Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
ALG mit aufenhaltstitel §30 (Gelesen: 3.988 mal)
inam_81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 16

düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag ALG mit aufenhaltstitel §30
25.07.2008 um 22:04:32
 
Hello everyone,
I have a question regarding the ALG.

My friend's wife is working in the industry for the last 4 years having a visa titel §30. Her job will be terminating at the end of this year.
Would it be possible for her to get "arbeitlosengeld" with this visa titel?

Thanks for the response.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #1 - 25.07.2008 um 22:08:32
 
inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 22:04:32:
Would it be possible for her to get "arbeitlosengeld" with this visa titel?



Yes. Why not?  If she has paid to the social insurances, than  she has of course the right to get "Arbeitslosengeld".

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #2 - 25.07.2008 um 22:16:35
 
inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 22:04:32:
Would it be possible for her to get "arbeitlosengeld" with this visa titel?

Nur wenn es sich um eine versicherungspflichtige Tätigkeit gehandelt hat, bekommt sie ALG I. Also wenn es ein sog. 400 Euro Job war, bekommt sie kein ALG I.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inam_81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 16

düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #3 - 25.07.2008 um 22:19:18
 
This means ALG is not visa dependent.
She is paying "sozialversicherung" since 4 years.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 395
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #4 - 25.07.2008 um 22:19:39
 
trixie schrieb am 25.07.2008 um 22:16:35:
Nur wenn es sich um eine versicherungspflichtige Tätigkeit gehandelt hat, bekommt sie ALG I. Also wenn es ein sog. 400 Euro Job war, bekommt sie kein ALG I.

trixie


Du meintst wohl, wenn es kein 400 Euro Job war.

Ryka

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
C_Devil
Expertin
****
Offline


"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #5 - 25.07.2008 um 22:38:41
 
ryka schrieb am 25.07.2008 um 22:19:39:
Du meintst wohl, wenn es kein 400 Euro Job war.  


Nee, trixie meint schon richtig: Wenn es
ein
400 Euro Job war, bekommt sie
kein
Alg I.

Anspruch auf Alg I entsteht nur durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.

Wenn 4 Jahre Sozialversicherung gezahlt wurde (Fulltime-Job) hat sie Anspruch auf Alg I.
Wenn ich die Tabelle der Anspruchsdauer richtig deute, müsste sie Anspruch auf 12 Monate ALg I haben (ohne Gewähr, da ich kein Leistungsrechtler bin).

Bitte denkt aber unbedingt an die rechtzeitige Arbeitslosmeldung - § 37 b SGB III.
Hier zwei entsprechende Links dazu.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Ver...

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/...
Zum Seitenanfang
  

Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
IP gespeichert
 
inam_81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 16

düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #6 - 25.07.2008 um 22:55:48
 
Wenn 4 Jahre Sozialversicherung gezahlt wurde (Fulltime-Job) hat sie Anspruch auf Alg I.


3 Jahre (Halftime), 1 Jahr (Fulltime)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #7 - 25.07.2008 um 22:59:38
 
Boah, deine Farbwahl erzeugt Augenkrebs.
Haste ne gute Haftpflichtversicherung?  lach

BTW: schau mal oben bei Hilfe, da wird erklärt
wie man zitieren kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
C_Devil
Expertin
****
Offline


"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #8 - 25.07.2008 um 23:02:53
 
inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 22:55:48:
3 Jahre (Halftime), 1 Jahr (Fulltime)  


1 Jahr Fulltime reicht aus für einen Anspruch von 6 Monaten.

Waren die 3 Jahre Halftime im Rahmen eines 400 Euro-Jobs oder mehr ?
Zum Seitenanfang
  

Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #9 - 25.07.2008 um 23:14:25
 
inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 22:19:18:
This means ALG is not visa dependent.

Die Dame hat kein Visum, sondern eine AE. Ohne AE hätte sie ja nicht arbeiten dürfen. Sie ist ALG I anspruchsberchtigt, wenn die Hinweise der beiden Links beachtet.

C_Devil schrieb am 25.07.2008 um 22:38:41:
Wenn ich die Tabelle der Anspruchsdauer richtig deute, müsste sie Anspruch auf 12 Monate ALg I


... und ab dem vollendeten 50. Lebensjahr wäre der Anspruch 15 Monate,

... ab dem vollendetern 55. Lebensjahr wäre der Anspruch 18 Monate

... und last not least ab dem vollendeten 58. Lebensjahr wäre der Anspruch 24 Monate.


@ C_Devil für den Hinweis

@ Ryka du wolltest mich scheinbar auf's Glatteis führen, denn heute ist scheinbar kein guter Tag für mich. Zwinkernd
... aber C_Devil hat heute ein wachsames Holzauge und übersieht kein kein nicht.
Hoffentlich hast du es dieses Mal verstanden fons.


Zitat:
1 Jahr Fulltime reicht aus für einen Anspruch von 6 Monaten.

Waren die 3 Jahre Halftime im Rahmen eines 400 Euro-Jobs oder mehr ?

Man kann ja gar nicht so schnell schreiben, wie sich hier neue Infos ergeben.

fons schrieb am 25.07.2008 um 22:59:38:
Boah, deine Farbwahl erzeugt Augenkrebs.

Das liegt wohl an den Joints, die du mit heute geraucht hast. Laut lachend


trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inam_81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 16

düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #10 - 25.07.2008 um 23:15:46
 
Waren die 3 Jahre Halftime im Rahmen eines 400 Euro-Jobs oder mehr ?

3 Jahre (halftime) was 1500 Euro (bruto) job.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #11 - 25.07.2008 um 23:20:53
 
inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 23:15:46:
Waren die 3 Jahre Halftime im Rahmen eines 400 Euro-Jobs oder mehr ?

3 Jahre (halftime) was 1500 Euro (bruto) job.


Bevor hier die Infos völlig durcheinander geraten, wäre es sinnvoll, wenn du aufschreibst, von wann bis wann sie welche Tätigkeit ausgeübt hat.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inam_81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 16

düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #12 - 25.07.2008 um 23:33:16
 
von wann bis wann sie welche Tätigkeit ausgeübt hat

Software Engineer (Halftime) ...  01.12.2004 - 31.12.2007
Software Engineer (Fulltime)  ...  01.01.2008 - 31.12 .2008
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #13 - 25.07.2008 um 23:37:02
 
inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 23:33:16:
Software Engineer (Halftime) ...01.12.2004 - 31.12.2007

Wurden für diese Tätigkeiten auch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt oder war das ein sog. 400 Euro Job?

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inam_81
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 16

düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #14 - 25.07.2008 um 23:59:17
 
"Sozialversicherung" is paid during the all 4 years and jobs are more than 1000 Euro.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ALG mit aufenhaltstitel §30
Antwort #15 - 26.07.2008 um 00:09:28
 
inam_81 schrieb am 25.07.2008 um 23:59:17:
"Sozialversicherung" is paid during the all 4 years and jobs are more than 1000 Euro.


Die Dame hätte dann Anspruch auf mindestens 12 Monate ALG I, evtl. sogar noch länger, wenn hier etwas zutrifft:

trixie schrieb am 25.07.2008 um 23:14:25:
... und ab dem vollendeten 50. Lebensjahr wäre der Anspruch 15 Monate,

... ab dem vollendetern 55. Lebensjahr wäre der Anspruch 18 Monate

... und last not least ab dem vollendeten 58. Lebensjahr wäre der Anspruch 24 Monate.


Die Höhe des ALG I richtet sich nach dem Durchschnitteinkommen der letzten 12 Monate, in denen sie beschäftigt war.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema