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Intern. Heiratsurkunde mit Apostille? (Gelesen: 6.442 mal)
emmaskatze
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27.04.2006 um 06:40:02
 
Hallo an alle.
Ich brauche wiedermal Eueren Rat.
Wir hatten gestern einen Termin beim Standesamt wegen dem Antrag auf ein Familienbuch. Die SB sagte mit der normalen internationalen Heiratsurkunde kann sie nichts anfangen. Sie braucht eine Apostille dazu.
Ist das immer so? Ist das von Gesetz her Pflicht?
Das hat sie mir aber vorher nie gesagt. Wie kommen wir jetzt an eine neue Heiratsurkund plus Apostille aus der Türkei?
Die Familie meines Mannes kann uns leider nicht helfen, da sie 800 km weit enfernt von dem Ort wohnen, wo wir geheiratet haben....
Dank im voraus für Euere Antworten.
Gruß
Emmaskatze
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ronny
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Antwort #1 - 27.04.2006 um 07:42:57
 
Hallo,

du müßtest mal näher erklären, was Du mit internationaler Heiratsurkunde meinst Zwinkernd

Sicher nicht die vom Standesamt ausgestellte mehrsprachige Heiratsurkunde nach dem Abkommen vom 08.09.1976 , denn ansonsten wäre die Forderung der Standesbeamtin Unsinn. Urkunden die nach diesem Abkommen ausgestellt sind, werden ohne jede weitere Förmlichkeit wie Legalisation oder Apostille anerkannt.

Ich vermute mal Du meinst dieses rote Büchlein, das ist in der Tat keine Urkunde die anerkannt werden muß.

Die kann man btw im ländlichen Raum überall kaufen, so meine Erfahrung. Diesen Umstand kennen auch die meisten Standesbeamten.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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emmaskatze
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Antwort #2 - 27.04.2006 um 08:52:08
 
Hallo Ronny.
Nein, ich meine tatsächlich die mehrsprachig ausgestellte Heiratsurkunde der Gemeinde Kemer, Antalya, nicht das rote Buch.
Die Heiratsurkunde wurde auch von der dt.Botschaft aktzeptiert, mein Mann ist ja jetzt mittlerweile schon 2 Wochen hier.
Die Sachbearbeiterin sagte mir gestern, sie kann auf eine Apostille nicht verzichten, da sie die Echtheit dieser Urkunde sonst nicht prüfen kann.
Wir sollten doch die Urkunde "per Post zum Landratsamt Kemer schicken, die schicken sie uns dann mit der Apostille zurück". Ich sagte, das wäre in der Türkei ein wenig anders, da schickt man nicht einfach so mal Dokumente rum... Ihre Antwort darauf war, sie hätte wohl schon mehr Auslandserfahrung wie ich, und sie besteht auf die Apostille.
Wir wohnen hier in einer ganz kleinen Gemeinde in Bayern, und sie will sich viel. auch ein wenig wichtig machen. Aber das hilft mir jetzt auch nicht......
Viel. hast Du ja einen Rat für uns was wir jetzt machen können?
Gruß und Danke
Emmaskatze
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ronny
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Antwort #3 - 27.04.2006 um 09:15:33
 
Hallo emmaskatze,

gib ihr mal einen dezenten Hinweis auf folgende §§ in der Dienstanweisung für die Standesbeamten

1. § 120 Abs. 13 DA
2. § 114 Abs. 1 DA

§ 114 DA sagt, an Stelle der Legalisation tritt die Apostille bei den Unterzeichnerstaaten, Türkei ist Mitgliedsstaat.

§ 120 sagt, die mehrsprachigen Urkunden sind nach Art. 8 des Abkommens von Legalisation oder gleichwertiger Förmlichkeit befreit.

Ergo ist die Apostille as gleichwertige Förmlichkeit nicht zu fordern.

Sie kann das Ganze auch im Abkommen selbst nachlesen, wenn sie in ihrer Gesetzessammlung in der Ordnungsnummer 201 nachschaut, ich hoffe sie hat sie Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 27.04.2006 um 11:52:55
 
Danke Dir Ronny.
Ich werd ihr das mal alles sagen.
Nur wenn sie da nicht drauf eingeht und trotzdem die Apostille fordert, was dann?
Gruß
Emmaskatze
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emmaskatze
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Antwort #5 - 04.05.2006 um 07:12:53
 
@Ronny

Hallo Ronny.
Ich wollte Dich gerne über den Werdegang unseres Familienbuches informieren.
Wir hatten gestern unseren Termin im Standesamt. Trotzdem ich die Beamtin auf die ganzen Paragraphen hingewiesen hab, besteht sie immer noch auf die Apostille. " Wer ein Dokument aus der Türkei ohne Apostille annimmt, bewegt sich auf ganz dünnem Eis", sagte sie.
Wir werden jetzt wohl auf unser Familienbuch verzichten müssen, denn mein Mann kann jetzt nicht einfach so wegen einer Apostille nach Hause fliegen.
Danke trotzdem für Deine Hilfe.
Gruß
Emmaskatze

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ronny
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Antwort #6 - 04.05.2006 um 07:35:52
 
emmaskatze schrieb am 04.05.2006 um 07:12:53:
Apostille. " Wer ein Dokument aus der Türkei ohne Apostille annimmt, bewegt sich auf ganz dünnem Eis", sagte sie.


