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Deutscher mit Kolumbianerin in Spanien (Gelesen: 10.242 mal)
Klaus.S.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.04.2006 um 17:46:11
 
Ich finde dieses Forum sehr aufschlussreich aber leider konnte ich dort keine Antwort auf meine Frage finden.

Ich , deutscher, lebe seit ungefähr 13 Jahren in Spanien und habe deshalb in Deutschland auch keine Kontakte mehr.

Im März heiratete ich meine Kolumbianische Freundin (in Kolumbien) und dann fing die Hölle an.
Aber nicht mit Ihr Smiley , sondern mit den Spanischen un Deutschen Behörden (sprich Konsulate).

Nach deutschem Gesetz ist die Ehe rechtskräftig wenn sie nach dem Bestimmungen des jeweiligen Landes geschlossen wurde.
Und das war sie auch. Nicht wie diese üblichen Scheinehen die vor einem Notar geschlossen werden, sondern eine richtige Trauung vor einem Friedensrichter auf einem Gericht. Meine Frau gab auch eine Erklärung ab, dass Sie meinen Nachnamen annehmen möchte.

So weit so gut, wir haben also unseren "acta de matrimonio", legalisiert und mit Apostille versehen. Zudem haben wir das noch von einem Notar bestätigen lassen. Sie hat sich einen Auszug aus dem "registro civil" besorgt in dem unsere Ehe eingetragen ist (in Kolumbien), auch haben wir einen Kopie Ihrer neuen Geburtsurkunde mit Ihrem jetzigen Nachnamen (meinen). Alles natürlich legalisiert und mit apostille versehen.

Da ich in Spanien lebe sind wir also zum Spanischen Konsulat in Bogota gegangen um Ihr ein Visa zu besorgen. Die haben uns dann gesagt das wir ein papier brauchen das aussagt das die Ehe in Deutschland rechtskräftig ist.
Also zum Deutschen Konsultat in Bogota um die Ehe registrieren zu lassen.
Die sagten dann das sie das nicht machen können weil Berlin dafür zuständig ist, aber die gaben mir einen Zettel (auf der spanischen Botschaft vorzulegen) das sie die Ehe nicht registrieren können und das Dokumente mit Apostille automatisch einen legalen Wert in Deutschland haben.
Auf dem Spanischen Konsulat bestehen sie auf die Deutsche registrierung.
Beide wissen das ein Antrag auf ein Familienbuch mindestens ein Jahr dauert.

Nun bin ich mittlerweile wieder zurück in Spanien und bin zum dem für mich zuständigen Konsulat gegangen. Dort hat man mir einen weiteren Zettel verabreicht (fur 20 Euro übrigens) der aussagt das diese in Kolumbien eingegangene Ehe rechtskräftig in Deutschland ist.

Den habe ich jetzt zum spanischen Konsulat in Bogota gefaxt un warte auf antwort.

Meine Frage ist nun, wie ich weiter vorgehen kann. Die Spanier fühlen sich nicht für mich zuständig obwohl ich meine residencia hier habe und Deutschland fühlt sich nicht zuständig da ich nicht in Deutschland lebe.

Die einzigen die für mich zuständig sind, ist das Standesamt 1 in Berlin wo ich auch meine papiere für die Heirat angefordert habe, aber der Antrag mindestens ein Jahr dauert.

Dabei möchte ich doch nur das meine Frau mit mir zusammen in Spanien leben kann und eine Aufenthaltserlaubnis bekommt. Aber wie?
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 20.04.2006 um 18:15:14
 
die spanier sind ja noch bürokratischer als die deutschen, wer hätte das gedacht

aber mal ohne witz - ist ja wirklich traurig
denn fakt ist, dass deine kolumbianische ehefrau einen anspruch auf ein visum haben dürfte
hier in deutschland ist es doch genauso, wenn z.b. ein spanier lebt und eine kolumbianerin geheiratet hat - sie geht dann zur deutschen botschaft und beantragt das visum zur familienzusammenführung
spanien + deutschland gehören beide zur EU und zu den schengener staaten
von daher dürften die visa-bestimmungen nicht so unterschiedlich sein

die spanische auslandsvertretung in kolumbien ist zuständig, weil du in spanien lebst - das ist so
und wenn die ehepapiere alle in ordnung sind und du wohnraum und ausreichendes einkommen nachweisen kannst, sehe ich da das problem der spanischen auslandsvertretung nicht

was sagt denn die für deine stadt zuständige ausländerpolizei/behörde (keine ahnung wie das amt in spanien heißt) dazu ?
können die dir nicht helfen z.b. mit einer vorabzustimmung o.ä. ?

ich drück dir die daumen, dass es schnell klappt mit dem visum
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Klaus.S.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.04.2006 um 18:48:27
 
Hallo,

in Spanien heisst das Oficina de Extranjeria. Ich wüsste auch nicht was ich dort erreichen kann. Ich müsste nach Madrid fahren (und es ist fraglich ob das überhaupt etwas nützt und das Visum wird in Bogota ausgestellt (wenn).

