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Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? (Gelesen: 12.930 mal)
felix2565
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02.02.2006 um 19:29:54
 
Hi,

meine Freundin aus Kamerun ist derz. in Frankreich und wird wohl für dort einen Aufenthaltstitel erhalten.
Sie meinte zwar (so sagten es ihr dort die Behörden), dass sie damit auch in der BRD bleiben und arbeiten könne, dies ist aber wohl nciht korrekt.

Scheinbar hat sie wohl den Status eines Touristen, sofern sie nach BRD will.

Wenn dies so ist, Frage:
Kann sie nach 3 Monaten wieder ausreisen und 2 Tage später wieder für 3 Monate einreisen etc. oder iwe kann man in dieser Situation in der BRD bleiben ?
Praktisch hat sie ja die Rechte eines Franzosen....

Danke vorab
Gruss
fssah
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Mick
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Antwort #1 - 02.02.2006 um 19:41:07
 
Hi,
für sie gelten die gleichen Regelungen, wie für andere
Besucher auch: max. 90 Tage pro Halbjahr.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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ronny
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Antwort #2 - 03.02.2006 um 07:09:54
 
Zitat:
Praktisch hat sie ja die Rechte eines Franzosen....


Eben genau DAS trifft nicht zu , denn sie hat lediglich einen Aufenthaltstitel für Frankreich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #3 - 03.02.2006 um 10:10:21
 
@Mick: 90 Tage pro Halbjahr mit oder ohne zusaetzlichem Visum?
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Mick
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Antwort #4 - 03.02.2006 um 10:15:50
 
bamthwok schrieb am 03.02.2006 um 10:10:21:
@Mick: 90 Tage pro Halbjahr mit oder ohne zusaetzlichem Visum?

Hoi,
ohne, wenn es sich bei dem französischen Titel um einen
solchen handelt, der im Gemeinsamen Schengenhandbuch
hinterlegt wurde.
Nein, das Handbuch findest Du im Netz nicht. Wenn Du
näheres über den Titel weißt, kann "man" da aber gerne
nachgucken.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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felix2565
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Antwort #5 - 03.02.2006 um 14:12:24
 
Dank an euch,

dann schliesst sich die Frage an,
kann ich sie mit ihrem F-Titel dann in der BRD heiraten oder gibt es da Fristen oder besondere Urkunden, die nötig sind
oder
ist es leichter, in Frankreich kurz hinter der GRenze zu heiraten ?
Ist es dort sofort möglich, da sie den franz. AUfenthaltstitel hat ?

Wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist, darf sie ja "sofort" bleiben und wohl auch direkt arbeiten, nicht wahr ?

Gruss
fsaah
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bamthwok
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Antwort #6 - 03.02.2006 um 15:24:37
 
Noch eine Anmerkung zu dem Visum. Ob man sich dann laenger als 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland aufhaelt ist ja praktisch nicht nachvollziehbar, da es ja zwischen Deutschland und Frankreich im Regelfalle gar keine Grenzkontrollen gibt. Entweder ist eine Schwachstelle im Schengen System, oder es wird einfach billigend in Kauf genommen.
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Antwort #7 - 03.02.2006 um 15:37:40
 
Kann sein das ich vollkommen daneben liege, aber würde ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem der EU Staaten nicht zu der sog. kleinen Freizügigkeit für die anderen EU mitglieder verhelfen?
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Mick
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Antwort #8 - 03.02.2006 um 16:46:01
 
felix2565 schrieb am 03.02.2006 um 14:12:24:
dann schliesst sich die Frage an,
kann ich sie mit ihrem F-Titel dann in der BRD heiraten oder gibt es da Fristen oder besondere Urkunden, die nötig sind

Grundsätzlich kann während des legalen und geduldeten Aufenthaltes
in Deutschland immer geheiratet werden. Welche Papiere benötigt
werden, solltest Du vielleicht gesondert im Forum "Personenstandsrecht"
erfragen.
Zitat:
oder
ist es leichter, in Frankreich kurz hinter der GRenze zu heiraten ?
Ist es dort sofort möglich, da sie den franz. AUfenthaltstitel hat ?

Muttu die Franzosen fragen.

Zitat:
Wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist, darf sie ja "sofort" bleiben und wohl auch direkt arbeiten, nicht wahr ?

Jepp

maki schrieb am 03.02.2006 um 15:37:40:
Kann sein das ich vollkommen daneben liege, aber würde ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem der EU Staaten nicht zu der sog. kleinen Freizügigkeit für die anderen EU mitglieder verhelfen?

