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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1138904994 Beitrag begonnen von fsaah am 02.02.2006 um 19:29:54 |
Titel: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von fsaah am 02.02.2006 um 19:29:54
Hi,
meine Freundin aus Kamerun ist derz. in Frankreich und wird wohl für dort einen Aufenthaltstitel erhalten. Sie meinte zwar (so sagten es ihr dort die Behörden), dass sie damit auch in der BRD bleiben und arbeiten könne, dies ist aber wohl nciht korrekt. Scheinbar hat sie wohl den Status eines Touristen, sofern sie nach BRD will. Wenn dies so ist, Frage: Kann sie nach 3 Monaten wieder ausreisen und 2 Tage später wieder für 3 Monate einreisen etc. oder iwe kann man in dieser Situation in der BRD bleiben ? Praktisch hat sie ja die Rechte eines Franzosen.... Danke vorab Gruss fssah |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von Mick am 02.02.2006 um 19:41:07
Hi,
für sie gelten die gleichen Regelungen, wie für andere Besucher auch: max. 90 Tage pro Halbjahr. |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von ronny am 03.02.2006 um 07:09:54 Zitat:
Eben genau DAS trifft nicht zu , denn sie hat lediglich einen Aufenthaltstitel für Frankreich ;) Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von bamthwok am 03.02.2006 um 10:10:21
@Mick: 90 Tage pro Halbjahr mit oder ohne zusaetzlichem Visum?
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Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von Mick am 03.02.2006 um 10:15:50 bamthwok schrieb am 03.02.2006 um 10:10:21:
Hoi, ohne, wenn es sich bei dem französischen Titel um einen solchen handelt, der im Gemeinsamen Schengenhandbuch hinterlegt wurde. Nein, das Handbuch findest Du im Netz nicht. Wenn Du näheres über den Titel weißt, kann "man" da aber gerne nachgucken. |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von fsaah am 03.02.2006 um 14:12:24
Dank an euch,
dann schliesst sich die Frage an, kann ich sie mit ihrem F-Titel dann in der BRD heiraten oder gibt es da Fristen oder besondere Urkunden, die nötig sind oder ist es leichter, in Frankreich kurz hinter der GRenze zu heiraten ? Ist es dort sofort möglich, da sie den franz. AUfenthaltstitel hat ? Wenn sie mit einem Deutschen verheiratet ist, darf sie ja "sofort" bleiben und wohl auch direkt arbeiten, nicht wahr ? Gruss fsaah |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von bamthwok am 03.02.2006 um 15:24:37
Noch eine Anmerkung zu dem Visum. Ob man sich dann laenger als 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland aufhaelt ist ja praktisch nicht nachvollziehbar, da es ja zwischen Deutschland und Frankreich im Regelfalle gar keine Grenzkontrollen gibt. Entweder ist eine Schwachstelle im Schengen System, oder es wird einfach billigend in Kauf genommen.
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Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von maki am 03.02.2006 um 15:37:40
Kann sein das ich vollkommen daneben liege, aber würde ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in einem der EU Staaten nicht zu der sog. kleinen Freizügigkeit für die anderen EU mitglieder verhelfen?
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Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von Mick am 03.02.2006 um 16:46:01 felix2565 schrieb am 03.02.2006 um 14:12:24:
Grundsätzlich kann während des legalen und geduldeten Aufenthaltes in Deutschland immer geheiratet werden. Welche Papiere benötigt werden, solltest Du vielleicht gesondert im Forum "Personenstandsrecht" erfragen. Zitat:
Muttu die Franzosen fragen. Zitat:
Jepp maki schrieb am 03.02.2006 um 15:37:40:
Eine "kleine Freizügigkeit" kenne ich nicht, nur die Rechte, die im Rahmen der Schengenregeln zugesprochen werden. Z.B. Besuchsaufenthalt, wie geschildert. |
Titel: und was ist die Praxis ? Beitrag von fsaah am 06.02.2006 um 17:41:39 Zitat:
__________________- DAnke euch, für die Info: was mich natürlich jedoch vor allem dann interessiert, ist die Praxis (d.h. nicht, dass jemand, den ich kenne, dies praktizieren will): meine Freundin hat nun also nen franz. Aufenthaltstitel - sie reist in die BRD ein 1.Frage: wo muss sie das Visum beantragen ? muss sie dies überhaupt, da die Grenze ja offen ist !!?? 2. Frage: Wenn Sie ein Visum nun hat (wie kommt sie dran?) - wer kontrolliert denn, dass sie nach 3 monaten wieder nach F zurückkehrt ? Muss sie denn irgendein Wohnort angeben ? Und wie sieht die Kontrolle aus ? Kommt dann die ABH vorbei oder wie ? 3. Frage: könnte eine evtl. nicht erfolge Rückreise nach 3 Monaten aus BRD nach F, zu Problemen mit dem franz. Aufenthaltstitel führen ? Dank euch schon jetzt. |
Titel: Re: und was ist die Praxis ? Beitrag von hanzibal am 06.02.2006 um 18:09:41 felix2565 schrieb am 06.02.2006 um 17:41:39:
