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Geburt eines deutschen kindes (Gelesen: 14.507 mal)
asalty
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Antwort #15 - 21.02.2006 um 19:47:04
 
...hatten gestern Termin beim Anwalt ( und wie gesagt ist dieser ehemaliger Mitarbeiter einer Ausländerbehörde). Bei diesem Gespräch ist herausgekommen, dass das schlimmste was meinem Freund passieren könne eine Duldung sei und das obwohl er ausreisepflichtig ist! Am Freitag um 9.00 morgens sprechen wir bei der zuständigen ABH vor. § 28 Abs. 1, 3 gilt hier auf jeden Fall wurde uns gesagt und das zählt auch für ausreisepflichtige Ausländer. Das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter haben wir, er ist also sorgeberechtigt! Er übt die elterliche Sorge auch real aus.....und das sehr gut, wie ich finde.

Ich finde es besorgniserregend, wie Mitarbeiter der ABH  und Anwälte dieses Thema unterschiedlich bewerten und behandeln. Wäre es bei uns umgekehrt, also wenn ich der Mann und er die (ausländische) Frau mit Kind (von deutschem Mann) wäre, hätte die sache sicherlich mehr aussicht auf erfolg, ich denke hier werden auch unterschiede zwischen Mann und Frau gemacht.

Sicherlich werden jetzt wieder antworten kommen von wegen dass Anwälte die Sache auch anders sehen müssen als die ABH weil sie ja die Interessen der Mandanten vertreten müssen...allerdings habe ich die Erfahrung gemacht ( bin selbst gelernte Anwaltsgehilfin), dass den Mandanten in Bezug auf Aussicht auf Erfolg der Sache nichts vorgemacht wird.

Unser Anwalt hatte uns klipp und klar gesagt, was passieren kann.....oder könnte als wir zum frühen zeitpunkt meiner Schwangerschaft bei ihm vorgesprochen haben. Da hat er uns keinen honig um den Mund geschmiert und uns gerade heraus gesagt dass es bei vorsprache bei der ABH auch zur Inhaftierung kommen könnte. Dieses mal nach Geburt des kindes hat er obige Aussage gemacht. Und ich vertraue ihm.

Jetzt noch eine andere Frage:

Wenn es wider des erwartens unseres Anwaltes zu einer Verhaftung kommen sollte. Wie lange gilt die Wiedereinreisesperre? Würde er überhaupt eine bekommen? Und wann und für wie lange kann man sie befristen bzw. aufheben??????

Wie lange kann er in Haft bleiben? bzw. wird er sofort in Haft genommen oder bekommt er eine Frist gesetzt innerhalb der er ausreisen muss?????

Es sind jetzt nur noch 2 Tage und 3 Nächte bis zum Tag X! Die Nerven liegen blank, absolut blank.....wir sind auf alles gefasst---hoffen selbstverständlich aber das beste für unsere kleine familie

liebe grüsse, ANja
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Wer kämpft kann verlieren,&&wer aber nicht kämpft hat schon längst verloren
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brickbat
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Antwort #16 - 21.02.2006 um 19:54:53
 
Zitat:
Wäre es bei uns umgekehrt, also wenn ich der Mann und er die (ausländische) Frau mit Kind (von deutschem Mann) wäre, hätte die sache sicherlich mehr aussicht auf erfolg, ich denke hier werden auch unterschiede zwischen Mann und Frau gemacht.

Ja, aus dem einfachen Grund, weil in dem Fall Abschiebungshindernisse sehr viel wahrscheinlicher sind....
Viel Glück bei der ABH am Freitag! (und das ist nicht zynisch gemeint)
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #17 - 21.02.2006 um 20:06:26
 
asalty schrieb am 21.02.2006 um 19:47:04:
Jetzt noch eine andere Frage:

Wenn es wider des erwartens unseres Anwaltes zu einer Verhaftung kommen sollte. Wie lange gilt die Wiedereinreisesperre? Würde er überhaupt eine bekommen? Und wann und für wie lange kann man sie befristen bzw. aufheben??????

Wie lange kann er in Haft bleiben? bzw. wird er sofort in Haft genommen oder bekommt er eine Frist gesetzt innerhalb der er ausreisen muss?????


Hi,
sollte es zur Haft durch die ABH kommen, dann mit dem Ziel
der Abschiebung. Damit bestünde auch eine Sperre. Über die
Länge möchte ich nicht spekulieren, das liegt im Prinzip im Er-
messen der ABH.
Aber lass uns jetzt nicht darüber diskutieren, warten "wir" den
Termin ab. Good Luck.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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asalty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #18 - 21.02.2006 um 22:17:12
 
brickbat schrieb am 21.02.2006 um 19:54:53:
Ja, aus dem einfachen Grund, weil in dem Fall Abschiebungshindernisse sehr viel wahrscheinlicher sind....


.....aber warum? Sind Mann und Frau in diesem Falle nicht gleichgestellt? Zählt das Sorgerecht des Vaters weniger als das der Mutter? Ist nicht leicht zu verstehen......