Wie würde es denn aussehen wenn ich sie zur Deutschen botschaft in Bogota schicke? Irgendwelche aussichten?

Das problem ist das ich jetzt nicht mehr nach Kolumbien reisen kann. Reine geldfrage. Bin erst letzte Woche zurückgekommen nach fast sechs monaten aufenthalt. Smiley

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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #3 - 20.04.2006 um 19:10:10
 
Hallo Klaus,

Euer Problem ist rein faktisch eigentlich überhaupt keins.

Denn Du bist freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger als Arbeitnehmer (insoweit ursprünglich mal eine solche Bescheinigung ausgestellt war) und Deine rechtmäßige Ehefrau hat ein solches Recht als Familienangehörige eines freizügigkeitberechtigten Unionsbürgers (Art. 10
VO-(EWG) 1612/68
). Oder guck mal in Art. 4 der
Richtlinie 68/360/EWG
.

Der EuGH hat in solch einer Sache bereits vor langer Zeit entschieden (
C-459/99
der Fall MRAX).

Die Fälle Singh und Akrich (nachzulesen unter EU-Recht unter unserer Rechtssammlung) sagen auch nichts anderes, eher legen sie das Recht noch weiter aus.

M.E. gibt es keinen weiteren Grund, an der Rechtmäßigkeit der Ehe zu zweifeln, wenn die deutsche Botschaft bereits festgestellt hatte, dass die Ehe in Deutschland rechtsgültig ist, und die spanischen Behörden nur auf diesem Punkt rumreiten.

Lass Deine Frau das MRAX-Urteil mal ausdrucken und zur spanischen Botschaft in Bogota schicken mit dem Ansinnen, dass sie unverzüglich ein Visum ausstellen sollen. Denn rein theoretisch, insoweit der Sachverhalt so zuträfe, hätte Deine Frau auch ohne das Visum ein Recht, zu Dir zu kommen, in das EU-Land einzureisen, in dem Du Dein Freizügigkeitsrecht wahrnimst. Mit der Heiratsurkunde, ihrem Pass und einer Kopie Deiner Aufenthaltserlaubnis als Unionsbürger darf sie (dem Urteil nach) nicht an der Grenze zurückgewiesen werden noch darf ihr die Ausstellung einer Freizügigkeitsbescheinigung verweigert werden. Oder geh mal zu der spanischen Ausländerbehörde und reib' denen das Urteil nochmals unter die Nase (oder nur als Brief mit einem entsprechenden Hinweis auf das Einreiserecht), ob sie die Sache nicht beschleunigen können.

Wie gesagt, alles unter der Prämisse, dass die angeblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Eheschließung nicht nachvollziehbar sind.

Doc  Zwinkernd


Ich habe das mal ins EU-Recht verschoben, weil's hier her gehört.
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« Zuletzt geändert: 20.04.2006 um 19:23:19 von Doc »  

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.04.2006 um 23:21:13
 
In der Tat scheinen die spanischen Behörden, speziell das Konsulat in Bogotá, etwas Nachhilfe in Sachen EU-Recht zu benötigen. Mit Wirkung vom 1.5.2006 (also in 10 Tagen) muss zudem die Richtlinie 2004/38/EG umgesetzt sein, die das Aufenthaltsrecht für EU-Staatsangehörige und deren engerer Familie (z.B. Ehegatten) einheitlich regelt, womit die von Doc angeführten Verordnungen außer Kraft treten.

In der neuen Verordnung heißt es z.B. in Artikel 5 zum Recht auf Einreise von Familienmitgliedern aus Nicht-EU-Staaten: "Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren unentgeltlich erteilt."

Es hört sich nicht so an, als ob das spanische Konsulat dies beachten würde. Ich würde so wie Doc empfehlen, einen Auszug aus dieser Richtlinie, und evtl. das MRAX-Urteil, an das spanische Konsulat in Bogotá zu schicken, verbunden mit der letztmaligen Aufforderung, unverzüglich das entsprechende Visum auszustellen.