JA, sicher JA,sicher !!! Man fragt ja auch nur zum spass [verdacht=verdacht.gif] |
Titel: Re: und was ist die Praxis ? Beitrag von Mick am 06.02.2006 um 22:37:30 felix2565 schrieb am 06.02.2006 um 17:41:39:
Hoi, da frage ich mich, wofür die vorherigen Beiträge hier geschrieben wurden. |
Titel: Re: und was ist die Praxis ? Beitrag von fsaah am 07.02.2006 um 06:12:54 Mick schrieb am 06.02.2006 um 22:37:30:
___________ Hallo Mick, du verstehst mich falsch: klar, hiess es, man braucht ein Visum - meine Frage ist in der PRAXIS, wieso ? soweit ich weiss, reise ich von der BRD nach F durch eine eigentlich grenzfreie Grenze ohne Kontrollen...dort wo ich wohne, stehen keine Grenzbeamte mehr rum. Somit ist die Grenze doch offen und meine letzten Fragen sind relevant, da eben ja wesentlich ist, inwiefern die gesetzl. Gegebenheiten mit Visum und 3 - Monatsfrist überhaupt kontrolllierbar sind !? |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von ronny am 07.02.2006 um 07:27:55
Hi,
ich gebe mal völlig unverbindlich den Hinweis auf das SDÜ und hier speziell den Art. 6 b : Zitat:
Grüße Ronny ;) |
Titel: Re: und was ist die Praxis ? Beitrag von Mick am 07.02.2006 um 07:49:00 felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 06:12:54:
Hoi, nein, siehe Antwort #4 Mit (dem richtigen) französischen Aufenthaltstitel wird kein Visum benötigt. Der Klammerzusatz gilt für Fälle wie "französische Aufenthaltsgestattung" oder "franz. Duldung". |
Titel: Re: und was ist die Praxis ? Beitrag von Abu am 07.02.2006 um 09:57:37 felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 06:12:54:
Versuchen wir es mal mit einem "Gleichnis": In deutschen U-Bahnen (soweit ich die kenne) wird auch nicht bei jedem Fahrgast kontrolliert, ob er eine Fahrkarte hat. Nichtsdestotrotz ist jeder verpflichtet, eine zu haben. Und ab und zu gibt es halt mal Kontrollen in der U-Bahn... Abu |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von Berthold am 07.02.2006 um 12:59:30
Guten Tag,
@Ronny Drittausländer, die mit einem AT in einem Schngen-Staat leben, werden nicht gestempelt. Gruß Berthold |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von fsaah am 07.02.2006 um 18:31:20 Berthold schrieb am 07.02.2006 um 12:59:30:
___________________________ DAnke erstmal für eure ANtworten: genau solche Sachen wie es wirklich abläuft will ich wissen - Gestzesauszüge sind eines, aber wie werden die in realitas gehandhabt - die Grenze ist doch offen ! Eben, wird gestempelt oder kann man mit einem franz. AT "einfach" legal einreisen. ?? _____________________________________________________ Mick schrieb am 07.02.2006 um 07:49:00:
@ Mick : DAS interessiert mich natürlich vor allem: Ob man dann eben doch eine Aufenthalts und Arbeitserlaubis hat !? (wenn zB dieser Klammerzusatz vorhanden ist) DENN meine Freundin sagt mir ständig, die franz. Präfektur hat ihr gesagt, mit dem AT kann sie in der EU arbeiten und leben. Was ist nun also richtig ? D A N K E vorab. |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von Abu am 07.02.2006 um 19:01:26 felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 18:31:20:
Ich glaube, es ist mittlerweile jedem hier klar geworden, was Du willst, nämlich einschätzen, wie groß das Risiko ist, erwischt zu werden, wenn Du Dich nicht an die Regelungen hältst : >:( Zitat:
Zum wiederholten und meinerseits letztem Mal: Sie hat das Recht auf Besuche, die 90 Tage im Halbjahr nicht übersteigen dürfen. Das ergibt sich aus Artikel 21 SDÜ: Zitat:
Sie hat NICHT das Recht, hier länger zu leben oder zu arbeiten. Das wiederum ergibt sich aus dem Anwendungsbereich des FreizügG/EU, vgl. § 1 FreizügG/EU. Zitat:
Punkt. Ne, besser: Ausrufezeichen! Abu |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von Mick am 07.02.2006 um 20:10:23
...und wenn dann der Titel in Frankreich seit fünf Jahren
besteht, kann man dort nachfragen, ob man den Zusatz "Daueraufenthalt/EU" (oder so ähnlich) erhält. Damit kann man es dann auch in den anderen EU-Staaten versuchen Aber ist ja noch was hin... |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von fsaah am 07.02.2006 um 20:30:32 Abu schrieb am 07.02.2006 um 19:01:26:
