Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Entscheidungshilfe (Gelesen: 7.516 mal)
Muyiwa
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Entscheidungshilfe
19.09.2004 um 13:11:41
 
Hallo,

nachdem Mick mich richtigerweise darum gebeten hat, meinen Fall im richtigen Forum zu schildern http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=..., möchte ich das jetzt versuchen (Achtung: lang).

Mein Mann (Nigerianer) hatte in Deutschland unter falscher Identität Asyl beantragt. Außerdem war er (das wissen wir aber erst seit dieser Woche) offenbar, obwohl das Asylverfahren noch läuft (Ablehnung noch nicht rechtskräftig), vollziehbar ausreisepflichtig. Wir wussten das u.a. deswegen nicht, weil mein Mann keine Duldung sondern eine "Bescheinigung über die Beantragung von Asyl" besass.

Im Dezember letzten Jahres beschlossen wir zu heiraten. Da uns jeder davor gewarnt hat, dies in Deutschland zu versuchen (drohende Abschiebung bei Vorlage der Dokumente für die Eheschließung), haben wir uns auf Anraten von, aus meiner heutigen Sicht völlig falschen, Ratgebern dazu entschieden, dies in Schweden oder Norwegen zu tun. Dafür musste mein Mann dann in Norwegen allerdings nochmal Asyl beantragen.

Mein Mann hat Anfang Februar das Land verlassen und Ende Februar haben wir dann geheiratet.

Danach haben wir versucht, über die Deutsche Botschaft in Oslo sein Visum für die Familienzusammenführung zu beantragen. Dies ist aus unterschiedlichen Gründen, aber hauptsächlich wegen der Passgeschichte nicht geglückt 
guck http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=asyl;action=... 
(mein Beitrag vom 27.8. 16:14 h)

Als mir das dann klar war, dass wir uns in einer Sackgasse befanden, habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat mir geraten, meinen Mann nach Hause zu holen und von hier aus die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Er hat mir versichert, dass es in seiner Praxis keinen Fall gegeben hat (wenn das Paar schon verheiratet war), wo der Ehepartner tatsächlich wieder ausreisen mußte.

Mir war klar, dass das schwierig werden würde und dass wir wahrscheinlich vor Gericht gehen müssen. Ich dachte: Worst case ist, dass mein Mann nochmal nach Nigeria muss. Aber, dass wir dann Chancen auf eine Vorabzustimmung haben.

Aber jetzt (nachdem wir bei der Ausländerbehörde waren) bin ich unsicher. Wider Erwarten waren die Leute dort (ich habe am Schluss mit dem Leiter gesprochen) am Ende sehr umgänglich und im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch hilfsbereit. Sie haben die im März ausgeschriebene Fahndung zurückgezogen und ihm eine Grenzübertrittsbescheinigung für den 18. Oktober ausgestellt. Wir müssen seinen Pass nicht abgeben und man hat uns Unterstützung bei einem beschleunigten Visumsverfahren zugesichert. D.h. der Chef der Ausländerbehörde hat sich persönlich angeboten, notfalls bei der Botschaft mal telefonisch nachzufragen, wenn es zu lange dauert.

Ich bin davon überzeugt, dass das für diese Ausländerbehörde (sie ist als sehr streng bekannt) schon ein Riesen-Zugeständnis ist.

Aber ich würde mich erheblich leichter damit tun, auf eine Klage zu verzichten, wenn man uns eine Vorabzustimmung eingeräumt hätte. Im Prinzip ist jetzt schon klar, dass seitens der Ausländerbehörde keine Ablehnungsgründe vorliegen. Das wurde uns versichert.

Aber Vorabzustimmungen bekommt man bei denen nur in Extremfällen (wenn ich z.B. Behindert und auf die Pflege meines Partners angewiesen wäre).

Mein Anwalt (der mir natürlich nicht versprechen kann, dass eine Klage gut für uns ausgeht) ist aber nach wie vor davon überzeugt, dass eine erneute Ausreise nur für die Visumsbeschaffung nicht notwendig sein wird.

Ich bin jetzt im absoluten Zwiespalt, weil ich Angst davor habe, wieder eine falsche Entscheidung zu treffen.

Außerdem wird es ein Höchstmass an Überzeugungsarbeit bedeuten, meinen Mann dazu zu bewegen, ohne Vorabzustimmung nach Nigeria zu reisen und das ganz normale Visumverfahren zu durchlaufen.

