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kindergeld (Gelesen: 5.704 mal)
real55
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.01.2006 um 14:57:45
 
Hallo zusammen,

wir haben haben letztes Jahr kindergeld beantragt kurz danach habe wir ablehnung erhalten, weil wir eine Aufenthaltserlaubnis besetzten nach §23 a. Wir haben richtzeitig ein Anspruch erhoben und gleichzeitig unsere Antrag auf Eis gelegt. Wir habe unsere Antrag das wegen auf Eis gelegt. Es sollt 2006 neues Gesetz geben was Kindergeld für Ausländer betrifft.

Kann mir jemand sage wie ich vorgehen soll? was wäre empfehlenswert?

Ich danke Ihen im Voraus
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.01.2006 um 21:09:04
 
Ich habe die Umfrage mal entfernt, da sie offensichtlich keinen Sinn
machte. War evtl. auch ein Versehen.

Und dazu mal hieher verschoben, da das primär keine ausländerrecht-
liche Frage ist.
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« Zuletzt geändert: 21.01.2006 um 22:01:25 von N/V »  
 
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.01.2006 um 13:23:21
 
Hi,

für Ausländer mit AE nach § 23 a AufenthG besteht kein Anspruch auf KG .
Es nützt also nichts einen Widerspruch zu fertigen.

Bruno
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.01.2006 um 11:03:41
 
real55 schrieb am 21.01.2006 um 14:57:45:
wir haben haben letztes Jahr kindergeld beantragt kurz danach habe wir ablehnung erhalten, weil wir eine Aufenthaltserlaubnis besetzten nach §23 a. Wir haben richtzeitig ein Anspruch erhoben und gleichzeitig unsere Antrag auf Eis gelegt. Wir habe unsere Antrag das wegen auf Eis gelegt. Es sollt 2006 neues Gesetz geben was Kindergeld für Ausländer betrifft.

Kann mir jemand sage wie ich vorgehen soll? was wäre empfehlenswert?


Infos zur generellen Vorgehensweise findest Du hier: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/arbeitshilfen/kindergeld.pdf

Abu
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 29.01.2006 um 18:30:37
 
Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 1.1.2006 den verfassungswidrigen Ausschluss von erwerbstätigen Ausländern mit Aufenthaltsbefugnis vom Kindergeld (KG) und Erziehungsgeld zu beseitigen, Urteile BVerfG Mit Erläuterungen usw. siehe

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/arbeitshilfen/kindergeld.pdf

Da wir bekanntlich zwischenzeitlich ohne funktionsfähige Regierung waren, hat der Gesetzgeber die Frist nicht ganz eingehalten... Das Bundeskabinett hat aber vor wenigen Tagen einen diesbezüglichen Gesetzentwurf beschlossen, der - nach Durchlaufen des Gesetzgebungsverfahrens - (vermutlich rückwirkend ab 1.1.2006) anders als bisher auch Ausländern mit AE aus humanitären Gründen (§§ 22, 23, 23a, 25 Abs. 3 - 5) einen Anspruch auf KG, Erziehungsgeld sowie Unterhaltsvorschuss zusprechen wird, sofern ihnen eine konkrete Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit oder aber generell die Erwerbstätigkeit erlaubt ist.

Ausgeschlossen bleiben Ausländer mit AE nach §§ 24 und 25 IV Satz 1 und mit Duldung, sowie Ausländer mit AE nach §§ 22, 23, 23a, 25 Abs. 3 - 5 ohne Erlaubnis zu einer konkreten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit.

Ausländer mit AE nach §§ 16, 17 erhalten einen Anspruch erst nach 5 Jahren Aufenthalt, sofern sie dann einen vom Studium/Ausbildng unabhängigen Arbeitsmarktzugang haben.

Ausländer mit AE nach § 18 II für befristeteten, nicht verlängerbaren Beschäftigungsaufenthalt (z.B. Spezialitätenköche) werden anders als bisher ausgeschlossen, bezüglich der Details diese Punktes bin ich mir nicht ganz sicher.

Der Wortlaut der Vorlage wird in den nächten Tagen als Bundesrats-Drucksache erhältlich sein.

Achtung: Das Kindergeld kann aufgrund der BVerfG-Entscheidung unter den genannten Voraussetzungen auch rückwirkend für 4 Kalenderjahre vor Antragstellung beansprucht werden, wenn der Antrag vor Inkraftreten des neuen Gesetzes (bzw. vor 1.1.2006, da bin ich mir nicht ganz sicher) gestellt wurde und dieser bei Inkraftreten des Gesetzes noch nicht bestandskräftig abgelehnt worden ist.

