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Familienzusammenführung bei Schwangerschaft? (Gelesen: 4.541 mal)
cafeconleche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.07.2008 um 18:23:34
 
Hallo!
Mein Freund aus Lateinamerika wird nach einem Sprachvisum demnächst wieder nach Hause fliegen. Wir erwarten im Februar ein Kind und es wäre schön, wenn er die Möglichkeit hätte, den Entspurt der Schwangerschaft miterleben zu können. Besteht eine Möglichkeit, dass er auf dieser Grundlage wieder einreisen darf? Oder muss das Kind tatsächlich erst auf der Welt sein, damit die Familie komplett sein kann?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.07.2008 um 18:36:22
 
cafeconleche schrieb am 23.07.2008 um 18:23:34:
Mein Freund aus Lateinamerika wird nach einem Sprachvisum demnächst wieder nach Hause fliegen.

Lateinamerika ist kein Land.

Aus welchem Land kommt dein Bekannter?

trixie
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cafeconleche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.07.2008 um 18:48:54
 
Er ist Dominikaner.
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janetm
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Antwort #3 - 23.07.2008 um 20:04:15
 
cafeconleche schrieb am 23.07.2008 um 18:23:34:
Besteht eine Möglichkeit, dass er auf dieser Grundlage wieder einreisen darf? Oder muss das Kind tatsächlich erst auf der Welt sein, damit die Familie komplett sein kann?


Ist im allgemeinen nicht vorgesehen, die FZF zum ungeborenen Kind,

siehe auch: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1211294234

Das er für die Geburt ein Besuchsvisum bekommt ist auch eher unwahrscheinlich, da dies Rückkehrbreitschaft vorraussetzt.

Ist evtl. Heirat oder ein weiteres Sprachkurs- oder Studienvisa eine Option?

Am besten Kontakt mit "deiner" ABH aufnehmen und dich beraten lassen, welche Möglichkeiten sie sehen, das der zukünftige Vater bei der Geburt dabei sein kann.

Aloha
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trixie
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Antwort #4 - 23.07.2008 um 20:22:01
 
cafeconleche schrieb am 23.07.2008 um 18:23:34:
Besteht eine Möglichkeit, dass er auf dieser Grundlage wieder einreisen darf?  

Wenn er einmal ausgereist ist, sind die Chancen sehr gering. Der verlinkte Thread von janetm sollte dir das verdeutlichen.

Dein Freund müßte versuchen, dass es nicht erst zur Ausreise kommt. Auch hierzu gibt es Rechtssprechungen, dass man einem werdenden Vater die Ausreise nicht zumutet und er die Schwangerschaft und die Geburt miterleben kann.

Versuche einfach mal hier im Forum nach den Urteilen zu suchen. Diese wurden öfters schon einmal angesprochen.

trixie
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cafeconleche
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Antwort #5 - 23.07.2008 um 20:56:53
 
ok, alles gelesen und damit Kopf in den Sand gesteckt  Traurig

Danke euch allen! Damit schreibe ich mir alle Chancen ab, dass er vor, während und nach der Geburt dabei sein könnte.

Wenn ich tatsächlich bei meinem AA anrufe und die Situation schildern sollte, wecke ich damit sicherlich schlafende Hunde, sollten wir uns später doch um ein Besuchsvisum bemühen. In dem Fall könnte er evtl. noch Chancen haben, da er bisher immer wieder zurückgekehrt ist. Obwohl er dann keine Arbeit vorweisen könnte, was ein Obligo wäre - also eine weitere Hürde. Und ist es nicht so, dass er dann für die kommenden Monate "gesperrt" sein wird, bis er wieder in Dtl. einreisen darf?


Änderung:
Ein abgegebenes Post kann innerhalb von 15 Minuten geändert oder ergänzt werden. Bitte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.


...

Eine Heirat würde dazu führen, dass er auch zurück muss, um das Visum dafür bei der Botschaft zu beantragen. Folgend müsste er den Sprachtest absolvieren, was sicher kein Problem wäre, lediglich ein Finanzielles (was kostet er eigentlich Minimum?)
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« Zuletzt geändert: 23.07.2008 um 22:04:39 von Tippi »  
 
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trixie
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Antwort #6 - 23.07.2008 um 21:11:46
 
cafeconleche schrieb am 23.07.2008 um 20:56:53:
nach der Geburt dabei sein könnte.  

... dürfte es kein Problem sein, dass sein Visum genehmigt wird. (Stichwort: FZF zum deutschen Kind; evtl. Forensuche benutzen ), was da alles zu beachten ist.

Sorgerrechtserklärung+Vaterschaftsanerkennung könnte noch in Deutschland gemacht werden; erspart eine Menge Arbeit.

Vorweg sei noch erwähnt, dass es weder eine Sperre hierzu gibt, noch der LU nachgewiesen werden muss.

cafeconleche schrieb am 23.07.2008 um 21:08:40:
Eine Heirat  

... ist nicht nötig!

cafeconleche schrieb am 23.07.2008 um 21:08:40:
Folgend müsste er den Sprachtest absolvieren,  

... muss auch nicht gemacht werden, da FZF zum deutschen Kind.

cafeconleche schrieb am 23.07.2008 um 21:08:40:
lediglich ein Finanzielles  

Was soll was kosten? Ich dachte deine Liebe zu dir ist kostenlos. Laut lachend

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cafeconleche
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Antwort #7 - 28.07.2008 um 19:10:22
 
Vielen Dank für eure Antworten. Dass mein Schatz nach der Geburt dabei sein kann, ist erfreulich, aber ich möchte ihn direkt bei der Geburt an meiner Seite haben und ebenso danach. Möchte mir nicht vorstellen müssen, mich nach dem Krankenhausaufenthalt um Papierkram zu kümmern.

Nun wird er bald heim fliegen, was schade ist, aber unumgänglich. Das akzeptiere ich. Man könnte nun über einen Plan B nachdenken...eine Hochzeit in seinem Heimatland und schnellstmögliche FZF (Danke altheia für deine Mail - kann leider erst nach 5 Postings antworten). Nun kam mir noch eine andere Idee und bevor ich mich zu weit aus dem Fenster lehne, bitte ich um Entschuldigung, falls ich damit Unruhe stiften sollte:
er bzw. wir beantragen zeitnah ein Visum zur Eheschließung in Dtl, er reist bei erfolgter Genehmigung ca. im Dezember ein, das Kind wird im Februar geboren, Vaterschaftsanerkennung, theoretisch keine Heirat mehr notwendig...wäre das eine gehbare Alternative *schäm*  hä? oder befinde ich mich auf dem Holzweg?

Helft ihr mir bitte noch mal? Ich kenne mich auf dem Gebiet der FZF nicht aus, deshalb kommen mir in der Not solche Gedanken. Es lebt sich einfacher, wenn wir beiden uns trennen und bereits wieder ein gemeinsames Ziel vor Augen haben. Ich will ihn nicht gehen lassen ohne zu wissen, wie es weiter geht. Aber notfalls muss ich das wohl. Eine Hochzeit in der DomRep wäre sicherlich die letzte Möglichkeit, falls alles andere nicht mehr funktionieren sollte. Aber der Kosten und Familie wegen wollte ich davon absehen.

Danke an alle! Besitos!
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oki
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Antwort #8 - 28.07.2008 um 19:45:22
 
cafeconleche schrieb am 28.07.2008 um 19:10:22:
das Kind wird im Februar geboren, Vaterschaftsanerkennung, theoretisch keine Heirat mehr notwendig...



§ 28 Familiennachzug zu Deutschen


(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen

1. Ehegatten eines Deutschen,

2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,

3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge

zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen.

Eine AE ist auch ohne Heirat möglich,wenn die geforderten Voraussetzungen (Vaterschaftsanerkennung und das geteilte Sorgerecht) voliegen.
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Antwort #9 - 28.07.2008 um 20:42:30
 
oki schrieb am 28.07.2008 um 19:45:22:
Eine AE ist auch ohne Heirat möglich,wenn die geforderten Voraussetzungen (Vaterschaftsanerkennung und das geteilte Sorgerecht) voliegen

... diese aber i.d.R. erst nach der Geburt erteilt wird.

Dass man vor der Geburt schon ein Visum bekommt, ist umstritten und sicherlich ein kleiner Eiertanz mit den Behörden. So mancher User hat in letzter Zeit hier sein Leid geklagt.

trixie
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cafeconleche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 04.09.2008 um 20:45:59
 
Es gibt einen neuen Stand meiner Unternehmungen und somit auch eine weitere Frage:

mein Freund und der Vater des Kindes ist nun wieder ausgereist, sitzt jetzt auf seiner Insel und hofft das Beste für ihn und seine Familie, weil momentan Hurrikan Ike sein Unwesen treibt und stärker als Gustav und Hanna über die Insel tobt. Nebenbei hat er morgen einen Termin auf der Botschaft. Wir haben uns darauf geeinigt, dass er mittels Visum zur Eheschließung einreist, damit er vor Geburt unseres Kindes bei mir sein kann. Ich hoffe, dass der damit verbundene Antrag auf AE nach Geburt trotz des falschen Visums kein erhebliches Problem darstellt. Heiraten möchten wir irgendwann, wenn sich alles um das Kind und uns beruhigt hat.

