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Antrag auf NE Abgelehnt wegen dem neuen Vertrag (Gelesen: 2.302 mal)
Auslaenderforever
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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10.12.2022 um 02:48:08
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe das Gefühl, dass ich ungerecht behandelt werde. Deshalb wollte ich mich hier melden, um eine Lösung zu finden.

Ich lebe seit 2009 in Deutschland. Nach meinem Master und meiner Promotion habe ich 2020 angefangen zu arbeiten. Meine Arbeit ist angemessen zu meiner Qualifikationen.
Im May habe ich Niederlassungserlaubnis beantragt. Damals war mein Vertrag befristet bis Ende dieses Jahres. Mittlerweile habe ich eine andere Arbeit gefunden. Den Vertrag habe vorgelegt und wurde die Arbeit von Arbeitsagentur zugestimmt. Der Vertrag fängt im Januar an  und ist befristet bis 31.08.2024. Trotzdem wurde mein Antrag abgelehnt, weil es angeblich 6 Monate Wartezeit notwendig sei. Auf meinem Vertrag steht „die Probezeit entfällt.“Aber trotzdem muss ich 6 Monate warten. Ist es gerechtfertigt?
Ich kann im Juli nochmals beantragen aber dann habe ich Angst davor dass sie dieses Mal sagen: „sie haben nur 1 Jahr Vertrag „ ich vertrau leider zu Ausländerbehörden nicht.

Mein Lohn wird ab Januar netto etwa 1600 € und meine Miete ist momentan monatlich 750€   Meinen Sie, dass sie deswegen auch Problem machen können?  Soll ich eine günstigere Wohnung finden?
Bitte helfen Sie mir! Seit 14 Jahren lebe ich unter Druck von Ausländerbehörden. Ich kann nicht mehr durchhalten. Wenn es so weiter geht, werde ich das Land freiwillig verlassen. Ich will nicht mehr mit Angst und unter Druck leben.  weinend weinend
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engelchen+
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 10.12.2022 um 06:19:30
 
Auslaenderforever schrieb am 10.12.2022 um 02:48:08:
Mein Lohn wird ab Januar netto etwa 1600 €

Du hast promoviert und verdienst lediglich 27,000€/Jahr? Die Stelle ist Deinen Qualifikationen angemessen?

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SimonB
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Antwort #2 - 10.12.2022 um 10:28:51
 
Auslaenderforever schrieb am 10.12.2022 um 02:48:08:
Im May habe ich Niederlassungserlaubnis beantragt

Die Prognose  war  vielleicht wegen des ersten  Jobs und der kurzen Befristung nicht positiv.

Auslaenderforever schrieb am 10.12.2022 um 02:48:08:
Ist es gerechtfertigt?

Hast du die Ablehnung der ABH jetzt schriftlich bekommen?
Mich wundert auch, dass dein Lohn  nur 1600,- netto sein wird.
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Antwort #3 - 10.12.2022 um 10:31:59
 
Auslaenderforever schrieb am 10.12.2022 um 02:48:08:
ter und meiner Promotion habe ich 2020 angefangen zu arbeiten. Meine Arbeit ist angemessen zu meiner Qualifikationen.
Im May habe ich Niederlassungserlaubnis beantragt. Damals war mein Vertrag befristet bis Ende dieses Jahres. Mittlerweile habe ich eine andere Arbeit gefunden. Den Vertrag habe vorgelegt und wurde die Arbeit von Arbeitsagentur zugestimmt. Der Vertrag fängt im Januar anund ist befristet bis 31.08.2024

Damt ist perspektivisch dein LU nicht gesichert, denn was ist nach 2024?
Ich denke die ABH entscheidet richtig
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Petersburger
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Antwort #4 - 10.12.2022 um 10:59:39
 
Für diejenigen, die sich über die Gehaltshöhe wundern:
Auslaenderforever schrieb am 10.12.2022 um 02:48:08:
Den Vertrag habe vorgelegt und wurde die Arbeit von Arbeitsagentur zugestimmt.

