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Duldung wegen möglicher Schwangerschaft? (Gelesen: 11.034 mal)
pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Duldung wegen möglicher Schwangerschaft?
18.07.2006 um 12:07:31
 
Hallo Leute,

habe folgende Situation. Bin schon seit 2 Jahren mit einem Deutschen zusammen, der allerdings noch verheiratet ist. Die Scheidung läuft irgendwie nicht voran, deswegen können wir nicht heiraten. Für mich wäre Heiraten ein Weg, mich in Deutschland zu integrieren und etwas arbeiten zu dürfen. Ich selbst komme aus einem Nicht-EU land und bin hier Studentin. Da ich sehr große Schwierigkeiten mit meinem Studium habe, werde ich meine Aufenthaltserlaubnis mit Höchstwahrscheinlichkeit bald verlieren. Dann werden wir uns trennen müssen, was keiner von uns beiden will. Wir haben momentan nur ganz kleine Hoffnung, dass die Scheidung doch noch klappt. Nur will der Richter vermutlich einen Versorgungsausgleich durchführen. Das wird sehr lang dauern und die Zeit haben wir leider nicht.

Wir wollten gemeinsam ein Kind haben. Zuerst wollten wir die Scheidung abwarten und dann heiraten, bevor wir mit Kindern anfangen. Jetzt ist die Situation für uns bedrohlich. Was würde es für mich bedeuten, wenn ich ein Kind haben würde? Mein Freund wird natürlich die Vaterschaft anerkennen und ich bekomme eine Duldung. Oder liege ich hier falsch?

Falls ich  dann geduldet bin, welche Rechte werde ich in diesem Land haben? Darf ich später etwas arbeiten, darf ich meine Heimat besuchen oder in Urlaub fahren?

Bevor wir uns für ein Kind entscheiden, wollen wir wissen, welche Folgen es für uns haben kann.

Danke im Voraus,

Pinguin
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.07.2006 um 12:26:34
 
Hoffe, ihr wollt kein Kind nur um die Situation zu retten?

Dazu sollte man dann lieber keine Ratschläge geben!
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pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.07.2006 um 13:28:07
 
Hallo Syria,

natürlich wollen wir ein Kind haben unabhängig von der Situation. Sogar nicht nur ein Kind sondern ein Paar!!! Warum siehst du es so schwarz? Kinder haben ist doch was besonderes!!!!

Gruß;
Pinguin
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.07.2006 um 13:46:06
 
Ich sehe das nicht schwarz. Klang nur ein wenig so, als sollte das Kind nur einen Zweck erfüllen und zwar den, dass Du eine Duldung bekommst.

Also, wenn das Kind geboren ist und die deutsche Staatsangehörigkeit hat, dann dürftest Du einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis haben.

Ob man Dir eine Duldung ausstellt, nur weil Du schwanger bist, dass kann ich nicht sagen.
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pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.07.2006 um 14:28:52
 
Hallo Syria,
Ich kann manchmal nicht alles 100% richtig rüberbringen, was ich sagen will. Für Nicht-Deutsche ist es sehr schwierig.

Das Kind soll am besten in Deutschland geboren werden. Stimmt es so? jetzt noch eine Frage: ich habe gedacht dass nachdem das Kind geboren wird, bekomme ich nur eine Duldung. Du sagst jetzt ich hätte dann einen Anspruch uf Aufenthaltserlaubnis. Habe ich dich richtig verstanden?
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pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 18.07.2006 um 15:01:01
 
oder ist Duldung gleich Aufenthaltserlaubnis in diesem Fall?
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.07.2006 um 15:04:22
 
Nach § 28 (1) Nr. 3 ist dem Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen eine AE zur Ausübung der Personensorge zu erteilen.


Das Kind müsste automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wenn Dein Freund Deutscher ist und die Vaterschaft anerkennt und eine Sorgerechtserklärung abgibt.
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Abu
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Antwort #7 - 18.07.2006 um 15:40:06
 
syria01 schrieb am 18.07.2006 um 15:04:22:
Das Kind müsste automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, wenn Dein Freund Deutscher ist und die Vaterschaft anerkennt und eine Sorgerechtserklärung abgibt.

Sorgerechtserklärung ist nicht notwendig, weil die (ledige) Mutter, un dum die geht es ja hier, auch ohne Erklärung das Sorgerecht hat.

Abu
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 18.07.2006 um 15:59:03
 
Ja, aber es ist wichtig für das Aufenthaltsrecht, dass der Vater die Sorgerrecht erklärt!
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Antwort #9 - 18.07.2006 um 16:21:46
 
syria01 schrieb am 18.07.2006 um 15:59:03:
Ja, aber es ist wichtig für das Aufenthaltsrecht, dass der Vater die Sorgerrecht erklärt!


In wiefern ?

Wenn der Vater Deutscher ist, wird das Kind durch die Vaterschaftsanerkennung auch Deutscher Zwinkernd

Dann gehts nur noch um das Sorgerecht der Mutter, welches diese zunächst dejure mit der Geburt erhält.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 18.07.2006 um 16:25:35
 
Hallo,

das: Zitat:
Ja, aber es ist wichtig für das Aufenthaltsrecht, dass der Vater die Sorgerrecht erklärt!


Wieso ist es wichtig, wenn der deutsche Vater das Sorgerecht erhält? Unabhängig vom Sorgerecht wird das Kind durch Abstammung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 StAG deutscher Staatsangehöriger.

Die Mutter des Kindes erhält deshalb nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG einen Aufenthaltstitel. Und zwar ganz unabhängig vom Sorgerecht des deutschen Vaters... oder sollte ich da was mißverstehen?

Blaise
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Blaise
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Antwort #11 - 18.07.2006 um 16:26:31
 
Oh Ronny war schneller
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pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #12 - 18.07.2006 um 17:42:03
 
danke für eure Antworten. Mir ist aber gar nicht klar, welche Rechte(außer Sorgerecht um das Kind) ich bekomme. Darf ich zum Beispiel etwas arbeiten(400€ Job), darf ich mal in Urlaub fahren, wie sieht es mit der Krankenversicherung für mich aus? Ich möchte mein deutsches Abitur an einer Fernschule machen. Ist es überhaupt mit diesem Status möglich?

Danke,
Pinguin
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 18.07.2006 um 17:48:27
 
Arbeiten darfst Du mit deutschem Kind, in Urlaub fahren, wenn das Geld reicht und wenn Du im Schengenraum bleibst (oder ein Visum für Dein Wunschurlaubsland bekommst, dann aber bitte nicht mehr als 6 Monate am Stück wegbleiben, reichen sollte das allemal). Krankenversicherung weiterhin studentisch (über Unterbrechungen durch Schwangerschaft, Geburt und Babypflege bitte informieren) oder über die Arbeit oder über das Job-Center.
Brauchst Du wirklich noch ein deutsches Abitur, wenn Du schon im deutschen Fachstudium bist?

Gruß, ULF
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pinguin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #14 - 18.07.2006 um 17:57:33
 
hallo Ulf,

ich habe eben Probleme mit meinem Studium, es ist nicht das was ich wollte. Ich darf ohne Abitur nix anderes studieren als das was ich studiere. Deswegen wäre deutsches Abitur sinnvoll.

Werde ich nach einiger Zeit (wenn ich zum Beispiel während ich arbeite(Teilzeit)Vesicherungspflichtige Beiträge(Steuern usw) zahle also wie ein Deutscher ) auch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen?

Danke!
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