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mißbrauch des asylrechts (Gelesen: 7.029 mal)
sinan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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06.02.2006 um 13:02:34
 
wer hat wem sein recht wohl mißbraucht frage ich mich?
bin mit 7 jahren nach deutschland geflüchtet mit meiner familie,unsere glauben religion und abstammung war der grund dafür in der türkei wurden unsere vorfahren regelrecht mißhandelt und gefolltert nur weil sie armenier waren
uns ging es auch nicht besser wir wurden ausgestoßen von der gesellschaft und verachtet als armenier kannst du niemanden anzeigen wenn du beleidigt wirst oder wenn du von den grauen wölfen(MHP)auf die fresse bekommst weil die  völkermord an armenier anerkannt werden soll.unser asylantrag wurde abglehnt 1990-1999 nach 9 jahren was ist das denn ich war in der 10 klasse mein eltern waren steuer zahler kein sozi empfänger wir wurden einfach vor die tür gesetzt
niemand hat uns gefragt was wird den jetzt mit euch dort meine zukunft meine träume alles ist kaputt.ich habs noch mal versucht 2002 weil ich in der türkei nicht mehr klar kam,ich habe deutlich gemacht das ich wegen meines abstammungs hier bin nicht wegen wehrpflicht ich weiß das dies kein asyl grund ist abh wollte mir nicht mal zuhören.ich bin 23.illegal.kein schul abschluss.kein papiere.kein zukunft.und jetzt frag ich dich wem sein recht wurde MIßBRAUCHT.der witzt ist an der ganzen sache aber ich kenne so viele asylanten mit so vielen straftaten und sozi empfänger dazu und jede von denen ist noch immer hier machen schein ehen betrügen menschen und so weiter diese art leute werden nicht abgeschoben in gegenteil denen wird asylgewährt ob wohl der krieg schon längst vorbei ist.

so viel zum thema ASYLMIßBRAUCH

jetzt eine frage zu meiner sache womit muss ich rechnen wenn ich mich stelle mit wie langer haft und einreisesperre kann ich die sperre aufjedenfall fristen
besteht  die chance die abschiebe kosten selber zu übernehmen könnte man da durch die sperre vermeiden und mit einer eheschließung wieder einzureisen

danke das ihr zurück geschrieben habt finde ich echt nett
danke leute... Smiley
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Sondra
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Antwort #1 - 06.02.2006 um 15:40:04
 
sinan schrieb am 06.02.2006 um 13:02:34:
jetzt eine frage zu meiner sache womit muss ich rechnen wenn ich mich stelle mit wie langer haft * und einreisesperre ** kann ich die sperre aufjedenfall fristen *** besteht  die chance die abschiebe kosten selber zu übernehmen könnte man da durch die sperre vermeiden **** und mit einer eheschließung wieder einzureisen *****


* Gem. § 95 I Nr. 2 AufenthG wird bestraft mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe, wer sich entgegen § 4 I S. 1 AufenthG ohne erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhält, vollziehbar ausreisepflichtig ist und dessen Abschiebung nicht ausgesetzt ist.

** Gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG dürfen ausländische Staatsangehörige, die aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen oder abgeschoben wurden, nicht erneut in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Einreisebedenken bundesdeutscher Behörden gegen einen Ausländer werden grundsätzlich mit unbefristeter Wirkung vorgenommen.

*** 1. Eintragungen im Ausländerzentralregister
Besteht eine Einreisesperre aufgrund einer Ausweisung oder Abschiebung ist die Aufhebung der Einreisesperre zu beantragen. Auskunft, ob ein Einreiseverbot besteht und wer das Einreiseverbot veranlasst hat, erteilt auf schriftlichen Antrag das Bundesverwaltungsamt,
- Ausländerzentralregister -
Postfach 68 01 69
50728 Köln
Tel.: 081049-1888-358-1351 oder 358-3351
Fax: 081049-1888-358-2831

