Aufenthalt zum Sprachkurs
Der Aufenthalt zum Sprachkurs
richtet sich nach §
16 Abs. 5 AufenthG. Demnach kann eine Aufenthaltserlaubnis für den
Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Studienvorbereitung dient,
erteilt werden. Voraussetzung dafür ist ein Deutschintensivkurs mit
mindestens 18 Stunden pro Woche.
Der
Lebensunterhalt muss für den gesamten Aufenthalt sichergestellt sein.
Dies geschieht in der Regel durch Abgabe einer
Verpflichtungserklärung
oder durch Vorlage eines Sperrkontos mit einem Guthaben von mind. 7.000
€ für ein Jahr. Desweiteren muss eine Krankenversicherung abgeschlossen
werden.
Auf
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Sprachkurses besteht
kein Anspruch. Die Aufenthaltserlaubnis kann für maximal 12 Monate
erteilt werden. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.
§ 16 Abs. 5 AufenthG
verweist auf § 16
Abs. 2 AufenthG. Das bedeutet, dass ein Zweckwechsel nur bei
Vorliegen eines Anspruches (z.B. durch Eheschließung mit einem/einer
deutschen Staatsangehörigen o.ä.) genehmigt werden soll.
Sollte
dem Aufenthalt zum Sprachkurs ein Aufenthalt als Au-Pair vorangegangen
sein, so wird dieser Au-Pair Aufenthalt in der Regel zur Hälfte auf die
Dauer des Sprachkurses angerechnet, da sich ein Au-Pair in Deutschland
bereits zum Erlernen der deutschen Sprache und zum Kennenlernen der
Kultur aufgehalten hat.
Eine
Erwerbstätigkeit ist bei einem Aufenthalt zum Sprachkurs ausgeschlossen.
Aufenthalt zum studienvorbereitenden Maßnahmen (Sprachkurs,
Studienkolleg)
Der
Aufenthalt zu studienvorbereitenden Maßnahmen richtet sich nach
§ 16 Abs. 1 AufenthG.
Studienvorbereitende Maßnahmen sind zum einen der studienvorbereitende
Sprachkurs sowie zum anderen das Studienkolleg. Für beide Fälle muss der
Lebensunterhalt ausreichend gesichert sein (durch eine
Verpflichtungserklärung oder Vorlage eines Sperrkontos mit einem
Guthaben von mind. 7.000 € für ein Jahr). Eine Krankenversicherung muss
abgeschlossen werden.
Es muss
ein Nachweis der Studienbefähigung vorgelegt werden. Dies geschieht in
der Regel durch Vorlage des Bescheids der Zeugnisanerkennungsstelle. In
diesem Bescheid wird aufgeführt, wie die Zeugnisse und Abschlüsse aus
dem Heimatland bewertet sind und ob sie einen Zugang zum Studium
ermöglichen. In einigen Fällen ist vor Zulassung zum Studium der Besuch
eines Studienkollegs notwendig.
Der
Sprachkurs muss wieder ein Deutschintensivkurs sein und mindestens 18
Stunden pro Woche betragen. Beim Besuch des Studienkollegs erhält man in
der Regel eine Immatrikulationsbescheinigung, die bei Beantragung der
Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden muss.
Die
maximale Aufenthaltsdauer für studienvorbereitende Maßnahmen beträgt in
der Regel zwei Jahre, wenn ein Studienkolleg mit absolviert werden muss.
Für einen reinen studienvorbereitenden Sprachkurs (ohne Studienkolleg)
sind im Normalfall 12 Monate Aufenthalt möglich. In Ausnahmefällen kann
ein Aufenthalt bis zu 18 Monaten zugelassen werden.
Auf
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke studienvorbereitender
Maßnahmen besteht kein Anspruch..
§ 16 Abs. 2 AufenthG
gilt direkt. Das bedeutet, dass ein Zweckwechsel (Aufenthalt außerhalb
des § 16 Abs. 1
AufenthG) nur bei Vorliegen eines Anspruches (z.B. durch
Eheschließung mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen o.ä.)
genehmigt werden soll.
Eine
selbständige Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet, die Beschäftigung
soll auf die Ferien beschränkt werden.
Aufenthalt zum Studium
Der
Aufenthalt zum Studium richtet sich nach
§ 16 Abs. 1 AufenthG.
Voraussetzung für eine Aufenthalterlaubnis zum Studium ist eine
Immatrikulation an einer anerkannten Hochschule, sowie die
Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B. Verpflichtungserklärung oder
Sperrkonto mit mind. 7.000 € pro Jahr) einschließlich
Krankenversicherung. Bei einem Aufenthalt zum Studium handelt es sich
ebenfalls um eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde.
Bei dem
Studium muss es sich um ein Vollzeitstudium handeln, d.h. ein Abend-,
Wochenend- oder Fernstudium erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine
Aufenthaltserlaubnis nach
§ 16 Abs. 1 AufenthG.