Die spanischsprachige Version der Verordnung findet sich hier, und das MRAX-Urteil in Spanisch ist hier.

Im Übrigen sind sowohl Spanien, Kolumbien als auch Deutschland Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens zur Anerkennung von Dokumenten mit Apostille; demnach müssen spanische (und auch deutsche) Behörden Dokumente aus Kolumbien, die ordungsgemäß mit einer Apostille versehen sind, ohne weitere Formalitäten anerkennen. Auch daran sollte man das spanische Konsulat in Bogotá nochmals erinnern.

Alternativ könnte man auch direkt bei der EU-Kommission um Rat und Hilfe fragen. In Frage kämen der Wegweiserdienst für Bürger oder das Einreichen einer Beschwerde über die spanischen Behörden bei der deutschen Solvit-Stelle.

Viel Erfolg!
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Klaus.S.
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Antwort #5 - 21.04.2006 um 14:34:11
 
Danke für alle Antworten. Jetzt werde ich erst mal den zurückruf von diesem spanischen Konsularbeamten nächste Woche abwarten. Mal sehen ob er überhaupt anruft. Auf jeden Fall werde ich am Mittwoch dort anrufen. Im falle einer negativität oder herauszögerung des ganzen werde ich mich auf die genannte europäische Richtlinie und Urteil berufen, was aber das ganze noch verzwickter machen könnte wenn dieser Beamte sich angegriffen fühlt.
Meine Frau ist schon am ende ihrer Nerven, denn seit dem ich nicht mehr in Kolumbien bin und mit ihr in den Konsulaten ein und ausmaschiere als wäre es meine eigene Wohnung Smiley muss sie selbst dort hingehen und Kolumbianer werden nicht gerade freundlich in den Konsulaten behandelt. Zum Glück kennen wir schon einige dieser Polizisten die an den Eingängen aufpassen, so bleibt Ihr es erspart in einer Reihe von 200 Leuten anzustehen Smiley

Dann hätte ich noch eine Frage: Wie kann ich es anstellen unsere Eheschliessung beim Standesamt 1 in Berlin eintragen zu lassen ohne dort persönlich zu erscheinen? Muss ich diesen apostillierten "acta de matrimonio" noch übersetzen lassen und welche Papiere genau muss ich dort vorlegen?
Ist es überhaupt möglich diese Ehe eintragen zu lassen ohne das wir beide dort persönlich erscheinen?
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gschwarz
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Antwort #6 - 21.04.2006 um 16:34:31
 
Der Antrag beim Standeamt I in Berlin kann per Post erfolgen. Auf der Webseite des Standesamtes ist genau aufgelistet, welche Unterlagen zur Anlegung eines Familienbuchs (=Registrierung der Eheschließung) mindestens benötigt werden: Die kolumbianische Geburtsurkunde Deiner Frau, eine Abschrift aus dem Familienbuch Deiner Eltern (normalerweise vom Standesamt des Wohnsitzes der Eltern in Deutschland erhältlich) oder eine Abstammungsurkunde aus Deutschland, und die Heiratsurkunde. Am besten Mal direkt in Berlin nachfragen, auch um zu erfahren, ob kolumbianische Geburts- und Heiratsurkunde jeweils mit Apostille versehen sein müssen. Die Email ist familienbuch@stand1.verwalt-berlin.de, die Telefonnummer (0049)30 90 207-0.

Eine Übersetzung der spanischsprachigen Dokumente ist erforderlich. Vielleicht kann auch das zuständige deutsche Konsulat in Spanien die Dokumente entgegennehmen, evtl. nötige Beglaubingungen vornehmen, und nach Berlin weiterleiten. Auf jeden Fall kann das deutsche Konsulat geeignete Übersetzer in Spanien benennen.

Die Anlage eines Familienbuchs in Deutschland ist freiwillig und hat nichts mit dem Visumsantrag Deiner Frau zu tun. Sie hat ein Recht auf ein spanisches Visum, unabhängig davon, ob Ihr nun eine Familienbuch in Berlin anlegen lasst oder nicht.
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Klaus.S.
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Antwort #7 - 23.04.2006 um 15:05:12
 
Nochmals danke für die Auskunft.

