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Restsrafe absitzen, Familienangehörige ausreisen? (Gelesen: 3.116 mal)
donna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Restsrafe absitzen, Familienangehörige ausreisen?
05.01.2006 um 13:40:50
 
Meine Familie hat zur Zeit ein riesen großen Promlem,dass uns alle verrückt werden lässt!
Wir versuchen an allen Ecken und Enden hilfe zu bekommen aber es geschieht niX. Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Also:
Mein Bruder wurde 1994 zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren verurteilt, er war damals 17. Nach 3 Jahren und 7monaten wurde er ausgewiesen. Wir kämpften darum ihn hier zu lassen, da seine Eltern, geschwister, tanten und Großeltern hier leben. Aber er wurde nach Bosnien abgeschoben, in ein vom Krieg verwahrlostes Land. Er war ganz alleine und ohne bleibe und ohne bekannte. Aber OK, dass ist jetzt vorbei. Er hat sich sehr viel Mühe gegeben und hat sich eine Existenz aufgebaut. Er heiratete und hat 3 Kinder in die Welt gesetzt, arbeit und eine Wohnung gefunden.
Nachdem wir von der Ausländerbehörde ein mündliches ok für seine Einreise erhalten haben und bei der deutschen Botschaft in Bosnien auch keine Einträge gefunden wurden, fühlten wir uns bestätigt, dass er einreisen darf und sich höchstens 3 monate hier aufhalten darf. Andere Anlaufstellen waren uns nicht bekannt. Also war für uns klar, dass das alles verjährt währe.
Also reiste er vor weihnachten mit seiner frau und seinen 3 Kindern in Deutschland ein, um weihnachten mit seiner gesammten Familie hier zu verbringen und wieder in sein glückliches Leben zurückzukehren. Er wurde vom Zoll erfasst.  An dem Tag hörten wir zum ersten mal etwas von dieser Reststrafe!!!!! Wir waren schockiert. Für uns war es damals die größere Strafe ihn im "nichts" auszusetzen als wie wenn er seine Straffe bis zum Schluß abgesetzen hätte. Von dieser Reststraffe haben wir nie etwas schrieftliches bekommen!!! Das größte womit wir rechneten, war dass er wieder in den nähsten Flieger gesetzt wird und zurück fliegt muss. Er und wir währen das Risiko sonst NIE eingegangen.
Wir sind alle sehr verstört und wissen nicht weiter. Einen Anwalt haben wir schon eingeschaltet, er wird versuchen die Strafe auf Bewährung auszusetzen und Ihn zurückschiecken zu lassen.
Wir möchten garnicht, dass er hier lebt!
Diese Frage wird mir hoffentlich jemand beantworten können: Was machen wir mit seiner Frau und seinen Kindern, wenn die Reststrafe noch ausstehen sollte, kann seine Familien nicht alleine in Bosnien überleben. Sie hätten kein Einkommen um die Miete zu zahlen, geschweige den sich zu ernähren!!!!
Könnte man asyl für die Familie beantragen?? oder was?
Das alles kostet den Staat unmengen an Geld, wofür also? Von einen fremden straffgefangenen hat deutschland auch nix nur kosten!!! Wo ist da der Sinn??
Bitte helft uns!!!
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Vinzent2m
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Antwort #1 - 06.01.2006 um 13:57:45
 
Ich vermute mal, daß er im Rahmen einer Maßnahme nach § 456 a StP0 aus der Haft heraus abgeschoben wurde. Dann ist es in der Tat so, daß bei Rückkehr (egal ob legal oder illegal) der Rest der Strafe verbüßt werden muß. Die Fristen ergeben sich aus § 79 StGB. Bei einer Verurteilung zu 6 Jahren wäre die Frist (beginnend mit dem Tag der Abschiebung) 20 Jahre. So ist es zumindestens im Erwachsenenbereich. Ob die Sache für den Jugendbereich sehr viel anders aussieht, weiß ich leider nicht.
Zu klären wäre auch, wer die Vollstreckungleitung hat. Das Gericht (Jugendbereich) oder die StA (Erwachsenenbereich). Die jeweilige Behörde wäre für die Aussetzung der Resstrafe zur Bewährung zuständig. Es ist gut möglich, daß zunächst ein Beschluß des Gerichts erwirkt wird, daß nun nach Erwachsenenrecht vollsteckt wird und somit die StA zuständig wäre.
Vor etwa einem halben Jahr hatte ich den Fall eines Bosniers, der unter ähnlichen Umständen erneut inhaftiert wurde und dann im Rahmen einer Maßnahme nach § 57 (1) StGB zur Bewährung entlassen wurde. Das ganze dauet aber so seine Zeit.
Viel Glück und vorallem viel Geduld!
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donna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.01.2006 um 21:28:33
 
Danke vielmals für die Info!!!

In dem von dir zuerstgenanntem § steht nur ein "kann" die reststrafe verbüsst werden drin. Deshalb hab ich gehofft, es bestände noch ne andere Möglichkeit. Danke jetzt hab ich etwas mehr Klarheit!!!
Unser Anwalt sprach von 2 monaten gedult, könnte es noch länger dauern??

Kinder entwickeln sich schnell und am meisten tut es weh, dass der Vater es nicht mitbekommt. Die Wächter im Gefängnis halten das ganze für lächerlich und meinen er sei in 15 tagen ein freier Mann. Aber das sind wohl keine profesionellen Äusserungen, oder?

Es ist einfach unerträglich so unwissend zu sein!!!

Vielen vielen vielen Dank!
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Vinzent2m
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Antwort #3 - 07.01.2006 um 15:13:36
 
Wie lange es dauert bis eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer (StVK) bzgl. der bedingten Entlassung ergeht hängt unter anderem davon ab, ob von dort aus noch ein psycholog. Gutachten angefordert wird und wie schnell der Knast bzw. die StA (bei Erwachsenenvollzug) mit den jeweiligen Stellungnahmen sind. Ich würde mal von 3 Monaten aus gehen. Wenn es schneller geht kannst du dich über jeden Tag freuen bist aber nicht enttäuscht, wenn  nach 2 Monaten noch keine Entscheidung da ist. Manchmal kann es auch hilfreich sein, mit dem Richter bei der StVK direkt Kontakt aufzunehmen. Das solltest du aber unbedingt vorher mit dem Anwalt besprechen. 
Weiterhin alles Gute!
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donna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.01.2006 um 13:43:13
 
Dank dir Vinzent2m,

werde mich noch mit dem Caritas unserer Stadt zusammensetzen wegen der Familie, um zu erfahren wie wir da jetzt vorzugehen haben.

Uns bleibt dann nur noch die Hoffnung und Beten, nach dem ganzem Schock!

Er wird nach dem Erwachsenenrecht behandelt. Da sank ein klein wenig unsere Hoffnung.

weitere hilfe- Vorschläge nehme ich gerne und dankend an!



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Vinzent2m
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Antwort #5 - 11.01.2006 um 21:21:45
 
Das er nach Erwachsenenrecht behandelt wird muß nun wirklich kein Nachteil sein. Da die Stellungnahme der JVA zumeist für die StA als Anhaltspunkt genommen wird, könnte ein Telefonat mit dem Sozialarbeit Deines Bruders auch hilfreich sein. Aber bitte keine Druckkulisse aufbauen, sondern allgemein fragen wie der Stand ist, welche Chancen gesehen werden etc. Zu häufige Telefonate sind auch äußerst kontroproduktiv. Und bitte keinen Druck aufbauen. Spreche aus eigener Erfahrung.
Beten ist nicht der schlechteste Ratgeber!
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