Ich würde gerne wissen, wie Ihr in unserem Fall die Chance eines Klageverfahrens seht.

Ich weiß momentan echt nicht ob ich den Empfehlungen unseres Anwalts oder denen der Ausländerbehörde folgen soll  Smiley.

Übrigens kennen wir diverse Fälle (u.a. in Berlin), wo Landsmänner meines Mannes mit fast gleicher Geschichte (d.h. Asyl unter falscher Identität, Heirat im europäischen Ausland, Wiedereinreise ohne erforderliches Visum) ihre Aufenthaltsgenehmigung auch ohne Klageverfahren bekommen haben. Hier wurde dann offenbar der § 9 Abs. 1 AuslG angewendet. Auf den hatte ich ehrlich gesagt auch gehofft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #1 - 19.09.2004 um 21:39:51
 
Hi Muyiwa,

nach meiner Einschätzung hat die Ausländerbehörde euch einen fairen und vernünftigen Vorschlag gemacht.
Da sie den Pass belassen, die Fahndung gelöscht und eine GÜB für einen Monat ausgestellt haben deutet auch darauf hin, dass sie euch nicht linken wollen.

Bei der Vorgeschichte halte ich § 9 Abs. 1 AuslG auch nicht für anwendbar, will aber auch nicht ausschließen, dass gelegentlich so verfahren wird.

Im Gegensatz zu eurem Anwalt, der ja an einer Klage verdienen würde, habe ich es schon häufig erlebt, dass der illegal eingereiste Ehegatte zurück mußte.

Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
Muyiwa
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #2 - 20.09.2004 um 08:17:09
 
Hi Brian,

ich schätze es auch so ein, dass die Ausländerbehörde uns nicht linken will.

Aber gestern habe ich z.B. erfahren, dass es momentan 3 Monate dauert, um bei der Botschaft in Lagos überhaupt einen Termin zu bekommen, bei dem man seinen Antrag dort abgeben kann (mal davon abgesehen, dass der Antrag mit komplettem Anhang der Ausländerbehörde ja bereits vorliegt). D.h. mein Mann wäre wahrscheinlich wieder mindestens 6 Monate weg von hier, weil ja danach erst die Prüfung läuft.

Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit der Botschaft in Oslo (und die in Lagos hat den schlechteren Ruf) rechne ich damit, dass die uns so viele Steine wie möglich in den Weg legen.

Ehrlich gesagt, halte ich das für unmenschlich, so was von uns zu verlangen.

Es kann doch nicht sein, dass die Tatsache, dass wir jetzt verheiratet sind, keinen Unterschied macht, zu jemandem, dem die Eheschließung noch bevorsteht.

Ich tendiere momentan dazu, schon alleine um Zeit zu gewinnen und alles vernünftig vorzubereiten, Klage einzureichen.

Auch die Tatsache, dann nicht Weihnachten und Silvester alleine verbringen zu müssen, spielt bei meinen Überlegungen eine Rolle. Ich weiß, das ist sentimental, aber mir ist es eben wichtig.

Anfang nächsten Jahres sieht es bei mir auch finanziell besser aus, weil ich ja dann mit der Rückzahlung meiner in diesem Jahr zuviel gezahlten Steuern rechnen kann.

Niemand berücksichtigt diesen finanziellen Aspekt. Ein Flug kostet derzeit alleine ca. 1000 € und vor Ort kommen ja auch nicht unerhebliche Kosten auf uns zu.

Ich verstehe nicht, warum man uns da nicht ein bischen mehr entgegen kommen kann, wenn es wirklich nur darum geht, dass dieses Visum "formal" eingeholt werden soll.

Und meinen Anwalt halte ich schon deswegen nicht für einen, der nur Geld verdienen will, weil er uns im Vorfeld bereits häufiger Gesprächstermine gewährt hatte und Telefonate mit mir geführt hat, ohne auch nur einen Cent zu berechnen. Eine Rechnung habe ich erst bekommen, als er konkret für uns tätig wurde, d.h. den ersten Brief geschrieben hat.

