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Gemeinsames Sorgerecht für Deutschen mit Türkin ? (Gelesen: 4.676 mal)
Beate77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gemeinsames Sorgerecht für Deutschen mit Türkin ?
02.02.2006 um 20:12:21
 
Auf was muss mein Sohn achten, der sich von seiner türkischen Ehefrau scheiden lassen will und er Angst hat um ihr gemeinsames 3 Monate altes Baby, das die getrennt lebende Ehefrau in ihren Pass eintragen will um das Kind dann eventuell heimlich in die Türkei verbringen will ? Die Ehe ist nicht zu kitten, da die Frau laufend fremd geht und ihr Discobesuche wie ihre Freundinnen wichtiger sind. Jetzt schaltet sich aber immer mehr ihre Großfamilie ein und der Einfluss ihres Vater,s und Schwester bewirkt, dass sie jetzt auch vermehrt verweigert dass mein Sohn sein Töchterlein öfters zu sich nehmen kann, jetzt hat sie ihm das Kind schon das zweite Wochenende verweigert und gibt es statt dessen immer Freitags bei ihren Eltern ab um sie dann dort wieder am Montag ab zu holen. Das Kind hat doch die Deutsche Staatsbürgerschaft, aber in sämtliche Formulare wie UV vom Amt schreibt sie aber rein türkische Staatsangehörigkeit für das Kind.  Wer weiss Rat, was muss mein Sohn machen um den richtigen Weg zu gehen ? Und wie schaut das türkische Gesetz aus falls sie mit dem Kind in die Türkei verschwindet ?
Beate
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.02.2006 um 20:31:30
 
Ich hab das mal hierher verschoben, da das eigentlich nichts mit
Ausländerrecht zu tun hat.
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Caya
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Antwort #2 - 02.02.2006 um 20:54:45
 
Hallo Beate,
in der Regel müßen die beiden Elternteile gemeinsam beim Konsulat erscheinen und einen Reißepaß für das gemeinsame Kind verlangen. Auch wenn man das Kind auf den Reisepaß des Mutters oder des Vaters eintragen lassen will wird wieder die gleiche Prossedur verlangt. Besonders bei den d-tr verheirateten Paare ist man bei der Sache vorsichtig.
Aber wenn Sie eine tr StA ist und ihre Ehe mit deinem Sohn bem Konsulat nicht gemeldet hat kann sie einen Paß für das Kind bekommen. DasKind wird beim Konsulat als Unehelischeskind registriert und sie hat freie Hand.
Deshalb bitte beim zuständigen Konsulat um einen Termin bitten und dort die Situation schildern.
LG
Caya
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Beate77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.02.2006 um 21:04:49
 
Hallo caya
sie haben hier in Deutschland geheiratet und dies müßte auch dem Konsulat bekannt sein, da sie ja dort alle Papiere für die Heirat beantragen haben müssen. Nur mein Sohn nahm bei Eheschließung ihren Namen zu Seinem an und das Kind hat nur als alleinigen Familiennamen den der Mutter.
Was ist tr StA ?? das verstehe ich nicht.
Aber nun zur genauen Erklärung mein Sohn ist Deutscher seine Frau eine in Deutschland geborene Türkin mit türkischer Staatsangehörigkeit sie ist 21 Jahre alt und wollte selbst bei der Eheschließung nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit annehmen was ihr mein Sohn auch frei überlassen hat zu entscheiden.
Darf sie denn überhaupt in behördliche Formulare das Kind als Türkin eintragen ?
LG
Beate
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Antwort #4 - 02.02.2006 um 21:12:10
 
Mir war bis jetzt nicht bekannt, dass man bei der Eheschließung die StA des Ehemannes in Deutschland annehmen kann. Keine Ahnung was Ronny und Ralf dazu sagen werden.

Einige Papiere vom Konsulat verlangen heißt nicht gleich, dass die Heirat auch beim Konsulat und in der Türkei bekannt ist. Sie ist dazu verpflichtet die Heirat beim Konsulat anzugeben und die nötigen Paiere dort abzugeben.
So lange sie in der Türkei als Ledig gilt, kann die für das Kind Personalausweis und Reisepaß beantragen und diese bekommen.