Wünsche noch eine schöne Restnacht
Gruss, Anja
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asalty
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Antwort #19 - 21.02.2006 um 22:24:57
 
noch kurz eine frage....

zählt in unserem Falle nicht § 55 Abs. 2  AuslG bzw. § 55 Abs. 4 AuslG?

Also müsste eine Duldung doch mindestens zu erreichen sein?.....

Sorry, ich nerve sicherlich...aber hier laufen wir alle amok...mein Freund hängt andauernd an der Wiege der Kleinen und heult, weil er der meinung ist, er muss freitag gehen.....er hat angst sie nicht wiederzusehen....verständlicherweise....und ich hab auch angst
sogar meine anderen Kinder spüren dass etwas anders ist.

aber abwarten und teetrinken heisst es doch so schön......wünsche allen noch einen schönen abend
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Antwort #20 - 22.02.2006 um 09:27:13
 
Zitat:
zählt in unserem Falle nicht § 55 Abs. 2  AuslG bzw. § 55 Abs. 4 AuslG?


Nein, weil es seit 01.01.2005 das AufenthG gibt.

Die vergleichbare Hausnummer dort ist
der § 60a AufenthG.

Grüße
Ronny;)
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #21 - 22.02.2006 um 15:41:48
 
ups...stimmt ja....bin halt kein profi  Zwinkernd...allerdings .....kommt § 60a AufenthG bei uns zum tragen?

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Antwort #22 - 22.02.2006 um 16:09:44
 
.....desweiteren hätten wir schon längst geheiratet, wenn es die möglichkeit dazu gegeben hätte....aber aufgrund der vorliegenden schwierigkeiten haben wir uns entschieden, während der schwangerschaft nicht zu heiraten sondern damit zu warten bis das kind da ist......

nun meine nächste frage: Was müssen wir beachten, bzw. besorgen für die Eheschliessung?
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Antwort #23 - 22.02.2006 um 16:44:00
 
"Das Ausländer-Raus-Amt
Der Landkreis Peine schiebt ab, ungeachtet der Lebensumstände der Menschen. Dieses Mal hilft es einem Familienvater aus dem Kosovo wenig, dass er Arbeit hat und seine Kinder integriert sind
von Reimar Paul

Gäbe es einen Preis für die ruppigste Ausländerbehörde in Niedersachsen, so wüsste Kai Weber schon einen Kandidaten. "Die Auszeichnung hätte in diesem Jahr sicher der Landkreis Peine verdient", sagt der Geschäftsführer des Niedersächsischen Flüchtlingsrates. "

Das ist ein Zitat aus "Die Tageszeitung" vom 15.11. letzten Jahres........hab ein bisschen über unsere zustündige Ausländerbehörde recherchiert....erschreckend was da über google alles zu lesen war:

"Eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde des Landkreis Peine steht in dem dringenden
Tatverdacht, unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine Inhaftierung und ...
http://www.nds-fluerat.org/presse/2005/index05.htm "

...und so geht es munter weiter....das macht nicht gerade mut, oder?????

Liebe grüsse, Anja
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Antwort #24 - 24.02.2006 um 12:34:32
 
Ich würde mich davon erstmal nicht kirre machen lassen. Papier ist bekanntlich geduldig.
Was hat denn Euer Gespräch heute ergeben?
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Antwort #25 - 24.02.2006 um 13:28:41
 
Schockiert/Erstaunt hallo erstmal..

.....wir kommen also in der ABH an, treffen uns mit Anwalt und sprechen vor. Resultat: Seine Akten wurden nicht, wie uns vor monaten telefonisch von der damalig zuständigen Behörde bestätigt wurde, an die ABH Peine geschickt.

Telefonisch fragte der Sachbearbeiter der ABH PE ( der im übrigen sehr nett und hilfsbereit war), bei der damalig zuständigen Behörde nach. Die dortige Sachbearbeiterin erläuterte dass die Akten sich noch dort befinden würden....und fragte nach ob denn der Herr.....somit illegal hier gewesen ist. Der Sachbearbeiter bejahte dieses und bekam zur Antwort, er solle doch den Herrn.....sofort verhaften lassen, worauf der Sachbearbeiter PE sagte, dass das Quatsch wäre, denn er ist Vater eines deutschen Kindes und würde, wenn die Polizei kommen würde, erst gar nicht verhaftet werden (ausserdem war ja der Anwalt mit anwesend), bzw. wenn er verhaftet werden würde, dann würde er binnen kurzer zeit aufgrund der Vaterschaft (Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung) wieder frei kommen........das Telefonat wurde dann beendet.....

Unser Anwalt wird jetzt schriftlich mit der damalig und jetzt wieder zuständigen Behörde in Verbindung treten und eine AE beantragen eventuell auch eine Umverteilung zu unserem Wohnort.....

