Ausländer haben dann Anspruch auf ALG II, wenn sie
1.
nicht unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen, § 7 Abs. 1
SGB II, vgl. dazu § 1 Abs. 1 AsylbLG, das betrifft Asylbewerber, geduldete Ausländer, sonstige Ausreisepflichtige, Ausländer mit
AE wegen des Krieges in ihrem Heimatland nach § 23 oder § 24
AufenthG (diesen Personenkreis gibt es derzeit in der Praxis in Deutschland jedoch nicht), Ausländer mit
AE nach § 25 Abs. 4 Satz 1 oder nach § 25 Abs. 5
AufenthG, und
2. eine
Arbeitserlaubnis besitzen oder
erhalten könnten, § 8 Abs. 2
SGB II, d.h. auch ein nachrangiger Arbeitsmarktzugang reicht für den ALG II Anspruch, auf die Verhältnisse am Arbeitsmarkt und die realen Chancen auf eine Arbeitserlaubnis kommt es nicht an, der Ausländer darf jedoch keinem absoluten ausländerrechtlichen Arbeitsverbot unterliegen (was z.B. bei Touristen der Fall ist), und
3. die
übrigen Leistungsvoraussetzungen nach dem
SGB II erfüllen (Bedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit oder Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, etc.), die auch für deutsche ALG II Empfänger gelten.
Alle 3 Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Vom Anspruch auf Leistungen zu unterscheiden sind mögliche negative
ausländerrechtliche Folgen (Nichtverlängerung der AE), die vor allem beim Visum und der ersten
AE zu Ausländern nachgezogener Ehepartner sowie während des gesamten Aufenthaltes bei ausländischen Studierenden drohen (Studierende erhalten normaleerweise allerdings ohnehin kein ALG II). Auch der Erwerb einer Niederlassungserlaubnis (NE) scheitert oft am ALG II Bezug. In den meisten Fällen hat der ALG II Bezug jedoch keine negativen ausländerrechtlichen Folgen.
Bei den hier offenbar angesprochenen ausländischen Ehepartern Deutscher ist der ALG II Bezug ab dem ersten Tag möglich und hat keine negativen ausländerrechtlichen Folgen, allerdings kann der normalerweise nach 3 Jahren mögliche Zugang zur
NE - wenn zu dem Zeitpunkt ALG 2 bezogen wird - in der Praxis ggf. erschwert sein.
Siehe auch
Leitfaden Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Ru-106.pdf(pdf 1,3 MB)
gc