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Trennungszeit und NE (Gelesen: 877 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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21.09.2008 um 00:38:10
 
Ich bin mit meiner noch-Ehefrau seit 12 Jahren zusammen. Nur 4 davon (dieletzte) waren wir verheiratet. Wir haben auch eine 4-jährige Tochter.

Mein NE habe ich am 26.02.2008 bekommen (fragen Sie mich nicht warum es so lange gedauert hat). Ab März 2008 sind wir "getrennt lebend" (fragen Sie auch nicht warum - Schicksal). Also, trotz dem daß wir eine Töchter haben und es ein Haufen Zeugen gibt (Freunde, Verwandte, Nachbarrn usw) daß wir keine Scheinehe gehabt haben - kann ABH deswegen Probleme machen ??  

Es ist tatsächlich nur Zufall, daß NE am 26.02.2008 erteilt worden und daß unsere Ehe (4 Jahre lang) und Zusammenleben (12 Jahre lang) im März 2008 zur Ende war.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.09.2008 um 00:41:50
 
Wenn alles stimmt und keine falschen Angaben
gemacht wurden, passiert da nix mehr.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.09.2008 um 00:50:58
 
Danke für Antwort. Also, ich habe den Antrag auf NE im Januar ausgefüllt und es war alles tatsächlich i.O.  Große Crach im März (fremdgehen).  Zum Moment der Beantragung und Erteilung bestand eine "eheliche Gemeinschaft"

Frage Nr 2. Der Beamte hat mir meine NE "auf Grund meiner Töchter erteilt" - so hat er sich ausgedruckt. Weil da weniger Bürokratie gibt (auch sein Ausdruck).  Was heisst es eigentlich "wegen Töchter" ? Hab mir keine Gedanken gemacht darüber, aber jetzt wird es  mich schon interresieren.


1000 Dank in Vorraus
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