Daher muss gegen eine Ablehnung Einspruch und ggf. Klage - verbunden mit einem Aussetzungsantrag - eingelegt werden, wer das (entsprechend dem o.g. Hinweis von Bruno...) versäumt, dessen Ablehnung wird (bezogen auf die Vergangenheit) trotz BVerfG-Entscheidung unwiderbringlich bestandskräftig, er verliert dann unwiderbringlich bis zu 10.000 Euro pro Kind... Soweit die Info zum aktuellen Stand.

Gebrauchsanleitung zum Antragsverfahren und weitere Tipps siehe
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/arbeitshilfen/kindergeld.pdf

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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 29.01.2006 um 23:54:39
 
Danke gc für die Neuigkeiten  Zwinkernd
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Djamila
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 04.02.2006 um 23:10:17
 
Der Gesetzentwurf

"Entwurf eines Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss"

(Bundesrats-Drs 68/06 vom 27.01.2006) ist jetzt auch online verfügbar:

http://www1.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2006/0068_2D06,p...

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Antwort #7 - 07.02.2006 um 15:06:43
 
Vielen herzlichen Dank für Deine Antwort.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 07.02.2006 um 21:42:21
 
Hallo

Vielen Dank noch mal GC für die Ausführliche Antwort. Ich habe das Gesetzentworf gelesen bin ich mir leider im noch nicht sicher ob wir Kindergeld bekommen werden.

Info zu meine Aufenthaltseraubnis.

Ich bin seit 1991 in Deutschland seit 1997 arbeite ich ununterbrochen und habe letztes jahr Aufenthaltserlaubnis nach 23 a bekommen. Ich werde am anfang 2007 eine Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn ich weterhin meine Beschäftigung nach gehe. Meine Frau ist seit 2000 in Deutschland und hat  auch eine Auftenthaltserlaubnis nach 23 a bekommen. Unsere ist in Deutschland geborn und ist 18 Monate alt sie hat auch eine Aufenthaltserlaubnis wie nach 23 a.
wie gesagt ich habe das Gesetzentworf gelesen bin ich mir nicht sicher ob wir Kindergeld bekommen werden oder nicht.

Ich danke euch sehr im Voraus.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 07.02.2006 um 21:48:26
 
real55 schrieb am 07.02.2006 um 21:42:21:
Hallo

Vielen Dank noch mal GC für die Ausführliche Antwort. Ich habe das Gesetzentworf gelesen bin ich mir leider im noch nicht sicher ob wir Kindergeld bekommen werden.

Info zu meine Aufenthaltseraubnis.

Ich bin seit 1991 in Deutschland seit 1997 arbeite ich ununterbrochen und habe letztes jahr Aufenthaltserlaubnis nach 23 a bekommen. Ich werde anfang 2007 eine Niederlassungserlaubnis bekommen, wenn ich weterhin meine Beschäftigung nachgehe. Meine Frau ist seit 2000 in Deutschland und hat  auch eine Auftenthaltserlaubnis nach 23 a bekommen. Unsere Tochter ist in Deutschland geborn und ist 18 Monate alt sie hat auch eine Aufenthaltserlaubnis wie nach 23 a. Meine Arbeitserlaubnis ist unbefristet mein Frau hat auch Arbeitserlaubnis.
wie gesagt ich habe das Gesetzentworf gelesen bin ich mir nicht sicher ob wir Kindergeld bekommen werden oder nicht.

Ich danke euch sehr im Voraus.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 07.02.2006 um 21:49:27
 
real55 schrieb am 07.02.2006 um 15:06:43:
Vielen herzlichen Dank GC für Deine Antwort.

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Antwort #11 - 08.02.2006 um 21:26:31
 
Hallo!

Ich habe Bekannte die haben  Februar 2005 den Antrag für Kindergeld abgegeben und eine positive Entscheiung bekommen.

Die haben auch nur die Aufenthaltserlaubnis § 23 ABS. 1..... (Erwerbstätigkeit gestatt) vor kurzem bekommen die dann einen Brief, das Ihnen zu unrecht Kindergeld gewährt worden ist und das die Zahlung ab sofort eingestellt wird!

Das gezahlte Kindergeld muss nicht ersttet werden, aber wenn ein Widerspruch gemacht wird muss der gesamte Betrag sofort zurück gezahlt werden....(hört sich nach einer Drohung an).........

Was tun?

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