Dort werden Einreiseverbote zentral gespeichert. Nur Betroffenen kann aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Auskunft erteilt werden. Sie sollten deshalb zu Ihrer Identifikation eine beglaubigte Passkopie beifügen und die Unterschrift in ihrem Schreiben von einem Notar beglaubigen lassen. Besteht ein unbefristetes Einreiseverbot, ist der Antrag, die Wirkung der Ausweisung nachträglich zu befristen, an die Ausländerbehörde zu richten, die die Ausweisung bzw. Abschiebung verfügt hat. Diese entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Befristung des Einreiseverbots. (erfahrungsgemäß wird die Einreisesperre auf nicht weniger als 1 Jahr befristet)
2. Ausschreibungen im Schengener-Informationssystem
Gemäß Art. 5 Abs. 1 des Schengener Durchführungsübereinkommens darf Ausländern, die von einem der Vertragsstaaten zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sind, die Einreise in das Hoheitsgebiet des Schengener Übereinkommens nicht gestattet werden. Die nationalen Ausschreibungen aller Schengen-Mitgliedsstaaten werden im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert. Ein schriftliches Auskunftsersuchen nach Art. 109 SDÜ ist an folgende Stelle richten:
Bundeskriminalamt
ZD 33 – Sirene Deutschland
65173 Wiesbaden
Tel: 081049-611-55-16511
Fax: 081049-611-55-16531
e-mail: operation@bka.bund.de

Das Auskunftsersuchen sollte in deutscher oder englischer Sprache erfolgen, die Unterschrift von einer amtlichen Stelle beglaubigt sein und es sollte eine beglaubigte Passkopie der/des Betroffenen beigefügt sein. Eine erneute Einreise in das Bundesgebiet oder die Schengen-Staaten ist nicht möglich, solange Einreisebedenken bestehen. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Betroffene weder eine Transitreise durch die Bundesrepublik noch einen touristischen oder Besuchsaufenthalt wahrnehmen und können auch nicht für eine Erwerbstätigkeit zugelassen werden. Nach § 95 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG müssten sie mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen, sollten sie trotz bestehender Einreisesperre unerlaubt ins Bundesgebiet reisen oder sich darin aufhalten.

**** Abschiebekosten können mit einer freiwilligen Ausreise vermieden werden. Du kannst, bevor du dich stellst, bereits einen Flugticket buchen als Beweis, dass du ernsthaft vorhast, Deutschland zu verlassen. Die Ausreise muss bestätigt werden. Die Bestätigung der Ausreise muss der zuständigen Ausländerbehörde zugeschickt werden. Sollten dennoch Abschiebekosten entstehen, sind diese zurückzuzahlen, um eine Befristung der Einreisesperren zu erleichtern.

***** Wenn der Ehegatte Deutscher Staatsbürger ist, besteht nach der Eheschliessung und Ablauf der Befristung der Einreisesperre, das Recht zu dem Ehegatten nach Deutschland zu ziehen gemäß § 28 AufenthG. Bei der Vorgeschichte kann es zu Schwierigkeiten kommen, weil die Behörden eine Scheinehe vermuten können (und werden). Deswegen ist es ratsam, alle Beweise, dass es sich um keine Scheinehe handelt, noch vor der Beantragung der Familienzusammenführung zu sammeln.

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Antwort #2 - 06.02.2006 um 16:14:18
 
Hier noch einige Links zu Hilfsorganisationen, die dir behilflich sein könnten:

Jesuiten Flüchtlingsdienst

Caritas

Deutsche Malteser


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.02.2006 um 16:29:23
 
Hi sinan,

das ist ja Klasse ! Wenn ich nicht bekomme was ich will, dann
hole ich es mir einfach. So geht das ganz sicher nicht.

Rechne mal lieber mit Deiner Abschiebung in die Türkei.


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sinan
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Antwort #4 - 06.02.2006 um 17:12:39
 
was hast du eigentlich für ein problem?
bruno wer ist eigentlich brunooo?!


was ist das denn für ein scheiss "wenn ich es nicht bekomme dann hole ich es mir"

ich suche hier rat und hilfe und du vesuchst mir etwas zu unterstellen
du kennst mich doch gar nicht warum diese vorurteil?!

wie willst du den menschen helfen wenn du sie gleich runter machst?
du weiss doch gar nicht was ich alles durch gemacht habe
und meine familie du stellst mich bloß da als wäre ich ein lügner
das ist nicht korrekt mein freund.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.02.2006 um 19:56:26
 
sinan,

du bist und wirst es auch bleiben : "ausreisepflichtig" !  Zwinkernd

Anderes ist rechtlich wohl kaum dazu zu sagen. Dein persönliches Schicksal
spielt nach Deinen Schilderungen keine Rolle. Deutschland ist nicht für Dich
und Deine persönlichen Katastrophen verantwortlich.

