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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
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Beitrag begonnen von Shahpur am 04.05.2006 um 12:42:37

Titel: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Shahpur am 04.05.2006 um 12:42:37
Guten Tag,

heute war es endlich soweit. Nach zwei Jahren Wartezeit durfte ich meine Einbürgerungsurkunde abholen. Nun musste ich vorher noch einen Zettel ausfüllen der einerseits besagte das meine wirtschaftlichen umstände gleichgeblieben sind, UND speziell nich die Frage ob ich noch politisch verfolgt werde, mit "ja" oder "nein" anzukreuzen. Dafür ist doch das Bundesamt für migration zuständig gewesen, und die haben entschieden, daß der status nicht entzogen wird. wozu jetzt nochmal die frage?
1. kann ich daß nach sovielen Jahren und dem wirrwarr in afghanistan selber nicht mehr abschließend beurteilen (ich war 5 jahre alt als wir nach deutschland sind) und
2. falls da jemand "nein" ankreuzen sollte bekommt der doch sicher die einbürgerungsurkunde nicht, weil dann ein nationalausweis fällig ist und der asylstatus verfällt oder?

ich habe jetzt nämlich angst, daß ich falls sich die lage in afghanistan stabilisieren sollte und ich zum ersten mal in meinem leben in mein heimatland fliege dann probleme bekomme weil ich ja als politisch verfolgter eingestuft bin und deswegen auch bei der entsprechenden Frage "ja" angekreuzt habe (also immernoch politisch verfolgt) mit "nein" würde ich dem Bundesamt für Migration ja direkt widersprechen.

darf ich also jetzt auch in mein land, oder nicht? bei den merkblättern steht nur, daß man bei einreise in das eigene land auf eigenes risiko reisen würde, weil die deutschen behörden einem nicht helfen können wenn die ausländischen behörden die person festhalten. bitte helft mir ich bin echt durcheinander, und hier sind ja ex-sachbearbeiter die sich da auskennen...  

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Shahpur am 05.05.2006 um 12:21:46
hat wirklich niemand eine ahnung? ich habe einen anwalt gefragt. der hat mir mittgeteilt daß die deutsche staatsbürgerschaft nur aufgrund der einreise ins heimatland nicht weggenommen werden kann.
anscheinend geht das nur wenn man in den militärdienst eines anderen landes geht, oder die staatsbürgerschaft eines anderen landes auf antrag annimmt etc...aber das wäre bei mir ja nicht der fall..

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Sondra am 05.05.2006 um 12:57:14

Shahpur schrieb am 04.05.2006 um 12:42:37:
darf ich also jetzt auch in mein land, oder nicht? bei den merkblättern steht nur, daß man bei einreise in das eigene land auf eigenes risiko reisen würde, weil die deutschen behörden einem nicht helfen können wenn die ausländischen behörden die person festhalten. bitte helft mir ich bin echt durcheinander, und hier sind ja ex-sachbearbeiter die sich da auskennen...  

Nun, ich bin kein Spezialist auf dem Gebiet, aber ich meine, dass die Merkblätter recht eindeutig sind: du darfst in deinem Ursprungsland reisen - ohne den Verlust oder Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit zu riskieren -, allerdings auf eigenem Risiko für den Fall, dass die afghanischen Behörden z.B. plötzlich auf die Idee kommen sollten, dich zum Wehrdienst zu verpflichten (da du ja auch noch afghanischer Staatsbürger bist) oder dich sonst wie genau so schlecht oder schlechter zu behandeln, als die sonstigen Staatsangehörigen. Als "Doppelter Staatsbürger" befindest du dich, unwissenschaftlich formuliert "mit dem Hintern in zwei Boote" - somit kannst du ins Wasser fallen, ohne dass die deutschen Behörden etwas dagegen unternehmen könnten - weil ja auch die afghanischen Behörden gewisse Rechte über dich geltend machen können.

So sehe ich das zumindest, und ich denke, dass es auch logisch ist - also, wenn du nicht 100% sicher bist, dass dir im Afghanistan kein Unheil droht bzw. dich erwischen könnte, würde ich es mir 3 x überlegen, mich dort mit großem Pomp und Hochzeitsfeierlichkeiten aufzuhalten  :-/

Dennoch "Toi, toi und alles Gute!".

