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familie + 2 (Gelesen: 2.795 mal)
cryssy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.03.2005 um 22:57:16
 
Smiley,hi mick,hier mein anliegen

- kann 1 ausländer,der mit 1deutschen schon jahre verheiratet ist,davon wegen seiner  arbeit-ca. 3 jahre getrennt lebend,kommt aber auch zur 1. ehefrau,nicht wegen einer scheidung - er moslim,hier in deutschland, eine 2. ehefrau - moslimisch,und mit ihr auf ihren namen verheiratet sein,- hier in deutschland zusammen leben usw.sie bekommt den entsprechenden aufenthalt und alles was dazu gehört Fragezeichen Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt :anbet- gruß cryssy Fragezeichen
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 19.03.2005 um 23:05:50
 
Deutschland, NICHT Taka-Tuka-Land ...

"Zweitfrauen" haben keine Möglichkeit über den Weg der FamZ nach D zu kommen.
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cryssy
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Antwort #2 - 19.03.2005 um 23:11:07
 
  Schockiert/Erstauntm undwenn sie schon da ist Fragezeichen ??? - ich fragte ja für deutschland,nur was zu beweisen wäre kopfhau
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Antwort #3 - 19.03.2005 um 23:46:34
 
Das deutsche Recht erlaubt derzeit keine Mehrehe ... also kann aus einer solchen auch kein Recht abgeleitet werden, das eine (nach deutschem Recht!) gültige Ehe voraussetzt.
Ob irgendjemand mit 2, 3 oder mehr Frauen (oder mehr Männern, ich will da nicht chauvinistisch sein) quasi eheähnlich zusammenlebt ist desjenigen Privatangelegenheit.

Was bei der von dir beschriebenen Situation nicht klar wird:
Hat der Ausländer sein Aufenthaltsrecht durch die Ehe erworben? Und wie lange wurde die Ehe tatsächlich 'gelebt'? Falls es da nicht ganz koscher aussieht, dürfte "Familiennachzug" das geringere Problem sein ...
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cryssy
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Antwort #4 - 20.03.2005 um 10:56:34
 
:richter  immer noch mit der deutschen selben frau verheiratet,den aufenthalt durch der deutschen ehefrau,aber getrenntlebend eigentlich nur wegen seiner arbeit nicht im wohnort, :zahn gruß cryssy
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Antwort #5 - 20.03.2005 um 11:12:17
 
Wenn Aufenthalt nur durch deutsche "Ehefrau", dann drängt sich die Frage auf: Weiß die ABH, dass er seit 3 (!) Jahren nicht mehr bei seiner Frau lebt? Wie war sein Status vor der Heirat und wie lange hat er tatsächlich mit seiner deutschen Frau zusammengelebt?

Wenn er seine moslemische Frau geheiratet hat, NACHDEM er bereits mit der d. Frau verheiratet war -> keine gültige Ehe nach deutschem Recht, ergo keine Möglichkeit für die Zweitfrau einzureisen bzw. ein Aufenthaltsrecht aus der Ehe abzuleiten. Außerdem könnte man die "Zweitehe" als Beweis des Scheiterns der ersten betrachten und sich mal ansehen, ob ER überhaupt hier sein dürfte.
Hat der die moslemische Frau VOR seiner d. Frau geheiratet, würde zu überprüfen sein, ob diese Ehe nach deutschem Recht gültig war (er also schon verheiratet war) und die zweite Ehe könnte für ungültig erklärt werden (AFAIK). Das hätte dann möglicherweise ebenfalls Konsequenzen für IHN.

