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FZF ohne EFZ??? (Gelesen: 3.764 mal)
aynur
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12.12.2006 um 12:22:14
 
Hab ja schon mehrere Themen begonnen und mir ist bisher echt gut weitergeholfen worden. Aber je mehr ich mich heir durchlese umso größer wird meine "Angst" das eventuell doch nicht alles so reibungslos ablaufen wird, wie ich hoffe... Und zwar habe ich noch ein großes Problem (ich hoffe das es nicht so ist):
Da ich ja in der Türkei geheiratet habe, brauchte ich eigentlich ein EFZ. Als ich hier beim Standesamt war um es zu beantragen, hat mir der zuständige StB gesagt, das er mir das EFZ nicht geben will, weil er der Meinung ist, es handelt sich um eine Scheinehe (das ist aber nicht so!!!). Einen Widerspruch habe ich nicht eingelegt, weil ein Tag später mein Flug in die Türkei ging. Der StB sagte mir, er werde den Ablehnungsbescheid noch zuschicken. Ich habe bis heute nichts bekommen. Wir konnten in der Türkei dann doch heiraten ohne EFZ...  Smiley
Als ich wieder zurückkam um meinen Namen ändern zu lassen (was ja nicht ging, siehe eigenes Thema) hat die dafür zuständige Standesbeamtin notiert, das ich ohne EFZ geheiratet hab. Sie hat aber nichts von irgendwelchen Schwierigkeiten gesagt und auch unser Anwalt ist der Meinung, es gibt dadurch keine Schwierigkeiten, weil wir eine Internationale Heiratsurkunde haben und D. das anerkennt...
Was ist eure meinung? Mach mir diesbezüglich echt Sorgen weinend
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angiesaar
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Antwort #1 - 12.12.2006 um 13:37:44
 
Hallo!

ich persönlich kann  mir nicht vorstellen, dass das ein Problem sein könnte, wenn ihr ein korrektes, der Landesform entsprechendes Heiratsdokument habt.
Es gibt ja Länder, wo kein EFZ für die standesamtliche Heirat verlangt wird sondern nur eine Bescheinigung (z.B. in Form einer Meldebescheinigung mit Familienstand), dass man ledig oder geschieden ist. So war das auch bei uns.

Niemand hat hinterher mehr gefragt, ob wir für die Heirat ursprünglich ein EFZ gebraucht haben. Die offizielle Heiratsurkunde war das Dokument, mit dem wir anschließend das Visum beantragt haben, beim Standesamt das Familienbuch angelegt haben etc.

Soweit meine laienhafte Einschätzung.
Lieber Gruß
Angie
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jetflyer
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Antwort #2 - 12.12.2006 um 14:05:59
 
Hi, stimme Angie zu.

Wir haben in Ru auch ohne EFZ geheiratet. Entscheidend ist
-Die Ehe muß dort, wo sie geschlossen ist, gültig sein.
- Die Ehedokumente (z.B. Heiratsurkunde) müssen in D. akzeptiert werden.

In unserem Fall war´s einfach: Ru ist z.B ein Land mit gesichertem Urkundenwesen, eine Heiratsurkunde mit Apostille wird in D. anerkannt. Allerdings "bat" uns Bürgerbüro um eine vereidigte ISO Übersetzung. Die Dame im Bürgerbüro rief im Standesamt an, und schaute in einer "Länderliste" nach, was zu tun sei, das wars.

Bei Ländern wie z.B Vietnam ist eine z.T. aufwendige Dokumentenprüfung i Heimatland erforderlich, aber wie gesagt, das erfährst Du bei Deinem Standesamt

Gruß, Sveta + Jens
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jetflyer
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Antwort #3 - 12.12.2006 um 14:10:06
 
Sorry, mein Rechner macht Zicken Ärgerlich

Bei der internationalen Heiratsurkunde Türkei ist es wie in Ru
die Türkei ist ein "Apostillenstaat"

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/BeglaubigungLegalisation...

Grüße
Sveta + Jens
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aynur
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Antwort #4 - 12.12.2006 um 14:15:26
 
Aso... gut bin jetzt etwas beruhigter...

Wie halt gesagt, wir haben eine internationale Heiratsurkunde mit allem drum und dran. Die muss nicht übersetzt werden, da sind alle Stempel drin, sogar ein passfoto von ihm und mir. Alle anderen Dokumente hatte ich ja dabei und die hätten uns ja wohl nicht heiraten lassen, wenn was fehlt.
Gut dann konzentrier ich mich jetzt drauf,das er hoffentlich bald wieder hier bei mir ist...