Die
Aufenthaltserlaubnis soll in der Regel für zwei Jahre erteilt bzw.
verlängert werden, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert ist
und ein ordnungsgemäßes Studium vorliegt. Von einem ordnungsgemäßen
Studium kann in der Regel ausgegangen werden, wenn die durchschnittliche
Studiendauer für diesen Studiengang an der Uni um nicht mehr als drei
Semester überschritten wird.
Wechsel des Studienfachs bzw. der Uni
Ein
Wechsel des Studienfachs bzw. der Uni ist in den ersten drei Semestern
unproblematisch.
Für einen
Wechsel ab dem vierten Semester ist es als erstes notwendig, dass der
Wechsel hochschulrechtlich möglich ist. Dann ist zu belegen, wie viele
Semester des vorherigen Studiums auf das neu zu beginnende Studium
angerechnet werden. Sollte sich durch den Wechsel die Gesamtstudiendauer
um nicht mehr als drei Semester verlängern, ist auch dieser Wechsel
nicht problematisch.
Wenn sich
das Studium durch den erstmaligen Fachrichtungs- oder Uniwechsel um mehr
als drei Semester verzögert oder wenn bereits ein Wechsel erfolgt war,
muss geprüft werden, ob der Gesamtaufenthalt die Dauer von zehn Jahren
nicht überschreitet. Zum Gesamtaufenthalt zählen die Zeiten der
Studienvorbereitung und alle Zeiten des Studiums.
§ 16 Abs. 2 AufenthG
gilt auch hier direkt. Demnach kann nach Abschluss des Studiums die
Aufenthaltserlaubnis nur bei Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung
einer Aufenthaltserlaubnis verlängert werden. Eine Ausnahme davon bildet
der § 16 Abs. 4 AufenthG.
Danach kann eine Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss des Studiums für
bis zu einem Jahr verlängert werden, um einen angemessenen Job
(entsprechend der Studienqualifikation) zu suchen.
Die
Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet. Die
Beschäftigung richtet sich nach §
16 Abs. 3 AufenthG. Demnach berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur
Aufnahme einer Beschäftigung bis zu 90 ganzen oder 180 halben Tagen pro
Jahr. Zusätzlich dazu sind studentische Nebentätigkeit zugelassen.
Unterlagen zum Thema:
Merkblatt der
Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber bezüglich der Vermittlung
ausländischer Studenten in Ferienbeschäftigungen
Merkblatt der
Bundesagentur für Arbeit für studienfachbezogene Praktika in Deutschland für
Studierende aus dem Ausland (§ 2 Nr. 3
BeschV)
Informationen für ausländische Studierende in Deutschland zu Ferienjobs und
Fachpraktika
Linksammlung:
(zusammengestellt von
sondra - vielen Dank dafür)
1.
Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW
(der Leitfaden "elektronisch")
http://www.innovation.nrw.de/StudierenInNRW/LebenslageIchWillStudieren/lebenslage19/index.html
Leitfaden für Internationale Studienbewerber
http://www.innovation.nrw.de/StudierenInNRW/Hochschulzugang/auslZeugnisse/index.html
Hochschulzugang
2. Weiterführende Informationen zu Studienmöglichkeiten und -bedingungen
http://www.anabin.de/
Das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
"anabin"
http://www.daad.de/deutschland/index.de.html
DAAD (deutsch)
http://www.daad.de/deutschland/index.en.html
DAAD (english)
http://www.campus-germany.de/german
campus germany (deutsch)
http://www.campus-germany.de/english
campus germany (english)
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/studieren/index_html
Auswärtiges Amt
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat12/index_html
Auswärtiges Amt FAQs
http://www.deutsche-kultur-international.de/dir/index.html?dir_id=93&lang=de
Deutsche Kultur International (auf der Seite sind auch die wichtigen
Stiftungen verlinkt!)
http://www.hochschulkompass.de/
Hochschulrektorenkonferenz - Hochschulkompass
http://www.zvs.de/
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
http://www.studienkolleg.de/main/home.php
Hauptseite Studienkolleg
http://www.studienkolleg.de/main/info_zulassung.php
Zulassungsverfahren
http://www.studienkolleg.de/main/info_stukos.php
Studienkollegs
http://www.studienkolleg.de/main/wld.php
Beispiel
Sprachschule
http://www.goethe.de/ins/de/deindex.htm
Goethe Institut Deutschland
3. Nützliches rund um das Studium
http://www.dw-world.de/dw/0,,8090,00.html
Campus Global
http://www.studieren.de/
Welt des Studierens in Deutschland
http://www.studis-online.de/
Studis Online
http://www.studentenpilot.de/
Studentenpilot
http://www.studserv.de/
Studentenserver
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