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HEIRATEN IN ALGERIEN ODER WIE WAS ??????? (Gelesen: 11.400 mal)
lenaa
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25.08.2008 um 14:10:58
 
Hallo alle zusammen !

mein freund ist seit 4Jahren illegal in Deutschland.
Jetzt wurde er vor 3 wochen erwischt ! Für mich ist eine Welt zus.gebrochen der größte AAlptraum wahr...

Das Ding, dass er mit irgend nem typen unterwegs war und DIESER TYP hatte eine Handtasche gestohlen in der 15eurto + autoschlüssel waren. Keine Ahnung was der typ vorhatte. Mein Freund wurde natürlich als einziger gefasst- der Typ ist abgehauen. Jetzt sitzt in u-haft.
Natürlich ist durch diese ganze Geschichte das eigentliche Problem rausgekommen. DER ILLEGALE AUFENTHALT.
Das Strafrechtliche wird zu 85% fallen gelassen.
Er wird dann wohl in Abschiebehaft kommen. Oder ?! Vermutet der Anwalt- oder in so ein Lager?!
Bei mir wird er bis zur Abschiebung wohl eher nicht wohnen dürfen- oder ?!
Er ist Algerier und hat keinen Pass- das ist die Schwierigkeit- da er ohne nicht ausreisen kann und es dadurcj natürlich viel Zeit kosten wird.
Wir möchten heiraten. nicht nur deswegen. Aber jetzt natürlich gedrungen deswegen... Geht das NUR in Algerien?

Er kann mit seinem Land nicht viel anfangen- lebt hier schon seit über 15 Jahren.

Bitte um Hilfe und Ratschläge von Erfahrenen !!! weinend weinend
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Zak
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Antwort #1 - 25.08.2008 um 14:21:50
 
Hi lenaa,

so aus der Ferne beurteilt, stehen die Chancen, dass er bis zur Aufenthaltsbeendigung bei Dir wohnen kann, wohl eher schlecht.
Sollte die ABH in absehbarer Zeit an ein Passersatzpapier kommen, wird er mit ziemlicher Sicherheit aus der Abschiebungshaft heraus in sein Heimatland abgeschoben.

Eine Hochzeit mir Dir steht mangels Pass nicht unmittelbar bevor. Ich seh im Moment nichts, was für einen weiteren Aufenthalt oder eine freiwillige Ausreise sprechen könnte.

ende
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.08.2008 um 14:25:30
 
lenaa schrieb am 25.08.2008 um 14:10:58:
mein freund ist seit 4Jahren illegal in Deutschland.
...
lebt hier schon seit über 15 Jahren

Nicht, dass es einen großen Unterschied machen würde, aber Sinn ergibt's so halt keinen ...
Oder war er "nur" die letzten 4 Jare illegal und davor nicht?
Welchen Status hatte er denn davor?
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lenaa
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.08.2008 um 14:25:58
 
eRSTMAL DANKE FÜR DIE aNTWORT !

das bedeutet also, dass wir dort heiraten müssen !?
Wie lange dauert es dann bis er wieder einreisen darf?
Und wie siehts mit Ehevertrag aus?
Weißt du das auch?
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maki
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laie!


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Antwort #4 - 25.08.2008 um 14:26:07
 
lenaa schrieb am 25.08.2008 um 14:10:58:
Wir möchten heiraten. nicht nur deswegen. Aber jetzt natürlich gedrungen deswegen... Geht das NUR in Algerien?

Das ist sehr wahrscheinlich.

Wenn es wirklich zur Abschiebung kommt, hat er eine lebenslange Einreisesperre für den gesamten Schengenraum.
Nach der Heirat könnte er dann wieder einreisen,natürlich müssen vor der Wiedereinreise zur FZF die Abschiebkosten bezahlt werden, siehe dazu die FAQ.
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lenaa
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Antwort #5 - 25.08.2008 um 14:28:41
 
Hallo Inge !
Sry böd ausgedrück.
Nach dem er 18 u damit volljährig wurde fing der Schlamassel an...
Dann hatet er einen Asyl Antrag gestellt-bekam eine Duldung.
Irgendwann meinten die dann, dass er ausreisen müsse- tat er aber Offiziel nicht- daher die 4 Jahre...
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reinhard
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Antwort #6 - 25.08.2008 um 14:29:11
 
@lenaa

Wer sich ohne Erlaubnis in Deutschland aufhält und "erwischt" wird, wird abgeschoben – wenn alle eventuellen Strafverfahren erledigt sind. Auch der illegale Aufenthalt ist eine Straftat. Und: Kein Handtaschenräuber ist schuldig, alle erzählen etwas von einem Kumpel, der abgehauen ist – das wird natürlich erst mal geprüft.

Zur Abschiebung werden Papiere benötigt, damit der Herkunftsstaat ihn "nimmt". So lange bleibt er in Haft – nur wenn sich herausstellt, dass die Papiere nicht zu bekommen sind, muss er entlassen werden.

Nach der Abschiebung wird er lebenslang gegen eine Wiedereinreise nach Europa gesperrt. Er muss von Algerien aus beantragen, dass eine Frist genannt wird, nach der er wieder ein Visum beantragen darf. Die Ausländerbehörde wird dann eine Rechnung schreiben für alle Kosten, die entstanden sind. Diese umfasst:
• Fahndung etc. in der Zeit, wo er illegal hier war
• Arbeit der Ausländerbehörde, um Papiere zu bekommen
• Abschiebehaft (pro Tag ca. 100 Euro)
• Abschiebung selbst, Polizeitransport, Linienflug, Polizeibegleitung

Du kannst die Kosten senken, falls du weißt, ob er noch irgendwo Papiere hat, um die Haft abzukürzen. Sonst frag den Anwalt.