Gruß, Sondra :)

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Shahpur am 05.05.2006 um 13:26:26

Sondra schrieb am 05.05.2006 um 12:57:14:
Nun, ich bin kein Spezialist auf dem Gebiet, aber ich meine, dass die Merkblätter recht eindeutig sind: du darfst in deinem Ursprungsland reisen - ohne den Verlust oder Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit zu riskieren -, allerdings auf eigenem Risiko für den Fall, dass die afghanischen Behörden z.B. plötzlich auf die Idee kommen sollten, dich zum Wehrdienst zu verpflichten (da du ja auch noch afghanischer Staatsbürger bist) oder dich sonst wie genau so schlecht oder schlechter zu behandeln, als die sonstigen Staatsangehörigen. Als "Doppelter Staatsbürger" befindest du dich, unwissenschaftlich formuliert "mit dem Hintern in zwei Boote" - somit kannst du ins Wasser fallen, ohne dass die deutschen Behörden etwas dagegen unternehmen könnten - weil ja auch die afghanischen Behörden gewisse Rechte über dich geltend machen können.

So sehe ich das zumindest, und ich denke, dass es auch logisch ist - also, wenn du nicht 100% sicher bist, dass dir im Afghanistan kein Unheil droht bzw. dich erwischen könnte, würde ich es mir 3 x überlegen, mich dort mit großem Pomp und Hochzeitsfeierlichkeiten aufzuhalten  :-/

Dennoch "Toi, toi und alles Gute!".

Gruß, Sondra :)



hi,
danke für die antwort. ich bin mir nicht sicher ob mir unheil droht, und da meine verlobung in pakistan war, kann es durchaus sein das dann meine hochzeit ohne mich vor ort stattfinden muss. die verlobungsfeier muss dann reichen...das ist echt mist, ich wollte ja die afgh. staatsbürgerschaft ablegen, aber das geht ja leider nicht...

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Saxonicus am 05.05.2006 um 20:57:25

Shahpur schrieb am 05.05.2006 um 13:26:26:
hi, ich wollte ja die afgh. staatsbürgerschaft ablegen, aber das geht ja leider nicht...


Normalerweise ist eine Aufgabe der afghanischen StaAng nicht möglich, aber Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel.
So weiß ich definitiv, daß mein Nachbar, als vormaliger Afghane nunmehr keine afghanische Staatsangehörigkeit mehr hat. Wie er das bewerkstelligt hat muß ich noch in Erfahrung bringen.
Unter den, im Jahre 2003 eingebürgerten Afghanen befinden sich ebenfalls drei (von insgesamt 4.948 eingebürgerten Afghanen), welche die afghanische Staatsangehörigkeit ablegen konnten/wollten.  
Also scheint es doch eine Möglichkeit zugeben.

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Saxonicus am 05.05.2006 um 21:03:22
Soweit es die religiöse Eheschließung anbelangt ist ja wohl Deine Anwesenheit nicht zwingend erforderlich. Ich habe jedenfalls schon an solchen Ritualen teilgenommen und da war auch nur der Bräutigam vor Ort. Die Braut war noch im Ausland.

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Ralf am 05.05.2006 um 22:49:49

Saxonicus schrieb am 05.05.2006 um 20:57:25:
Unter den, im Jahre 2003 eingebürgerten Afghanen befinden sich ebenfalls drei (von insgesamt 4.948 eingebürgerten Afghanen), welche die afghanische Staatsangehörigkeit ablegen konnten/wollten.  


Ich gebe keine Garantie, dass die Zahlen der Einbürgerungsstatistik zu 100 % stimmen, auf den Meldebögen ist schnell mal ein Kreuz an der falschen Stelle. Ich will trotzdem nicht völlig ausschließen, dass in Einzelfällen eine Entlassung ereicht werden konnte.

Zum Thema: Ich finde es schon etwas seltsam, wenn Leute, die gestern noch bekräftigt haben, im Heimatland immer noch politisch verfolgt zu sein, nach erfolgter Einbürgerung sofort dorthin reisen. Aber das muss jeder für sich entscheiden, es ist nicht verboten und hat auch keine Auswirkungen auf die einmal erfolgte Einbürgerung. Mehrstaater sollten die Hinweise auf dem ihnen ausgehändigten Merkblatt für Mehrstaater jedoch ernst nehmen, dieses wird nicht ohne Grund ausgegeben.

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Saxonicus am 06.05.2006 um 14:01:45

Ralf schrieb am 05.05.2006 um 22:49:49:
Zum Thema: Ich finde es schon etwas seltsam, wenn Leute, die gestern noch bekräftigt haben, im Heimatland immer noch politisch verfolgt zu sein, nach erfolgter Einbürgerung sofort dorthin reisen. Aber das muss jeder für sich entscheiden, es ist nicht verboten und hat auch keine Auswirkungen auf die einmal erfolgte Einbürgerung. Mehrstaater sollten die Hinweise auf dem ihnen ausgehändigten Merkblatt für Mehrstaater jedoch ernst nehmen, dieses wird nicht ohne Grund ausgegeben.


Ich habe aufgehört mich über diese "Seltsamkeit" zu wundern. Bei meinen Reisen in die Heimat meiner Frau erleben wir es immer wieder, wie diese "politisch Verfolgten" ihren Urlaub in ihrer Heimat verbringen, um dann wenn sie nach Deutschland zurückkehren, ihren Asylanspruch durch alle Instanzen weiter betreiben.

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Shahpur am 08.05.2006 um 12:31:40

Ralf schrieb am 05.05.2006 um 22:49:49:
Zum Thema: Ich finde es schon etwas seltsam, wenn Leute, die gestern noch bekräftigt haben, im Heimatland immer noch politisch verfolgt zu sein, nach erfolgter Einbürgerung sofort dorthin reisen. Aber das muss jeder für sich entscheiden, es ist nicht verboten und hat auch keine Auswirkungen auf die einmal erfolgte Einbürgerung. Mehrstaater sollten die Hinweise auf dem ihnen ausgehändigten Merkblatt für Mehrstaater jedoch ernst nehmen, dieses wird nicht ohne Grund ausgegeben.



also da muss ich jetzt auch mal dazu stellungnehmen:

wir sind vor über 20 jahren nach deutschland gekommen, und haben damals als familie asyl beantragt. und wurden als flüchtlinge anerkannt, wenn ich nach über 20 jahren der meinung bin mit dem deutschen pass wieder in mein land zu wollen werde ich als "betrüger" angesehen? das bundesamt für flüchtlinge hat selber und ohne befragung entschieden, daß sie meinen status nicht widerufen. dazu habe ich 2 jahre auf die antwort warten müssen (habe also vor zwei jahren den antrag gestellt), und daduch die vorteile des flüchtlingsstatus sowieso im verfahren verloren. d.h. in meinem fall hätte es garkeinen unterschied gemacht ob ich als "afghane" mich eingebürgert hätte oder als flüchtling. im schlechtesten fall hätte ich jetzt aber nochmal 2 jahren warten müssen (widerrufsverfahren und bayerns einbürgerungsbestimmungen), was aber nicht sinn der sache sein kann wenn das bundesamt für migration 2 jahre für eine antwort für die "privilegierten flüchtlinge" braucht. das einzige mal in dem ich gefragt wurde war GANZ am ende bei der überreichung der einbürgerungsurkunde, und wenn ich da von mir selber aus einfach mal gesagt hätte "nicht mehr verfolgt" ohne es selber sicher zu wissen (wir sind als famlilie gekommen, mein vater ist vor 3 jahren verstorben, wie soll ich das beurteilen können?!) und damit dem bundesamt für migration widerspreche, dann wäre das unangebracht. finde es schade das man wegen soetwas gleich mal in die ecke der asylerschleicher gedrängt wird. wir sind damals während der russisschen besatzung afghanistans geflüchtet, den krieg haben wir sicher nicht erlogen.

einerseits wird man als ausländer immer auf die deutsche bürokratie hingewiesen, wenn mal wieder etwas absolut unlogisches passiert. aber wenn man selber von dem bürokratischen ablauf ohne eigenen einfluss profitiert, dann wird man in eine betrüger ecke gedrängt. schade. hätte ich vorallem hier nicht erwartet...

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Shahpur am 08.05.2006 um 12:33:39

Saxonicus schrieb am 06.05.2006 um 14:01:45:
Ich habe aufgehört mich über diese "Seltsamkeit" zu wundern. Bei meinen Reisen in die Heimat meiner Frau erleben wir es immer wieder, wie diese "politisch Verfolgten" ihren Urlaub in ihrer Heimat verbringen, um dann wenn sie nach Deutschland zurückkehren, ihren Asylanspruch durch alle Instanzen weiter betreiben.


die seltsamkeit kommt daher, daß viele den status schon seit jahrzehnten haben, und sich dann die situation im heimatland verbessert hat, aber widerrufsverfahren früher praktisch NICHT durchgeführt wurden in deutschland. d.h. man sollt nicht gleich glauben, daß diese menschen ihr asyl erlogen haben. die widerrufsverfahren sind sein 2-3 jahren sehr in mode gekommen...

