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AE-EU (Gelesen: 6.521 mal)
raveny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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08.08.2005 um 14:26:01
 
Hallo zusammen,

erstmals einpaar Fakten bevor ich zu meinen Fragen komme:
Ich bin marokkaner mit einer Litauerin verheiratet, beide seit 7 Jahren in deutschland zum Studium. Ich schreibe gerade meine Dip.-Arbeit und meine Frau promoviert im Rahmen eines Projektes und bekommt ein Stipendium vom Land. Anfang diesen Jahres bekam ich eine AE-EU für 3 Jahren, genau bis zum Ablaufdatum meines Passes und meine Frau die Freizügigkeitsbescheinigung für 10 Jahren, auch genau bis zum Ablaufdatum ihres Passes.

Meine erste Frage: Gilt für uns, wenn wir das nächste mal die AE-EU verlängern (also für mich in diesem Fall) Zitat:
Unionsbürger, ihre Ehegatten oder Lebenspartner und ihre unterhaltsberechtigten Kinder, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen der Freizügigkeitsvoraussetzungen das Recht auf Einreise und Aufenthalt. Zitat:


Zweite Frage: Kann ich nach 5 Jahren Besitz der AE-EU die Niederlassungserlaubnis beantragen?

Drittens: Wie ich von den Gesetzen verstanden habe, sollte ich normalerweise die AE-EU nur für 2 Jahren bekommen, wieso wurde mir für 3 Jahren verlängert.( nicht das ich mich beklage, sondern nur um zu verstehen)

Danke für die Informative Bemühungen.
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raveny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.08.2005 um 10:58:31
 
Hallo nochmal,

hat man mich einfach übersehen oder gibt es für meine Fragen keine Antworten?!;-(
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 09.08.2005 um 16:05:35
 
Zitat:
Hallo nochmal,

hat man mich einfach übersehen oder gibt es für meine Fragen keine Antworten?!;-(



grinVielleicht hast Du deshalb noch keine Antwort bekommen weil beim neuen EU-Recht keiner mehr wirklich Bescheid weiß, vor allem, wenn Neu-Eu´ler ins Spiel kommen.... cry:


Ich kann Dir die zweite und dritte Frage beantworten:

2. Solange Du ein Aufenthaltsrecht aufgrund des Freizügigkeitsgesetzes besitzt: nein. Deine AE-EU würde nach 5 Jahren unbefristet verlängert. M. E. -und damit würde sich eigentlich auch Deine erste Frage beantworten- ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen (abgesehen von der ehel. Lebensgemeinschaft natürlich). Eine NE käme in Frage, falls die ehel. LG zu dem Zeitpunkt nicht mehr bestehen sollte und Dein Aufenthaltsrecht sich dann nach dem allgemeinen Recht richten würde.

3. Die AE-EU nach altem Recht wurde i. d. R. für 5 Jahre erteilt. Bei Drittstaatsangehörigen Ehepartnern wurde die Gültigkeit an die Gültigkeit des Stammberechtigten angepaßt, im Falle einer unbefristeten AE-EU wurde für 5 Jahre erteilt. Diese Praxis haben wir in unserer Behörde beibehalten, ich kann Dir allerdings aus dem Ärmel nicht sagen ob das irgendwo geregelt ist. Wieso Du jetzt für 3 Jahre bekommen hast wenn Deine Frau eine Freizügigkeitsbesch. für 10 Jahre erhalten hat kann ich auch nicht nachvollziehen.

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ronny
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Antwort #3 - 09.08.2005 um 16:36:48
 
Zitat:
Wieso Du jetzt für 3 Jahre bekommen hast


Evtl. deswegen  

hier: Zitat:
Anfang diesen Jahres bekam ich eine AE-EU für 3 Jahren, genau bis zum Ablaufdatum meines Passes
?

Look
here
, in den § 8 FreizügG/ EU :

Zitat:
§ 8 Ausweispflicht
Unionsbürger und ihre Familienangehörigen sind verpflichtet, ...

2. für die Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet den erforderlichen Pass oder Passersatz zu besitzen,


Klingt einleuchtend, dass die AE nicht über die Geltungsdauer des Passes hinaus ausgestellt wird, oder?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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brickbat
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Antwort #4 - 09.08.2005 um 18:53:51
 
Zitat:
Evtl. deswegen  

hier:
?

