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Ausbürgerung Thai StaG (Gelesen: 1.648 mal)
nichen
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Hakuna Matata


Beiträge: 75

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausbürgerung Thai StaG
20.03.2006 um 14:26:07
 
Hallo Experten,

ich habe heute eine Unterhaltung von 2 Thailändern gehört. Angeblich kann bei Ausbürgerung Thai StaG bis zu 10 Jahren dauern. Ist das WAHR? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen. (hab nicht in Konsulat nachgefragt, sonst denkt die, ich will ausbürgern). wenn Ja, was macht ABH denn?

Grüß
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.03.2006 um 12:20:05
 
Hi Nichen,

Das Königlich Thailändische Generalkonsulat in Frankfurt sagt hierzu:
Zitat:
Das Entlassungsverfahren dauert ab dem Eingang des Antrages beim zuständigen Sachbearbeiter beim Innenministerium ungefähr 3 Jahre bzw. länger.

( http://195.145.133.206/rtc/de/consular/INFOAusbuergerung.html )

Abu
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Ralf
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Antwort #2 - 21.03.2006 um 13:13:18
 
Zitat:
§ 12

(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn

...

3. der ausländische Staat ... über den vollständig und formgerechten Entlassungsantrag nicht in angemessener Zeit entschieden hat,
...


In den Verwaltungsvorschriften ist diese angemessene Zeit mit zwei Jahren angegeben:

Zitat:
Mehrstaatigkeit ist regelmäßig hinzunehmen, wenn zwei Jahre nach Ein-
          reichen eines vollständigen und formgerechten Entlassungsantrags eine
          Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht erfolgt und mit einer Ent-
          scheidung innerhalb der nächsten sechs Monate nicht zu rechnen ist.


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Antwort #3 - 22.03.2006 um 20:22:29
 
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