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Fangfrage an Ende der Einbürgerung? (Gelesen: 8.010 mal)
Saxonicus
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Antwort #15 - 08.05.2006 um 21:21:11
 
Bei den Fällen die ich angesprochen habe, handelte es sich nicht um bereits Eingebürgerte, sondern um Personen mit der Staatsangehörigkeit des "Verfolgerstaates". Wie sie allerdings wieder zu einem Pass ihres Heimatlandes (normalerweise wird bei Asylantrag der Pass, soweit noch vorhanden, einbehalten) gekommen sind, gehört auch zu den "Seltsamkeiten".
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Ulf
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Antwort #16 - 12.05.2006 um 13:04:11
 
Saxonicus schrieb am 05.05.2006 um 21:03:22:
Soweit es die religiöse Eheschließung anbelangt ist ja wohl Deine Anwesenheit nicht zwingend erforderlich. Ich habe jedenfalls schon an solchen Ritualen teilgenommen und da war auch nur der Bräutigam vor Ort. Die Braut war noch im Ausland.


Empfehle nur dringend Klärung, ob die deutschen Behörden so etwas als Ehrschließung ansehen und dafür AE erteilen.

Gruß, ULF
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Saxonicus
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Antwort #17 - 12.05.2006 um 19:44:25
 
Warum nicht ?
Polygamie wird doch auch schon akzeptiert und in einigen Jahren möglicherweise auch die Scharia.
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Blaise
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Antwort #18 - 12.05.2006 um 21:09:13
 
Hallo Saxonicus,

auch wenn Du dich auf ein Urteil beziehst, bei dem es um ein Bleiberecht einer 2. Frau ging:

"Polygamie" wird trotzdem nicht in D toleriert. Solche Ehen fallen nicht unter den Schutzbereich des GG!

In diesem Urteil ging es um einen Einzelfall - der hat keine Auswirkungen auf andere Fälle. Ganz im Gegenteil, es ist ständige Rechtsprechung, dass 2. Frauen keinen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet im Rahmen der Familienzusammenführung haben.

Also, nicht gleich den Deufel an die Wand malen..., sonst: Durchgedreht

Zitat:
Ene den dorz,
da Deiwel loßt ein Forz,

ene mene minke,
der duut furchtbar stinke,

ene mene meck,
und du bischd weg.


Grüße,

Blaise
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Saxonicus
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Antwort #19 - 13.05.2006 um 15:38:39
 
Laut dem Urteil des OVG ist eine Mehrehe auch in Deutschland schützenswert, wenn sie im Ausland rechtmäßig zustande kam.
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Antwort #20 - 13.05.2006 um 16:34:55
 
Hallo Saxonicus,

die Stelle im Urteil musst Du mir unbedingt mal zeigen. Die habe ich wohl übersehen...

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war die 2. Frau schon in Deutschland. Und das OVG hat lediglich festgestellt, dass tatsächliche Hinderungsgründe für eine Abschiebung vorliegen...Letztlich hat die zuständige ABH den Aufenthalt der Frau jahrelang hingenommen. Dann sollte eine Frau zurück ins Ausland.

Ich werde im Büro mal bei Gelegenheit das Urteil suchen... ich bin mir aber sicher, dass das OVG nicht festgestellt hat, dass eine 2. Ehe unter dem Schutz des Art. 6 GG steht.


Blaise
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Mick
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Antwort #21 - 13.05.2006 um 22:23:22
 
Blaise schrieb am 13.05.2006 um 16:34:55:
Ich werde im Büro mal bei Gelegenheit das Urteil suchen... ich bin mir aber sicher, dass das OVG nicht festgestellt hat, dass eine 2. Ehe unter dem Schutz des Art. 6 GG steht.


Hi,
es ging um einen Einzelfall, in dem der Betroffenen eine
Aufenthaltsbefugnis zugesprochen wurde, nach dem sie
jahrelang mit der Familie geduldet in D. lebte. Es wurde
definitiv nicht gesagt, dass eine Zweitehe unter den Schutz-
bereich des Art. 6 GG gehört.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Saxonicus
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Antwort #22 - 14.05.2006 um 13:19:41
 
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