Zitat:ein gueltiger deutscher Reisepass, ist kein Nachweis der deutschen Staatsbuergerschaft?
Japp, er ist lediglich ein widerlegbares Indiz. Es besteht die Vermutung dass am Tag der Ausstellung der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit glaubhaft gemacht wurde. Einen Tag später kann sie ja bereits verlorengegangen sein. Also wäre ab dem Tag der Ausstellunng zu prüfen , ob ein Verlustgrund eingetreten ist. desweiteren ist zu prüfen, ob die Austellung des Passes rehtmäßig war.
Hinzu kommt, dass fast alle deutschen Pässe von Behörden ausgestellt werden, die nicht für die Feststellung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit zuständig sind.
Ich habe in der Tat etliche Fälle erlebt, in denen Betroffene zwar lange Jahre einen deutschen Pass oder Personalausweis vorlegen konnten, im Ergebnis mußte ich aber dann den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit feststellen. Da hatte einfach jemand die zum Ausstellungszeitpunkt geltende Rechtslage angewandt, ohne zu bedenken, dass z.B. beim Geburtserwerb die zum Zeitpunkt des Ereignisses geltenden Staatsangehörigkeitsvorschriften anzuwenden waren.
Das ist in zehn Jahren mehrfach passiert
Die einzigen Deutschen die da besser gestellt sind, stammen aus der ehemaligen DDR. Die Ausstellung des Perso der DDR war ein konstitutiver Akt, d.h. die Inhaber erhielten mit der Ausstellung die Staatsbürgerschaft. Aufgrund des TESO-Beschlusses des BVerfG aus den 70ern war der rechtmäßige Erwerb der StB der DDR zugleich ein Erwerb der bundesdeutschen Staatsangehörigkeit. Ergo besaßen alle Inhaber des Perso der DDR rechtmäßig zugleich die deutsche Staatsangehörigkeit.
Grüße
Ronny