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Ehe trotz fehlender Dokumente (Gelesen: 7.202 mal)
emanuel_2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.05.2006 um 09:10:53
 
Hallo liebes Forum,

ich habe ein kleines bis mittelschweres Problem und hoffe hier auf kompetente Unterstützung.


Meine Freundin und ich sind seit gut einem Jahr zusammen und haben uns nun entschieden zu heiraten. Ich bin deutscher Staatsbürger. Meine Freundin ist Uganderin. Leider hat Sie nur eine "Duldung".

Sie besitzt keinen Pass oder jegliche andere Dokumente. Diese sind auch nicht zu beschaffen. Sie hat sich schon seit längerem bemüht einen ugandischen Pass von der Botschaft in Berlin zu bekommen. Jedoch haben diese abgelehnt mit der Begründung das sie keine Papiere hat. Wenigstens haben sie bestätigt das es sich bei meiner Freundin um eine Ugandaerin handelt.

Nun habe ich mich schon ein wenig erkundigt und bin auf teilweise widersprüchliche Aussagen gestoßen.

Welche wären:
Die Duldung kann als Passersatz genommen werden.

Vom OLG kann in solchen Fällen Befreiungen für verschiedene Dokumente erteilt werden.

Nach 18 Monaten Duldung wird eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt mit blauem Pass (Meine Freundin ist seit 4 Jahren da und geht zur Schule und eine Abschiebung steht nicht unmittelbar bevor. Ihre Duldungen werden auch ohne größere Anstrengungen verlängert).


Falls es noch etwas zur Sache tut: Wir befinden uns in Bayern.

Ich hoffe hier findet sich jemand der uns konkrete Antworten auf Gesetzesgrundlage / Vorschriften geben kann.


Danke an alle im Voraus.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 11.05.2006 um 09:39:20
 
emanuel_2 schrieb am 11.05.2006 um 09:10:53:
Sie besitzt keinen Pass oder jegliche andere Dokumente. Diese sind auch nicht zu beschaffen. Sie hat sich schon seit längerem bemüht einen ugandischen Pass von der Botschaft in Berlin zu bekommen. Jedoch haben diese abgelehnt mit der Begründung das sie keine Papiere hat. Wenigstens haben sie bestätigt das es sich bei meiner Freundin um eine Ugandaerin handelt.


Hier ist es erforderlich, dass die Botschaft die Nichtausstellung eines Nationalpasses begründet.


Zitat:
Die Duldung kann als Passersatz genommen werden..

nein, sie dient lediglich als "Bescheinigung" zur Aussetzung der Abschiebung
siehe § 60 a AufenthG

Zitat:
Vom OLG kann in solchen Fällen Befreiungen für verschiedene Dokumente erteilt werden .

richtig, allerdings nicht bei fehlendem Nachweis der Identität und Ledigkeit

Zitat:
Nach 18 Monaten Duldung wird eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt mit blauem Pass (Meine Freundin ist seit 4 Jahren da und geht zur Schule und eine Abschiebung steht nicht unmittelbar bevor. Ihre Duldungen werden auch ohne größere Anstrengungen verlängert).


Falsch. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer AE nach § 25 AufenthG müssen vorliegen. Solange die Identität nicht abschließend geklärt ist, ist die Erteilung eher unwahrscheinlich und auch nicht notwendig. Es könnte schließlich von falschen Tatsachen ausgegangen werden.



DonCamillo


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emanuel_2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.05.2006 um 09:50:10
 
Hallo,

Danke für die schnelle Antwort.

Nun was sollen wir nun tun? Wie sollen wir vorgehen. Gibt es überhaupt Chance und wenn ja welche?

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ronny
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Antwort #3 - 11.05.2006 um 12:05:50
 
Hallo Emanuel,

willkommen im Board.

Ausser dem was Dir bereits bei recht.de geantwortet wurde gibt es kaum ne Ergänzung.

