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Familienzusammenführung (Gelesen: 5.479 mal)
Themen Beschreibung: ABH beschleunigt nicht die Bearbeitung trotz Verwaltungsgerichtsentscheidung. was tun?
AnnaSchmidt
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Antwort #15 - 28.10.2015 um 13:49:48
 
Hallo, ich stimme dem vorhergehenden Kommentar zu, denn ich glaube kaum, dass eine Botschaft eure Akte extra nicht bearbeitet hat. Grüne für eine verzögerte Bearbeitung sind hier schwierig zu erörtern. Ich denke, dass manche Fälle einfach länger dauern. Natürlich ist das für eure familiäre Situation belastend. Gibt es nicht andere Möglichkeiten für dich nach DE zu kommen? Evtl. findest du hier eine Arbeit und darüber ein Arbeitsvisum/Aufenthaltserlaubnis bis eure Ehe anerkannt ist? Viel Erfolg!
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Maritha
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i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 28.10.2015 um 14:40:16
 
Hallo  Anna,
Ich bin einfach sehr verzweifelt und weiß nicht mehr was denken soll.
Eins verstehe ich nicht gibt ein Grund warum ich und mein Ehemann nicht zusammen leben durfen musste schon rausgekommen sein und das mit eine Ablehnung des Visums. Unsere Ehe ist schon anerkannt, Gerichtlich haben wir das auch gemacht.
Ein anderes Visum kann ich leider nicht beantragen da schon eins beantragt ist und auf Antwort warte.  Griesgrämig
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reinhard
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Beiträge: 15.231

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 28.10.2015 um 15:11:31
 
Maritha schrieb am 28.10.2015 um 14:40:16:
Hallo  Anna,
Ich bin einfach sehr verzweifelt und weiß nicht mehr was denken soll.
Eins verstehe ich nicht gibt ein Grund warum ich und mein Ehemann nicht zusammen leben durfen musste schon rausgekommen sein und das mit eine Ablehnung des Visums. Unsere Ehe ist schon anerkannt, Gerichtlich haben wir das auch gemacht.
Ein anderes Visum kann ich leider nicht beantragen da schon eins beantragt ist und auf Antwort warte.  Griesgrämig



Wenn die Ausländerbehörde jetzt noch eine Woche Zeit hat, wirst Du so lange noch Geduld haben müssen. Und in drei Wochen solltest Du bei der Botschaft nachfragen.

Hast Du Kontakt zum Rechtsanwalt? Er bekommt die Post, falls die Ausländerbehörde noch etwas mitzuteilen hat.
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ojutan
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i4a rocks!


Beiträge: 16

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #18 - 01.11.2015 um 20:03:07
 
bei mir (Frau Mongolin ich Deutsher) hat die Botschaft 2 Wochen nach Abgabe des VzF Antrages die Ausländerbehörde per Email informiert.. am 30.7. - die Überprüfung der Heiratsurkunde hat in der Mongolei 6 Wochen gedauert (aber die Mongolei ist mit Georgien nicht vergleichbar).

Die Stellungnahme der Ausländerbehörde ist in der Botschaft erst am 29.10. eingetroffen.

Unter Angabe der Bearbeitungsnummer hat mir das Bundesverwaltungsamt und die ABH jeweils innerhalb von einem Tag geantwortet. Die Botschaft hat auch in meinem Fall nicht durch Kompetenz geglänzt... aber ein paar Monate MUSS man sich einfach Zeit nehmen.

Der Rhein Sieg Kreis die Familienzusammenführung nach 3 Monaten genehmigt - ohne mich persönlich gesehen zu haben.

Ich denk mal wer in Bayern oder in NRW lebt der hat dann eine ABH vor der Tür, die mehr als nur ein wenig beschäftigt ist.
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