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Recht auf Reisepass (Gelesen: 4.013 mal)
bamthwok
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11.01.2006 um 20:28:33
 
Hi all,

ich bin gerade in die Philippinen uebergesiedelt und musste einen neuen Reisepass beantragen. Es war eigentlich auch sehr einfach, trotzdem habe ich noch einen Kommentar der Botschaft in meinen Ohren, wo die (eigentlich nette Dame) mir sagte, dass ich ja "beinahe" staatenlos waere.

Ich habe zwar keinen Aufenthaltstitel in den Philippinen, aber der Aufenthaltstitel im Ausland kann doch nicht entscheidend fuer die Vergabe eines neuen Passes sein; und schon gar nicht fuer die Staatsangehoerigkeit.

Wie sieht es eigentlich mit dem Recht auf Erstellung eines neuen Reisepasses aus? Angenommen man kann ein Dokument (z.B. Abmeldebescheinigung) nicht vorlegen, kann eine deutsche Botschaft die Erteilung eines neuen Reisepasses fuer einen deutschen Staatsbuerger verweigern, wenn dieser in Deutschland abgemeldet ist?


Gerne hoere ich fachmaenische Kommentare zu diesem Thema.
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ronny
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Antwort #1 - 11.01.2006 um 21:44:39
 
Zitat:
kann eine deutsche Botschaft die Erteilung eines neuen Reisepasses fuer einen deutschen Staatsbuerger verweigern, wenn dieser in Deutschland abgemeldet ist


Hi,

die Botschaft wird im Endergebnis einen Pass nur verweigern können, wenn feststeht dass der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nicht mehr vorliegt. Aber...

Sie kann die Ausstellung eines Passes davon abhängig machen, dass der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen wird. Dies kann durch Vorlage einer Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde) erfolgen. Falls ein Staatsangehörigkeitsauswes erforderlich ist, wird dieser durch die zuständige Behörde (in Auslandsfällen das Bundesverwaltungsamt in Köln) ausgestellt. Bei Wohnsitz im Inland erfolgt das durch die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde auf Kreisebene.

Für die Ausstellung muß der aktuelle Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit glaubhaft gemacht oder nachgewiesen werden. Für Geburtsdeutsche kommt nur der StAngAusw in Frage.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #2 - 12.01.2006 um 07:49:56
 
Hi, ist die deutsche Staatsangehoerigkeit nicht denn schon durch die Vorlage des alten Reisepasses nachgewiesen?
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ronny
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Antwort #3 - 12.01.2006 um 08:16:13
 
Zitat:
Hi, ist die deutsche Staatsangehoerigkeit nicht denn schon durch die Vorlage des alten Reisepasses nachgewiesen


Nö, eben nicht. Zwinkernd

Erstens ist der Pass kein gültiger Nachweis der Staatsangehörigkeit, sondern nur ein widerlegbares Indiz.

Zweitens ist er abgelaufen. Zwinkernd

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Antwort #4 - 14.01.2006 um 03:49:47
 
@ronny: der Pass muss ja nicht unbedingt abgelaufen sein, wenn man einen neuen beantragt.

Noch einmal: ein gueltiger deutscher Reisepass, ist kein Nachweis der deutschen Staatsbuergerschaft?
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ronny
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Antwort #5 - 14.01.2006 um 09:55:31
 
Zitat:
ein gueltiger deutscher Reisepass, ist kein Nachweis der deutschen Staatsbuergerschaft?


Japp, er ist lediglich ein widerlegbares Indiz. Es besteht die Vermutung dass am Tag der Ausstellung der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit glaubhaft gemacht wurde. Einen Tag später kann sie ja bereits verlorengegangen sein. Also wäre ab dem Tag der Ausstellunng zu prüfen , ob ein Verlustgrund eingetreten ist. desweiteren ist zu prüfen, ob die Austellung des Passes rehtmäßig war.

Hinzu kommt, dass fast alle deutschen Pässe von Behörden ausgestellt werden, die nicht für die Feststellung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit zuständig sind.

Ich  habe in der Tat etliche Fälle erlebt, in denen Betroffene zwar lange Jahre einen deutschen Pass oder Personalausweis vorlegen konnten, im Ergebnis mußte ich aber dann den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit feststellen. Da hatte einfach jemand die zum Ausstellungszeitpunkt geltende Rechtslage angewandt, ohne zu bedenken, dass z.B.  beim Geburtserwerb die zum Zeitpunkt des Ereignisses geltenden Staatsangehörigkeitsvorschriften anzuwenden waren.

