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Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 2.568 mal)
amira
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fiktionsbescheinigung
12.01.2006 um 20:13:46
 
Hallo,

eine Freundin von mir, unser ehemaliges AuPair Mädchen, hat im Dezember geheiratet, hat daraufhin eine Bescheinigung bekommen, dass sie sich bis zu dem Termin am 12.01. bei der ABH, in D aufhalten darf. ( Ihr Visum wäre kurz nach der Hochzeit ausgelaufen)
Heute waren sie bei der ABH, wo Ihnen erklärt wurde, das sie erst überprüft werden müsse, und bis dahin bekommt sie eine Fiktionsbescheinigung. Diese ist gültig bis zum 11.04.06
Meine Frage: darf sie mit dieser Bescheinigung in ihr Heimatland, bzw. die eigentliche Frage: darf sie damit auch wieder hier einreisen? Der Mitarbeiter bei der ABH war diesbezüglich nicht zu einer konkreten Aussage bereit, er meinte daraufhin nur irgendwas über den 11.09. und das sie aus einem terroristischem land käme (Tunesien) und was über Bomben...und auf die Bitte und Frage ob es machbar wäre, so früh wie möglich einen neuen Termin zu bekommen, fragte er ob morgens um sechs o.k. wäre, also machmal, sorry, ich möchte niemandem zu nahe treten, ich weiß das es solche und solche gibt, kann ich nur den kopf schüttteln, aber das nur mal am Rande.
Ich muß dazu sagen, das beide noch sehr jung sind, und keinerlei Erfahrungen haben mit Ämtern...das merkt man ihnen auch an, schüchtern usw...naja, ich würde ihnen gern weiterhelfen und bitte darum hier um Hilfe.
Darf sie mit dieser Fiktionsbescheinigung eine Arbeitserlaubnis beantragen? das würde mich auch noch interessieren.

Vielen Dank schon mal.
Amira
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 13.01.2006 um 07:34:02
 
amira schrieb am 12.01.2006 um 20:13:46:
Meine Frage: darf sie mit dieser Bescheinigung in ihr Heimatland, bzw. die eigentliche Frage: darf sie damit auch wieder hier einreisen?


Hi,
wenn auf der Bescheinigung das Feld "gilt als fortbestehend" angekreuzt
wurde, kann sie aus "deutscher Sicht" in ihr Heimatland reisen und auch
wieder zurückkehren. Ich denke auch nicht, dass die Tunesier da Schwierig-
keiten machen Zwinkernd
Durchsuche zu dem Thema "Fiktionsbescheinigung" auch mal das Forum
"Sonstiges zum Thema Ausländerrecht".

Zitat:
Darf sie mit dieser Fiktionsbescheinigung eine Arbeitserlaubnis beantragen? das würde mich auch noch interessieren.

Nein, das wird nichts werden. Erst mit der Aufenthaltserlaubnis trifft die
Ausländerbehörde eine Entscheidung über die Arbeitserlaubnis.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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amira
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Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 13.01.2006 um 08:49:05
 
Hallo Mick,

vielen Dank. Ja, es ist angekreuzt: "gilt als fortbestehend"

Gruß

Amira
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