Ich möchte euch eine Frage stellen. An das Visum ist eine Krankenversicherung für Ausländer in Dtl. geknüpft. Wie versichere ich ihn jedoch nach Erteilung der AE? Privat wird ganz bestimmt zu teuer werden. Gesetzlich über mich wird nicht möglich sein, da wir (noch) nicht verheiratet sind. Ist es rein theoretisch machbar, ihn deshalb gleich bei der ARGE zu melden, auch wenn er keine Bezüge erhalten wird wegen meines "hohen" Einkommens?

Das Thema weicht etwas vom Ursprung ab - aber evtl. weiß hier jemand Bescheid. Vielen Dank!


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Antwort #11 - 04.09.2008 um 20:57:09
 
So lange das Kind nicht da ist, wird er da wohl keinerlei
Ansprüche geltend machen können. Er ist da quasi wie
ein Tourist zu behandeln! Die Reise-KV sollte daher aus-
reichend lange gelten.

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cafeconleche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 04.09.2008 um 22:13:43
 
Danke! Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es nach der Geburt und Erteilung der AE durchaus möglich, ihn über die entsprechenden Staats-Apparate zu versichern? Zumindest, was die KV betrifft, auch wenn er keine Leistungen beziehen wird?
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Eduard
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Antwort #13 - 05.09.2008 um 09:24:32
 
cafeconleche schrieb am 04.09.2008 um 22:13:43:
Danke! Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es nach der Geburt und Erteilung der AE durchaus möglich, ihn über die entsprechenden Staats-Apparate zu versichern? Zumindest, was die KV betrifft, auch wenn er keine Leistungen beziehen wird?


Nein, nur wenn er einen Job annimmt. Es gibt zwar eine Pflichtversicherung für Unversicherte, SGB V §5 (1) Nr. 13, die hat aber 2 Haken:
1.  Viele Krankenkassen sind der Meinung, die Reise-KV ist eine private Versicherung. Damit besteht eine private Vorversicherung und Nr. 13 greift nicht mehr.
2. AE muss für mindestens 13 Monate gelten.

Aufgrund ALG2-Bezug kann er ebenfalls pflichtversichert sein, dies aber nur, wenn er tatsächlich anspruchsberechtigt ist. Wenn Dein Einkommen zu hoch ist, wird daraus aber nichts. Sich nur wegen der KV bei der ARGE anmelden, obwohl man "eigentlich" genug Geld hat, geht nicht.

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Antwort #14 - 05.09.2008 um 09:46:13
 
Eduard schrieb am 05.09.2008 um 09:24:32:
Nein, nur wenn er einen Job annimmt.
Das gilt "vielleicht" noch für 2008. Ab 2009 ändern sich da ziemlich viele Dinge. ( Krankenversicherungspflicht) Und wo es eine Pflicht gibt, muss es auch Möglichkeiten geben, dieser Pflicht nachzukommen.


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Eduard
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Antwort #15 - 05.09.2008 um 20:37:07
 
Mikael321 schrieb am 05.09.2008 um 09:46:13:
Ab 2009 ändern sich da ziemlich viele Dinge. (Krankenversicherungspflicht)


Die Krankenversicherungspflicht ab 2009 wirkt sich so aus, dass jemand, der nicht in der GKV unterkommt, sich in der Privaten Krankenversicherung versichern lassen muss. Alle die, die nicht in die "normalen" Tarife hineinkommen (schwere Vorerkrankungen, keine Bonität, etc.) werden von den PKVen in einem speziellen Basistarif versichert.

Gut an dem Basistarif ist: Die PKVen müssen jeden aufnehmen und dürfen keine Risikozuschläge erheben oder Leistungsausschlüsse verlangen.

Weniger gut: die Leistungen sind eher schlechter als in der GKV und der Beitrag ist einkommensunabhängig; je nach dem Alter des Versicherten und der Risikostruktur der im Basistarif Versicherten (und da sehe ich schwarz, wir reden hier von Menschen, die eigentlich keine PKV haben will) kann der Beitrag bis zum Höchstsatz in der GKV gehen. Ein Reduzierung ist möglich, aber nur bei echter Bedürftigkeit.

Den Tarif an sich und den dazugehörigen Kontrahierungszwang gibt es bereits seit dem 1.7.2007, unter dem Namen "Standardtarif". Die PKVen haben übrigens gegen den Kontrahierungszwang Klage vor dem BVerfG erhoben, sie sehen hier einen unzulässigen Eingriff in ihre Vertragsfreiheit.

Zitat:
Und wo es eine Pflicht gibt, muss es auch Möglichkeiten geben, dieser Pflicht nachzukommen.


Diese Möglichkeit ist der, von Ärzten und Versicherungen gleichermaßen ungeliebte, Basistarif.

An den Zugangsvoraussetzungen für die Gesetzliche Krankenversicherung ändert sich m. W. am 1.1.2009 nichts.

Eduard
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« Zuletzt geändert: 05.09.2008 um 20:48:53 von Eduard »  
 
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