Das ist in zehn Jahren mehrfach passiert Zwinkernd

Die einzigen Deutschen die da besser gestellt sind, stammen aus der ehemaligen DDR. Die Ausstellung des Perso der DDR war ein konstitutiver Akt, d.h. die Inhaber erhielten mit der Ausstellung  die Staatsbürgerschaft. Aufgrund des TESO-Beschlusses des BVerfG aus den 70ern war der rechtmäßige Erwerb der StB der DDR zugleich ein Erwerb der bundesdeutschen Staatsangehörigkeit. Ergo besaßen alle Inhaber des Perso der DDR rechtmäßig zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit.

Grüße
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Antwort #6 - 14.01.2006 um 13:17:46
 
Zitat:
Ich habe zwar keinen Aufenthaltstitel in den Philippinen, aber der Aufenthaltstitel im Ausland kann doch nicht entscheidend fuer die Vergabe eines neuen Passes sein; und schon gar nicht fuer die Staatsangehoerigkeit.


U. U. schon. Das hängt mit der Frage der Zuständigkeit zusammen. Die Deutsche Botschaft wäre nur dann zuständig, wenn Du auch Deinen Wohnsitz in deren Zuständigkeitsbereich hast. Wenn Du Dich quasi illegal dort aufhälst kann die Sache zumindestens fraglich sein. Die ausländischen Botschaften in D. stellen für ihre Bürger auch nur dann Pässe aus wenn sie ihren legalen Daueraufenthalt in D nachweisen können. Ansonsten gibt es allenfalls ein für die Heimreise geeignetes Ersatzdokument und der endgültige Paß wird dann von der zuständigen Behörde im Heimatland ausgestellt. Die tr. Botschaft hier weigert sich z. B. strikt ohne gültige AE überhaupt irgendetwas zu machen.
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Antwort #7 - 14.01.2006 um 15:09:54
 
ronny schrieb am 14.01.2006 um 09:55:31:
Die einzigen Deutschen die da besser gestellt sind, stammen aus der ehemaligen DDR. Die Ausstellung des Perso der DDR war ein konstitutiver Akt, d.h. die Inhaber erhielten mit der Ausstellung  die Staatsbürgerschaft. Aufgrund des TESO-Beschlusses des BVerfG aus den 70ern war der rechtmäßige Erwerb der StB der DDR zugleich ein Erwerb der bundesdeutschen Staatsangehörigkeit. Ergo besaßen alle Inhaber des Perso der DDR rechtmäßig zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Booah, dann habt Ihr uns schon in den 70ern einverleibt ?? ... wieso hat Honnie davon keiner was gesagt?? Laut lachend Laut lachend

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Antwort #8 - 14.01.2006 um 16:18:28
 
Zitat:
dann habt Ihr uns schon in den 70ern einverleibt


Nö,

aus westdeutscher Sicht gab es nur eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit, die für die Zeit der Teilung suspendiert war.

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Antwort #9 - 14.01.2006 um 17:05:52
 
brickbat schrieb am 14.01.2006 um 13:17:46:
U. U. schon. Das hängt mit der Frage der Zuständigkeit zusammen. Die Deutsche Botschaft wäre nur dann zuständig, wenn Du auch Deinen Wohnsitz in deren Zuständigkeitsbereich hast. Wenn Du Dich quasi illegal dort aufhälst kann die Sache zumindestens fraglich sein. Die ausländischen Botschaften in D. stellen für ihre Bürger auch nur dann Pässe aus wenn sie ihren legalen Daueraufenthalt in D nachweisen können. Ansonsten gibt es allenfalls ein für die Heimreise geeignetes Ersatzdokument und der endgültige Paß wird dann von der zuständigen Behörde im Heimatland ausgestellt. Die tr. Botschaft hier weigert sich z. B. strikt ohne gültige AE überhaupt irgendetwas zu machen.


Mmh, ich halte mich momentan nicht illegal in den Philippinen auf. Da ich mit einer Filipina verheiratet bin habe ich ein Recht auf eine permanent residence. Diese benoetige ich aber zur Zeit nicht, da ich viel reise. Ich halte mich in verschiedenen Laendern in Asien auf, dazu ein paar Reisen im Jahr nach Europa bzw. Deutschland. Ich halte mich nirgendwo laenger als 4 Monate im Jahr auf.

Dennoch meine ich, dass mein gewoehnlicher Wohnsitz in den Philippinen ist, da ja hier meine ganze Familie wohnt und die Kinder hier auch zur Schule gehen.

Ich weiss nicht, wie andere Laender vorgehen, aber als Deutscher wuerde ich eigentlich erwarten, dass jede Botschaft fuer mich zustaendig ist. Man wird doch wohl nicht staatenlos, nur weil man keinen regulaeren Wohnsitz hat???
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