Ein gültiger Nachweis der Identität und der Staatsangehörigkeit ist zwingende Urkundliche Voraussetzung für eine Eheschließung.

Wenn ein Nachweis der Staatsangehörigkeit nicht gelingt, könnte, falls der erforderliche Staatenlosenausweis erteilt wird,  auch die Anwendung deutschen Rechts für die Eheschließung in Frage kommen.

Aber worauf keinesfalls verzichtet werden kann, ist ein Identitätsnachweis.

Zitat:
Selbst der von einer ABH aufgrund der Angaben des Antragstellers ausgestellte Ausweisersatz (§ 48 AufenthG iVm § 55 AufenthV) dient lediglich dazu, der ihm nach diesem Gesetz (AufenthG) obliegenden Ausweispflicht zu genügen. Eine bloße "Selbstidentifizierung" genügt den im Zusammenhang mit einer Beurkundung des Personenstandes zu erfüllenden Identitätsanforderungen zur Vermeidung von Falschbeurkundungen nicht. LG Kassel, Beschluß vom 24.06.2006, 765 III 53/05


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Ronny Zwinkernd

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emanuel_2
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Antwort #4 - 11.05.2006 um 12:53:50
 
Danke für die kompetenten Antworten.

Jedoch hoffe ich doch das ich hier noch einen Weg finden kann.

Es muss doch einen Weg geben.

Wie sieht das aus mit einem Staatenlosenpass?

Wie bekommt man denn?

Welche Voraussetzungen?

Wie gesagt sie hat einen Brief von der Botschaft das sie ihr keinen Pass ausstellen.

Wie wird man Staatenlos?

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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.05.2006 um 13:02:27
 
Hi,

wie ich schon sagte, ist es erforderlich, dass die Botschaft die Nichtausstellung des Nationalpasses begründet. Dieses bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass man dann die Staatsangehörigkeit verloren hat. Dieses ist besonders bestätigen zu lassen. Erst dann kann die ABH eine etwaige Staatenlosigkeit feststellen und einen entsprechenden Reiseausweis ausstellen.

In Deinem Fall sieht es eher danach aus, als würde maximal ein Ausweisersatz ausgestellt werden können, der wie Ronny bereits schrieb, zur Eheschließung nicht ausreicht. Damit kann sie keine AE für sich beanspruchen und bleibt zwangsläufig Ausreisepflichtig und mit einer Duldung ausgestattet bis zur Abschiebung aus D. Mithin ist die Ausstellung eines Ausweisersatzes auch sehr unwahrscheinlich.

Ihr müsst versuchen vorgenannte Bescheinigungen von der Botschaft zu bekommen. Noch besser einen Nationalpass und zudem die weiteren identitätsbelegenen Dokumente (Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung etc.) Zwinkernd

DonCamillo

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emanuel_2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 11.05.2006 um 13:25:28
 
Hi Danke für diese Antwort.


Das mit der Botschaft hört sich ok an.

Wie sollte dieser Text denn ungefähr aussehen?

Meine Freundin wurde in einem Ort im Norden geboren. Es ist nachweißbar das wenn es überhaupt Krankenhäuser im Norden gibt diese nicht an das Zentralregister in der Hauptstadt Kampala angeschlossen sind. In diesem Land hat nicht jeder eine Geburtsurkunde. D.h. das auch dann die anderen Dokumente etwas schwer zu beschaffen wären.

Die Botschaft hat sich aber genau aus diesem Grund geweigert einen Pass auszustellen.


Das mit der Staatenlosigkeit sieht für mich (ich lasse mich gern korrigieren) als einzige Möglichkeit aus. Was sagt ihr aus Erfahrung? Ist es schwer so ein Schreiben von der Botschaft zu bekommen. Wie muss dieses aussehen und was sind die Folgen?

