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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ... https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1142434365 Beitrag begonnen von pollyanna am 15.03.2006 um 15:52:44 |
Titel: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ... Beitrag von pollyanna am 15.03.2006 um 15:52:44
Hallo ,
ich bin verheiratet und wohne in Deutschland seit neun Jahren. Mein Mann (Deutsche) ist auch Sozialhilfeempfänger (früher) und jetzt Harz IV. Ich bekomme auch das schädliche Geld. Jede 3 Jahre muss ich mein Aufenthalts-Genehmigung verlängern. Ich will wissen,ob ich ohne Aufenthalts-Genehmigung bei meinem Mann bleiben darf? Wenn nicht ,wie schnell muss ich Deutschland verlassen? Und wenn ich das Land verlassen sollte,mussten wir uns scheiden lassen? Entschuldige mich für meine schlechte Sprach und Schreibunkenntnisse: Gruß Pollyanna. |
Titel: Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ... Beitrag von fons am 15.03.2006 um 17:59:24
Also ich hab da mal ins aktuelle Ausländerrecht verschoben, da
es ja ein neuer Fall ist und du wissen willst, was aktuell da zu erwarten ist. |
Titel: Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ... Beitrag von fons am 15.03.2006 um 18:05:05 pollyanna schrieb am 15.03.2006 um 15:52:44:
Also ich verstehe das nicht so ganz :-/ Grundsätzlich kannst du nicht ohne Aufenthaltserlaubnis in D. bleiben, egal ob beim Mann oder allein (getrennt). Grundsätzlich hast du sicher durch den langen Aufenthalt bei trennung oder Scheidung ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erlangt. Allerdings müsstest du bei anstehender Verlänerung bzw ab 1 Jahr nach der Tren- nung deinen lebensunterhalt selsbt sicherstellen können. Ggf. deine Frage(n) konkretisieren. |
Titel: Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ... Beitrag von fons am 15.03.2006 um 22:12:26
Sry, hab das wohl eher missverstanden.
Deine Frage war wohl so gemeint (in Anlehnung an den Ausgangsthread), was dir passieren könnte, falls deine AE wegen ALG II-Bezug nicht verlän- gert würde. Also erstmal: derzeit besteht diese Gefahr absolut nicht. Es müssten schon Gebirge versetzt werden, um da was dran zu ändern! Mach dir also mal im Moment keine Sorgen. |
Titel: Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ... Beitrag von pollyanna am 16.03.2006 um 08:43:44
Danke
für Deine Antwort;) ich möchte wissen ob ich unbefrisstete Aufenhalts-Geneimigung beauftragen darf? Ob ich diese bekomme ? |
Titel: Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ... Beitrag von Abu am 16.03.2006 um 09:53:31 pollyanna schrieb am 16.03.2006 um 08:43:44:
Nein, solange Ihr Arbeitslosengeld II bekommt, wird man Dir keine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis erteilen. Abu |
Titel: Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ... Beitrag von pollyanna am 16.03.2006 um 11:38:19
danke.
Wenn ich mich jetzt nicht entscheide für das befristete Aufenthalts-Genehmigung ,wie lange darf ich in Deutschland bleiben? Ich komme aus Polen. Meine Fragen kommen vor meinem Angst um meine Zukunft in diesem Land. Weil für nach meine Meinung ich habe hier keine Rechte für die Rente meines Mannes im Zukunft. wenn ist ihm was passiert ,muss ich, so wie so, das Land verlassen. |
Titel: Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ... Beitrag von ronny am 16.03.2006 um 11:47:30 Zitat:
Hi, nach der Trennung bekommst Du erst mal eine AE für ein Jahr die jeweils wieder für ein Jahr verlängert werden kann, solange Du die Voraussetzungen für eine NE nicht erfüllst. ;) Die Rentenansprüche werden sich bei der Scheidung nach der Dauer der Ehezeit richten, das kann bei einer kurzen Ehe schon sehr knapp ausfallen mit dem Versorgungsausgleich. Insbesondere wenn dein Mann wenig oder wie jetzt gar nicht gearbeitet hat. ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: AE-Verlängerung bei Hartz IV - Trennung ... Beitrag von Abu am 16.03.2006 um 20:14:56 pollyanna schrieb am 16.03.2006 um 11:38:19:
Ooops, dann muß ich mich (und auch Fons und Ronny) korrigieren: Als Polin gilt für Dich EU-Recht. Daß heißt unter anderem, daß es zwar keine Niederlasungserlaubnis gibt, Dir aber nach 5 Jahren Aufenthalt das Aufenthaltsrecht nur noch aus "Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit" entzogen werden kann. Abu |
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