Also, hör auf zu jammern und komme Deinen Verpflichtungen nach !

P.S. Freunde suche ich mir nicht in Foren !

Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.02.2006 um 20:42:10
 
sinan schrieb am 06.02.2006 um 13:02:34:
wer hat wem sein recht wohl mißbraucht
.ich habs noch mal versucht 2002 weil ich in der türkei nicht mehr klar kam,ich habe deutlich gemacht das ich wegen meines abstammungs hier bin nicht wegen wehrpflicht ich weiß das dies kein asyl grund ist abh wollte mir nicht mal zuhören.ich bin 23.illegal.kein schul abschluss.kein papiere.kein zukunft.und jetzt frag ich dich wem sein recht wurde MIßBRAUCHT.


Auch wenn das Theman zumindest für mich erledigt ist, interessiert mich trotz allem, welches Recht Du glaubst in Anspruch nehmen zu dürfen ?


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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.02.2006 um 22:17:34
 
Hallo Sinan,

ein Tipp, wenn Du Dich der Ausländerbehörde stellst:
Nimm ein gültiges Flugticket (one way-ticket) in die Türkei mit, ausgestellt ziemlich kurzfristig (also Flug innerhalb der nächsten paar Tage oder sogar am selben Tag).
Sei ganz ehrlich mit allen Deinen Angaben und bitte um eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB).

Es kann sein, dass Du trotzdem sofort in Abschiebehaft kommst, da die Behörden vermutlich Deinen Rückkehrwillen anzweifeln.
Andererseits: Wieso solltest Du Dich stellen, wenn Du nicht auch freiwillig zurückreisen willst.

Wenn Du Glück hast, erhältst Du die GÜB und kannst ausreisen. Dann würden keine Abschiebekosten anfallen.

Auf jeden Fall müsstest Du Deine Freundin in der Türkei heiraten, Antrag auf Befristung der Einreisesperre stellen (wenn eine verhängt wird, was aber wahrscheinlich ist, wegen des vorhergehenden illegalen Aufenthalts).

Okay, nach der Rückreise in die Türkei wirst Du vermutlich gleich zum Militär eingezogen. Der Sohn meines Mannes hat seine Militärzeit schon absolviert (er war an der Grenze zum Irak), und es war wirklich sehr hart - aber man kann es überleben. Und Dein Status im Moment ist nun wirklich nicht "das Gelbe vom Ei" (um nicht zu sagen: absolut ungesetzlich).
Du lebst doch jetzt auch in ständiger Angst, dass Deine Illegalität auffliegt. Und wenn Du so in einer Kontrolle erwischt wirst, wird es viel schlimmer, als wenn Du Dich selbst stellst.

Viele Grüße
Janna
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sinan
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Zeige den Link zu diesem Beitrag danke...
Antwort #8 - 07.02.2006 um 10:27:52
 
danke für harte aber ehrliche antworten das hat mir geholfen jetzt ist mir klar in
was für ein situation ich stecke. 
ich werde mich noch diese woche stellen und hoffen das die beamtan genädig mit mir sind weinend

.ich wollte dieses leben auch nicht ,aber ich kann auch niemanden dafür
verantwortlich machen. ich muss mein verpflichtungen nach gehen und das
wieder hin biegen,ich möchte endlich ein normales leben führen.

danke janna danke sondra, danke bruno und auch sorry du hast recht ...
bevor ich mich ganz verabschiede leute nur ein frage noch

ich muss erst mein freundin heiraten dann
muss ich den antrag auf befristung aus der türkei machen
mit post oder telefon?was ist besser?

danke noch mal gut das es leute wie euch gibt. Daumen hoch
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 07.02.2006 um 11:08:23
 
sinan schrieb am 07.02.2006 um 10:27:52:
ich muss erst mein freundin heiraten dann
muss ich den antrag auf befristung aus der türkei machen
mit post oder telefon?was ist besser?


