Aufenthalte für Sprachkurse, Studiumvorbereitung, Studium (thx sunny)


Aufenthalt zum Sprachkurs

Der Aufenthalt zum Sprachkurs richtet sich nach § 16 Abs. 5 AufenthG. Demnach kann eine Aufenthaltserlaubnis für den Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Studienvorbereitung dient, erteilt werden. Voraussetzung dafür ist ein Deutschintensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche.

Der Lebensunterhalt muss für den gesamten Aufenthalt sichergestellt sein. Dies geschieht in der Regel durch Abgabe einer Verpflichtungserklärung oder durch Vorlage eines Sperrkontos mit einem Guthaben von mind. 7.000 € für ein Jahr. Desweiteren muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Sprachkurses besteht kein Anspruch. Die Aufenthaltserlaubnis kann für maximal 12 Monate erteilt werden. Eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich. § 16 Abs. 5 AufenthG verweist auf § 16 Abs. 2 AufenthG. Das bedeutet, dass ein Zweckwechsel nur bei Vorliegen eines Anspruches (z.B. durch Eheschließung mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen o.ä.) genehmigt werden soll.

Sollte dem Aufenthalt zum Sprachkurs ein Aufenthalt als Au-Pair vorangegangen sein, so wird dieser Au-Pair Aufenthalt in der Regel zur Hälfte auf die Dauer des Sprachkurses angerechnet, da sich ein Au-Pair in Deutschland bereits zum Erlernen der deutschen Sprache und zum Kennenlernen der Kultur aufgehalten hat.

 Eine Erwerbstätigkeit ist bei einem Aufenthalt zum Sprachkurs ausgeschlossen.

 
Aufenthalt zum studienvorbereitenden Maßnahmen (Sprachkurs, Studienkolleg)

 Der Aufenthalt zu studienvorbereitenden Maßnahmen richtet sich nach § 16 Abs. 1 AufenthG. Studienvorbereitende Maßnahmen sind zum einen der studienvorbereitende Sprachkurs sowie zum anderen das Studienkolleg. Für beide Fälle muss der Lebensunterhalt ausreichend gesichert sein (durch eine Verpflichtungserklärung oder Vorlage eines Sperrkontos mit einem Guthaben von mind. 7.000 € für ein Jahr). Eine Krankenversicherung muss abgeschlossen werden.

Es muss ein Nachweis der Studienbefähigung vorgelegt werden. Dies geschieht in der Regel durch Vorlage des Bescheids der Zeugnisanerkennungsstelle. In diesem Bescheid wird aufgeführt, wie die Zeugnisse und Abschlüsse aus dem Heimatland bewertet sind und ob sie einen Zugang zum Studium ermöglichen. In einigen Fällen ist vor Zulassung zum Studium der Besuch eines Studienkollegs notwendig.

Der Sprachkurs muss wieder ein Deutschintensivkurs sein und mindestens 18 Stunden pro Woche betragen. Beim Besuch des Studienkollegs erhält man in der Regel eine Immatrikulationsbescheinigung, die bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden muss.

Die maximale Aufenthaltsdauer für studienvorbereitende Maßnahmen beträgt in der Regel zwei Jahre, wenn ein Studienkolleg mit absolviert werden muss. Für einen reinen studienvorbereitenden Sprachkurs (ohne Studienkolleg) sind im Normalfall 12 Monate Aufenthalt möglich. In Ausnahmefällen kann ein Aufenthalt bis zu 18 Monaten zugelassen werden.

Auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke studienvorbereitender Maßnahmen besteht kein Anspruch.. § 16 Abs. 2 AufenthG gilt direkt. Das bedeutet, dass ein Zweckwechsel (Aufenthalt außerhalb des § 16 Abs. 1 AufenthG) nur bei Vorliegen eines Anspruches (z.B. durch Eheschließung mit einem/einer deutschen Staatsangehörigen o.ä.) genehmigt werden soll.

Eine selbständige Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet, die Beschäftigung soll auf die Ferien beschränkt werden.


Aufenthalt zum Studium

Der Aufenthalt zum Studium richtet sich nach § 16 Abs. 1 AufenthG. Voraussetzung für eine Aufenthalterlaubnis zum Studium ist eine Immatrikulation an einer anerkannten Hochschule, sowie die Sicherstellung des Lebensunterhaltes (z.B. Verpflichtungserklärung oder Sperrkonto mit mind. 7.000 € pro Jahr) einschließlich Krankenversicherung. Bei einem Aufenthalt zum Studium handelt es sich ebenfalls um eine Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde.

