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aufenthalt nach 3 jahren ehe (Gelesen: 4.409 mal)
nickisworld
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.06.2006 um 01:08:48
 
hallo,
meine frage ist wie sieht es aus mit der dauerhaften aufenthaltsgenehmigung nach 3 jahren ehe....wenn mann nur kleine minijobs bekommt? und sozialleistungen bezieht??

Kinder sind in der beziehung bis dato noch nicht im anmarsch...

hat jemand ratschläge , hilfen etc??

lg nicole

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ChicaLoca
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Antwort #1 - 19.06.2006 um 07:58:03
 
solange der lebensunterhalt nicht gesichert ist (= öffentliche mittel), ist die erteilung einer niederlassungserlaubnis ausgeschlossen
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nickisworld
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.06.2006 um 09:36:38
 
wie soll das denn funktionieren der arbeitsmarkt sieht nun mal eben schlecht aus wenn selbst wir deutschen probleme haben einen job zu finden...

und nur deswegen ein kind in die welt zu setzen wäre ja wohl auch nicht rechtens...oder sehe ich das falsch ..

lg nicole
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Antwort #3 - 19.06.2006 um 09:45:52
 
nickisworld schrieb am 19.06.2006 um 09:36:38:
und nur deswegen ein kind in die welt zu setzen wäre ja wohl auch nicht rechtens...oder sehe ich das falsch ..


Hi ,

es wäre vor allem zwecklos, weil ein Kind keinen Grund für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis darstellt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 19.06.2006 um 11:43:25
 
auch die ausländerbehörden wissen, dass es auf dem arbeitsmarkt schlecht aussieht
aber es steht nun mal so im gesetz, dass die erteilung einer niederlassungserlaubnis dann ausgeschlossen ist

aber was ist daran so schlimm?
befristet verlängert wird die AE doch
müßt ihr auf die NE eben noch warten bis ihr keine öffentlichen mittel mehr bezieht
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nickisworld
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 21.06.2006 um 14:10:40
 
wo kann man eigentlich die passenden gesetze nachlesen???

ist es auch schon vorgekommen das familien auseinandergerissen wurden eben weil man sozialgeld etc. bezogen hat ?

ich bin total durcheinander und mache mir sehr große sorgen es ist zwar noch eine weile hin doch die gesetze sind doch strenger geworden.

lg nicole
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.06.2006 um 14:13:23
 
achso ich habe ja noch vergessen .. wieso sind kinder keine garantie die unbefristete aufenthaltsgenehmigung zu bekommen .. bei den meisten leuten die asyl haben und kinder in die welt setzen ist es doch auch so....

wenn wir kinder in die welt setzten soll auch eine basis da sein und das aufenthaltsrechtliche zeug uach geklärt sein...


nur mal so als anmerkung hintendrann hatte ich vorher vergessen

lg nicole
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Antwort #7 - 21.06.2006 um 14:17:35
 
nickisworld schrieb am 21.06.2006 um 14:10:40:
wo kann man eigentlich die passenden gesetze nachlesen???
lg nicole



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Antwort #8 - 21.06.2006 um 14:24:25
 
nickisworld schrieb am 21.06.2006 um 14:13:23:
achso ich habe ja noch vergessen .. wieso sind kinder keine garantie die unbefristete aufenthaltsgenehmigung zu bekommen .. bei den meisten leuten die asyl haben und kinder in die welt setzen ist es doch auch so....



Hi,

woher weißt Du das ?


DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 21.06.2006 um 14:47:14
 
das ist das was ich bei bekannten und freunden mitbekommen habe die kinder bekommen haben und wo die partner bzw väter asyl hatten....

ich habe mir aber wohlbemerkt nicht die pässe zeigen lassen das würde etwas zu weit gehen ..

ich möchte mich doch nur gut informieren um auch zu wissen aufwas ich mich einstellen muß.. weil die zeit die rennt ja 3 jahre sind schnell um und wir haben ein jahr schon hinte uns mit vergeblicher jobsuche.... er genauso wie ich und ich fände es schade wenn so eine familie auseinander gerissen wird...

und ihr könnt mir glauben ich bin nicht stolz darauf sozialgeld zu beziehen ...

lg nicole
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #10 - 21.06.2006 um 15:06:18
 
wie kommst du darauf, dass "eine familie wegen bezug von sozialleistungen" auseinander gerissen werden sollte ? ? ?
*kopfschüttel*
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 21.06.2006 um 16:06:22
 
ChicaLoca schrieb am 21.06.2006 um 15:06:18:
wie kommst du darauf, dass "eine familie wegen bezug von sozialleistungen" auseinander gerissen werden sollte ? ? ?


