Zitat:1. Lennart meinte, daß mein Mann nach der Heirat keine Ledigkeitsbescheinigung mehr vorlegen muss, da er ja verheiratet ist. Das verlangt das Standsamt aber.
Daß die Forderung nach einer Ledigkeitsbescheinigung nicht (mehr) rechtens ist, hatte ja auch Ronny weiter oben bereits bestätigt. Insofern ist das ja unstrittig, daß das Standesamt hier falsch liegt.
Zitat: 2.Außerdem verstehe ich nicht, warum mein Mann alle möglichen Papiere vorlegen muss, wenn es letztlich nur um die Änderung meines Namens geht. Wenn ein Eheabkommen mit Dänemark besteht, dann muß dich die Ehe hier anerkannt sein und nicht noch mal überprüft werden,oder?
Hier hilft zum Verständnis vielleicht dieses Zitat von der Website des Auswärtigen Amts:
Zitat:Ein bestimmtes Verfahren für die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen und allein dafür zuständige Behörden gibt es nicht. Daher ist die Frage nach der Wirksamkeit der Eheschließung stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung oder Antrag auf Anlegung eines Familienbuchs beim inländischen Standesamt, Eintragung in der Steuerkarte u.ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils zuständigen Stelle im Rahmen einer Entscheidung auf ihrem Zuständigkeitsgebiet in eigener Verantwortung entschieden werden.
(
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/konsulat/ehe_html#2 )
Warum der Standesbeamte vor der Namensänderung ein Familienbuch anlegen will, wird vielleicht auch durch das folgende Zitat von der website des Standesamts I in Berlin deutlich:
Zitat:Die Namenserklärung wird bei Vorliegen der Voraussetzungen wirksam durch Zugang beim zuständigen Standesbeamten. Dies ist der Standesbeamte des Standesamts I in Berlin, wenn ein Familienbuch für die im Ausland geschlossene Ehe nicht angelegt worden ist.
(
http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/namensfuehrung_ehe.html )
Das heißt für mich, daß ohne Familienbuch der örtliche Standesbeamte für die Namensänderung überhaupt nicht zuständig ist. Übrigens sind Erläuterungen des Standesamt I generell sehr hilfreich...
Zitat:Dann hätten wir ja auch gleich hier heiraten können, den bürokratischen Streß haben wir jetzt sowieso.
Korrekt. Ich habe noch nie verstanden, warum jemand auf die Idee kommen kann, daß eine bi-nationale Heirat durch die Einbeziehung eines dritten Staates als Heiratsort einfacher werden kann...
Zitat:3. Was ratet Ihr nun, wie vorzugehen ist, wenn ich meinen Doppelnamen anerkennen lassen will?Muß ich wirklich beglaubigte und übersetzte Ledigkeitbescheinigung und Geburtsurkunde des Mannes vorlegen und welche Dokumente braucht das Standesamt Berlin für eine Namneserklärung? Welche Kosten kommen auf uns zu? Bin dankbar für Eure Antworten.
Ich würde mich an das Standesamt I in Berlin wenden. Was die Unterlagen angeht:
Zitat:Für die Bearbeitung der Angelegenheit benötigt das Standesamt I in Berlin in der Regel folgende Unterlagen (ggf. mit deutscher Übersetzung):
- Heiratsurkunde (durch die staatliche Registerbehörde ausgestellt)
- Nachweise über die Staatsangehörigkeit, insbesondere Reisepässe/Identitätskarten
- Geburtsurkunden von Kindern, die von der Namenserklärung betroffen sind
- ggf. Nachweise über die Auflösung aller Vorehen (rechtskräftiges Scheidungsurteil) bei Wiederannahme eines früheren Namens
- ggf. Anerkennungsbescheid bei einer ausländischen Ehescheidung bei Wiederannahme eines früheren Namens
- ggf. Nachweise über abweichende Namensführungen
(
http://www.berlin.de/standesamt1/partnerschaft/namensfuehrung_ehe.html )
Zu Kosten kann ich nichts sagen...
Abu