Bei dem Studium muss es sich um ein Vollzeitstudium handeln, d.h. ein Abend-, Wochenend- oder Fernstudium erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 1 AufenthG.

Die Aufenthaltserlaubnis soll in der Regel für zwei Jahre erteilt bzw. verlängert werden, wenn der Lebensunterhalt für diese Zeit gesichert ist und ein ordnungsgemäßes Studium vorliegt. Von einem ordnungsgemäßen Studium kann in der Regel ausgegangen werden, wenn die durchschnittliche Studiendauer für diesen Studiengang an der Uni um nicht mehr als drei Semester überschritten wird.

Wechsel des Studienfachs bzw. der Uni

Ein Wechsel des Studienfachs bzw. der Uni ist in den ersten drei Semestern unproblematisch.

Für einen Wechsel ab dem vierten Semester ist es als erstes notwendig, dass der Wechsel hochschulrechtlich möglich ist. Dann ist zu belegen, wie viele Semester des vorherigen Studiums auf das neu zu beginnende Studium angerechnet werden. Sollte sich durch den Wechsel die Gesamtstudiendauer um nicht mehr als drei Semester verlängern, ist auch dieser Wechsel nicht problematisch.

Wenn sich das Studium durch den erstmaligen Fachrichtungs- oder Uniwechsel um mehr als drei Semester verzögert oder wenn bereits ein Wechsel erfolgt war, muss geprüft werden, ob der Gesamtaufenthalt die Dauer von zehn Jahren nicht überschreitet. Zum Gesamtaufenthalt zählen die Zeiten der Studienvorbereitung und alle Zeiten des Studiums.

§ 16 Abs. 2 AufenthG gilt auch hier direkt. Demnach kann nach Abschluss des Studiums die Aufenthaltserlaubnis nur bei Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verlängert werden. Eine Ausnahme davon bildet der § 16 Abs. 4 AufenthG. Danach kann eine Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss des Studiums für bis zu einem Jahr verlängert werden, um einen angemessenen Job (entsprechend der Studienqualifikation) zu suchen.

Die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet. Die Beschäftigung richtet sich nach § 16 Abs. 3 AufenthG. Demnach berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung bis zu 90 ganzen oder 180 halben Tagen pro Jahr. Zusätzlich dazu sind studentische Nebentätigkeit zugelassen.


Unterlagen zum Thema:


Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitgeber bezüglich der Vermittlung ausländischer Studenten in Ferienbeschäftigungen

Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit für studienfachbezogene Praktika in Deutschland für Studierende aus dem Ausland (§ 2 Nr. 3 BeschV)

Informationen für ausländische Studierende in Deutschland zu Ferienjobs und Fachpraktika


Linksammlung:
(zusammengestellt von sondra - vielen Dank dafür)

1. Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie NRW (der Leitfaden "elektronisch")

http://www.innovation.nrw.de/StudierenInNRW/LebenslageIchWillStudieren/lebenslage19/index.html
Leitfaden für Internationale Studienbewerber

http://www.innovation.nrw.de/StudierenInNRW/Hochschulzugang/auslZeugnisse/index.html
Hochschulzugang

2. Weiterführende Informationen zu Studienmöglichkeiten und -bedingungen

http://www.anabin.de/
Das Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse "anabin"
http://www.daad.de/deutschland/index.de.html
DAAD (deutsch)
http://www.daad.de/deutschland/index.en.html
 DAAD (english)
http://www.campus-germany.de/german
campus germany (deutsch)
http://www.campus-germany.de/english
campus germany (english)
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/studieren/index_html
Auswärtiges Amt
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat12/index_html
Auswärtiges Amt FAQs
http://www.deutsche-kultur-international.de/dir/index.html?dir_id=93&lang=de
Deutsche Kultur International (auf der Seite sind auch die wichtigen Stiftungen verlinkt!)
http://www.hochschulkompass.de/
Hochschulrektorenkonferenz - Hochschulkompass
http://www.zvs.de/
Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
http://www.studienkolleg.de/main/home.php
Hauptseite Studienkolleg
http://www.studienkolleg.de/main/info_zulassung.php
Zulassungsverfahren
http://www.studienkolleg.de/main/info_stukos.php
Studienkollegs
http://www.studienkolleg.de/main/wld.php
Beispiel Sprachschule
http://www.goethe.de/ins/de/deindex.htm
Goethe Institut Deutschland

3. Nützliches rund um das Studium

http://www.dw-world.de/dw/0,,8090,00.html
Campus Global
http://www.studieren.de/
Welt des Studierens in Deutschland
http://www.studis-online.de/
Studis Online
http://www.studentenpilot.de/
Studentenpilot
http://www.studserv.de/
Studentenserver