In die Richtung scheint mir http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200500037311+ME zu gehen, wobei es dabei um Prognose und nicht um tatsächliche Inanspruchnahme ging.

Irritierend aber im Rahmen der GKV: "Aus der Verdienstbescheinigung der Firma G. Dienstleistungen GmbH & Co. KG für die Ehefrau des Antragstellers für den Monat April 2005 ergibt sich lediglich, dass der gesetzliche Abzug für Krankenversicherung 82,63 Euro betrug. Die Krankenversicherungsbeiträge für die inzwischen vierköpfige Familie werden aber mit Sicherheit höher ausfallen. "

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Antwort #12 - 21.06.2006 um 16:13:36
 
ulf schrieb am 21.06.2006 um 16:06:22:
In die Richtung scheint mir http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200500037311+ME zu gehen, wobei es dabei um Prognose und nicht um tatsächliche Inanspruchnahme ging.

Irritierend aber im Rahmen der GKV: "Aus der Verdienstbescheinigung der Firma G. Dienstleistungen GmbH & Co. KG für die Ehefrau des Antragstellers für den Monat April 2005 ergibt sich lediglich, dass der gesetzliche Abzug für Krankenversicherung 82,63 Euro betrug. Die Krankenversicherungsbeiträge für die inzwischen vierköpfige Familie werden aber mit Sicherheit höher ausfallen. "

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Fragezeichen

In dem Urteil geht es um den Ehegatten eines Ausländers, Nickisworld hingegen ist Deutsche.

@ Nickisworld,

Wenn Dein Mann keine Niederlassungserlaubnis bekommt, heißt dsas nicht, daß er D verlassen muß, sondern nur, daß er weiterhin eine (befristete) Aufenthaltserlaubnis hat und die regelmäßig bei der ABH verlängern muß.

Abu

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 21.06.2006 um 16:23:26
 
Abu schrieb am 21.06.2006 um 16:13:36:
In dem Urteil geht es um den Ehegatten eines Ausländers, Nickisworld hingegen ist Deutsche.


Nachdem zwischenzeitlich auch Asylbewerber erwähnt worden waren, hatte ich die Diskussion nicht so eingeengt gesehen.

Aber bitte: Deutschverheiratete müssen ggf. zwischen einem Leben mit ihrem Ehepartner oder ihren Kindern wählen, wenn der bislang allein in Deutschland lebende Ehepartner im Land bleiben will, aber den Unterhalt für die Kinder (neben dem der Frau) nicht aufbringen kann...

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Antwort #14 - 22.06.2006 um 02:05:13
 
ulf schrieb am 21.06.2006 um 16:23:26:
Deutschverheiratete müssen ggf. zwischen einem Leben mit ihrem Ehepartner oder ihren Kindern wählen, wenn der bislang allein in Deutschland lebende Ehepartner im Land bleiben will, aber den Unterhalt für die Kinder (neben dem der Frau) nicht aufbringen kann...

Sorry, aber dieser Ausführung kann ich nicht folgen!

Könntest du das mit etwas mehr Worten genauer erklären?

Danke!

Sergej
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Antwort #15 - 22.06.2006 um 08:17:21
 
Hallo Nicole,

die rechtlichen bestimmungen, nach denen Du fragst, finden sich im § 28 (2) AufenthG - allerdings muss in diesem Kontext der § 5 (1) bzw. (4) beachtet werden. Ist § 5 (1) nicht erfüllt, gibt es keine Niederlassungserlaubnis. - Trotzdem solltest Du Dir nicht zuviele Sorgen machen. Solange Eure Ehe rechtmäßig besteht, kann, darf, wird Euch niemand trennen, auch eine Aufforderung zur Ausreise für Deinen Mann ist nicht möglich, selbst wenn Euer Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit gesichert ist.