Hallo Sinan,

immer alles mit den Behörden schriftlich machen. Mit dem Antrag auf Befristung kenne ich mich nicht aus, ich denke aber, dass es dafür ein Formular gibt, das man ausfüllen muss.
Und ich würde mir an Deiner Stelle auch Notizen machen über Kontakte mit den Behörden.

Erst nach der Hochzeit mit Deiner Freundin besteht der Grund für die Befristung, nämlich "Führen der ehelichen Lebensgemeinschaft mit einer Deutschen". Also würde ich erst nach der Heirat den Antrag stellen.

Wenn Du Dich stellst, ist es sicherlich hilfreich für Dich, wenn Du jemanden (z.B. vom Caritas-Verband) mitnimmst. Zum einen als seelisch-moralische Unterstützung für Dich und zum anderen als Zeuge und Hilfe beim Gespräch.

Ich wünsche Dir alles Gute!

Viele Grüße
Janna
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Antwort #10 - 07.02.2006 um 11:54:05
 
Den Befristungsantrag kannst du formlos stellen, da gibt es kein Formular.
Kannst auch jemand eine schriftliche Vollmacht erteilen, damit sich hier
jemand um die Angelegenheit kümmern kann.


Änderung:
Aber: wenn ich das richtig verstanden habe, wurdest du bisher nicht ausge-
wiesen oder abgeschoben. Also ist noch keine Sperre da. Wenn nun aber
eine Ausweisung oder/Absch. erfolgen wird, entsteht eine solche Sperre.
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Antwort #11 - 07.02.2006 um 12:58:45
 
Hast Du eventuell schon mal erwogen, als Armenier in Armenien zu leben ?
Warum muß es denn unbedingt Deutschland sein ?
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Sondra
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Antwort #12 - 07.02.2006 um 13:27:12
 
Hallo Sinan! Die Reihenfolge deiner Handlungen würde ich so sehen:

1. Ausreise vorbereiten (Flugticket usw.)
2. sich der Ausländerbehörde stellen, die GÜB erbitten (hoffen, dass es klappt)
3. in der Türkei heiraten - aufpassen, dass alle Unterlagen (Papiere) 100 % in Ordnung sind
4. darauf vorbereiten, nachzuweisen, dass es eine Liebesheirat und keine Scheinehe ist (z.B. Fotos von gemeinsamen Unternehmungen, Geschichten über den Verlauf der Bekanntschaft)
5. bei den Behörden, die ich dir genannt habe (Ausländerzentralregister und Bundeskriminalamt) Auskunft beantragen ob und welche Sperren gegen deiner Person vorhanden sind
6. bei der zuständigen Ausländerbehörde (die selbe, wo du dich stellst und die dir eine GÜB erteilt) die Befristung der Sperre beantragen
7. geduldig warten und darum kämpfen, dass du mit deiner Frau wieder zusammenkommst.

Toi, toi und viel Glück!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 08.02.2006 um 14:05:09
 
Code:
 Also ist noch keine Sperre da. Wenn nun aber 
eine Ausweisung oder/Absch. erfolgen wird, entsteht eine solche Sperre.




Meine Beiträge mögen zwar aus manchen Gründen unsachlich sein,aber aus Sicht der ABH bist du (zur Zeit) nicht in DE(also du hast keine Sperre wegen i.A.);warum  willst du dann eine Einreisesperre(und noch schlimmer Abschiebung wegen i.A.) bekommen???


Kannst Du mir bitte das antworten???

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Gruesse
 
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Antwort #14 - 09.02.2006 um 14:32:13
 
gilt das den als asylmissbrauch, wenn bezüglich der identität falschangaben gemacht werden und auch beim asylantrag eine erfundene verfolgungsgeschichte erzählt wird? und wer genau überprüft diese sachen? das würde mich interesieren, da ich in eine sehr komische sache reingerutsch bin und dadurch nur ärger habe.
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