Danke nochmal... Durchgedreht
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Antwort #5 - 12.12.2006 um 14:40:54
 
Meinst du vielleicht das rote Familienbuch. Weil das ist nicht die internationale Urkunde. Habe auch in der Türkei geheiratet und das rote Buch wurde nicht anerkannt. Brauchten für die Botschaft die internationale Urkunde und auf der sind keine Fotos
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aynur
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Antwort #6 - 12.12.2006 um 14:45:18
 
ja ich meine das rote buch...

bisher hat mir noch niemand gesagt, das das falsch ist. Standesamt hat nix dazu gesagt und der Anwalt auch nicht...
hä?
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Antwort #7 - 12.12.2006 um 14:48:00
 
Noch etwas ich bin bei meiner Abh gefragt worden wann und wo  mein Ehefähigkeitszeugniss ausgestellt wurde
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Antwort #8 - 12.12.2006 um 14:50:05
 
Bin ich bis jetzt nicht gefragt worden. wie schon gesagt, bis hat hat mir noch niemand gesagt das das rote buch nicht das richtige dokument ist...

Und nun... was mach ich nun... doch sorgen??? unentschlossen
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Antwort #9 - 12.12.2006 um 14:51:04
 
Das internationale Dokument brauchten wir für die Botschaft in Ankara. Wir haben es im Rathaus der Stadt meines Mannes bekommen.
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Antwort #10 - 12.12.2006 um 15:02:13
 
also für deutschland hat das keine auswirkungen?

Er hat noch einen "Auszug aus dem Familienbuch". aber das "akzeptiere" ICH nicht, weil seine Exfrau da eingetragen ist, wo KADIN (Ehefrau) steht und ich bin das "Kleingedruckte" bei Sonstige Anmerkungen oder so ähnlich... da steht dann auf türksch das, ich (mein Name) Tochter von dem und der an dem Tag ihn geheiratet habe. Aber das Dokument ist nicht international. das müsste auf deutsch übersetzt werden. Und ich weiß nicht ob das so "rechtens" ist das seine Exfrau oben steht oder ob sich die Behörde in der Türkei nur "verdruckt" hat... Ich glaube auf türkisch heißt es "Evlenme cüsdani" und das rote buch heißt "aile cüsdani" oder so ähnlich.

Aber er war ja schon mal bei der dt. Botschaft in Ankara um ein Visumantrag zu stellen und da haben die nix gesagt, das das rote buch falsch ist...

Ich versteh nur noch BAHNHOF... hä?
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Antwort #11 - 12.12.2006 um 15:22:02
 
In diesem Dokument steht eigentlich das gleiche wie im roten Buch. Die Botschaft wollte auch nur das und hat ihm das Buch wieder mitgegeben. In deutschland hat das Buch ausgereicht um die Ehe beim Meldeamt regiestrieren zu lassen.
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Antwort #12 - 12.12.2006 um 15:25:09
 
puuuuh....

jetzt ist mir ein ganzer himalaya vom herzen gefallen... Durchgedreht

und ich dachte echt schon, das scheitert vielleicht alles noch daran...

Bin jetzt im großen und ganzen guter hoffnung das das alles so klappt...

THANKS....  Kuss
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Antwort #13 - 12.12.2006 um 15:32:30
 
Hallo zusammen,

also das Rote Buch, was ihr nach der standesamtlichen Hochzeit in der Türkei erhalten habt, ist die internat. Heiratsurkunde. Da die Botschaften ungern originale behält, wollen die lediglich ein Auszug aus dem Personalregister(nufus kayit örnegi) haben (ist sowas wie das Familienbuch, dort ist alles nach der Geburt vermerkt, über Heiraten bis hin zum Tod, auch die Vorehen werden dort erfasst und nicht gelöscht, nur ein Vermerk dass die Ehe geschieden worden ist).

Die Heiratsurkunde wird hier in Deutschland anerkannt, muss auch nicht übersetzt werden und Nufus kayit örnegi wird in der Regel von den deutschen Behörden nicht akzeptiert (Botschaft ausgeschlossen, weil das mit Übersetzung vorliegen muss, wenn man ein Visum beantragen will).
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #14 - 12.12.2006 um 15:40:22
 
Hallo,

falls mit dem roten Buch das türkische "Internationale Stammbuch der Familie " gemeint sein sollte, dann kann das in DE akzeptiert werden, muß aber nicht weil wir diesem Abkommen nicht beigetreten sind.

Besser und auch wesentlich einfacher zu händeln ist eine sog. internationale Heiratsurkunde ausstellen zu lassen, das Ding nennt sich eigentlich offiziell ""mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister" .Sowohl die Türkei als auch DE sind Mitgliedsstaaten des Abkommens.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #15 - 12.12.2006 um 15:40:58
 
Das Dokument heißt Formül B und wird von der Standesamtbehörde ausgestellt und ist der Auszug aus dem Heiratsantrag. Meinem Mann wurde bei Terminvergabe der Botschaft gesagt das er das haben muß. Auszug aus dem Familienregiester zusätzlich.
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Antwort #16 - 13.12.2006 um 11:22:42
 
Ja das Dokument haben wir auch. Das hat er auch schon bei der Botschaft vorgelegt zusammen mit dem "roten buch"...
ich klammere mich aber mehr an das buch... 1. weil es schöner ist  Durchgedreht und 2. weil halt seine Exfrau auf dem Formül B bei dem Eintrag Ehefrau (Kadin) steht und ich unter dem "Kleingedruckten" und das passt mir nicht...  hä?
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