Wie hier schon an anderer Stelle erwähnt, gibt es bei Vorliegen der Voraussetzung des Bestandes der Ehe auf jeden Fall weiter die Aufenthaltserlaubnis - sobald auch nur durch einen von Euch beiden der lebensunterhalt gesichert werden kann, besteht die Option auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis.

Selbsz im Falle einer Trennun (allerdings erst nach Ablauf von zwei Jahren Ehe) kann und wird der ausländische Partner nicht sofort abgeschoben werden, weil er mit zweijährigem Aufenthalt in einer rechtmäßig bestandenen Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben hat und zumindest für ein weiteres Jahr eine Aufenthaltserlaubnis bekommt.

Sind bis dahin Kinder da, sind natürlich auch deren Rechte gebührend zu berücksichtigen und eine Trennung von den Eltern oder einem Elternteil ist zumindest bei gemeinsam vorliegendem Sorgerecht grundsätzlich nicht möglich.

Also, es gibt keinen Grund für Dich, Dir zuviele Sorgen zu machen, obwohl ich verstehe, dass Eure Lage Dich unruhig macht und Du gern möglichst rasch mehr Gewissheit hättest.

Die Gesetze sind aber so wie sie sind - verzweifeln musst Du deswegen (siehe oben ) nicht. Lass Dich nicht unterkriegen und versuche die Zeit so gut wie möglich zu nutzen, auch wenn es schwer ist.

Schöne Grüße -

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 22.06.2006 um 08:35:39
 
nickisworld schrieb am 21.06.2006 um 14:47:14:
das ist das was ich bei bekannten und freunden mitbekommen habe die kinder bekommen haben und wo die partner bzw väter asyl hatten....


Hi,

es ist zwar uninteressant, weil es nicht zum Thema passt, dennoch ist die
Aussage so nicht richtig.
Was verstehst Du unter "hatten Asyl"?
Asylberechtigte oder Anerkannte nach § 60 Abs.1 AufenthG (füher § 51 Abs. AuslG) ? Hier gibt es Unterschiede. Nach altem Recht bekam der Asylberechtigte eine unbefristete AE, nach heutigem aktuellem Recht nicht mehr. Der nach
§ 60 Abs. 1 AufenthG Anerkannte bekam und bekommt heute immer noch eine befristete AE. Du siehst daran, dass es mit den hier geborenen Kindern nicht zu tun hat. Diese werden i.d.R. in das Asylverfahren mit einbezogen, sind aber nicht der ausschlaggebende Faktor für einen unbefristeten Aufenthaltstitel (heute NE).


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #17 - 22.06.2006 um 09:23:27
 
ulf schrieb am 21.06.2006 um 16:23:26:
Aber bitte: Deutschverheiratete müssen ggf. zwischen einem Leben mit ihrem Ehepartner oder ihren Kindern wählen, wenn der bislang allein in Deutschland lebende Ehepartner im Land bleiben will, aber den Unterhalt für die Kinder (neben dem der Frau) nicht aufbringen kann...

novosibir schrieb am 22.06.2006 um 02:05:13:
Könntest du das mit etwas mehr Worten genauer erklären?

Ulf,

noch einmal: Was hat das mit diesem Fall zu tun? Du verwirrst nur die Fragestellerin und andere User.

Abu
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Antwort #18 - 22.06.2006 um 11:34:46
 
novosibir schrieb am 22.06.2006 um 02:05:13:
Könntest du das mit etwas mehr Worten genauer erklären?


Für den Ehegattennachzug zu Deutschen (nicht: für das Heiratsvisum) ist es zunächst einmal egal, ob der Deutsche Einkommen oder Vermögen hat. § 5 AufenthG wird insoweit explizit ausgeschlossen.

Das ist jedoch nicht für den Stiefkinderzuzug zum mit seinem ausländischen Ehegatten lebenden Deutschen der Fall. Da will die Ausländerbehörde/Auslandsvertretung wissen, mit welchem Geld die Kinder versorgt werden.

Gruß, ULF
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