Die immer noch verunsicherte,
Muyiwa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #3 - 20.09.2004 um 08:56:16
 
Sorry dieser Fall gehoert meiner Meinung genau
zu der Kategorie die hier immer wieder angesprochen
und die es binationalen Paaren die den korrekten
Weg gehen viel Zeit, geld und Nerven investieren
so schwer macht. Asylantrag unter falschem Namen,
Passunterdrueckung, warscheinlich auch nicht gerechtfertigter Bezug von Sozialleistungen,
verstoss gegen die residenzpflicht und dann
nochmals Asylmissbrauch in Norwegen.
Bei allem Verstaendnis fuer Notleidende aus der Dritten
Welt die hier bei uns in Europa Zuflucht suchen bei
einem solchen Fall steigt mein Magensauerespiegel
in besorgniserregende Hoehen und jetzt wird auch noch auf die Traenendruese gedrueckt weihnachten und
Sylvester allein verbringen wie schrecklich!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #4 - 20.09.2004 um 09:08:11
 
Zitat:
Ich tendiere momentan dazu, schon alleine um Zeit zu gewinnen und alles vernünftig vorzubereiten, Klage einzureichen.


Hi,
wogegen soll eigentlich Klage eingereicht werden? Ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis förmlich abgelehnt worden?

Ich habe das bisher so verstanden, dass eine AE in D. beantragt werden soll. Dieser Antrag würde nicht die Fiktionswirkungen des § 69 AuslG auslösen, da Dein Mann vollziehbar zur Ausreise verpflichtet ist. Er dürfte also nicht einmal bis zur Entscheidung über diesen Antrag bleiben.
Ggf. könnte beim VG ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt werden. Dieses mit dem Ziel der ABH die Abschiebung zu untersagen. Über die Erfolgsaussichten kann man schlecht ein Prognose abgeben. Solche Anträge bearbeiten die Gerichte i.d.R. recht zügig, unabhängig davon, dass diese durch die ABH an sich auch nicht abgewartet werden müssen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Pippi
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Steuer
Antwort #5 - 20.09.2004 um 09:21:14
 


Anfang nächsten Jahres sieht es bei mir auch finanziell besser aus, weil ich ja dann mit der Rückzahlung meiner in diesem Jahr zuviel gezahlten Steuern rechnen kann.




Solltest du meinen, das du Steuer zurück bekommst, da du ja jetzt verheiratet bist, täuscht du dich wahrscheinlich - Steuerklassenänderung geht erst, wenn dein Mann seinen rechtmäßigen Aufenthalt hier in D hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muyiwa
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #6 - 20.09.2004 um 19:57:17
 
Meine Steuerklasse habe ich bereits geändert. Ich kriege also ab sofort schon mehr Geld monatlich raus und ich wüßte nicht, warum das bei der Steuererklärung ein Problem sein sollte. Selbst wenn er nochmal ausreisen muss, ist sein eigentlicher Wohnsitz hier bei mir.

Und mein Mann hat im Gegensatz zu seinen Haus-Mitbewohnern für seine Sozialhilfe gearbeitet: 9 Monate jeden Tag für 1 € die Stunde, weil der Rest für seine sonstigen Kosten (Unterkunft etc.) abgezogen wurde. Außerdem hätte er ja wahrscheinlich auch die gleichen Leistungen bekommen, wenn er seine richtige Identität angegeben hätte.

Den Pass haben wir nicht unterdrückt, den haben wir ja gerade erst erhalten und das der Ausländerbehörde direkt mitgeteilt.

Aber jetzt sind wir genau bei dem Punkt den ich befürchtet habe und warum ich bisher nicht meinen genauen Fall gepostet habe. Ich muss mich hier für schiefgelaufene Dinge rechtfertigen, anstatt Hilfe zu bekommen (gilt jetzt nicht für alle).

Für die Angabe von falscher Identität muss er sich doch separat verantworten. Und wenn ich richtig informiert bin, muss mein Mann neben den Tagessätzen für diese Straftat auch evtl. ungerechtfertigterweise erhaltene Sozialhife zurückzahlen. Also: Wo ist das Problem? Das ist in meinen Augen eine andere Baustelle.

Muss man Eheleute noch zusätzlich mit langer Trennung bestrafen? Ich finde nicht. Ich erwarte ja auch nicht, dass man für uns eine Sonderregelung schafft. Ich wünsche mir einfach nur, dass im Rahmen der Ermessensentscheidungen zu unseren Gunsten entschieden wird.

Und um eines mal klarzustellen: Ich drücke nicht auf die Tränendrüse. Wenn das so rübergekommen ist, wurde es falsch verstanden. Ich wollte einfach eine zusätzliche Erklärung abgeben, warum ich das Ganze lieber Anfang nächsten Jahres abwicklen würde.

