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Illegaler aufenthalt (Gelesen: 4.277 mal)
lepotica
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20.06.2006 um 11:50:44
 
also ich hab mal ne frage und hoffe das ihr mir hier weiter helfen könnt.  also ein bekannter vor mir hatte vor 8 monaten abschiebung aber er ist untergetaucht. so also ich wollte wissen wenn er jetzt freiwillig ausreist wie lange bekommt er eine einreisesperre? und kann er überhaupt nochmal nach deutschland zurück kommen? und mit welchen konsequenzen muss er rechnen?
 :zelle

ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen danke schonmal im vorraus  

hajde cus danke

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schweitzer
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Antwort #1 - 20.06.2006 um 12:19:01
 
Hi lepotica,

also, eine Einreisesperre gilt zunächt einmal lebenslang. Allerdings ist es möglich, die nachträgliche Befristung der Einreisesperre zu beantragen. In dem Zusammenhang wird man aber ganz sicher hinsichtlich der Erstattung der entstandenen Kosten für eine Abschiebung bzw. anberaumte und dann wegen Untertauchen nicht durchführbare Abschiebung zur Kasse gebeten.

Ist die Einreisesperre dann befristet, ist danach unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen (Visa-) Bestimmungen eine Einreise nach Deutschland nicht mehr ausgeschlossen.

Davon unabhängig muss Dein Bekannter damit rechnen, dass er wegen Verstoß gegen das Ausländerrecht (Untertauchen) strafrechtlich belangt wird.

Trotz allem finde ich es gut, dass er sich offenbar nun stellen will und nun auch die freiwillige Ausreise plant. Ist das einzig Richtige, was er machen kann - inwieweit, das manches Geschehene mindert oder lindert ... - ich weiß es nicht - aber zu einer Umkehr ist es nie zu spät, und wenn sie aufrichtig gemeint und realisiert wird, sollte das nie zum Schaden sein.

Schöne Grüße -

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Mick
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Antwort #2 - 20.06.2006 um 12:26:14
 
Hoi,
das
Zitat:
also ein bekannter vor mir hatte vor 8 monaten abschiebung aber er ist untergetaucht.

klingt danach, als habe noch keine Abschiebung
stattgefunden. Klingt eher wie "ihm wurde die Ab-
schiebung angedroht, dann ist er untergetaucht".
Insofern wird als auch noch keine Einreisesperre
bestehen. Diese wird auch nicht entstehen, wenn
ihm die Ausländerbehörde die freiwillige Ausreise
ermöglicht. Mein Standard-Tipp: Karten aufdecken
und mit Flugticket bei der ABH vorsprechen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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schweitzer
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Antwort #3 - 20.06.2006 um 12:34:54
 
Hi Mick,

mit der Einreisesperre im Falle von bis dato lediglich erfolgter Abschiebungsandrohung okay -
wie ist es aber, wenn bereits ein Flugtermin feststand, Passersatzpapiere vorlagen (die nun sicher keine Gültigkeit mehr haben) und der Flug schon gebucht war ... - macht das (k)einen Unterschied hinsichtlich der Konsequenzen?

=schweitzer=
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lepotica
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Antwort #4 - 20.06.2006 um 12:43:09
 
ich danke für eure antworten aber was für kosten muss man da den bezahlen auch wenn sie ihn nicht abgeschoben haben? und was ich nicht so ganz verstanden hab vielleicht könnt ihr mir das nochmal sagen
  [fahne=weiss].

wenn er freiwillig weg will und sich da meldet kriegt er jetzt so einreise sperre oder nein? und woher weiss man wieviel die abschiebekosten sind?


sorry aber ich habs nicht so recht gerafft  blumenstrauss

dankeschön nochma
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Zkai
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Antwort #5 - 20.06.2006 um 13:00:37
 
Gehen wir mal von einem abgelehnten Asylbewerber aus und er ist nach Ankündigung der Abschiebung untergetaucht, dann ist es eigentlich recht einfach.

Falls er im Besitz eines Reisepasses sein sollte, dann geht er mit diesem und einem Flugticket Richtung Heimat zur Ausländerbehörde und erklärt, dass er freiwillig ausreisen will und somit seiner Ausreiseverpflichtung nachkommen will.

Dann bekommt er noch eine Grenzübertrittsbescheinigung und fertig. Diese Bescheinigung ist ein Nachweis für die ABH, dass er tatsächlich ausgereist ist und bei der Bundespolizei bei Ausreise abzugeben.

Das wars dann auch mit Kosten im Falle der freiwilligen Ausreise.





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Zkai
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Antwort #6 - 20.06.2006 um 13:05:40
 
schweitzer schrieb am 20.06.2006 um 12:34:54:
wie ist es aber, wenn bereits ein Flugtermin feststand, Passersatzpapiere vorlagen (die nun sicher keine Gültigkeit mehr haben) und der Flug schon gebucht war ... - macht das (k)einen Unterschied hinsichtlich der Konsequenzen?


Nö, wenn dann am Schluß die freiwillige Ausreise erfolgte nicht. Die Kosten werden natürlich erfasst, aber normalerweise nur geltend gemacht, wenn dann doch irgendwann eine Abschiebung notwendig war.
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lepotica
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Antwort #7 - 20.06.2006 um 19:14:30
 
so jetzt komm ich mal wieder mit meinem dummen fragen  Zwinkernd

also wenn man das jetzt alles so geregelt hätte ne und ich ihn in seinem heimat land heiraten würde dürfte er dan wieder zurück kommen und wie läuft sowas eigentlich ab?  [quatschen=quatschen.gif] denn ich bin mit ihm schon 2 jahre zusammen und er ist nur wegen mir nicht weg und ich hab schon soviel mit ihm geschafft dann schaffen wir das hoffentlich auch noch  Durchgedreht. da muss man doch diese familien zusammenführung beantragen oder so ne? und wie lange dauert sowas das geht ja bestimmt nicht von heute auf morgen. das is ja sowieso immer so viel papier kram  Schockiert/Erstauntm
oder an wen müsste ich mich wenden damit jemand meine fragen beantwortet?
weil sonst fallen mir noch tausend sachen zu fragen ein nicht das ihr mich hier irgendwann rauswerft  [fahne=weiss]

aufjedenfall schonmal  danke

:gr3
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Antwort #8 - 21.06.2006 um 07:57:43
 
familienzusammenführung geht ja erst, wenn ihr auch verheiratet seid
er soll ausreisen - schnellstmöglich und am besten mit grenzübertrittsbescheinigung der ausländerbehörde

du fliegst zu ihm, ihr heiratet dort und dann stellt er den antrag auf ein visum zur familienzusammenführung

eigentlich alles recht unproblematisch
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Antwort #9 - 22.06.2006 um 18:44:12
 
Zkai schrieb am 20.06.2006 um 13:00:37:
[...] er ist nach Ankündigung der Abschiebung untergetaucht, [...] Falls er im Besitz eines Reisepasses sein sollte, [...] und erklärt, dass er freiwillig ausreisen will und somit seiner Ausreiseverpflichtung nachkommen will.[...] Dann bekommt er noch eine Grenzübertrittsbescheinigung und fertig. [...]


Als Alternative käme aber auch in Anbetracht, dass ihm der Pass weggenommen und zum Flughafen geschickt wird, wo der Abflug stattfinden soll. Den Pass bekommt er dann wieder, wenn er das Flugzeug besteigt. Die Bestätigung des Abfluges an die ABH käme der GÜB gleich, oder?

Doc  Zwinkernd
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