Info: Wenn er einen Asylantrag gestellt hat und "dann" eine Duldung bekam, passierte dazwischen etwas Entscheidendes: Der Asylantrag wurde abgelehnt, Dein Freund bekam eine Frist zur Ausreise. Duldung heißt nicht, dass er bleiben darf, sondern im Gegenteil, dass er sich um Papiere kümmern und ausreisen muss.

Heiraten: Das geht überall, wo Ihr beide hinreisen dürft. Wegen seines unerlaubten Aufenthalts die nächsten Jahre nicht in Europa. Aber auch nach der Heirat gilt, dass die Sperre lebenslang gilt, bis auf seinen Antrag hin etwas anderes entschieden wird.

Benutze auch die Forum-Suche: Du bist nicht die einzige hier mit genau diesen Fragen. Diejenigen, die solche Fragen schon vor ein oder zwei Jahren gestellt haben, haben auch inzwischen von ihren Erfahrungen erzählt.
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lenaa
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Antwort #7 - 25.08.2008 um 14:39:56
 
Kein Handtaschenräuber ist schuldig, alle erzählen etwas von einem Kumpel, der abgehauen ist – das wird natürlich erst mal geprüft.
-
- Nein- in dem Fall ist es wirklich MITGEHANGEN/MITGEFANGEN gewesen.
Whatever- die Sache wird wohl eh fallen gelassen...


• Fahndung etc. in der Zeit, wo er illegal hier war
• Arbeit der Ausländerbehörde, um Papiere zu bekommen
• Abschiebehaft (pro Tag ca. 100 Euro)
• Abschiebung selbst, Polizeitransport, Linienflug, Polizeibegleitung


- Alter Schwede- meine Güte- das wird nicht wenig weinend weinend

Warum sollte er denn eine lebenslange Einreisesperre bekommen? Davon höre ich wirklich zum allerersten Mal...
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inge
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Antwort #8 - 25.08.2008 um 14:42:00
 
lenaa schrieb am 25.08.2008 um 14:39:56:
Warum sollte er denn eine lebenslange Einreisesperre bekommen?

Weil das im Gesetz so steht.
Steht aber auch: "wird auf Antrag befristet".
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reinhard
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Antwort #9 - 25.08.2008 um 14:42:14
 
Die Ausländerbehörde trägt bei der Abschiebung automatisch eine SPERRE ein und kümmert sich nicht mehr selbst darum. Die steht und steht und steht... – bis er sich darum kümmert und die "Befristung" beantragt.

Nicht so hektisch! Such doch erst mal in Ruhe das Forum durch, heute änderst Du die Welt nicht mehr.
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Antwort #10 - 25.08.2008 um 14:46:50
 
Was heißt hier bitte nicht so hektisch?
DAS GENAU sind meine Fragen?
Wozu gibt es dieses Forum? Um Fragen zu stellen- oder nicht?
Ist doch ok- wenn ich so direkt Fagen auf meine Antworten bekommen kann (wofür ich sehr dankbar bin).

Davon mal ab- JEDER FALL IST UNTERSCHIEDLICH
UND
JEDES KLEINSTE DETAIL ÄNDERT VIELES !

LG
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Antwort #11 - 25.08.2008 um 14:52:45
 
Klar ist dieses Forum zum Fragen da.

Ich wollte Dich nur darauf aufmerksam machen, dass auch vor Dir schon ähnliche Probleme diskutiert und gelöst wurden. Wenn Du in Ruhe suchst und liest, findest Du viele Erfahrungsberichte, die Dir auch helfen können. Nicht alle sind genau so wie "Dein" Fall, aber Du wirst auch auf Antworten zu Fragen stoßen, die Dir noch gar nicht eingefallen sind.

Es ist nur ein Tipp.
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Antwort #12 - 25.08.2008 um 14:57:49
 
Ja- danke hatte ich ja auch schon...
Aber viel Ähnlichkeit besteht LEIDER mit der Geschichte meines Freundes nicht- deswegen schwenkt so vieles um.

Für mich ist jetzt nur wichtig, dass man jetzt keine Fehler mehr macht.
Sein Bruder hatte das selbe Problem- und er hat in ALgerien seine Freundin aus Deutschland geheiretet und konnte nach 1,5 Jahren back 2 Germany. ´
Bei ihm hat es "so lange" gedauert- weil er noch Bewärungsstrafen hatte.
Und mein Freund ist nicht kriminell- in seienr Situation mit kaum Geld in der Tasche hatte er sogar Obdachlosen noch 50cent geschenkt- und kleine Jobs gemacht wenns möglich war....

Haaaaaaaaaach maaaaaaaaaannnnnnnn
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Antwort #13 - 25.08.2008 um 15:34:34
 
lenaa schrieb am 25.08.2008 um 14:57:49:
und kleine Jobs gemacht wenns möglich war....

Schwarzarbeit IST Kriminalität ...

EDIT:
Zitat:
lenaa schrieb am 25.08.2008 um 14:57:49:
Aber viel Ähnlichkeit besteht LEIDER mit der Geschichte meines Freundes nicht


Deutsche Freundin, illegaler Aufenthalt, kein Pass, Abschiebehaft.
Nicht wirklich ein "seltener" Fall. 80-90% daran ist "Standard".
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Antwort #14 - 25.08.2008 um 15:56:39
 
DAS stimmt- ABER ES KOMMT AUF DIE HINTERGRÜNDE DRAUF AN...
Und mit den kleinen jobs war keine Schwarzarbeit gemeint.
Man was für Menschen hier schreiben.

[b
]ICH BAT UM HILFE
NICHT UM KLUGSCHEISSER ANTWORTEN !
[/b]
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