Ich wüßte auch nicht, wie unser Fall es anderen schwer macht. Wir führen weder eine Scheinehe, noch liegen wir Vater-Staat auf der Tasche.

Wenn selbst meine Ausländerbehörde uns für vertrauenswürdig und ehrlich hält (sonst wäre sie uns sicher nicht so entgegen gekommen), dann braucht hier sicher niemand den Stab zu brechen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muyiwa
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #7 - 20.09.2004 um 20:08:21
 
Zitat:
wogegen soll eigentlich Klage eingereicht werden? Ist die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis förmlich abgelehnt worden?


Hallo Mick,

so genau weiß ich das jetzt auch nicht. Mein Anwalt hat in einem Schreiben die Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Als Antwort wurde auf die Einhaltung des Visumsverfahrens verwiesen.

Aber auch meine Ausländerbehörde meint, wir könnten bei Gericht über eine Klage (wie genau die lautet weiß ich ehrlich nicht, muss ich meinen Anwalt fragen) zumindest eine Zeitverzögerung erreichen.

Warten wir ab, was dabei herauskommt.

Ich weiß nur eines: Ich werde meinen Mann sicher nicht unnötig lange in seinem Heimatland herumhängen lassen, um erst man auf einen Termin bei der Botschaft und dann auf die formelle Genehmigung des Visums warten zu lassen.

Er liegt in der Zeit, die er noch hier verbringt, niemandem auf der Tasche. Ich weiß also nicht, wo hier der Schaden für den Staat ist.

Kann man uns nicht wenigstens so viel Zeit geben, dass wir den Termin mit der Botschaft machen und kurz vorher ausreisen können? Und wenn man jetzt schon weiß, dass man seine Zustimmung geben wird, warum kann man uns die nicht als Vorabzustimmung geben?

Ich habe einfach den Eindruck, dass dies eine Art von Bestrafung für etwas ist, für das mein Mann sowieso separat bestraft wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bine
Expertin
****
Offline




Beiträge: 112
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #8 - 20.09.2004 um 20:28:17
 
Hi Muyiwa,

dir ist aber schon auch klar, dass Du durch die Verzögerung der jetzt noch freiwilligen Ausreise unter Umständen noch eine Abschiebung und Einreisesperre auslöst?

Bine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muyiwa
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #9 - 20.09.2004 um 21:07:54
 
Wir haben nicht vor die Ausreise ungerechtfertigterweise zu verzögern.

Wenn wir nicht per Eilbeschluss eine länger dauernde Aufenthalts...... (keine Ahnung was man dann ggf. kriegt) bekommen, dann reist mein Mann auf jeden Fall frühzeitig freiwillig aus.

Wir werden definitiv nichts illegales mehr machen.

Alles was wir tun, tun wir in Absprache mit der Ausländerbehörde.

Ich suche also nach einem legalen Weg, ihn noch etwas länger oder sogar ganz hier zu behalten.

Wie gesagt, meine Ausländerbehörde hat mir selbst bestätigt, dass ich mit einer Klage etwas Zeit gewinnen kann. Aber sie haben mir natürlich wegen geringer Erfolgsaussichten (aus ihrer Sicht) davon abgeraten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #10 - 21.09.2004 um 09:41:42
 
Zitat:
Den Pass haben wir nicht unterdrückt, den haben wir ja gerade erst erhalten und das der Ausländerbehörde direkt mitgeteilt.


@ Muyiwa,

Darf ich Dich an unsere kleine Konversation vor nicht allzu langer Zeit erinnern:

Zitat:
@ Muyiwa

Wo ist denn der ursprüngliche Pass Deines Mannes hingekommen  Fragezeichen

Abu


Zitat:
Hallo Abu,

normalerweise ist es nicht meine Art eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten. Aber diesmal tue ich es: Kennst Du einen Asylanten vom afrikanischen Kontinent, der über einen Pass verfügt? Ich nicht. Ich kenne allerdings nicht allzu viele, das muss ich zugeben. Aber die, die ich kenne, haben alle keinen. Und wo die Pässe abgeblieben sind, weiß wohl jeder. Also, was sollte die Frage?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Doc
i4a-Ehrenmitglied/Experte
*****
Offline




Beiträge: 847
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #11 - 21.09.2004 um 18:30:41
 
Zitat:
[...]
Als mir das dann klar war, dass wir uns in einer Sackgasse befanden, habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Dieser hat mir geraten, meinen Mann nach Hause zu holen und von hier aus die Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. [...]