Bleibt eigentlich nur noch eine Frage, zumindest im Moment  Augenrollen , bekomme ich denn irgendeine Bescheinigung das das Familienbuch beantragt ist solbald ich den Antrag mit den nötigen Urkunden abgebe?
Die genannten Urkunden zu beschaffen ist kein problem da wir sie bereits haben (was ein glück). Bleibt nur noch sie übersetzen zu lassen.

Fall jemand danach suchen sollte, kann er die vom deutschen Konsulat in Malaga empfohlenen Übersetzer sind hier finden:
http://www.malaga.diplo.de/de/04/Konsularischer__Service/DLD__Uebersetzer,proper...

Auch habe ich mich noch ein wenig schlauer gemacht und festgestellt das Spanien schon mehrfach in solchen Sachen verurteilt wurde, in diesen Fällen waren allerdings die Drittstaaten Angehörigen im SIS ausgeschrieben, was bei meiner Frau allerdings nicht der Fall ist.
Zum Beispiel hier:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:086:0003...

Admin: Änderung:
siehe unten


Ich glaube irgendwo gelesen zu haben, das die von gschwarz genannte richtline schon am 29.April.2006 umgesetzt und in Kraft sein muss. Jeder Tag zählt  Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 23.04.2006 um 15:44:15 von N/V »  
 
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Antwort #8 - 23.04.2006 um 15:09:35
 
Hier noch mal der link ich hoffe das es dieses mal klappt.  Smiley
link


Admin: Änderung:
Hab den link mal gerichtet (sollte ja kein Code sein)
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« Zuletzt geändert: 23.04.2006 um 15:42:51 von N/V »  
 
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Antwort #9 - 27.04.2006 um 23:15:21
 
Also das ist dann alles allerdings ein wenig unglaublich. Gestern rief ich diesen Konsularbeamten an weil ich vergeblich auf seinen Anruf wartete  Ärgerlich
Er sagte dann nur das er die von uns per Boten geschickten papiere (letzte Woche) nicht erhalten hätte (natürlich, er hatte mir ja gesagt ich solle sie direkt an den Konsul schicken) und der Konsul ihm gegenüber auch nichts erwähnt hätte.
Ich solle ihm das ganze noch schnell rüberfaxen. Gesagt und getan.
Meine Frau rief ihn heute morgen and und er sagte ihr dann das er das fax nicht erhalten hätte  Augenrollen
Jetzt bin ich mal mit meiner Frau übereingekommen das sie ihn am Montag nochmal anrufen solle und nach dem fax fragen solle und wenn er dann immer noch ausreden haben solle, sie ihm das ganze nochmal am Dienstag persönlich vorbeibringen soll.

Einfach unglaublich, ein Stinknormales Visum braucht weniger als 14 Tage. Unser antrag wurde vor 17 gestellt.  Ärgerlich
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Antwort #10 - 29.04.2006 um 11:02:05
 
Habe eine aehnliche Prozedur mitgemacht, allerdings nicht ganz
so schwierig und mit einer cubanischen Staatsbuergerin. Das Spanische
Konsulat hatte damals auch erst  nach einigem  "Zoegern" das Visum zur
familienzusammenfuehrung erteilt. Kolumbien ist fuer Spanien ein
"Problemstaat" nach  Schaetzungen des Innenministeriums leben hier ca.
150.000 Kolumbianer illegal. Nach Erteilung des Visums stehen Euch noch einige
Stunden wenn nicht Tage Schlangestehen bei der Oficina de Extranjeria
bevor die dann eine EU AE fuer 5  jahre erteilt. Wir mussten 3 mal dorthin
anstehend jeweils schon in der Nacht davor, die AE wurde dann nach 4 Monaten
erteilt.
Du wirst vorlegen muessen
-Residencia
- Pasaporte
- Certificado de Padron (Meledebescheinigung)
- Verdienstbescheinigung evtl. letzte Declaracion de  Renta
- Arbeitsvertrag
- evtl. Auszug aus dem Bundeszentralregister  sie braucht allerdings
  ganz sicher ein Fuehrungszeugnis
- Heiratsurkunde wenn nicht international dann uebersetzt beglaubigt
  und legalisiert
- ihren Pass
- Geburtsurkunde evtl.

Frage am besten vorher ganz genau nach, nicht dass ihr denn wenn sie schon in Spanien ist irgendein Dokument fehlt und sie dieses via Kolumbianische
Botschaft in Madrid beantragen muss, dann wird es naemlich richtig bizarr,


Mucha Suerte
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Klaus.S.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.05.2006 um 18:28:52
 
Ja, es leben vielleicht so viele illegale hier aber komischerweise sind es genau die Kolumbianer die am wenigsten Straftaten begehen.

