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befragung beim auslaenderamt (Gelesen: 6.431 mal)
alimaniamanta
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münchen, Bayern, Germany
münchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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03.05.2006 um 21:39:50
 
Hallo  Leute,
In 6 bis 8 Wochen werde ich vom Auslaenderamt Muenchen vorgeladen
Mein Mann hat den Antrag auf ein Einreisevisum gestellt
Ich habe meine Mann am 25.01.2006 in Peru geheirate ,wer weis bescheid was da auf mich zu kommt.Wie laeuft so eine Befragung ab.Danke
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emmaskatze
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Nur die Liebe zählt


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.05.2006 um 07:07:46
 
Hallo.
Wir hatten auch die Getrennte Befragung, mein Mann in Izmir, Türkei, und ich hier in Freising, das ist ja auch in der Nähe von München.
Lies Dir doch mal meinen Beitrag -Getrennte Befraung- vom 11.03. durch, dann kannst Du Dir schon mal ein Bild machen. Es muß aber nicht bei allen Botschaften so schlimm ablaufen.
Viele Grüße
Emmaskatze
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.05.2006 um 13:42:41
 
@emmaskatze
deine befragung bzw. die deines mannes in izmir ist die (verwerfliche) AUSNAHME und nicht der regelfall
was euch da passiert ist, ist traurig genug und sollte so nicht vorkommen

aber verunsichere hier die leute nicht

niemand muss angst haben vor einer getrennten befragung
schon gar nicht, wenn aus liebe + zuneigung geheiratet wurde



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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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thom
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Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 04.05.2006 um 14:03:34
 
zu ChicaLoca: "niemand muss angst haben vor einer getrennten befragung"
stimmt.
aber aufpassen muss man schon ein wenig, auch "wenn aus liebe + zuneigung geheiratet wurde."
das Lieblingsessen des anderen ist nicht immer ganz klar, auch die Lieblingsmusik oder die Hobbys, die Vornamen der Geschwister oder Eltern, manche Männer wissen die Augenfarbe der Verlobten nicht wirklich....oder den Geburtstag....oder den Hochzeitstag.....und wer wann und wie den Heiratsantrag gemacht hat, darüber ließe sich auch manchmal trefflich streiten.
Sicher ist es gut, wenn man selbstbewusst bleibt, ein paar Fotos oder Briefe von früher und der Heirat dabei hat etc. und auf den Schreibtisch plaziert - die will zwar oft angeblich keiner sehen, aber wenn man sie rüberschiebt....es wirkt. Und man hat was in der Hand, das gibt ein wenig Sicherheit.
Grüsse
thom

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emmaskatze
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Nur die Liebe zählt


Beiträge: 74
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.05.2006 um 18:53:34
 
@ChicaLoca

Wir haben aus Liebe und Zuneigung geheiratet. Angst vor der Befragung hatten wir auch nicht, weil wir das niemals geahnt hätten, daß sich eine dt.Botschaft so aufführt....
Aber nach der Befragung da hatten wir  ANGST, nämlich vor der Willkürlichkeit dieser Behörde in Izmir....
Habe hier nur geschrieben was passieren kann, nicht um den Leuten Angst zu machen, nur um sie zu warnen, damit sie vorsichtig sind!!!!!

Gruß
Emmaskatze
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caraa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.05.2006 um 23:27:06
 
Hallo alimaniamanta,

ich würde mir nicht allzu viele Sorgen machen. Bei unserer getrennten Befragung wurden mir hier in der ABH ca. 35 Fragen gestellt, alle eigentlich harmlos.
Z.B.:
'wer hat den Heiratsantrag gemacht?',
'wie heißen die Eltern und Geschwister mit Vornamen?',
'wer hat die Ringe bezahlt?',
'wo fand die Hochzeit statt?',
'benötigen Sie zur Kommunikation einen Dolmetscher?',
in welcher Sprache kommunizieren Sie miteinander?',
'haben Sie gemeinsame Freunde?',
'wie häufig telefonieren Sie miteinander?'
'wie häufig haben Sie sich bereits gegenseitig besucht?'
'welchen Schuabschluß hat Ihr Mann?'etc. pp 

dann wurden noch die Reisepässe fotokopiert (mit allen Stempeln) und das war's.

Wir konnten beide mehrere Fragen nicht beantworten, das war offensichtlich trotzdem ok. Drei Tage nach der Befragung war das Visum erteilt.

Viel Glück Euch beiden!
LG, Caraa
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'Just because you're paranoid, doesn't mean they're not after you'&&(Nirvana)
 
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San Judas
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Put the Champagne on Ice


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 05.05.2006 um 11:05:02
 
Ich glaube, Hochzeitsbilder sind das überflüssigste überhaupt. Dass ihr geheiratet habt, ist doch aktenkundig. Fragen zum Intimleben (wurden hier wohl gestellt, kotz) versteh ich irgendwie nicht. Wenn die Befrager von einer Scheinehe ausgehen, können sie auch davon ausgehen, dass man schon Sex hatte.

