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Heirat gültig in Bulgarien (Gelesen: 5.548 mal)
simsine58
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat gültig in Bulgarien
13.08.2006 um 10:33:02
 
Hallo,
bin seit 8 Jahren in Deutschland mit einem Bulgaren verheiratet und erfahre nun, dass die Eheschließung in Bulgarien nicht gültig ist. Könnt Ihr mir bitte helfen? Was muss ich tun, dass ich auch in Bulgarien verheiratet bin? Herzlichen Dank Smiley
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miramax
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.08.2006 um 08:04:26
 
Was heisst ''verheiratet'',habt Ihr auch nur in der Kirche oder Moschee geheiratet?Und wo,wie habt Ihr geheiratet?Habt Ihr überhaupt die Eheschliessung dem BG-Standesamt gemeldet?

Schreibe bitte mehr Information über den Fall.
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Gruesse
 
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simsine58
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.08.2006 um 18:26:04
 
SmileyHerzlichen Dank für Dein Interesse.
Wir haben in München standesamtlich geheiratet, nur das, also nicht kirchlich. Und jetzt heißt es, die Ehe, die auf dem dt. Standesamt geschlossen wurde, sei NICHT in BULGARIEN gültig.
Frage: Was muss ich tun, dass die Ehe auch in Bulgarien gültig ist?
Herzlichen Dank für Euere Antworten und für die Hilfe!!!
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Sondra
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Antwort #3 - 15.08.2006 um 07:32:46
 
simsine58 schrieb am 14.08.2006 um 18:26:04:
Wir haben in München standesamtlich geheiratet, nur das, also nicht kirchlich. Und jetzt heißt es, die Ehe, die auf dem dt. Standesamt geschlossen wurde, sei NICHT in BULGARIEN gültig.

Das halte ich für eine mächtig falsche Information. Du kannst hier (anklicken, Link ) nachlesen, was die deutsche Botschaft über heiraten deutsch / bulgarisch erläutert. Wäre eine kirchliche Trauung "Plicht", würde diese Information auf alle Fälle drin stehen. Und wenn es dich nicht weiter bringt bzw. du gerne die Bestätigung der bulgarischen Seite haben möchtest, dann kannst du einen der bulgarischen Konsulate oder die bulgarische Botschaft kontaktieren - auch über E-mail - und nachfragen.

* blaue Schrift anklicken, Link

Gruß  Smiley Sondra
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Abu
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Antwort #4 - 15.08.2006 um 11:35:33
 
Sondra schrieb am 15.08.2006 um 07:32:46:
Wäre eine kirchliche Trauung "Plicht", würde diese Information auf alle Fälle drin stehen.
Wo hat Sie denn geschrieben, daß die Heirat angeblich nicht gültig sei, WEIL sie nicht kirchlich geheiratet hat?

Abu
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Saxonicus
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Antwort #5 - 15.08.2006 um 12:19:50
 
miramax schrieb am 14.08.2006 um 08:04:26:
Habt Ihr überhaupt die Eheschliessung dem BG-Standesamt gemeldet?



Das dürfte doch die entscheidente Frage sein.
Wenn die BG-Behörden keine Kenntnis von der Eheschließung erhalten haben, können sie sie auch nicht anerkennen.
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Sondra
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Antwort #6 - 15.08.2006 um 13:11:53
 
Abu schrieb am 15.08.2006 um 11:35:33:
Wo hat Sie denn geschrieben, daß die Heirat angeblich nicht gültig sei, WEIL sie nicht kirchlich geheiratet hat?

Hat sie nicht. Ich habe es so verstanden aus der Formulierung
Zitat:
Wir haben in München standesamtlich geheiratet,
nur
das,
also nicht kirchlich
. Und jetzt heißt es, die Ehe, die
auf dem dt. Standesamt geschlossen
wurde,
sei NICHT in BULGARIEN gültig
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Smiley S
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #7 - 15.08.2006 um 13:20:16
 
Lesen, ned interpretieren Zwinkernd

Es kann durchaus sein, dass die Ehe um in Bulgarien wirksam zu sein überhaupt erst mal dort registriert werden muß Zwinkernd

Das hat nichts mit dem Kirchenkram zu tun Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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