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Shahpur am 08.05.2006 um 12:40:54

Ralf schrieb am 05.05.2006 um 22:49:49:
Ich gebe keine Garantie, dass die Zahlen der Einbürgerungsstatistik zu 100 % stimmen, auf den Meldebögen ist schnell mal ein Kreuz an der falschen Stelle. Ich will trotzdem nicht völlig ausschließen, dass in Einzelfällen eine Entlassung ereicht werden konnte.


ich glaube ehrlichgesagt auch nicht daran, denke eher das sind statistikfehler. wobei meine ausbürgerung ja seitdem ich meine zusicherung hatte, normal weiterläuft. ich habe da ja nichts zurückgezogen, vielleicht bekomme ich dann mal in 10 jahren einen brief, daß ich nicht mehr afghane bin...;)

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Ralf am 08.05.2006 um 13:03:58

Shahpur schrieb am 08.05.2006 um 12:31:40:
werde ich als "betrüger" angesehen?


Das hat doch niemand behauptet, oder?

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Shahpur am 08.05.2006 um 13:17:30

Ralf schrieb am 08.05.2006 um 13:03:58:
Das hat doch niemand behauptet, oder?



hi,

also wenn ich lese "Ich finde es schon etwas seltsam, wenn Leute, die gestern noch bekräftigt haben, im Heimatland immer noch politisch verfolgt zu sein, nach erfolgter Einbürgerung sofort dorthin reisen." dann klingt das sicher nicht besonders positiv.

grundsätzlich sieht das sicher sehr seltsam aus für externe, aber wenn man sich mit der thematik befasst (was du ja schon lange genug machst) sollte man auch wissen, daß es nicht so einfach ist wie von dir dargestellt. ich gehöre z.b. zu den leuten die noch nie mal eben urlaub im heimatland gemacht haben, und jeder der die situation in afghanistan vor dem sturz der taliban kennt wird verstehen warum. die andere problematik, daß deutschland früher so gut wie nie den status widerrufen hat, habe ich auch schon erläutert.

ich hätte zu BEGINN des einbürgerungsverfahrens auch nichts dagegen gehabt wenn das bundesamt gesagt hätte: status zurück, hol einen afghanischen pass, nach zwei jahren bekommst du den deutschen. aber wenn mir nach zwei jahren mittgeteilt wird das ich den pass behalten "darf" und ich aufgrund von zusicherung und co. weiß das ich die deutsche sowieso bekomme und es sich um eine anspruchseinbürgerung handelt, wäre es doch wirklich sehr dumm dann am tag der urkundenübergabe mal alles nochmal über den haufen zu werfen. mir ist schon klar, daß ich dann von manchen leuten schiefe blicke bekomme, wenn ich nach kabul fliege, aber ich selber weiß daß ich nichts erschlichen habe weil ich die deutsche staatsangehörigkeit so oder so bekommen hätte.

ich habe mich damals, als ich gemerkt habe, daß das bundesamt zu lange mit einer antwort braucht, auch aktiv darüber informiert was passieren würde wenn ich mir einen afghanischen ausweis hole etc...d.h. ich habe auch schon während des verfahrens nie den armen verängstigten flüchtling gespielt um danach gleich mal party in kabul zu machen. die sachbearbeiterin hat mir damals selber empfohlen abzuwarten, als ich gesagt habe "die russische invasion ist ja vorbei...die werden sicherlich einen widerruf starten" hat sie gemeint: "warten sie doch noch, vielleicht werden zur zeit bei afghanen ja grundsätzlich keine widerrufsverfahren eingeleitet, daß kann man nie wissen"....deswegen habe ich mich damals vorsorglich schon um eine entlassung aus der afghanischen st.bürgerschaft bemüht.

sorry das ich das ganze jetzt hier ausgebreitet habe, aber manchmal muss man für sich und andere denen es vielleicht ähnlich ging eien lanze brechen...

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Ralf am 08.05.2006 um 13:21:20

Shahpur schrieb am 08.05.2006 um 13:17:30:
also wenn ich lese "Ich finde es schon etwas seltsam, wenn Leute, die gestern noch bekräftigt haben, im Heimatland immer noch politisch verfolgt zu sein, nach erfolgter Einbürgerung sofort dorthin reisen." dann klingt das sicher nicht besonders positiv.


OK, das war allerdings mehr allgemein gehalten und nicht speziell auf dich bezogen. ;)
In über 10 Jahren in der Einbürgerungsbehörde hat man da aber schon einiges erlebt.

