 - 15.08.2006 um 10:50:03
 
Was gibt es momentan für möglichkeiten für mich ausser nach Bangladesch zu fliegen?
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ronny
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Antwort #4 - 15.08.2006 um 10:50:08
 
mabo27 schrieb am 15.08.2006 um 10:23:12:
ja, ich bin aber vor der Heirat zum Islam konvertiert und dafür gibt es auch wiederum ein Papier, das das bestätigt....ist das wiederum ungültig, da ich nicht offizilell aus der Kirche ausgetreten bin?


Sieht so aus als würde die Botschaft davon ausgehen. Was ich ihr nicht ganz verdenken kann, da der Kirchenaustritt bei uns ja gesetzlich geregelt ist.

Was spricht gegen eine Wiederholung der Eheschließung der Eheschließung ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 15.08.2006 um 11:33:16
 
Danke für die Info, Ronny! Ich werde sehen, was ich machen kannn
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Abu
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Antwort #6 - 15.08.2006 um 11:48:15
 
Hi Ronny,

Widerspricht die Forderung nach einer Konvertierung nicht dem deutschen "ordre public"? Vgl. Art. 6 EGBGB:
Zitat:
Artikel 6
Öffentliche Ordnung (ordre public)

Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.

Abu


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Antwort #7 - 15.08.2006 um 11:59:14
 
Den Austritt aus der christlichen Religionsgemeinschaft kann man beim Amtsgericht durchführen lassen und bekommt dafür eine Bestätigung.
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Abu
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Antwort #8 - 15.08.2006 um 12:34:06
 
Saxonicus schrieb am 15.08.2006 um 11:59:14:
Den Austritt aus der christlichen Religionsgemeinschaft kann man beim Amtsgericht durchführen lassen und bekommt dafür eine Bestätigung.

Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich...

Abu
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ronny
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Antwort #9 - 15.08.2006 um 12:45:10
 
Abu schrieb am 15.08.2006 um 11:48:15:
Widerspricht die Forderung nach einer Konvertierung nicht dem deutschen "ordre public"? Vgl. Art. 6 EGBGB:



Im Grundsatz schon aber wir kommen nicht zu seiner Anwendung, weil die Wirksamkeit einer Eheschließung (hier gehts ja nur um die formellen Voraussetzungen) nicht  nach dem Heimatrecht , sondern nach dem Recht des Eheschließungsortes zu beurteilen sind.

Im übrigen bestand  dort auch die Möglichkeit einer konfessionsverschiedenen Eheschließung nach den (dem Art. 6 EGBGB - konformen) Christian oder Special Marriage Actsfür die Beiden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 15.08.2006 um 17:34:32
 
Ich sehe zur zeit keine andere Möglichkeit als in Bangladesch noch einmal zu heiraten und es dieses Mal besser zu machen...Ist es grundsätzlich einfacher nach dem " special mariage act" zu heiraten ? ( Ich höre hier das erste mal davon und  es erschient mir fraglich, ob die deutsche Botschaft dieses anerkennt, da sie speziell den Nachweis fordern, dass beide Ehepartner dieselbe Religion haben und das auch nachweisen müssen)

Danke für alle Anregungen und Hilfen! Smiley
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Antwort #11 - 15.08.2006 um 17:46:46
 
mabo27 schrieb am 15.08.2006 um 17:34:32:
Ist es grundsätzlich einfacher nach dem " special mariage act" zu heiraten ? ( Ich höre hier das erste mal davon und  es erschient mir fraglich, ob die deutsche Botschaft dieses anerkennt, da sie speziell den Nachweis fordern, dass beide Ehepartner dieselbe Religion haben und das auch nachweisen müssen)

Nein, das scheint nur der Fall zu sein bei Eheschließungen vor einem islamischen Geistlichen.
guck http://www.deutschebotschaft-dhaka.org/de/download/Urkundenueberpruefung.pdf (unter B.)

Abu
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Antwort #12 - 15.08.2006 um 18:11:11
 
Abu schrieb am 15.08.2006 um 17:46:46:
Nein, das scheint nur der Fall zu sein bei Eheschließungen vor einem islamischen Geistlichen.


Jepp, nach meinen Infos auch Zwinkernd

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Antwort #13 - 15.08.2006 um 18:24:08
 
Vielleicht findet sich aber die Antwort im deutschen Kirchenrecht. Nimm doch mal die Bescheinigung über deinen Übertritt zum Islam und frag bei deiner Kirche, ob das nicht die Beendigung deiner Mitgliedschaft in der Kirche zur Folge hatte. Wenn man dir das bestätigt - unabhängig von der nachzuholenden Deklaration bei der bei dir für Kirchenaustritte zuständigen Stelle - könnte das die Visastelle wohl zufriedenstellen.
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Antwort #14 - 15.08.2006 um 18:47:42
 
Reni schrieb am 15.08.2006 um 18:24:08:
Vielleicht findet sich aber die Antwort im deutschen Kirchenrecht. Nimm doch mal die Bescheinigung über deinen Übertritt zum Islam und frag bei deiner Kirche, ob das nicht die Beendigung deiner Mitgliedschaft in der Kirche zur Folge hatte. Wenn man dir das bestätigt - unabhängig von der nachzuholenden Deklaration bei der bei dir für Kirchenaustritte zuständigen Stelle - könnte das die Visastelle wohl zufriedenstellen.

Hhmm, der Kirchenaustritt hat Auswirkungen auf die Kirchensteuer und insofern denke ich nicht, daß die Kirchen hier großzügig Bescheinigungen ausstellen  grin.

Abu
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