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Trennung (Gelesen: 3.746 mal)
xinxin5282
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung
23.05.2006 um 14:29:37
 
ch bin seit 04.99 bin ich zum Studienzweck nach Deutschland gekommen, Im Jahr 2003 Sep. habe ich einen Deutscher geheiratet.  Jetzt bin ich fertig mit meinem Studium und arbeite ich Deutschalnd. Mein Ehemann kommt nicht klar, dass ich wenig Zeit für ihn habe, weil ich täglich ca.15 Stunden Unterwegs bin. Er lässt sich von mir trennen(noch nicht gerichtlich) und ist zu seiner Eltern gefahren. (Mein mann ist arbeitslos und bekommt kein Harz vier) meine Frage ist,  Kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen, auch wenn ich mit meinem mann nicht 3 jahre verheiratet bin. wenn ich das Niederlassungserlaubnis nicht bekommen sollte, habe ich noch eine Andere Möglichkeit in Deutschland zu bleiben, ein Visum zu verlängern? mein Arbeitsvertrag läuft bis Anfang Okt. 2006 und mein Visum auch.
Danke für euere Antwort!!!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.05.2006 um 14:40:38
 
xinxin5282 schrieb am 23.05.2006 um 14:29:37:
ch bin seit 04.99 bin ich zum Studienzweck nach Deutschland gekommen, Im Jahr 2003 Sep. habe ich einen Deutscher geheiratet.



Siehst Du hier für Dich ein Problem:


§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

[...]

(3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt.




§ 31 Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten


(1) Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn

die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat oder
 
der Ausländer gestorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand
und der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis war, es sei denn, er konnte die Verlängerung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

[...]

(3) Wenn der Lebensunterhalt des Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft durch Unterhaltsleistungen aus eigenen Mitteln des Ausländers gesichert ist und dieser eine Niederlassungserlaubnis besitzt, ist dem Ehegatten abweichend von § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, 5 und 6 ebenfalls eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen.


(4) Die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuchsteht der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis unbeschadet des Absatzes 2 Satz 3 nicht entgegen. Danach kann die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, solange die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nicht vorliegen.




Aufenthaltsbewilligung dürfte wie Aufenthaltserlaubnis gewertet werden, nach Eheschließung hast Du vermutlich (gleich?) umstellen lassen.

Gruß, ULF
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 23.05.2006 um 14:42:21
 
du hast nach 2 jahren ehelicher lebensgemeinschaft in deutschland ein eigenständiges aufenthaltsrecht erlangt - als unabhängig vom ehegatten
siehe hierzu § 31 AufenthG
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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xinxin5282
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.05.2006 um 14:58:32
 
Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für
ein Jahr
verlängert

bekomme ich auch Visum nach einem Jahr, in dem ich getrennt bin? wenn ich hier eine Arbeit habe.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.05.2006 um 15:20:22
 
xinxin5282 schrieb am 23.05.2006 um 14:58:32:
[...]Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für
ein Jahr
verlängert

bekomme ich auch Visum nach einem Jahr, in dem ich getrennt bin? wenn ich hier eine Arbeit habe.


Wenn nichts diametral schief läuft, solltest Du anschließend die AE auf dem Ermessenswege bis zur Niederlassungserlaubnis verlängert bekommen, § 31 Abs. 4 Satz 2.

Gruß, ULF
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xinxin5282
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.05.2006 um 15:24:35
 
ulf schrieb am 23.05.2006 um 15:20:22:
Wenn nichts diametral schief läuft, solltest Du anschließend
die AE
auf dem Ermessenswege bis zur Niederlassungserlaubnis verlängert bekommen, § 31 Abs. 4 Satz 2.

Gruß, ULF



eine dumme Frage, was bedeutet
AE
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #6 - 23.05.2006 um 15:32:41
 
xinxin5282 schrieb am 23.05.2006 um 15:24:35:


eine dumme Frage, was bedeutet
AE


klickmichan Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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xinxin5282
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 23.05.2006 um 15:35:30
 
Herzlichen Dank!!! Ulf und Mick Smiley
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xinxin5282
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 23.05.2006 um 15:36:16
 
Danke ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 23.05.2006 um 15:46:12
 
Mein Ehemann verlangt 500 euro pro Monat als Lebensunterhalt von mir, soll ich ihn das Geld geben? ich verdiene monatlich selber nur knapp über 1200 euro ( netto)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 23.05.2006 um 15:52:07
 
xinxin5282 schrieb am 23.05.2006 um 15:46:12:
Mein Ehemann verlangt 500 euro pro Monat als Lebensunterhalt von mir, soll ich ihn das Geld geben? ich verdiene monatlich selber nur knapp über 1200 euro ( netto)


Bekommt Dein Mann reguläres Arbeitslosengeld I oder aber gar nichts wegen Deines Einkommens oder seines/Deines Vermögens?

Hast Du die passende Steuerklasse für Dich eintragen lassen?

Gruß, ULF
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xinxin5282
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 23.05.2006 um 15:57:07
 
ulf schrieb am 23.05.2006 um 15:52:07:
Bekommt Dein Mann reguläres Arbeitslosengeld I oder aber gar nichts wegen Deines Einkommens oder seines/Deines Vermögens?

Hast Du die passende Steuerklasse für Dich eintragen lassen?


mein mann bekommt gar kein geld von Arbeitsamt. er will auch nicht hingehen und fragen, ob er eventuell arbeitslosgeld beantragen könnte. ich verdiene nicht sehr gut, ca. 1200-1300 netto ( mit überstunde)
ich habe klasse 3, und er hat 5

danke!!

Änderung:
mick: Zitat geflickt
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Ulf
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Antwort #12 - 23.05.2006 um 16:20:37
 
xinxin5282 schrieb am 23.05.2006 um 15:57:07:
mein mann bekommt gar kein geld von Arbeitsamt. er will auch nicht hingehen und fragen, ob er eventuell arbeitslosgeld beantragen könnte. ich verdiene nicht sehr gut, ca. 1200-1300 netto ( mit überstunde)
ich habe klasse 3, und er hat 5


Wenn er in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang regulär gearbeitet hat, möge er das blitzartig nachholen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld#Wer_hat_Anspruch_auf_ALG_I.3F

Was er durch unterlassene Meldung versäumt, mußt Du ihm voraussichtlich auch nicht zahlen.

Dein Selbstbehalt sollte irgendwo bei 890 EUR liegen.

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xinxin5282
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 23.05.2006 um 16:27:54
 
[quote author=Ulf link=1148387377/0#12 date=1148394037]


Dein Selbstbehalt sollte irgendwo bei 890 EUR liegen.

Heisst das, dass wenn alles drüber ist(890), hat er anspruch zu bekommen?
z.B wenn ich 1300 Euro verdiene, bekommt er: 1300-890=410 Euro
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Antwort #14 - 23.05.2006 um 16:35:19
 
xinxin5282 schrieb am 23.05.2006 um 16:27:54:
Dein Selbstbehalt sollte irgendwo bei 890 EUR liegen.

Heisst das, dass wenn alles drüber ist(890), hat er anspruch zu bekommen?
z.B wenn ich 1300 Euro verdiene, bekommt er: 1300-890=410 Euro


Da solltest Du Dich noch einmal en Detail beraten lassen, wenn es soweit ist. Nach Dem Inhalt Deiner pm, die ich nicht zitieren will, hast Du einstweilen wenig zu fürchten.

Dein Mann möge sich Arbeit suchen.

Gruß, ULF
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