Da hat sie bei ländlichen Ämtern nicht ganz unrecht, aber die Forderung ist schlicht Unsinn Zwinkernd

Du kannst trotzdem Deinen Antrag stellen, ich würde es auch machen .

Notfalls beantragt Du gerichtliche Entscheidung nach § 45 PStG beim AG München Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 04.05.2006 um 19:04:33
 
Danke, Ronny.
Wir werden es so machen.
Den Antrag trotzdem stellen und dann werden wir sehen, was kommt.
Gruß
Emmaskatze
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Antwort #8 - 04.05.2006 um 20:45:52
 
Hallo Emmaskatze,

also ich weiss auch ganz genau dass man bei einer internationalen Heiratsurkunde keine Apostille oder Legislation braucht.

Mein Mann ist zwar noch nicht da, aber ich habe meine Ehe ja auch beim Standesamt gemeldet. Jetzt wollte ich dich fragen, dass du deine Ehe ja auch bestimmt in deinem Ort in Bayern gemeldet hast und das ging doch dann auch ohne Apostille. Die Standesbeamtin kann doch dann nicht einfach kommen und sagen Ihr braucht jetzt auf einmal eine.

Meine Standesbeamtin hat gesagt für ein Familienbuch braucht der ausländische Mann nur die internationale Heiratsurkunde, so bei meinem Standesamt.

Ach wir können auch eine deutsche Heiratsurkunde ausstellen lassen, wenn mein Mann da ist. Wenn ihr das auch könntet, wäre es ja dann auch möglich für ein Familienbuch ohne Apostille. Aber wie gesagt, mein Standesamt macht dies so, ist wahrscheinlich überall anders.

Liebe Grüße
alina
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ronny
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Antwort #9 - 04.05.2006 um 21:00:42
 
Zitat:
ist wahrscheinlich überall anders.
 

Nein, denn das sind geltende bundeseinheitliche Vorschriften und internationale Abkomen Zwinkernd

Das ist bei dem Fall schlichte Unkenntnis der Standesbeamtin und noch dazu eine gewisse "Beratungsresistenz"  Zwinkernd

@Emmaskatze:

Standesamtsaufsicht wäre evtl. auch noch ein Ansprechpartner, sorry dass ich nicht früher drauf kam  Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 05.05.2006 um 07:40:24
 
Hallo Ronny.
Tja, aber die liebe Dame behauptet sie hätte sich selber beim zuständigen Herrn der Standesamtaufsicht erkundigt, und der hätte ihr geraten auf jeden Fall eine Apostille zu fordern.
Sie hat mir am Mittwoch gesagt, sie würde sich nochmal melden, ich denke mal wenn sie sich weiterhin auf die Apostille versteift, dann werde ich viel. mal mit unserem Bürgermeister reden. Evtl. kann der sie ja aufklären....
Gruß
Emmaskatze
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Blaise
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Antwort #11 - 05.05.2006 um 15:15:30
 
Hallo,

der Bürgermeister darf die Standesbeamtin nicht anweisen. Anweisen darf in diesem besonderen Fall nur das Amtsgericht.

Zudem bezweifle ich, dass ein Bürgermeister sich in dieser Materie auskennt (wenn er nicht die besondere Aus- und Fortbildung als Standesbeamter durchlaufen hat).

Besser (und nachhaltiger) wäre es, die Standesbeamtin fragt mal beim Landesverband oder in der Akademie in Bad Salzschlirf bei einem Dozenten nach. Letztendlich kannst Du beim Amtsgericht (am Sitz des zuständigen Landgerichtes) einen Antrag auf Anweisung des Standesbeamten stellen. Dazu ist kein Anwalt erforderlich. Das müsste helfen...

Blaise

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Antwort #12 - 05.05.2006 um 19:06:44
 
Danke Euch allen.
Wir werden jetzt auf alle Fälle mal warten, was sie uns noch zu sagen hat, und dann unseren Antrag stellen.
Das mit dem Landgericht wäre dann mein letzter Weg.
Auf jeden Fall schreib ich Euch wie es weitergeht.
Gruß
Emmaskatze
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