mir ist klar, dass du aus prinzip das negative unterstellst. klar, ich will wissen, was das risiko ist, um es dann ggf, bleiben zu lassen oder zu tun. und wenn du richten willst, du es, sofern du meinst, dies steht dir zu. dennoch DANKE für deine antworten. Die Praxis, nach der ich fragte, weiss ich nun immer noch nciht - mit den Kontrollen etc. Demnach ist es wohl so, dass man aus F einreisen kann - kann man kein Visum vorweisen, muss man zurück. .. sofern man kontzrolliert wird .. wird man dies ? und wenn ja, welche konsequenzen hätte diese für den AT in Frankreich? |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von fsaah am 07.02.2006 um 20:32:18 Mick schrieb am 07.02.2006 um 20:10:23:
DANKE Dir, dieser Hinweis ist sehr hilfreich - die QUelle wäre interessant und wieso halt erst nach 5 Jahren.... Gruss |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von Abu am 07.02.2006 um 23:54:08 felix2565 schrieb am 07.02.2006 um 20:30:32:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Abu |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von Mena am 21.02.2006 um 14:57:26
Wollt nur kurz zu Heirat in Frankreich was anfügen:
Bis vor kurzem war es noch sehr leicht, sogar einen Sans-Papier ("Ausländer ohne Papiere") in Fankreich zu heiraten, ohne Wartezeiten und alles. Heute sieht das etwas anders aus. Es gibt auch "Scheinehenbefragungen" und es kann sich auch etwas länger (Bei einem Freund etwa zwei Monate) dauern. Meiner persönlichen Meinung nach kann es echt geschickter sein in F. zu heiraten, aber es kommt natürlich auf die Gegebenheiten an. Fragt doch einfach in Frankreich nach was an Dokumenten usw. gebraucht wird und wie lange s' dauert. Vielleicht könntest Du das dann auch hier rein posten, würd mich auch interessieren. Grüße, Mena |
Titel: Touristenvisum Beitrag von fsaah am 14.06.2006 um 18:18:17
hi,
folgende fragen: derzeit läuft die beantragung für ein visum zur eheschließung...wir besorgne die paoiere. dennoch hat meine freundin (staatsang.e = kamerunesin) in frankreich bald einen aufenthaltstitel mit arbeitserlaubnis für 1 jahr (grundlage: asylantrag basierend auf sozialen gründen)..erstmal... erhält sie damit von der deutschen botschaft "leicht" ein touristenvisum, um mich zu besuchen ? danke vorab gruss fsaah |
Titel: Re: Touristenvisum Beitrag von Mick am 15.06.2006 um 08:48:41 felix2565 schrieb am 14.06.2006 um 18:18:17:
Hi, ein Aufenthalttitel als Asylantragstellerin? Oder was ist damit gemeint? Zitat:
Sollte sie "nur" Asylbewerberin sein, dann gehe ich davon aus, dass es kein Visum geben wird. |
Titel: Re: Touristenvisum Beitrag von fsaah am 15.06.2006 um 10:00:57 Hallo Mick, habe gerade aus anderer offizieller quelle folgende antwort erhalten: "...seit dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens, am 26. März 1995, können Nicht-EU-Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich mit ihrem nationalen Reisepass und einer gültigen Carte de séjour oder titre de séjour (blau-rosa Etikett im Pass) visafrei in die anderen Unterzeichnerstaaten des Abkommens einreisen (Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Portugal, Spanien, Österreich, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden, Griechenland, Italien, Island)...." meine freundin wird dann demnach, so meine ich, mit dem titre de sejour, also für 3 monate ohne ein touristenvisum in papierform in der tasche haben zu müssen, einreisen dürfen. Danke dir, fsaah |
Titel: Re: Touristenvisum Beitrag von Mick am 15.06.2006 um 10:14:31
Gucke gerade Deine letzten Beiträge und frage mich
dabei, wieso hier eigentlich ein neuer Thread aufge- macht wurde. |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von fsaah am 15.06.2006 um 11:16:39
na weil ich nun bzgl. eines titre de sejour MIT arbeitserlaubnis fragte,
aber du hast recht, prinzipiell geht es noch immer unm das thema visum.... gott vergebe mir. |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von Mick am 15.06.2006 um 16:06:00 felix2565 schrieb am 15.06.2006 um 11:16:39:
Naja, die Antwort steht ja nun auch schon länger im alten Thread, mit dem ich verbunden habe. |
Titel: Re: Welche Dauer AUfenthalt wie möglich ? Beitrag von fsaah am 15.06.2006 um 16:31:29
danke Dir, Mick,
;-)) |
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