Naja...wenigstens kommt jetzt die Sache zum laufen.....alles andere wird die zeit zeigen....
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Antwort #26 - 12.03.2006 um 22:28:11
 
hä? hallo...
kann mir jemand sagen, wielange so eine prozedur dauert....schriftlicher antrag der AE...zumindest bis man ein erses statement erhält von der ABH?
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Antwort #27 - 13.03.2006 um 13:25:43
 
Ich bins nochmal  hä?

es haben sich weitere probleme ergeben....ob ausländerrechtlich relevant weiss ich nicht, jedenfalls ging es jetzt darum, dass mir die ARGE (bin selbst arbeitslosengeldII empfänger) nahegelegt hat zwecks weiterbearbeitung meines antrages betreffend berechnung für meine Tochter ( 5 wochen alt) beim jugendamt  unterhaltsvorschuss zu beantragen. Nun habe ich ja die Situation von mir und meinem freund hier beschrieben....wir sind also gemeinsam zum Jugendamt um das mit dem Unterhaltsvorschuss zu klären....da der aufenthalt meines freundes ja noch geklärt wird (seit 24. Februar ist alles in die wege geleitet) haben wir da die fakten auf den tisch gelegt, weil er ja somit auch keine ARbeitserlaubnis hier hat und fakto keinen Unterhalt zahlen kann, aber die gemeinsame Sorge mit mir für unsere Tochter hat. Dort wurde ihm gesagt, er könne ja zurück in die Türkei gehen....um dort zu arbeiten und somit seiner Tochter hier in Deutschland unterhalt zu zahlen. (allerdings...was verdient ein Koch schon in der Türkei???? was bleibt ihm abzüglich seines Selbstbehaltes noch für seine Tochter?)....ganz abgesehen davon, dass seine tochter ihn dann nie richtig kennenlernen kann.....naja..genug abgeschweift vom Thema....jedenfalls....ich hätte keinen Unterhaltsvorschuss beantragt, wenn die ARGE mir nicht im Rücken sässe....mir wurde gesagt, wenn ich es nicht beantrage, wird mir die ARGE das nicht beantragte geld, weil mir ja angeblich ein anspruch darauf zusteht, trotzdem als einkommen berechnen.....komisch, da ist man ehrlich zu den Behörden.....und bekommt nur steine in den weg gelegt. Sorry, ist vielleicht hier im Forum am Thema vorbei. Wollte auch nur deutlich machen, dass er doch bereit ist für seine Tochter zu sorgen....hier in deutschland, und sobald er seinen aufenthalt geklärt ist möchte er auch arabeiten....ein potentieller Arbeitgeber ist schon gefunden...er wartet nur darauf, dass zumindest eine Duldung erreicht wird wo er zumindest versuchen kann eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
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dete
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Antwort #28 - 02.06.2006 um 19:46:21
 
hab deinen tread gefunden und hol ihn mal vor.und kopier deinen letzten hierrein,ok?
wenn gewünscht kann ich eigenes thread eröffnen....alledings sind die entstehenden fragestellungen betreffend dete, dago und mir fast identisch....und gewünscht wird also, dass wir unerwünschtes BEIWERK weglassen?! Nicht gerade feinfühlig. Wenn ich bei der ABH vorspreche werde ich auch nicht nur fakten kundtun sondern auch meine gefühle...aber ok...wenn es so gewünscht wird:

FRAGEN:

1. Unser Anwalt sagte, wir haben keinen Rechtsanspruch auf AE auch nicht wegen des deutschen kindes....im vordergrung steht die illegalität. Er sagt aber auch, die ABH kann, wenn sie möchte, eine AE ausstellen...aber wenn sie nicht möchte....muss sie es auch nicht. Das hört sich für mich absolut widersprüchlich an. Handelt es sich hier also um Ermessensentscheidungen? Kann es also sein, dass derselbe fall in der einen abh positiv entschieden wird und in einer anderen abh allerdings negativ? Was ist denn das für eine Gesetzgebung?

2. Natürlich muss der Anwalt was tun, wenn es so lange dauert. ICH möchte aber wissen, was er tun kann...bzw. was wir tun können....um den Fortgang zu beschleunigen, denn verärgern wollen wir die ABH auch nicht.

3. Ausserdem war eine meiner fragen, ob ich auch hier in unserer ABH vorsprechen könne, denn die sachbearbeiterin der ARGE hat mir dazu geraten, nachdem ich ihr unseren Fall geschildert hatte und nachdem mir von ihr auch schon geld gekürzt wurde. Würde es etwas bringen oder werden wir kurzerhand wieder an die andere abh verwiesen?

4. eine meiner fragen war auch, welche vorgehensweise besser ist...sich persönlich um alles zu kümmern, oder mit einem anwalt.

5. die letzte frage ist, warum wir schon pflichten haben...aber keine rechte bekommen? Darf sich die abh so lange zeit lassen? 

gruss
asalty
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Antwort #29 - 03.06.2006 um 11:39:56
 
danke dete für deine mühe...mal sehen  ob ich hier antworten erhalte....wünsche dir ein schönes pfingstwochenende....

liebe grüsse
asalty
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