LG
Caya
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Antwort #5 - 02.02.2006 um 21:15:01
 
Beate77 schrieb am 02.02.2006 um 21:04:49:
Was ist tr StA ?? das verstehe ich nicht.


türkische Staatsangehörigkeit
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Beate77
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Antwort #6 - 02.02.2006 um 21:18:36
 
Ohje dann weiss ich auch nicht ob es dem Konsulat bekannt ist, dass Beide 2004 geheiratet haben, was soll ich jetzt machen um zu erfahren ob es dort bekannt ist die Heirat ? Nützt es was dort anzurufen oder sollte man dorthin schreiben oder Beides zwecklos ? Muss man dort selber vorstellig werden ?
Beate
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Antwort #7 - 02.02.2006 um 21:31:51
 
Die Heirat muß in der Türkei registriert werden, ob es dein Sohn auch machen kann weis ich nicht. Aber so lange die Heirat in der Türkei nicht registriet ist gilt sie in der Türkei und beim Konsulat Ledig.
Solange sie Ledig gilt  kann sie  für das Kind einen Reisepaß beantragen und auch in der Türkei würde sie das alleinige Sorgerecht haben.

Dein Sohn  soll mit der Heiratsurkunde zum Konsulat gehen und die Sache schildern. Sie werden ihm sagen können was er machen muss.

LG
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Antwort #8 - 02.02.2006 um 21:36:27
 
hier noch die Telefonnummer und die Adressen von den tr. Konsulaten in Deutschland
http://www.tcberlinbe.de/tr/index.htm
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Beate77
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Antwort #9 - 02.02.2006 um 23:34:04
 
Smiley caya
Danke wir werden uns daran setzen, lieb dass Du uns die Suche erleichterst und uns die Telephonnummer gibst  Smiley Mein Sohn wird sich Morgen mit dem Konsulat in Verbindung setzen.
LG
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Ralf
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Antwort #10 - 02.02.2006 um 23:43:38
 
Caya schrieb am 02.02.2006 um 21:12:10:
Mir war bis jetzt nicht bekannt, dass man bei der Eheschließung die StA des Ehemannes in Deutschland annehmen kann.


Kann man auch nicht. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist frühestens 2 Jahre nach Eheschließung möglich, sofern zu diesem Zeitpunkt bereits 3 Jahre Aufenthalt bestehen (§ 9 StAG).

Hier dürfte aber sowieso ein Anspruch nach § 10 StAG vorliegen, unabhängig von der Eheschließung, weil anscheinend schon mehr als 8 Jahre Aufenthalt vorliegen. Aber das nur am Rande.

Zum Kind: dieses besitzt auf jeden Fall sowohl die türkische als auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
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Beate77
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Antwort #11 - 03.02.2006 um 00:07:37
 
Ralf
jetzt kenne ich mich gar nicht mehr aus, denn Jeder sagt was Anderes dann gibt es die Doppelstaatsangehörigkeit doch. Aber dann trifft das zu was mir der Mann von der Behörde gesagt hat, in Deutschland gilt vorrangig die Deutsche Staatsangehörigkeit und sobald das Kind türkischen Boden betritt die türkische Staatsangehörigkeit.  Also wenn sie über Nacht und Nebel in die Türkei mit dem Kind verschwindet, hat der Vater trotz gemeinsamen Sorgerecht kaum Chancen auf sein Kind, wenn es auch eine Kindesentführung dann ist oder ??
Beate
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Caya
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Antwort #12 - 03.02.2006 um 16:59:24
 
Beate77 schrieb am 03.02.2006 um 00:07:37:
Also wenn sie über Nacht und Nebel in die Türkei mit dem Kind verschwindet, hat der Vater trotz gemeinsamen Sorgerecht kaum Chancen auf sein Kind, wenn es auch eine Kindesentführung dann ist oder ??
Beate


Hallo Beate!

Eines müssen wir hier klar stellen, Türkei ist kein Antidemokratisches Land. Nicht türkische Staatsbürger sind in der Türkei mit den türkischen Staatsbürger gleich gestellt. Es gibt einige Verträge zwischen der Türkei und Eu, Türkei und Deutschland und noch mit anderen Ländern was die Justiz betrifft. Deshalb hat dein Sohn in der Türkei als de. StA genauso viele Rechte als Vater über seinem Kind wie die tr. StA Mutter. Wenn die Mutter einen Paß ausstellen lassen möchte und behauptet, dass Kind ist ein Unehelisches Kind werden die Beamten die Geburtsurkunde verlangen wo der Name vom Vater drinnsteht. Ohne die Geburtsurkunde gibt es auch kein Perso für das Kind. In der Regel darf die Mutter oder der Vater das Kind nicht auf seinen oder ihren Reisepaß eintragen lassen so lange beide nicht beim KOnsulat erscheinen. Aber wie gesagt, wenn sie sagt sie ist eine alleinerziehende Mutter und weis nicht wo der Vater ist kann sie ein Paß für das Kind bekommen.
Deshalb bitte zum Konsulat gehen und die Sache dort klären.

Solange die Ehe zwischen deinem Sohn und seiner Frau nicht in der Türkei registriert ist, hat sie in der Türkei  die alleinige Sorgerecht.
Deswegen soll er bitte die Sache beim Konsulat klären.

LG
Caya
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