Aber jetzt (nachdem wir bei der Ausländerbehörde waren) bin ich unsicher. [...]
Also mal abgesehen, von den diversen Straftaten, die hier offensichtlich vorliegen und die einer Erteilung einer Aufenthlatsgenehmigung wärend des Ermittlungsverfahrens entgegenstünden, war der Rechtsanwalt ja schon ein Hammer:
Kettenanstiftung zur illegalen Einreise:
§ 26 StGB: Zitat:
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.

Nach der Eheschließung gab es gar kein Aufenthaltrecht mehr. Ergo war die Einreise nach D. eine illegale Einreise gem.
§ 92 (1) Nr. 6 AuslG
.

Der Anwalt hatte Dich angestiftet, Deinem Mann zu raten (also ihn anzustiften), illegal einzureisen, was er dann auf dieses Geheiß auch getan hatte. Damit hat sich der RA und Du höchstselbst strafbar gemacht.

Erzähl also diese Geschichte bloß keinem weiter, sonst ist ein Strafverfahren gegen Dich und den RA fällig.

Doc  grin
Zum Seitenanfang
  

...
Homepage  
IP gespeichert
 
Muyiwa
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #12 - 21.09.2004 um 19:36:36
 
Zitat:
Erzähl also diese Geschichte bloß keinem weiter, sonst ist ein Strafverfahren gegen Dich und den RA fällig.


Hallo Doc,

vielen Dank für den Hinweis.

Werde mich daran halten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muyiwa
Themenstarter Themenstarter
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #13 - 21.09.2004 um 19:47:20
 
Zitat:
Darf ich Dich an unsere kleine Konversation vor nicht allzu langer Zeit erinnern


Hallo Abu,

dann hilf mir mal bitte auf die Sprünge.

Passunterdrückung heißt für mich, dass man einen vorhandenen Pass nicht vorlegt. Oder sehe ich das falsch?

Sein ursprünglicher Pass ist schon lange nicht mehr existent.

Den von der Botschaft ausgestellten Pass haben wir erst seit kurzem. Und über dessen Existenz haben wir die Ausländerbehörde auch direkt informiert.

Ich möchte aber an dieser Stelle wirklich nicht darüber diskutieren, ob diese Vorgehensweise (d.h. Pässe vor Einreise vernichten) von Asyl-Bewerbern in Ordnung ist oder nicht. Weil dann müßte man auch in die Diskussion über die Gründe einsteigen.

Ich glaube das hier ist dafür nicht das richtige Forum.

Fakt ist, dass zumindest Menschen, die vom afrikanischen Kontinent hierher kommen, nie irgendwelche Papiere verfügbar haben.

Und so war es auch bei meinem Mann.

Vielleicht sollten wir die Diskussionen beenden.

Ich hatte bereits zugegeben, dass wir viele Fehler gemacht haben. Wir versuchen jetzt wieder auf den richtigen Weg zu finden. Ich hatte gehofft, hier Hilfe dafür zu finden.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Brian
Experte
****
Offline




Beiträge: 187

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Entscheidungshilfe
Antwort #14 - 22.09.2004 um 10:24:44
 
Zitat:
Ich hatte bereits zugegeben, dass wir viele Fehler gemacht haben. Wir versuchen jetzt wieder auf den richtigen Weg zu finden. Ich hatte gehofft, hier Hilfe dafür zu finden.



Diese Hilfe wurde dir hier auch durch verschiedene ernstgemeinte Ratschläge gewährt. Wenn du sie nicht annehmen willst, bitte.

Es ist aber so, dass die Probleme, die ihr jetzt habt, aus Fehlverhalten in der Vergangenheit resultieren. Wenn ihr jetzt dem Vorschlag der Ausländerbehörde folgen würdet, wären diese Probleme wahrscheinlich in einigen Monaten ausgeräumt. Ich fürchte, wenn ihr weiterhin versucht, eigene Interessen gegen Rechtslage und Behörden durchzusetzen, werdet ihr noch lange Probleme haben.


Zum Seitenanfang
  

...always look on the bright side of life!&&whistle &&&&
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema