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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
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Beitrag begonnen von fsaah am 02.02.2006 um 19:29:54

Titel: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von fsaah am 02.02.2006 um 19:29:54
Hi,

meine Freundin aus Kamerun ist derz. in Frankreich und wird wohl für dort einen Aufenthaltstitel erhalten.
Sie meinte zwar (so sagten es ihr dort die Behörden), dass sie damit auch in der BRD bleiben und arbeiten könne, dies ist aber wohl nciht korrekt.

Scheinbar hat sie wohl den Status eines Touristen, sofern sie nach BRD will.

Wenn dies so ist, Frage:
Kann sie nach 3 Monaten wieder ausreisen und 2 Tage später wieder für 3 Monate einreisen etc. oder iwe kann man in dieser Situation in der BRD bleiben ?
Praktisch hat sie ja die Rechte eines Franzosen....

Danke vorab
Gruss
fssah

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von Mick am 02.02.2006 um 19:41:07
Hi,
für sie gelten die gleichen Regelungen, wie für andere
Besucher auch: max. 90 Tage pro Halbjahr.

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von ronny am 03.02.2006 um 07:09:54

Zitat:
Praktisch hat sie ja die Rechte eines Franzosen....


Eben genau DAS trifft nicht zu , denn sie hat lediglich einen Aufenthaltstitel für Frankreich ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von bamthwok am 03.02.2006 um 10:10:21
@Mick: 90 Tage pro Halbjahr mit oder ohne zusaetzlichem Visum?

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von Mick am 03.02.2006 um 10:15:50

bamthwok schrieb am 03.02.2006 um 10:10:21:
@Mick: 90 Tage pro Halbjahr mit oder ohne zusaetzlichem Visum?

Hoi,
ohne, wenn es sich bei dem französischen Titel um einen
solchen handelt, der im Gemeinsamen Schengenhandbuch
hinterlegt wurde.
Nein, das Handbuch findest Du im Netz nicht. Wenn Du
näheres über den Titel weißt, kann "man" da aber gerne
nachgucken.

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von fsaah am 03.02.2006 um 14:12:24
Dank an euch,

dann schliesst sich die Frage an,
kann ich sie mit ihrem F-Titel dann in der BRD heiraten oder gibt es da Fristen oder besondere Urkunden, die nötig sind
oder
ist es leichter, in Frankreich kurz hinter der GRenze zu heiraten ?
Ist es dort sofort möglich, da sie den franz. AUfenthaltstitel hat ?

Wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist, darf sie ja "sofort" bleiben und wohl auch direkt arbeiten, nicht wahr ?

Gruss
fsaah

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von bamthwok am 03.02.2006 um 15:24:37
Noch eine Anmerkung zu dem Visum. Ob man sich dann laenger als 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland aufhaelt ist ja praktisch nicht nachvollziehbar, da es ja zwischen Deutschland und Frankreich im Regelfalle gar keine Grenzkontrollen gibt. Entweder ist eine Schwachstelle im Schengen System, oder es wird einfach billigend in Kauf genommen.

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von maki am 03.02.2006 um 15:37:40
Kann sein das ich vollkommen daneben liege, aber würde ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem der EU Staaten nicht zu der sog. kleinen Freizügigkeit für die anderen EU mitglieder verhelfen?

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von Mick am 03.02.2006 um 16:46:01

felix2565 schrieb am 03.02.2006 um 14:12:24:
dann schliesst sich die Frage an,
kann ich sie mit ihrem F-Titel dann in der BRD heiraten oder gibt es da Fristen oder besondere Urkunden, die nötig sind

Grundsätzlich kann während des legalen und geduldeten Aufenthaltes
in Deutschland immer geheiratet werden. Welche Papiere benötigt
werden, solltest Du vielleicht gesondert im Forum "Personenstandsrecht"
erfragen.

Zitat:
oder
ist es leichter, in Frankreich kurz hinter der GRenze zu heiraten ?
Ist es dort sofort möglich, da sie den franz. AUfenthaltstitel hat ?

Muttu die Franzosen fragen.


Zitat:
Wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist, darf sie ja "sofort" bleiben und wohl auch direkt arbeiten, nicht wahr ?

Jepp


maki schrieb am 03.02.2006 um 15:37:40:
Kann sein das ich vollkommen daneben liege, aber würde ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem der EU Staaten nicht zu der sog. kleinen Freizügigkeit für die anderen EU mitglieder verhelfen?

Eine "kleine Freizügigkeit" kenne ich nicht, nur die Rechte, die im Rahmen
der Schengenregeln zugesprochen werden. Z.B. Besuchsaufenthalt, wie
geschildert.

Titel: und was ist die Praxis ?
Beitrag von fsaah am 06.02.2006 um 17:41:39

Zitat:
Eine "kleine Freizügigkeit" kenne ich nicht, nur die Rechte, die im Rahmen
der Schengenregeln zugesprochen werden. Z.B. Besuchsaufenthalt, wie
geschildert.

__________________-
DAnke euch, für die Info:

was mich natürlich jedoch vor allem dann interessiert, ist die Praxis (d.h. nicht, dass jemand, den ich kenne, dies praktizieren will):

meine Freundin hat nun also nen franz. Aufenthaltstitel - sie reist in die BRD ein

1.Frage: wo muss sie das Visum beantragen ? muss sie dies überhaupt, da die Grenze ja offen ist !!??

2. Frage:
Wenn Sie ein Visum nun hat (wie kommt sie dran?) - wer kontrolliert denn, dass sie nach 3 monaten wieder nach F zurückkehrt ? Muss sie denn irgendein Wohnort angeben ? Und wie sieht die Kontrolle aus ? Kommt dann die ABH vorbei oder wie ?

3. Frage:
könnte eine evtl. nicht erfolge Rückreise nach 3 Monaten aus BRD nach F, zu Problemen mit dem franz. Aufenthaltstitel  führen ?

Dank euch schon jetzt.

Titel: Re: und was ist die Praxis ?
Beitrag von hanzibal am 06.02.2006 um 18:09:41

felix2565 schrieb am 06.02.2006 um 17:41:39:
was mich natürlich jedoch vor allem dann interessiert, ist die Praxis (d.h. nicht, dass jemand, den ich kenne, dies praktizieren wil):


JA, sicher JA,sicher !!!

Man fragt ja auch nur zum spass  [verdacht=verdacht.gif]

Titel: Re: und was ist die Praxis ?
Beitrag von Mick am 06.02.2006 um 22:37:30

felix2565 schrieb am 06.02.2006 um 17:41:39:
meine Freundin hat nun also nen franz. Aufenthaltstitel - sie reist in die BRD ein

1.Frage: wo muss sie das Visum beantragen ? muss sie dies überhaupt, da die Grenze ja offen ist !!??

Hoi,
da frage ich mich, wofür die vorherigen Beiträge hier geschrieben wurden.

Titel: Re: und was ist die Praxis ?
Beitrag von fsaah am 07.02.2006 um 06:12:54

Mick schrieb am 06.02.2006 um 22:37:30:
Hoi,
da frage ich mich, wofür die vorherigen Beiträge hier geschrieben wurden.


___________
Hallo Mick,

du verstehst mich falsch:
klar, hiess es, man braucht ein Visum - meine Frage ist in der PRAXIS, wieso ?
soweit ich weiss, reise ich von der BRD nach F durch eine eigentlich grenzfreie Grenze ohne Kontrollen...dort wo ich wohne, stehen keine Grenzbeamte mehr rum.
Somit ist die Grenze doch offen und meine letzten Fragen sind relevant, da eben ja wesentlich ist, inwiefern die gesetzl. Gegebenheiten mit Visum und 3 - Monatsfrist überhaupt kontrolllierbar sind !?

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von ronny am 07.02.2006 um 07:27:55
Hi,

ich gebe mal völlig unverbindlich den Hinweis auf das SDÜ und hier speziell den Art. 6 b :


Zitat:
Artikel 6b
(1) Ist das Reisedokument eines Drittausländers nicht mit dem Einreisestempel versehen, können die zuständigen einzelstaatlichen Behörden annehmen, dass der Inhaber des Reisedokuments die im betreffenden Mitgliedstaat geltenden Voraussetzungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer nicht oder nicht mehr erfüllt.


Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: und was ist die Praxis ?
Beitrag von Mick am 07.02.2006 um 07:49:00

felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 06:12:54:
klar, hiess es, man braucht ein Visum


Hoi,
nein, siehe Antwort #4
Mit (dem richtigen) französischen Aufenthaltstitel wird
kein Visum benötigt. Der Klammerzusatz gilt für Fälle
wie "französische Aufenthaltsgestattung" oder "franz.
Duldung".

Titel: Re: und was ist die Praxis ?
Beitrag von Abu am 07.02.2006 um 09:57:37

felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 06:12:54:
klar, hiess es, man braucht ein Visum - meine Frage ist in der PRAXIS, wieso ?
soweit ich weiss, reise ich von der BRD nach F durch eine eigentlich grenzfreie Grenze ohne Kontrollen...dort wo ich wohne, stehen keine Grenzbeamte mehr rum.
Somit ist die Grenze doch offen und meine letzten Fragen sind relevant, da eben ja wesentlich ist, inwiefern die gesetzl. Gegebenheiten mit Visum und 3 - Monatsfrist überhaupt kontrolllierbar sind !?

Versuchen wir es mal mit einem "Gleichnis":
In deutschen U-Bahnen (soweit ich die kenne) wird auch nicht bei jedem Fahrgast kontrolliert, ob er eine Fahrkarte hat. Nichtsdestotrotz ist jeder verpflichtet, eine zu haben. Und ab und zu gibt es halt mal Kontrollen in der U-Bahn...

Abu

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von Berthold am 07.02.2006 um 12:59:30
Guten Tag,

@Ronny
Drittausländer, die mit einem AT in einem Schngen-Staat leben, werden nicht gestempelt.

Gruß
Berthold

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von fsaah am 07.02.2006 um 18:31:20

Berthold schrieb am 07.02.2006 um 12:59:30:
Guten Tag,

@Ronny
Drittausländer, die mit einem AT in einem Schngen-Staat leben, werden nicht gestempelt.

Gruß
Berthold



___________________________

DAnke erstmal für eure ANtworten:

genau solche Sachen wie es wirklich abläuft will ich wissen -
Gestzesauszüge sind eines, aber wie werden die in realitas gehandhabt - die Grenze ist doch offen !
Eben, wird gestempelt oder kann man mit einem franz. AT "einfach" legal einreisen. ??

_____________________________________________________


Mick schrieb am 07.02.2006 um 07:49:00:
_______________________________________________________
Hoi,
nein, siehe Antwort #4
Mit (dem richtigen) französischen Aufenthaltstitel wird
kein Visum benötigt. Der Klammerzusatz gilt für Fälle
wie "französische Aufenthaltsgestattung" oder "franz.
Duldung".


@ Mick :
DAS interessiert mich natürlich vor allem:
Ob man dann eben doch eine Aufenthalts und Arbeitserlaubis hat !? (wenn zB dieser Klammerzusatz vorhanden ist)
DENN meine Freundin sagt mir ständig, die franz. Präfektur hat ihr gesagt, mit dem AT kann sie in der EU arbeiten und leben.

Was ist nun also richtig ?

D A N K E  vorab.

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von Abu am 07.02.2006 um 19:01:26

felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 18:31:20:
genau solche Sachen wie es wirklich abläuft will ich wissen -
Gestzesauszüge sind eines, aber wie werden die in realitas gehandhabt - die Grenze ist doch offen !
Eben, wird gestempelt oder kann man mit einem franz. AT "einfach" legal einreisen. ??

Ich glaube, es ist mittlerweile jedem hier klar geworden, was Du willst, nämlich einschätzen, wie groß das Risiko ist, erwischt zu werden, wenn Du Dich nicht an die Regelungen hältst  : >:(


Zitat:
DAS interessiert mich natürlich vor allem:
Ob man dann eben doch eine Aufenthalts und Arbeitserlaubis hat !? (wenn zB dieser Klammerzusatz vorhanden ist)
DENN meine Freundin sagt mir ständig, die franz. Präfektur hat ihr gesagt, mit dem AT kann sie in der EU arbeiten und leben.