Wie gesagt, die Angaben sind ewas dürftig (was die einzelnen Zeiten/Zeiträume anbelangt), aber im großen und ganzen sieht's wie'n ganz normaler Scheine-Schwindel aus ...  Ärgerlich
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Antwort #6 - 20.03.2005 um 21:09:15
 
:bahnh,hi, inge,also ich versuche es nochmals etwas besser,vieleicht kommen wir denn auf einen gemeinsammen punkt Fragezeichen1.  ???er war schon mit der deutschen frau,lange jahre verheiratet,er ist es auch immer noch, und nur wegen der arbeit in einer anderen stadt,getrennt lebend,...hat die 2. frau nach moslemart- geheiratet,auf ihren mädchennamen oder so,,aus kinder-oder jugendzeiten eheversprechen der eltern Fragezeichen,bis vor kurzem bestand noch zur hefrau d guten kontakt,dies,wie man es beweisen kann ,wurde so berichtet,was zu beweisen wäre Fragezeichen danke gruß cryssy
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Antwort #7 - 20.03.2005 um 22:01:29
 
Zitat:
also ich versuche es nochmals etwas besser,vieleicht kommen wir denn auf einen gemeinsammen punkt

Versuchen wir doch mal ganz einfach Frage-und-Antwort:
- WANN ist ER erstmals in die BR eingereist (nicht 'viele' Jahre, sondern bitte x Jahre, oder im Jahre xy)
- WELCHEN Status hatte er zu diesem Zeitpunkt, bzw. WARUM durfte er einreisen.
- WANN hat er geheiratet (Jahre)
- Nach WIEVIELEN Jahren Ehe ist er ausgezogen und wurde die ABH darüber informiert?


BTW, auch wenn es möglich ist, ein 'freundchaftliches' Verhältnis zur Noch-Ehefrau nachzuweisen, dann ist das trotzdem wohl kaum eine EHE im Sinne von §6 GG und schon garnicht was die ausländerrechtliche Seite anbelangt.

Heiraten kann er übrigens auch nicht, bzw. die zweite Ehe (FALLS sie überhaupt nach deutschem Recht gültig WÄRE) ist ungültig.
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Antwort #8 - 20.03.2005 um 22:18:35
 
tippse,wann eingereist Fragezeichen,hatte 1990,duldung,1993 geheiratet,bis mitte 2004 getrenntlebend regelmäßigen kontakt mit deutscher ehefrau,soll aber schon die 2. ehefrau haben zu der zeit Fragezeichenbeweisen Fragezeichen,die ausländerbehörde wurde nicht informiert,muß Fragezeichen..warum Fragezeichen - hoffe,es ist jetzt besser,gruß cryssy :anbet
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Antwort #9 - 20.03.2005 um 22:26:01
 
Ob die ABH nach so langer Zeit noch informiert werden muss ist natürlich fraglich, andererseits müssen AFAIK alle Änderungen gemeldet werden. Dürfte aber aufgrund seines langen Aufenthalts kein Problem darstellen (und Arbeit hat er ja offensichtlich auch). Bleibt noch das Problem seiner neuen Ehefrau. Das kriegt er nur hin, wenn er die Scheidung von seiner deutschen Noch-Ehefrau kriegt. Das ist dann aber ne Familienrechtliche Sache. Jedenfalls muss er definitiv nach DEUTSCHEM Recht verheiratet sein, wenn seine Frau ein Aufenthaltsrecht aus der Ehe ableiten will.
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Antwort #10 - 20.03.2005 um 22:36:05
 
Schockiert/Erstauntm,dank-aber was ist (AFAIK)?,ok mit der vieleicht-scheidung ist ein anderes problem, so hat er aber seit 8-2004 keine offizelle arbeit mehr,ist dies ein problem Fragezeichen tippse - gruß cryssy -
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Antwort #11 - 20.03.2005 um 22:50:21
 
AFAIK: http://de.wikipedia.org/wiki/Afaik
(Tip: Wikipedia rox!)

Ohne Arbeit ist für einen Ausländer immer dann Sch.. wenn er/sie Familienangehörige nachholen will.
Und "keine offizielle Arbeit" heißt hoffentlich nicht das, was ich glaube, dass es heißt ...  pol
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Antwort #12 - 20.03.2005 um 23:03:02
 
:uml ,glauben ist...der beweis fehlt ja immer,nichtsehr schön für die ehefrau - was kann man tun  Fragezeichen danke für die information und hilfe soweit - cryssy - !!!
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Antwort #13 - 21.03.2005 um 19:13:28
 
sensationell,von der deutschen ehefrau wurde heute mitgeteilt,er wäre man gerade so für sich in lohn und brot... Smileywelch ein witz...  !!! !!! !!! - cryssy -
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