Hallo,
eine Freundin von mir, unser ehemaliges AuPair Mädchen, hat im Dezember geheiratet, hat daraufhin eine Bescheinigung bekommen, dass sie sich bis zu dem Termin am 12.01. bei der
ABH, in D aufhalten darf. ( Ihr Visum wäre kurz nach der Hochzeit ausgelaufen)
Heute waren sie bei der
ABH, wo Ihnen erklärt wurde, das sie erst überprüft werden müsse, und bis dahin bekommt sie eine Fiktionsbescheinigung. Diese ist gültig bis zum 11.04.06
Meine Frage: darf sie mit dieser Bescheinigung in ihr Heimatland, bzw. die eigentliche Frage: darf sie damit auch wieder hier einreisen? Der Mitarbeiter bei der
ABH war diesbezüglich nicht zu einer konkreten Aussage bereit, er meinte daraufhin nur irgendwas über den 11.09. und das sie aus einem terroristischem land käme (Tunesien) und was über Bomben...und auf die Bitte und Frage ob es machbar wäre, so früh wie möglich einen neuen Termin zu bekommen, fragte er ob morgens um sechs o.k. wäre, also machmal, sorry, ich möchte niemandem zu nahe treten, ich weiß das es solche und solche gibt, kann ich nur den kopf schüttteln, aber das nur mal am Rande.
Ich muß dazu sagen, das beide noch sehr jung sind, und keinerlei Erfahrungen haben mit Ämtern...das merkt man ihnen auch an, schüchtern usw...naja, ich würde ihnen gern weiterhelfen und bitte darum hier um Hilfe.
Darf sie mit dieser Fiktionsbescheinigung eine Arbeitserlaubnis beantragen? das würde mich auch noch interessieren.
Vielen Dank schon mal.
Amira