Zum wiederholten und meinerseits letztem Mal: Sie hat das Recht auf Besuche, die 90 Tage im Halbjahr nicht übersteigen dürfen.  Das ergibt sich aus Artikel 21 SDÜ:
Zitat:
Drittausländer, die Inhaber eines gültigen, von einer der Vertragsparteien ausgestellten Aufenthaltstitels sind, können sich aufgrund dieses Dokuments und eines gültigen Reisedokuments höchstens bis zu drei Monaten frei im Hoheitsgebiet der anderen Vertragsparteien bewegen, soweit sie die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a, c und e aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllen und nicht auf der nationalen Ausschreibungsliste der betroffenen Vertragspartei stehen.

Sie hat NICHT das Recht, hier länger zu leben oder zu arbeiten. Das wiederum ergibt sich aus dem Anwendungsbereich des FreizügG/EU, vgl. § 1 FreizügG/EU.
Zitat:
Dieses Gesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) und ihrer Familienangehörigen.

Punkt. Ne, besser: Ausrufezeichen!

Abu

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von Mick am 07.02.2006 um 20:10:23
...und wenn dann der Titel in Frankreich seit fünf Jahren
besteht, kann man dort nachfragen, ob man den Zusatz
"Daueraufenthalt/EU" (oder so ähnlich) erhält. Damit kann
man es dann auch in den anderen EU-Staaten versuchen
Aber ist ja noch was hin...

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von fsaah am 07.02.2006 um 20:30:32

Abu schrieb am 07.02.2006 um 19:01:26:
Ich glaube, es ist mittlerweile jedem hier klar geworden, was Du willst, nämlich einschätzen, wie groß das Risiko ist, erwischt zu werden, wenn Du Dich nicht an die Regelungen hältst  : >:(
_________
Zum wiederholten und meinerseits letztem Mal: Sie hat das Recht auf Besuche, die 90 Tage im Halbjahr nicht übersteigen dürfen.  Das ergibt sich aus Artikel 21 SDÜ:
Sie hat NICHT das Recht, hier länger zu leben oder zu arbeiten. Das wiederum ergibt sich aus dem Anwendungsbereich des FreizügG/EU, vgl. § 1 FreizügG/EU.
Punkt. Ne, besser: Ausrufezeichen!

Abu


mir ist klar, dass du aus prinzip das negative unterstellst.
klar, ich will wissen, was das risiko ist, um es dann ggf, bleiben zu lassen oder zu tun.
und wenn du richten willst, du es, sofern du meinst, dies steht dir zu.
dennoch DANKE für deine antworten.

Die Praxis, nach der ich fragte, weiss ich nun immer noch nciht - mit den Kontrollen etc.
Demnach ist es wohl so, dass man aus F einreisen kann - kann man kein Visum vorweisen, muss man zurück. .. sofern man kontzrolliert wird ..
wird man dies ? und wenn ja, welche konsequenzen hätte diese für den AT in Frankreich?

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von fsaah am 07.02.2006 um 20:32:18

Mick schrieb am 07.02.2006 um 20:10:23:
...und wenn dann der Titel in Frankreich seit fünf Jahren
besteht, kann man dort nachfragen, ob man den Zusatz
"Daueraufenthalt/EU" (oder so ähnlich) erhält. Damit kann
man es dann auch in den anderen EU-Staaten versuchen
Aber ist ja noch was hin...



DANKE Dir, dieser Hinweis ist sehr hilfreich -
die QUelle wäre interessant und wieso halt erst nach 5 Jahren....

Gruss

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von Abu am 07.02.2006 um 23:54:08

felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 20:30:32:
mir ist klar, dass du aus prinzip das negative unterstellst.
Nein, überhaupt nicht aus Prinzip. Nur in begründeten Einzelfällen.


Zitat:
klar, ich will wissen, was das risiko ist, um es dann ggf, bleiben zu lassen oder zu tun.
Na also, habe ich also doch die Wahrheit "unterstellt"...


Zitat:
und wenn du richten willst, du es, sofern du meinst, dies steht dir zu.
Ich richte nicht. Ich leiste aber auch keine Hilfestellung...


