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illegal in Italien (Gelesen: 4.687 mal)
Claudia83
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag illegal in Italien
04.02.2006 um 21:27:32
 
hi
ich bin mir nicht ganz sicher, ob mir hier jemand helfen kann, aber es würde mir schon helfen, wenn ihr mir tips geben könntet, wo ich infos finde.
Hier also das Problem:
Mein Schwager ist Eritreer und vor gut 2 Jahren aus Eritrea geflüchtet. Er hätte zum Militär und damit in den krieg gemusst und das wollte er verständlicherweise nicht. Nach Aufenthalten im Sudan und in Lybien, ist er nun in Italien. Da er bei der Ankunft dort frstgenommen wurde, ist er dort auch mittels Fingerabdruck registriert. Er bekam dann auch eine kurze Duldung bis Juni letzten Jahres. Seither ist er dort illegal und lebt als Hausbesetzer. Natürlich hat er sich sein Leben so nicht vorgestellt und will gerne irgendwo in Europa oder Nordamerika ein neues Leben anfangen. Hat er dazu eine Chance? Gibt es für ihn eine Möglichkeit jemals wieder irgendwo legal zu leben? Nach Eritrea kann er nicht wieder zurück, da er dort direkt ins Gefängnis müsste und danach zum Militär. Am liebsten würde ich ihn hier zu uns nach Deutschland holen, aber das ist ja auch keine lösung und in italien kann er sich zumindest einigermaßen über wasser halten.
Hoffe, ihr könnt mir ein wenig weiter helfen, denn ich mache mir wirklich sorgen um ihn. es kann so nicht weitergehen.
Schon jetzt ein großes DANKE!!!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.02.2006 um 21:37:29
 
Ich hab das mal hierher verschoben, das das nichts mit deutschen Ausländerercht zu
tun hat.

Sachlich seh ich da wenig Möglichkeiten. Er hat wohl in IT kein Asyl erhalten und lebt
nun dort illegal. Sowas kann man nicht grad so mal gradbiegen  unentschlossen
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bamthwok
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 05.02.2006 um 05:04:57
 
@ Claudia: Dass Dein Schwager nicht nach Eritrea zurueck will ist sehr verstaenlich. Man muss sich nur einmal den Jahresbericht 2005 von AI ueber Ertirea durchlesen.

Nicht hilfreich fuer seinen Fall ist, ein illegaler Aufenthalt in Italien.

Warum hat er die Duldung nicht verlaengern lassen?

Hat er ueberhaupt jemals einen Antrag auf Asyl gestellt?

Da Dein Schwager einen Familienangehoerigen in Deutschland hat, koennte er grundsaetzlich darum bitten, dass sein Asylantrag in Deutschland abgehandelt wird.

Wenn es allerdings bereits ein schwebendes Verfahren in Italien gibt, ist das wohl nicht mehr moeglich. Besser Du wendest Dich einmal an Experten. Als Einstieg kann ich die Webseite von www.proasyl.de empfehlen. Dort findest Du weiterfuehrende Links, Kontakte und Gesetzesgrundlagen.

Ich wuensche Euch alles Gute fuer diesen Fall.

Gruss,
bamthwok
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 05.02.2006 um 11:11:28
 
Zitat:
Da Dein Schwager einen Familienangehoerigen in Deutschland hat, koennte er grundsaetzlich darum bitten, dass sein Asylantrag in Deutschland abgehandelt wird.


Das bezweifele ich allerdings stark Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.02.2006 um 11:13:59
 
Hi Claudia,

ich verstehe Deinen Einsatz für Deinen Schwager , allerdings kann man ihm
keine großen Hoffnungen auf ein Leben in D geben.
So wie ich es verstanden habe, hat er in Italien ein Asylverfahren negativ
durchlaufen und ist somit Ausreisepflichtig. Ein weiteres Asylverahren im
Schengen-Gebiet führt zur Rückführung in das Land Italien, da dort das
erste Asylverfahren durchgeführt wurde (SDÜ) .
Ein legaler Zuzug nach D ist mir auch nicht ersichtlich, zumal die zukünftige
Sicherstellung des Lebensunterhaltes bereits vor der Einreise klar sein soll.
Wehrpflicht in anderen Ländern führt i.d.R. nicht zur Anerkennung als Asylberechtigter. Auch wir haben hier (noch) eine Wehrpflicht. Die kriegerischen
Auseinandersetzungen im Heimatland müssten für ihn direkt eine nachweisliche Verfolgung darstellen. Hier wäre ein Asylfolgeantrag möglicherweise eine
Chance. In diesem Verfahren sollte er allerdings seine Nachfluchtgründe
detailliert vorbringen, ansonsten führt es wieder zu nichts.
Sein Untertauchen erschwert die Angelegenheit und Glaubwürdigkeit sehr.
Insgesamt bleibt für ihn nur die Ausreise ins Heimatland oder das Weiterleben in der Illegalität bis zum Aufgreifen und der Folge, dass er abgeschoben wird.

Rede mit ihm darüber. Er muss sich entscheiden !  Zwinkernd


Bruno
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 05.02.2006 um 14:11:59
 
Leider helfen hier die "Expertentipps" mal wieder überhaupt nicht weiter,
und die Zustände in Eritrea mit der "Wehrpflicht" in Deutschland zu vergleichen ist mal wieder der Gipfel des Zynismus eines "Experten", aber wir kennen solche "Tipps" von Änderung:
gestrichen
ja schon...

