Glaubst Du, dass ich das nicht weiß?
Ich betone es immer wieder, ich will hier keine krummen Dinger drehen, ich möchte nur legale Möglichkeiten nutzen, um es uns etwas leichter zu machen. Denn nach Nigeria kommt man nicht mal eben hin, nach England, Holland, Österreuch oder Dk sehr wohl. Was ist daran schlimm, dass ich versuche meinen Mann so SCHNELL wie möglich wieder zu sehen?
Bisher haben wir uns an alle Vorgaben, die die
ABH gemacht hat gehalten und auch alles getan, dass das Visum schnellstmöglich erteilt wird. Mein Mann hat hier vorher nie Asyl beantragt und auch nie unter einer Aliasidentität hier gelebt und trotzdem wird es uns furchtbar schwer gemacht.
Und es macht für mich eben einen Unterschied, ob ich meinen Mann, nach der Scheidung im Oktober und neuer Eheschliessung mitnehmen kann oder ob ich warten muss, bis die Botschaft alles wieder aufwendig geprüft hat, was sich in der Regel länger als ein halbes Jahr hinzieht (wir sprechen hier schliesslich nicht von der Türkei, sondern von Nigeria).
Aber kann mir denn jemand sagen, ob ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag brauche oder ob ein befristeter auch reicht, ob es da wieder eine Einkommensgrenze gibt, ob ich dann von dem EU-land aus bei Rückkehr nach D eine
FZF beantragen muss und ob sie meinen Mann dann evtl. noch einmal nach Nigeria schicken, um das Visum zu beantragen?