Die Befragung hat, meiner Meinung nach, den Zweck herauszufinden, ob man sich gut kennt. Da würd ich lieber viele Fotos von einem selbst mit der Gattin/dem Gatten, möglichst nicht alle vom gleichen Tag, vorlegen.
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San Judas
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Put the Champagne on Ice


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 05.05.2006 um 11:10:13
 
Ach ja; und Fotos von irgendwelchen Verwandten bringen auch nur was, wenn du da mit drauf bist. Die ABH/Botschaftsmitarbeiter kennen nämlich nur dich.
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #8 - 05.05.2006 um 11:54:41
 
Zitat:
'wer hat den Heiratsantrag gemacht?', 
'wie heißen die Eltern und Geschwister mit Vornamen?', 
'wer hat die Ringe bezahlt?', 
'wo fand die Hochzeit statt?', 
'benötigen Sie zur Kommunikation einen Dolmetscher?', 
in welcher Sprache kommunizieren Sie miteinander?', 
'haben Sie gemeinsame Freunde?', 
'wie häufig telefonieren Sie miteinander?' 
'wie häufig haben Sie sich bereits gegenseitig besucht?' 
'welchen Schuabschluß hat Ihr Mann?'etc. pp   

Wenn man es liest, dann stellt man sich die Frage, ob der Anzahl der Leute mit ungesundem Interesse an den Privatleben der anderen in dem Auswärtigen Dienst überproportional vertrtetten wäre.
Die Fragen:
'wer hat den Heiratsantrag gemacht?', 
'wer hat die Ringe bezahlt?', 
'wie häufig telefonieren Sie miteinander?
sind eindeutig unzulässig.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #9 - 05.05.2006 um 11:59:21
 
caraa schrieb am 04.05.2006 um 23:27:06:
Hallo alimaniamanta,



'wie heißen die Eltern und Geschwister mit Vornamen?',


Viel Glück Euch beiden!
LG, Caraa


Obwohl wir nun schon fast ein Vierteljahrhundert  verheiratet sind, kenne ich die "echten" Namen der zahlreichen Geschwister meiner Frau immer noch nicht.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #10 - 05.05.2006 um 12:10:25
 
Arkha schrieb am 05.05.2006 um 11:54:41:
Wenn man es liest, dann stellt man sich die Frage, ob der Anzahl der Leute mit ungesundem Interesse an den Privatleben der anderen in dem Auswärtigen Dienst überproportional vertrtetten wäre.
Die Fragen:
'wer hat den Heiratsantrag gemacht?',  
'wer hat die Ringe bezahlt?',  
'wie häufig telefonieren Sie miteinander?
sind eindeutig unzulässig.


Hi,
ich würde herausstellen, dass diese Fragen nach Deiner Ansicht
unzulässig sind.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ronny
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Antwort #11 - 05.05.2006 um 12:10:39
 
Zitat:
sind eindeutig unzulässig.


Hi,

wo steht das ? Bitte mal eine konkrete Fundstelle woraus sich die Unzulässigkeit ergeben soll Zwinkernd

Die Fragen stehen im Zusammenhang mit den Anhaltspunkten die nach der EU-Rats-Entschließung als Indiz für das Vorliegen einer Scheinehe gewertet werden könnten :

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1126081707

Da sich die Verdachtsmomente durch wahrheitsgemäße Beantwortung ausräumen lassen, halte ich die Fragen weder für zu persönlich noch ungeeignet.

Erst recht nicht für Zitat:
eindeutig unzulässig


Grüße
Ronny Zwinkernd



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 05.05.2006 um 12:40:15
 
Hi alimaniamanta,

aus Deinem Ausgangsposting ging ja noch nicht hervor, ob es überhaupt zu einer getrennten Befragung kommt.
Also bei mir war es absolut harmlos. Ich wurde nichts aus dem persönlichen Bereich gefragt, es wurden nur meine Angaben überprüft. Einzige Frage war, ob ich will, dass mein Mann nach D kommt.  Mein Mann wurde gar nicht extra eingeladen, sondern nur beim Antrag-abgeben kurz befragt (auch harmlos).

Mach Dich nicht unnötig verrückt, nicht alle (oder sogar: nur Wenige?) müssen durch den Fragenkatalog...

Grüße,
line.
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Arkha
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Der größte Lump im ganzen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #13 - 05.05.2006 um 13:31:39
 
Ich hatte bereits in einem Thread (Sorry, dass ich jetzt nicht danach suchen will) auf eine Diensteinweisung des Bundesinnenministeriums hingewiesen, wo man auf die Abrenzung des privaten Bereichs hingewiesen hatte.

Aber unabhängig davon, steht die Privatsphere sowieso unter besonderem Schutz und darf nur dann angetastet werden, wenn ein begründeter Verdacht besteht.

Insoweit hat Ronny recht, dass diese Fragen gestellt werden dürfen, wenn ein vorhandene begründete Verdacht sich dadurch aufräumen läßt.

Die Fragen als eine Routine zu stellen oder alle Ehepaare aus einem bestimmten Land zu befragen, schießt weit über die Ziel der o.g. EU-Rats-Entscheidung:

Zitat:
in der Erwägung, dass diese Entschließung nicht bezweckt, eine systematische Kontrolle der mit Angehörigen von Drittländern geschlossenen Ehen einzuführen, dass jedoch Überprüfungen vorgenommen werden sollen, wenn ein begründeter Verdacht besteht,
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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alimaniamanta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #14 - 05.05.2006 um 13:40:44
 
Hi Line
Ja mein Mann hat den Antrag abgegeben das war wie bei einer Massenabvertigung . Durch ein kleines Fensterchen hat er die Dokumente durchgegeben und er ist nur gefragt worden wie oft ich schon in Peru war und ob er nicht vielleicht mit dem deutsche Klima probleme haette.(fuer meinen Mann hat das ironisch geklungen ).Er antwortete  wo meine Frau ist da will ich auch sein ,es ist mir egal wo das ist.
Die vom deutschen Konsulat sagte auch in 6 bis 8 Wochen werde ich ins Auslaenderamt bebeten zur Befragung.Ich weis nicht ob er nochmal befragt wird. 

Liebe Gruesse    Heidemarie
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