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Shahpur am 08.05.2006 um 13:39:22

Ralf schrieb am 08.05.2006 um 13:21:20:
OK, das war allerdings mehr allgemein gehalten und nicht speziell auf dich bezogen. ;)
In über 10 Jahren in der Einbürgerungsbehörde hat man da aber schon einiges erlebt.



das ist mir schon klar, mache leute sind da schon ziemlich dreist, und da kann man verstehen wenn das nicht gefällt. umso schmerzlicher ist es aber, wenn man zu den leuten gehört, die eben nicht "urlaubsflüchtlinge" sind, und sich an die regeln gehalten hat, aber dann irgendwie aufgrund von bürokratie, neuen gesetzen und bayerischen eigenheiten auf die selbe schiene kommt. auch wenn deine aussage nicht speziell für meinen fall war...

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Saxonicus am 08.05.2006 um 21:21:11
Bei den Fällen die ich angesprochen habe, handelte es sich nicht um bereits Eingebürgerte, sondern um Personen mit der Staatsangehörigkeit des "Verfolgerstaates". Wie sie allerdings wieder zu einem Pass ihres Heimatlandes (normalerweise wird bei Asylantrag der Pass, soweit noch vorhanden, einbehalten) gekommen sind, gehört auch zu den "Seltsamkeiten".  

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Ulf am 12.05.2006 um 13:04:11

Saxonicus schrieb am 05.05.2006 um 21:03:22:
Soweit es die religiöse Eheschließung anbelangt ist ja wohl Deine Anwesenheit nicht zwingend erforderlich. Ich habe jedenfalls schon an solchen Ritualen teilgenommen und da war auch nur der Bräutigam vor Ort. Die Braut war noch im Ausland.


Empfehle nur dringend Klärung, ob die deutschen Behörden so etwas als Ehrschließung ansehen und dafür AE erteilen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Saxonicus am 12.05.2006 um 19:44:25
Warum nicht ?
Polygamie wird doch auch schon akzeptiert und in einigen Jahren möglicherweise auch die Scharia.

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Blaise am 12.05.2006 um 21:09:13
Hallo Saxonicus,

auch wenn Du dich auf ein Urteil beziehst, bei dem es um ein Bleiberecht einer 2. Frau ging:

"Polygamie" wird trotzdem nicht in D toleriert. Solche Ehen fallen nicht unter den Schutzbereich des GG!

In diesem Urteil ging es um einen Einzelfall - der hat keine Auswirkungen auf andere Fälle. Ganz im Gegenteil, es ist ständige Rechtsprechung, dass 2. Frauen keinen Anspruch auf Einreise in das Bundesgebiet im Rahmen der Familienzusammenführung haben.

Also, nicht gleich den Deufel an die Wand malen..., sonst: :D


Zitat:
Ene den dorz,
da Deiwel loßt ein Forz,

ene mene minke,
der duut furchtbar stinke,

ene mene meck,
und du bischd weg.


Grüße,

Blaise

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Saxonicus am 13.05.2006 um 15:38:39
Laut dem Urteil des OVG ist eine Mehrehe auch in Deutschland schützenswert, wenn sie im Ausland rechtmäßig zustande kam.

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Blaise am 13.05.2006 um 16:34:55
Hallo Saxonicus,

die Stelle im Urteil musst Du mir unbedingt mal zeigen. Die habe ich wohl übersehen...

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war die 2. Frau schon in Deutschland. Und das OVG hat lediglich festgestellt, dass tatsächliche Hinderungsgründe für eine Abschiebung vorliegen...Letztlich hat die zuständige ABH den Aufenthalt der Frau jahrelang hingenommen. Dann sollte eine Frau zurück ins Ausland.

Ich werde im Büro mal bei Gelegenheit das Urteil suchen... ich bin mir aber sicher, dass das OVG nicht festgestellt hat, dass eine 2. Ehe unter dem Schutz des Art. 6 GG steht.


Blaise

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Mick am 13.05.2006 um 22:23:22

Blaise schrieb am 13.05.2006 um 16:34:55:
Ich werde im Büro mal bei Gelegenheit das Urteil suchen... ich bin mir aber sicher, dass das OVG nicht festgestellt hat, dass eine 2. Ehe unter dem Schutz des Art. 6 GG steht.


Hi,
es ging um einen Einzelfall, in dem der Betroffenen eine
Aufenthaltsbefugnis zugesprochen wurde, nach dem sie
jahrelang mit der Familie geduldet in D. lebte. Es wurde
definitiv nicht gesagt, dass eine Zweitehe unter den Schutz-
bereich des Art. 6 GG gehört.

Titel: Re: Fangfrage an Ende der Einbürgerung?
Beitrag von Saxonicus am 14.05.2006 um 13:19:41
Guckst Du hier:

OVG Koblenz 10 A 11717/03

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