Mikael321 schrieb am 05.09.2008 um 09:46:13:Ab 2009 ändern sich da ziemlich viele Dinge. (Krankenversicherungspflicht)
Die Krankenversicherungspflicht ab 2009 wirkt sich so aus, dass jemand, der nicht in der GKV unterkommt, sich in der
Privaten Krankenversicherung versichern lassen
muss. Alle die, die nicht in die "normalen" Tarife hineinkommen (schwere Vorerkrankungen, keine Bonität, etc.) werden von den PKVen in einem speziellen Basistarif versichert.
Gut an dem Basistarif ist: Die PKVen müssen jeden aufnehmen und dürfen keine Risikozuschläge erheben oder Leistungsausschlüsse verlangen.
Weniger gut: die Leistungen sind eher schlechter als in der GKV und der Beitrag ist einkommensunabhängig; je nach dem Alter des Versicherten und der Risikostruktur der im Basistarif Versicherten (und da sehe ich schwarz, wir reden hier von Menschen, die eigentlich keine PKV haben will) kann der Beitrag bis zum Höchstsatz in der GKV gehen. Ein Reduzierung ist möglich, aber nur bei echter Bedürftigkeit.
Den Tarif an sich und den dazugehörigen Kontrahierungszwang gibt es bereits seit dem 1.7.2007, unter dem Namen "Standardtarif". Die PKVen haben übrigens gegen den Kontrahierungszwang Klage vor dem BVerfG erhoben, sie sehen hier einen unzulässigen Eingriff in ihre Vertragsfreiheit.
Zitat:Und wo es eine Pflicht gibt, muss es auch Möglichkeiten geben, dieser Pflicht nachzukommen.
Diese Möglichkeit ist der, von Ärzten und Versicherungen gleichermaßen ungeliebte, Basistarif.
An den Zugangsvoraussetzungen für die
Gesetzliche Krankenversicherung ändert sich m. W. am 1.1.2009 nichts.
Eduard