Das erlaubt die Annahme, dass die Vergütung für die konkrete Stelle nicht "ausbeuterisch" ist, also weit unter dem Ortsüblichen für solche Stellen liegt.

deerhunter schrieb am 10.12.2022 um 10:31:59:
Damt ist perspektivisch dein LU nicht gesichert, denn was ist nach 2024?

Dann haben wir in einem Land mit ständig thematsiertem Fachkräftemangel einen nicht nur "einfach" Hochqualifizierten (also mit Diplom), sondern sogar einen Promovierten auf dem Arbeitsmarkt - was wird da wohl sein?
Und das vor dem Hintergrund immer weiter um sich greifender Befristungen von Arbeitsverträgen, nur um unbefristete Verträge zu vermeiden.

Wenn wir in einem solchen Fall denselben Maßstab anlegen wie bei wenig oder gar nicht Qualifizierten, müssen wir zwingend diese Maßstäbe überdenken. Oder unsere Erwartungen.
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SimonB
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Antwort #5 - 10.12.2022 um 12:10:35
 
Petersburger schrieb am 10.12.2022 um 10:59:39:
was wird da wohl sein?

Das hilft dem Fragesteller nicht. Er ruft nach Hilfe wegen ungerechter Behandlung. Er könnte bei bald gesicherter Perspektive die NE erhalten. Auch als promovierter schlecht bezahlter AN.
Den Zustand, dass auch bestimmte hochqualifizierte Nichtausländer als x-mal befristete Nachwuchs-Kader/-Wissenschaftler durch die Arbeitswelt tingeln, kennen wir in D schon sehr lange. Daran hat bisher auch keiner was geändert.
Diese Personen gehen ganz weg oder finden doch etwas Unbefristetes.

Auslaenderforever schrieb am 10.12.2022 um 02:48:08:
Ich kann nicht mehr durchhalten.

Warum spielt die NE so eine wichtige Rolle für das Bleiben?

Wenn du seit 14 Jahren von der ABH Druck und Angst verspürst, dürfte das andere Gründe haben.

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Petersburger
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Antwort #6 - 10.12.2022 um 12:26:29
 
SimonB schrieb am 10.12.2022 um 12:10:35:
Das hilft dem Fragesteller nicht.

Es relativiert die Antworten davor - ich verstehe z.B. nicht, warum man über die Höhe seines Gehalts diskutiert.
Die ABH hat zugestimmt, also wird da nichts Gesetzwidriges laufen.

Da die Erteilung einer NE ganz und gar nicht meine Baustelle ist, halte ich mich mit Konkretem zurück und habe mir erlaubt, dem von deerhunter genannte Argument ein anderes entgegenzusetzen.

Meine Vermutung geht dahin, dass die dem TS gegebenen Auskünfte einem "Schema F" entsprechen. In etwa "Halbes Jahr abwarten, weil das die üblich Probezeit ist".
Dem kann man von diesem Schema abweichende Argumente entgegenhalten. Beginnend mit "hier ist gar keine Probezeit", endend mit dem von mir genannten Argument.
Oder auch nicht endend, sondern mit weiteren geeigneten Argumenten in dieselbe Richtung.
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SimonB
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Antwort #7 - 10.12.2022 um 13:27:54
 
Petersburger schrieb am 10.12.2022 um 12:26:29:
ich verstehe z.B. nicht, warum man über die Höhe seines Gehalts diskutiert.

Mich hat es nur gewundert und der andere User hat nur gefragt. Dieser Punkt ist also keine Diskussion wert, denn du hast es jetzt erklärt, vielen Dank dafür.
Ich hatte nichts Rechtswidriges vermutet.

Ich hatte nach einer evtl. schriftl. Ablehnung der ABH  gefragt. Falls ja, könnte man ein Schema F erkennen, auch Argumente für einen Widerspruch finden, der den TS  uU weiter bringt.
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Auslaenderforever
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 10.12.2022 um 17:46:55
 
Erstens ist das eine teilzeitstelle (28 Stunden) deshalb so wenig.

Zweitens, haben eure Antworten garnicht mit meiner Frage zu tun. Ein Typ fragt sogar warum NE für mich so wichtig ist. Dann tauchen wir unsere Rolle.. verstehst du dann warum. Und er macht mich verantwortlich wegen des Drucks von Ausländeramt. Was ist der Zweck dieses Plattform? Ich hatte gedacht, Experten antworten die Fragen von Ausländern. Aber ist es anscheinend nicht anders als gutefrage.de
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Antwort #9 - 10.12.2022 um 19:11:24
 
Auslaenderforever schrieb am 10.12.2022 um 17:46:55:
Erstens ist das eine teilzeitstelle (28 Stunden) deshalb so wenig.


Das hättest du auch gleich schreiben können, findest du nicht?

Die Rückfrage ist wohl berechtigt, für eine Vollzeitstelle wäre das verdammt wenig. Und hier kann niemand hellsehen.

Zitat:
Zweitens, haben eure Antworten garnicht mit meiner Frage zu tun.


Mit welcher denn? Du hast 3 gestellt:

- "Ist das gerechtfertigt?

-> Kann so niemand beantworten (siehe oben, Thema hellsehen). Die Frage, ob du die schriftliche Begründung hast, aufgrund derer man überlegen könnte, welche Möglichkeiten es gibt, beantwortest du nicht.

- "Meinen Sie, dass sie deswegen auch Problem machen können?"

-> Kann sein, ja. Ist aber wieder nur Gerate, weil Infos fehlen. Hast du die schriftliche Begründung der Ablehnung? Wie lautet sie?

- "Soll ich eine günstigere Wohnung finden?"

-> Siehe oben - wenn man die Begründung der Ablehnung kennt, lässt sich vll. mehr sagen. Generell sind 750 Euro Miete bei 1.600 netto natürlich ziemlich viel.

Zitat:
Ein Typ fragt sogar warum NE für mich so wichtig ist. Dann tauchen wir unsere Rolle.. verstehst du dann warum. Und er macht mich verantwortlich wegen des Drucks von Ausländeramt.


Nein, tut er nicht. Wenn du seit 14 Jahren "Druck" bekommst, wie du beklagst - ohne das weiter auszuführen - kann das ja nichts mit dem Antrag auf die NE zu tun haben. Den stellst du ja nicht seit 14 Jahren.

Und die Bezeichnung "ein Typ" ist ziemlich frech, Höflichkeit ist keine Einbahnstraße.

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Antwort #10 - 10.12.2022 um 19:35:37
 
OK. Ich habe das am Anfang nicht geschrieben. Das ist mein Fehler Aber du liest meinen Beitrag auch nicht richtig und du benimmst dich wie Verteidiger von Ausländeramt. Warum fragt man sowas? „ Wieso  brauchst du NE? „ Wenn du sowas schreibst, kannst du keine Höflichkeit erwarten.
Warum ich seit 14 Jahren Druck habe, ist das nicht etwas besonders für mich. Alle ausländische Studenten erfahren das. Ich glaube du hast keine Ahnung davon.  Ich kritisiere auch nicht. Ich sage nur. Es ist stressig. Du kannst sagen, dann geh zurück. Aber dann was hast du hier zu suchen, wenn du keine Solidarität zeigen möchtest?

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 10.12.2022 um 19:51:42
 
Auslaenderforever schrieb am 10.12.2022 um 19:35:37:
OK. Ich habe das am Anfang nicht geschrieben. Das ist mein Fehler Aber du liest meinen Beitrag auch nicht richtig und du benimmst dich wie Verteidiger von Ausländeramt. (...) Aber dann was hast du hier zu suchen, wenn du keine Solidarität zeigen möchtest?