Auch in Italien gibt es kompetente Beratungstellen vor Ort, und ich denke die Situation lässt sich nur mit deren Hilfe klären. Jedenfalls gibt es in Italien nicht  den typisch deutschen Kontrollwahn gegen "illegale", d.h. die Chance ohne Registrierung bei den Behörden dort zu bleiben und zu überleben sind oft sogar besser, als wenn man förmlich Asyl beantragt, und sich damit in die Hände des Behördenapparates und damit die Gefahr der Ablehung und Abschiebung begibt.

Es gibt in solchen Fällen zwar auch ein Selbsteintrittsrecht Deustchlands nach dem Dublin II Abkommen http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/343-2003_Asylzustaendigkeit.pdf (Humanitäre Klausel. Art 15 VO EG 343/2003), zutreffend ist aber auch dass Deutschland bzw. das BAMF hiervon praktisch überhaupt keinen Gebrauch macht.

Wie Italien mit Flüchtlingen aus Eritrea umgeht weiß ich nicht, das lässt sich wie gesagt aber auch am besten mit den "Experten" der Nichtregierungsorganisationen vor Ort klären.

Hier eine italienische Seite
mit Links zu vielen weiteren Organisationen:
http://www.meltingpot.org/

Außerdem das (eher staatsnahe)
Italian Council for Refugees (CIR)
Via del Velabro 5/A , 00186 Roma
Contact:      Mr Christopher Hein
Telephone:  +39 06 69 200 114/5, Fax: +39 06 69 200 116
cir@cir-onlus.org, http://www.cir-onlus.org

Außerdem (kenne die Organisation nicht näher)
Italian Consortium of Solidarity      
Via Salaria 89, 00198 Roma
Tel +39 06 85355081
Fax      +39 06 85355083
http://ics.mir.it      

Für Deserteure gibt es auch eine sehr gute österreichische Internetseite
http://www.deserteursberatung.at/

Das ist zwar nicht viel, hoffe aber es hilft wenigstens ein bischen weiter...

gc

Änderung:
gc bitte höre auf einzelne user persönlich anzugreifen  Ärgerlich



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« Zuletzt geändert: 05.02.2006 um 16:42:59 von ronny »  
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 05.02.2006 um 19:56:06
 
gc schrieb am 05.02.2006 um 14:11:59:
Leider helfen hier die "Expertentipps" mal wieder überhaupt nicht weiter,

Auch in Italien gibt es kompetente Beratungstellen vor Ort, und ich denke die Situation lässt sich nur mit deren Hilfe klären. Jedenfalls gibt es in Italien nicht  den typisch deutschen Kontrollwahn gegen "illegale", d.h. die Chance ohne Registrierung bei den Behörden dort zu bleiben und zu überleben sind oft sogar besser, als wenn man förmlich Asyl beantragt, und sich damit in die Hände des Behördenapparates und damit die Gefahr der Ablehung und Abschiebung begibt.


Deine Tips helfen den Betroffenen direkt in die Straffälligkeit , ist Dir das eigentlich klar ?  Ärgerlich
Illegaler Aufenthalt wird in keinem Lnd tolleriert, deshlab ist der Aufenthalt ja auch illegal !  Griesgrämig

Zitat:
Das ist zwar nicht viel, hoffe aber es hilft wenigstens ein bischen weiter...


nö, gar nicht !


Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #7 - 06.02.2006 um 06:28:03
 
Zitat:
Deine Tips helfen den Betroffenen direkt in die Straffälligkeit , ist Dir das eigentlich klar ?   
Illegaler Aufenthalt wird in keinem Lnd tolleriert, deshlab ist der Aufenthalt ja auch illegal !   


Verstehe ich nicht. Der Rat, sich an Beratungsstellen zu wenden, fuehrt jedenfalls nicht direkt in die Straffaelligkeit. Umekehrt: Es ist die einzige Chance, einen Aufenthalt in der EU zu legalisieren.

@ Claudia: es waere von Interesse zu erfahren, ob Dein Schwager in Italien Asyl verwehrt wurde? Hat es ueberhaupt jemals ein Asylverfahren gegeben?

@Bruno: lies doch mal den Bericht von AI ueber Eritrea!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #8 - 06.02.2006 um 08:33:46
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 14.02.2006 um 09:55:07
 
Hallo Ronny,

ich verstehe nicht ganz, warum soll mein Beitrag nicht dazugehören.

Wurde nicht von Bruno darauf hingewiesen, dass eine Verweigerung des Kriegsdienstes in Eritrea nicht als Asylgrund anerkannt werden kann.

Mein Beitrag klärt über Zustände in Eritrea auf und über den Kriegsdienst.

Viele Grüße
Ghalbi
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #10 - 14.02.2006 um 12:50:33
 
Hi Ghalbi,

der Beitrag war eher als allgemeine Information anzusehen und hatte mit dem Ausgangspost nur indirekt zu tun. Die Frage ob Kreigsdienstverweigerung in Deutschland als Asylgrund anzusehen ist, hat mit der Ausgangsfrage gar nichts zu tun. Auch die zugegebenermassen bedauerlichen Zustände in Eritrea sind für die Beurteilung des Sachverhaltes nicht relevant.

Wenn ein Asylverfahren durchzuführen wäre, dann in Italien. Deshalb haben die Zustände in Eritrea nur indirekt Bedeutung für den Ausgangsfall.
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