Zitat:
Die Praxis, nach der ich fragte, weiss ich nun immer noch nciht - mit den Kontrollen etc.
Demnach ist es wohl so, dass man aus F einreisen kann - kann man kein Visum vorweisen, muss man zurück. .. sofern man kontzrolliert wird ..
Zumal ich mittlerweile sowieso das Gefühl habe, daß Du nicht zuhörst...

Abu


Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von Mena am 21.02.2006 um 14:57:26
Wollt nur kurz zu Heirat in  Frankreich was anfügen:
Bis vor kurzem war es noch sehr leicht, sogar einen Sans-Papier ("Ausländer ohne Papiere") in Fankreich zu heiraten, ohne Wartezeiten und alles.

Heute sieht das etwas anders aus. Es gibt auch "Scheinehenbefragungen" und es kann sich auch etwas länger (Bei einem Freund etwa zwei Monate) dauern.
Meiner persönlichen Meinung nach kann es echt geschickter sein in F. zu heiraten, aber es kommt natürlich auf die Gegebenheiten an.
Fragt doch einfach in Frankreich nach was an Dokumenten usw. gebraucht wird und wie lange s' dauert.
Vielleicht könntest Du das dann auch hier rein posten, würd mich auch interessieren.
Grüße,
Mena

Titel: Touristenvisum
Beitrag von fsaah am 14.06.2006 um 18:18:17
hi,

folgende fragen:
derzeit läuft die beantragung für ein visum zur eheschließung...wir besorgne die paoiere.

dennoch hat meine freundin (staatsang.e = kamerunesin) in frankreich bald einen aufenthaltstitel mit arbeitserlaubnis für 1 jahr (grundlage: asylantrag basierend auf sozialen gründen)..erstmal...

erhält sie damit von der deutschen botschaft "leicht" ein touristenvisum, um mich zu besuchen ?

danke vorab
gruss
fsaah

Titel: Re: Touristenvisum
Beitrag von Mick am 15.06.2006 um 08:48:41

felix2565 schrieb am 14.06.2006 um 18:18:17:
dennoch hat meine freundin (staatsang.e = kamerunesin) in frankreich bald einen aufenthaltstitel mit arbeitserlaubnis für 1 jahr (grundlage: asylantrag basierend auf sozialen gründen)..erstmal...

Hi,
ein Aufenthalttitel als Asylantragstellerin? Oder was
ist damit gemeint?


Zitat:
erhält sie damit von der deutschen botschaft "leicht" ein touristenvisum, um mich zu besuchen ?


Sollte sie "nur" Asylbewerberin sein, dann gehe ich
davon aus, dass es kein Visum geben wird.

Titel: Re: Touristenvisum
Beitrag von fsaah am 15.06.2006 um 10:00:57

Hallo Mick,
habe gerade aus anderer offizieller quelle folgende antwort erhalten:

"...seit dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens, am 26. März 1995,  können Nicht-EU-Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich mit ihrem nationalen Reisepass und einer gültigen Carte de séjour oder titre de séjour (blau-rosa Etikett im Pass) visafrei in die anderen Unterzeichnerstaaten des Abkommens einreisen (Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal, Spanien, Österreich, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Griechenland, Italien, Island)...."

meine freundin wird dann demnach, so meine ich, mit dem titre de sejour,  also für 3 monate ohne ein touristenvisum in papierform in der tasche haben zu müssen, einreisen dürfen.

Danke dir,
fsaah


Titel: Re: Touristenvisum
Beitrag von Mick am 15.06.2006 um 10:14:31
Gucke gerade Deine letzten Beiträge und frage mich
dabei, wieso hier eigentlich ein neuer Thread aufge-
macht wurde.

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von fsaah am 15.06.2006 um 11:16:39
na weil ich nun bzgl. eines titre de sejour MIT arbeitserlaubnis fragte,
aber du hast recht, prinzipiell geht es noch immer unm das thema visum....

gott vergebe mir.

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von Mick am 15.06.2006 um 16:06:00

felix2565 schrieb am 15.06.2006 um 11:16:39:
na weil ich nun bzgl. eines titre de sejour MIT arbeitserlaubnis fragte,


Naja, die Antwort steht ja nun auch schon länger
im alten Thread, mit dem ich verbunden habe.

Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ?
Beitrag von fsaah am 15.06.2006 um 16:31:29
danke Dir, Mick,

;-))

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