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Krankenversicherung (Gelesen: 1.810 mal)
Foray
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(was soll das bedeuten?)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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30.05.2006 um 14:33:30
 
Folgende Situation: Meine Frau (ich: Deutscher; sie: Chinesin) kommt demnächst per FZF nach Deutschland. Nun meine Frage bezüglich der Krankenversicherung: ich bin Student und bei meinen Eltern noch etwa ein Jahr mitversichert. Nun müsste ich mich über die Studentenversicherung (etwa 55 Euro im Monat) das erste Mal versichern und meine Frau mitversichern. Allerdings weiß ich nicht ob das überhaupt geht (StudentenKV + Mitversicherung der Angehörigen) und zweitens habe ich theoretisch eine günstigere Möglichkeit im Kopf: ich werde noch ein Jahr bei meinen Eltern mitverischert sein und meine Frau meldet sich arbeitslos um dann über das Arbeitsamt kostenlos mitversichert zu sein. Was haltet ihr davon? Ist meine Theorie in der Praxis umsetzbar? Schon jemand Erfahrung mit dieser Thematik gemacht?
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Foray  
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Anni
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Beiträge: 34

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.05.2006 um 17:16:02
 
Hi Foray,

korriegiert mich wenn ich falsch liege, aber ist es nicht so das man sich erst dann arbeitslos melden kann bzw. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wenn man eine Zeit lang in Deutschland gearbeitet hat? Da das bei deiner Frau aber nicht der Fall ist, ist es doch auch nicht möglich Sie über das Arbeitsamt krankenversichern zu lassen oder?

Zum Glück kann ich meinen Mann mit in die Familienversicherung mit aufnehmen, dementsprechend hab ich dieses Problem nicht! Aber ich meine das deine Variante mit dem Arbeitsamt nicht möglich ist!

LG Anni
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Ob man jemand wirklich liebt, weiss man oft erst wenn man ihn verloren hat.
 
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 30.05.2006 um 19:14:57
 
Hi,

Naja, wenn man sich arbeitslos meldet, man nie gearbeitet hat und der Ehemann keine Mittel hat gibt's Hartz IV und das beinhaltet die KV.
Sie ist ja praktisch mittellos und hat aufgrund der Ehe mit einem Deutschen ein Recht in D zu sein.
Kein Mittelloser bleibt in D ohne KV wenn er sich an die richtige Stelle wendet.

Ich weiß nicht wie es dann ist, wenn sie alle Arbeitsangebote ablehnt bzw. keine Bewerbungen nachweist. Klar, Leistungen werden dann gestrichen aber was ist mit der KV?
Oder was ist, wenn sie z.B. aufgrund des Integrationskurses dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht?
Zahlt die Arge dann weiterhin die KV?

Ich habe zwar auch gerade meine  Liebste in China geehelicht aber bei uns ist das aufgrund meines Einkommens alles kein Thema.

Gruß,
Norbert


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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
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Zeppelin
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für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #3 - 05.06.2006 um 23:02:12
 
Du, bzw. Deine Eltern können sich auch bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob auch Deine Frau in die Familienversicherung mit aufgenommen werden kann.
Anderfalls, wenn Du dann selbst KV bist - auch als Student - ist es möglich, dass Deine Frau dadurch familienversichert ist. Dass must Du aber genau bei der KV erfragen, zu der Du dann gehst.

Gruß
Zeppelin
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dete
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Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 06.06.2006 um 18:02:41
 
anni,du täuschst dich.zu den anspruchsvoraussetzungen zu h4 gehört nicht,dass man schon eine gewisse zeit in deu wohnt.und bei h4 spielt es auch keine rolle,ob derjenige hier schon gearbeitet hat,das ist bei arbeitslosengeld massgebend.
wenn die bedarfsgemeinschaft nicht über ausreichend mittel verfügt,kann die bg h4 beantragen.
und mit den integrationskurs denke ich hier im forum gelesen zu haben,dass er bei h4-empfängern günstiger ist?und durch deutsch lernen würde sie ja eher den arbeitsmarkt zur verfügung stehen.
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