Look
here
, in den § 8 FreizügG/ EU :



Klingt einleuchtend, dass die AE nicht über die Geltungsdauer des Passes hinaus ausgestellt wird, oder?

Grüße
Ronny Zwinkernd


Ja, schon, hat aber doch bei EU noch nie eine Rolle gespielt (weiß schon wieder nicht wo das steht). Ansonsten hätte man ja so gut wie nie eine AE für 5 Jahre erteilt.

Mal völlig ohne persönliche Wertung Lippen versiegelt: nach einer der ersten Besprechungen bei der Bezirksregierung Anfang des Jahres kam unser Abteilungsleiter mit der Nachricht zurück, daß § 8 zwar auf den erforderlichen Paß abstellt, die Vorschrift allerdings nach einhelliger Meinung nicht besagt, daß dieser Paß auch gültig sein muß.  kopfhau In diesem Kontext macht die Bindung der AE an die Paßgültigkeit dann gar keinen Sinn mehr.
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raveny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 09.08.2005 um 20:09:32
 
Danke erstmal für euere Antworten,

also heisst es jetzt, für das nächste mal, wennich die AE-EU verlängern will, wir sie ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen verlängert obwohl ich nur 3 Jahre das erste mal bekommen habe? oder erst nach zusätzlichen 2 Jahren ??

Und ist die unbefristete AE-EU wie die Niederlassungserlaubnis ?

Danke.
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brickbat
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Antwort #6 - 10.08.2005 um 12:02:57
 
1. Nach weiteren 2 Jahren.

2. Rein rechtlich ist sie besser als die NE, faktisch wirst Du aber wahrscheinlich keinen Unterschied bemerken.
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Antwort #7 - 26.08.2005 um 14:07:42
 
wieso denn eigentlich nach weiteren 2 Jahren? Es heisst doch nach 5 Jahren rechtmäßigen Aufenthalt, im Februar 2008 (da läuft meine AE-EU ab) bin ich schon 6 Jahren mit Aufenthaltsbewilligung und 3 Jahre AE-EU! oder sind die 6 Jahren Aufenthaltsbewilligung kein rechtmäßiger Aufenthalt?
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Antwort #8 - 29.08.2005 um 14:18:52
 
Hallo,

also zählen die Bewilligungszeiten nicht als rechmässiger Aufenthalt oder wieso wird die AE-EU erst nach weiteren 2 Jaren ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen verlängert??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #9 - 29.08.2005 um 14:48:45
 
Zitat:
Hallo,

also zählen die Bewilligungszeiten nicht als rechmässiger Aufenthalt oder wieso wird die AE-EU erst nach weiteren 2 Jaren ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen verlängert??


Doch tun sie - es zählen ALLE Zeiten mit (soweit der Aufenthalt rechtmäßig war)
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Antwort #10 - 29.08.2005 um 17:43:24
 
Zitat:
Doch tun sie - es zählen ALLE Zeiten mit (soweit der Aufenthalt rechtmäßig war)


8)Stimmt, ich hatte die Bewilligung vergessen.....
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raveny
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Antwort #11 - 30.08.2005 um 10:39:25
 
Zitat:
  Stimmt, ich hatte die Bewilligung vergessen.....


Also muss meine AE-EU das nächste mal ohne weitere Prüfung der Voraussetzungen verlängert (Ausser das Bestehen der Ehe) oder?
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Antwort #12 - 04.09.2005 um 12:27:29
 
Kann ich also in 2008 die Unbefristete AE-EU beantragen oder erst nach 5 Jahren mit befristeter AE-EU?
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Antwort #13 - 06.09.2005 um 16:25:25
 
Zitat:
... nach einer der ersten Besprechungen bei der Bezirksregierung Anfang des Jahres kam unser Abteilungsleiter mit der Nachricht zurück, daß § 8 zwar auf den erforderlichen Paß abstellt, die Vorschrift allerdings nach einhelliger Meinung nicht besagt, daß dieser Paß auch gültig sein muß.


Das erfolgt aus die MRAX Rechtsprechung des Eur. Gerichtshofes:
http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Zoeken&alldocs=alldocs...
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