Eine "kleine Freizügigkeit" kenne ich nicht, nur die Rechte, die im Rahmen
der Schengenregeln zugesprochen werden. Z.B. Besuchsaufenthalt, wie
geschildert.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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felix2565
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Zeige den Link zu diesem Beitrag und was ist die Praxis ?
Antwort #9 - 06.02.2006 um 17:41:39
 
Zitat:
Eine "kleine Freizügigkeit" kenne ich nicht, nur die Rechte, die im Rahmen
der Schengenregeln zugesprochen werden. Z.B. Besuchsaufenthalt, wie
geschildert.

__________________-
DAnke euch, für die Info:

was mich natürlich jedoch vor allem dann interessiert, ist die Praxis (d.h. nicht, dass jemand, den ich kenne, dies praktizieren will):

meine Freundin hat nun also nen franz. Aufenthaltstitel - sie reist in die BRD ein

1.Frage: wo muss sie das Visum beantragen ? muss sie dies überhaupt, da die Grenze ja offen ist !!??

2. Frage:
Wenn Sie ein Visum nun hat (wie kommt sie dran?) - wer kontrolliert denn, dass sie nach 3 monaten wieder nach F zurückkehrt ? Muss sie denn irgendein Wohnort angeben ? Und wie sieht die Kontrolle aus ? Kommt dann die ABH vorbei oder wie ?

3. Frage:
könnte eine evtl. nicht erfolge Rückreise nach 3 Monaten aus BRD nach F, zu Problemen mit dem franz. Aufenthaltstitel  führen ?

Dank euch schon jetzt.
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« Zuletzt geändert: 06.02.2006 um 17:54:05 von N/V »  
 
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Antwort #10 - 06.02.2006 um 18:09:41
 
felix2565 schrieb am 06.02.2006 um 17:41:39:
was mich natürlich jedoch vor allem dann interessiert, ist die Praxis (d.h. nicht, dass jemand, den ich kenne, dies praktizieren wil):


JA, sicher JA,sicher !!!

Man fragt ja auch nur zum spass  verdacht
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Antwort #11 - 06.02.2006 um 22:37:30
 
felix2565 schrieb am 06.02.2006 um 17:41:39:
meine Freundin hat nun also nen franz. Aufenthaltstitel - sie reist in die BRD ein

1.Frage: wo muss sie das Visum beantragen ? muss sie dies überhaupt, da die Grenze ja offen ist !!??

Hoi,
da frage ich mich, wofür die vorherigen Beiträge hier geschrieben wurden.
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Antwort #12 - 07.02.2006 um 06:12:54
 
Mick schrieb am 06.02.2006 um 22:37:30:
Hoi,
da frage ich mich, wofür die vorherigen Beiträge hier geschrieben wurden.


___________
Hallo Mick,

du verstehst mich falsch:
klar, hiess es, man braucht ein Visum - meine Frage ist in der PRAXIS, wieso ?
soweit ich weiss, reise ich von der BRD nach F durch eine eigentlich grenzfreie Grenze ohne Kontrollen...dort wo ich wohne, stehen keine Grenzbeamte mehr rum.
Somit ist die Grenze doch offen und meine letzten Fragen sind relevant, da eben ja wesentlich ist, inwiefern die gesetzl. Gegebenheiten mit Visum und 3 - Monatsfrist überhaupt kontrolllierbar sind !?
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Antwort #13 - 07.02.2006 um 07:27:55
 
Hi,

ich gebe mal völlig unverbindlich den Hinweis auf das SDÜ und hier speziell den Art. 6 b :

Zitat:
Artikel 6b
(1) Ist das Reisedokument eines Drittausländers nicht mit dem Einreisestempel versehen, können die zuständigen einzelstaatlichen Behörden annehmen, dass der Inhaber des Reisedokuments die im betreffenden Mitgliedstaat geltenden Voraussetzungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer nicht oder nicht mehr erfüllt.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #14 - 07.02.2006 um 07:49:00
 
felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 06:12:54:
klar, hiess es, man braucht ein Visum


Hoi,
nein, siehe Antwort #4
Mit (dem richtigen) französischen Aufenthaltstitel wird
kein Visum benötigt. Der Klammerzusatz gilt für Fälle
wie "französische Aufenthaltsgestattung" oder "franz.
Duldung".
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