Ja, ok - so viel dazu. Viel Erfolg noch im Leben. Ich dachte, du hättest Fragen, willst aber nur "Solidarität" ... und wenn du dich nicht zack-zack bekommst, wird's persönlich. Kein Bedarf.
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Antwort #12 - 10.12.2022 um 19:58:40
 
Auslaenderforever schrieb am 10.12.2022 um 17:46:55:
Erstens ist das eine teilzeitstelle (28 Stunden) deshalb so wenig.

Danke für die Info, also geklärt.

Man kann schlecht helfen, wenn du Fragen nicht beantwortest oder nur Angst/Druck hast und irgendwas befürchtest.

1. Hast du eine schriftliche NE-Ablehnung mit Grund von der ABH? Dann könnte man sagen, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist. Einfach nur gesagt angeblich Wartezeit ist  nichts Greifbares, da  geht noch nicht einmal Widerspruch.
2. Ich kann nicht erkennen, warum ein weiterer befr. AT  statt einer NE so besonders wichtig für dich ist. Dazu müssen wir keine Rollen tauschen.
3. Ich mache dich nicht verantwortlich. Ich weiß nicht, warum du seit 14 Jahren Angst hast und es hier nun nicht mehr aushalten kannst.

Es gibt hier keine Verteidiger vom Ausländeramt. Es gibt hier User und Typen, die auch am Wochenende vielleicht noch helfen können, wenn  erkennbar ist, was bei der ABH falsch gelaufen ist.
Vielleicht liest du nochmal, was ich Typ wirklich geschrieben habe? Ärgerlich

Oder ich frage dich anders:
Was passiert dir, wenn du keine unbefristete oder Vollzeitstelle findest?
Na? Bitte höflich antworten. Danke.
Dass ein Studium und auch die Promotion stressig und anstrengend sind und auch lange dauern kann--- hat niemand bezweifelt. Ist auch gar keine Frage zur NE.


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Antwort #13 - 10.12.2022 um 20:23:22
 
Es bringt doch niemanden was, wenn sich hier alles so hoch schaukelt. "Auslanderforever" - wäre sinnvoll Du beantwortest die in den letzten Beiträgen gestellten Fragen. Vielleicht können die User hier Dir dann besser weiter helfen.
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Auslaenderforever
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Antwort #14 - 10.12.2022 um 21:23:35
 
Also ok.

1) eine schriftliche Antwort gibt es nicht aber sie haben per Mail geschrieben und haben diesen Grund geäußert. Also, ich habe einen neuen Vertrag von einem anderen Arbeitgeber  und es muss 6 Monate (wegen der Probezeit) gewartet  werden , egal was in meinem Vertrag steht. Mir wurde gefragt ob ich meinen Antrag zurück ziehen und im Juli nochmal beantragen will.
2) Diese Frage ist absurd aber ich antworte trotzdem. Es ist mir wichtig weil ich genau wie andere frei sein möchte. Ich will nicht jedes Mal bei Ausländeramt fragen, ob ich Arbeit wechseln darf. Ich will nicht jedesmal bei VG meine besondere Situation schildern. Noch wichtiger ich bin nicht in Deutschland wegen der finanziellen Gründen. Ich kann mit meinen Qualifikationen auch in der Türkei eine Stelle finden. Aber ich fühle mich in der Türkei fremd. Ich fühle mich hier zu Hause. Ich identifiziere mich mit Werten von diesem Land. Und möchte ich keine mehr Angst haben davor abgeschoben zu werden. Was meinst du? Habe ich gute Gründe?
3) Lies oben.
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Antwort #15 - 11.12.2022 um 07:34:12
 
Selbstverständlich gibt es eine schriftliche Antwort: die Mail.

zu 1) Ich würde antworten: Nein, ich bitte um rechtskonforme Bescheidung. Vertragsinhalte dürfen dabei nicht ignoriert werden.

Der Rest ist irrelevant. Deine Gefühle und Wünsche müssen hier von niemandem diskutiert werden. Das Rechtliche zählt.
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