@nixwissen
Antragsformulare und Visas
Für Schengen Visa gibt es das einheitliche Schengenformular, das so von allen Schengener Vertragsstaaten genutzt wird, mittlererweile in diversen Sprachen, üblicherweise in der Landessprache erhältlich
Schengen Visa sind am Etikett zu erkennen
erkennbar : gültig für Schengener Staaten plus Kategorie: A oder B oder C,
Schengen = kurzfristige Besuchsaufenthalte bis 3 Monate Dauer (mal allgemein gesagt)
Visakategorie A,B, C
A= Flughafentransit (nur Betreten des internat. Bereiches im Flughafen, keine Einreise)
B= Durchreise/Transit bis 5 Tage
C= kurzfristiger Aufenthalt
weiter C1 bis C5
C1 Schengenvisa für 1 Jahr gültig, mehrere Einreisen, max. Aufenthaltsdauer 90 Tage pro Halbjahr
C2 Schengenvisa für 2 Jahre gültig, mehrere Einreisen, max. Aufenthaltsdauer 90 Tage pro Halbjahr
usw.
Schengen Visa können räumlich auf Länder (z.b. nur Deutschland) beschränkt werden:
erkennbar: gültig für Deutschland Kategorie C
Bei Aufenthalt in Deutschland über 3 Monate (Arbeit, Studium, langfristiger Sprachkurs, Praktikum oder Familienzusammenführung) gibt es den Vordruck Antrag auf Aufenthaltserlaubnis (meistens in mehreren Sprachen deutsch/englisch, deutsch/russisch, deutsch/frz/span/port, Doppelbogen 4 Seiten), also für nationale Visa Kategorie D (Kindernachzug,Studium, , Ehegattennachzug etc.),
erkennbar: gültig für: Deutschland Kategorie: D (Visaetikett)
das Visum Kat. D national kann mit C als DC kombiniert werden, nennt sich Hybridvisa
Das D Visa berechtigt zur Durchreise (max. 5 Tage) durch die Schengener Staaten, ein DC Visa gilt national plus max. 90 tage für die Schengener Staaten.
D-Visa (national) werden regelmäßig für 3 Monate ausgestellt und in Deutschland durch die
ABH in einen anderen Aufenthaltstitel umgewandelt.
Mit einen deutschen Aufenthaltstitel (z.b.
AE für Studium,
AE als Ehepartner etc.) kann man dann die Schengener Staaten problemlos bereisen.
Noch Fragen oder ist Verwirrung nun komplett??
Zum Formular (@nixwissen):
Falls man (aus Versehen) ein falsches Antragsformular ausfüllt bedeutet dies nicht unbedingt, das man am Ende das falsche Visum erhält, wir können ja lesen und wissen was der Antragsteller wirklich will. (Evtl. wird bei Abgabe des falschen Vordruckes/Formulares dies bemerkt und dann der richtige Vordruck zum Ausfüllen ausgehändigt)
Es kann also sein das das FzF (Familienzusammenführung, national Visa) auch mit falschen Vordruck bearbeitet und erteilt wurde. Die Ausländerbehörde wird Ihre Zustimmung nicht vom "falschen" Formular abhängig machen bzw. deswegen verweigern. Beide Vordrucke erfassen letztlich fast die gleichen Daten und Personalien.
Wichtig ist das alle begründenden Unterlagen vorliegen und komplett ausgefüllt wurde.