So, jetzt habe ich mittlerweile auch die Antwort von diesem Spanischen Konsularbeamten in Bogota.
Er besteht darauf das ich die Ehe in Deutschland registrieren lasse. Und wir alle wisse wie lange das dauert  Ärgerlich

Was habe ich denn sonst noch für möglichkeiten einem sturen Bock auf die Sprünge zu helfen ohne den langwährigen weg über EU Beschwerde, etc...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 03.05.2006 um 23:40:55
 
Also ich an Deiner Stelle würde spätestens jetzt eine EU-Stelle einschalten. Spanien kann von Dir keine zusätzlichen Verwaltungsakte in Deutschland verlangen, und in der Zwischenzeit ein Visum verweigern. Außerdem hast Du mit Apostille und Bescheinigung der deutschen Konsulate dass die Ehe in Deutschland gültig ist schon mehr gemacht, als erforderlich. Gestern hat die EU-Kommission lange Presseerklärungen herausgegeben, wie nun die Rechte von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen in anderen EU-Staaten mit dem Inkrafttreten der neuen Richtlinie gestärkt wurden: siehe hier und hier.

Rufe doch einfach mal bei Europa Direkt an und schildere denen die Situation. Der Anruf ist kostenlos: 00 800 67891011. Im Normalfall zeigt sich die EU-Kommission an solchem (Fehl-)Verhalten nationaler Behörden sehr interessiert. Schließlich ist es eine Hauptaufgabe der Kommission, die korrekte Umsetzung und Anwendung von EU-Recht zu überwachen. Und sollte sich eine EU-Stelle einschalten, wette ich darauf, dass Deine Frau innerhalb kürzester Zeit ein Visum hat.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 04.05.2006 um 14:42:35
 
Hallo,

natürlich weiss ich das wir mehr als genug getan haben um unsere Ehe zu beweisen.
Das habe ich auch in das Beschwerdeformular einfliessen lassen das ich heute morgen an die Solvit Stelle gefaxt habe. Leider muss ich darauf warten was die sagen da ich leider alle möglichkeiten (soweit ich weiss) ausgeschöpft habe um das problem auf normalem Wege zu lösen. Ich hoffe nur das es nicht zu lange dauert.

Was nützen Presseerklärungen und was weiss ich was wenn die Regeln von den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU nicht eingehalten werden. Dieser Konsulatbeamte weiss genau das er das Visum austellen MUSS, leider besteht er auf die Registrierung der Ehe in Deutschland, was nach deutschem Recht nicht erforderlich ist um eine Rechtmässige Ehe zu führen.

Ich könnte darauf wetten das meine Frau schon hier wäre wenn ich Spanier wäre, auch wenn die Ehe in Kolumbien eingegangen würde. Mit anderen Worten, für Ihre eigenen Staatsangehörigen wären die eingereichten Papiere mehr als genug, für mich, als in spanien lebender Deutscher, eben nicht.
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Antwort #14 - 05.05.2006 um 14:20:41
 
So, wieder mal Neuigkeiten. Diese Solvit Stelle ist echt schnell.  Smiley
Ich wurde schon heute zurückgerufen. Leider können sie nichts für mich tun.
Ich brauche also unbedingt diese blöde Deutsche Registrierung der Ehe damit Spanien meiner Frau die Aufenthaltserlaubnis geben kann.
Dann wurde mir noch extra-offiziell mitgeteilt das das Spanische Konsulat in Bogota auch eine Bescheinigung akzeptieren würde, die besagt das diese Registrierung/ Antrag auf Familienbuch im Gange ist (also haben die von Solvit schon mit Bogota gesprochen).  Ärgerlich
Also bleibt mir nichts anderes übrig als am Montag wieder mal beim Deutschen Konsulat in Malaga einzumaschieren. Mal sehen ob die irgendwie helfen können/wollen da ja beide Partner diesen Familienbuch Antrag stellen un unterschreiben müssen. Doch wie wenn sie keine Erlaubnis bekommt nach Spanien reisen zu dürfen.
Ich bin schon mit meiner Frau übereingekommen, das, wenn sich in drei Monaten nichts getan hat, ich tschüss sagen werde zu dieser "heilen Welt" von "Europa/Spanien/Deutschland". Nach meinem erachten kann man die alle in einen Sack packen. Den rest könnt ihr euch ja denken.
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