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 11.05.2006 um 13:36:54
 
Hi,

die Anerkennung als Staatenloser ist nachvollziehbar schwerer zu erreichen als die Ausstellung eines Ausweisersatzes.
Selbst wenn die Botschaft bestätigt, dass deren Staatsangehörigkeit nicht vorliegt, so kann sehr wohl eine andere Staatsangehörigkeit vorliegen. In eurem Fall nach negativem Abschluß eines Asylverfahrens und unerlaubter Einreise (schließe ich aus der vorhandenen Duldung) nicht ganz abwägig.
Eine generelle Staatenlosigkiet wegen Nichtregistrierung im Heimatland kann ausgeschlossen werden. Hier können die Eltern helfen und nachträglich eine Registrierung vornehmen lassen. Danach dürfte auch die Ausstellung eines Passes vereinfacht und möglich sein. Staatenlosigkeit ist dann kein Thema mehr.

Den Weg des Nachweises einer möglichen Staatenlosigkeit ist ungleich aufwendiger und unsicherer. Die 2.Möglichkeit ist abschließend und erfolgversprechender, wobei auch wohl richtiger, denn eine Staatenlosigkeit liegt hier nicht vor. Zwinkernd

DonCamillo
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emanuel_2
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Antwort #8 - 11.05.2006 um 14:23:24
 
Danke für die guten Antworten.

Es wurden nun schon einige Fragen beantwortet und einige Hoffnungen getötet.

Es scheint da wirklich keine Hoffnung zu geben.


Jedoch habe ich schon einmal davon gehört in Afrika zu heiraten.

Bringt das Schwierigkeitenm mit sich?
Wie lange dauert das?

Was für Dokumente brauche ich dann?
Kann meine Freundin jederzeit aus D ausreisen?

Und können wir auch zurückkommen?

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ronny
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Antwort #9 - 11.05.2006 um 14:40:51
 
emanuel_2 schrieb am 11.05.2006 um 14:23:24:
1. Jedoch habe ich schon einmal davon gehört in Afrika zu heiraten.

2. Bringt das Schwierigkeitenm mit sich?

3. Wie lange dauert das?

4. Was für Dokumente brauche ich dann?

5. Kann meine Freundin jederzeit aus D ausreisen?

6. Und können wir auch zurückkommen?



Hallo Emanuel,

heiraten in Afrika ist grundsätzlich möglich, aber mit Problemen bei der späteren Familienzusammenführung verbunden.

Uganda ist einer der sog. Problemstaaten, in denen im Regelfall eine inhaltliche Überprüfung der Urkunden mittels Vertrauensanwalt stattfindet. Siehe dazu mal die Informationen des Ausw. Amtes hier . Soviel erstmal zu 1. und 2.

Zu 3.:

Unbestimmt, hängt tatsächlich insgesamt von der Prüfung der Urkunden ab.

Zu 4.:

Im Regelfall genügt eine Abstammungsurkunde und ggf. der Pass, ein Ehefähigkeitszeugnis wird u.U. gefordert durch die deutsche Botschaft, falls in Uganda eine konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung verlangt wird. Nähere Infos hierzu müßtest Du über die deutsche Botschaft erfahren können, liegen mir leider nicht vor.

Zu 5.:

Denke schon, aber wird sie ohne Pass in Uganda einreisen dürfen ??

Zu 6.:

Grundsätzlich besteht im Falle der Ehe mit einem Deutschen ein Anspruch auf das Visum zur Familienzusamenführung, aber es kann länger dauern bis sie einreisen kann.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 11.05.2006 um 15:12:19
 
Oh Mann! Jetzt wirds immer komplizierter.

Sie hat keinen Pass und wir können deshalb hier nicht heiraten.

Sie hat keinen Pass und kann deshalb das Land nicht verlassen selbst wenn sie wollte.

Oh Gott langsam verzweifele ich.

Ich weiß echt nicht mehr was wir machen sollen.

Das ist doch zum verrückt werden.

Es muss doch wege geben. Selbst Leute mit falschen Idenditäten bekommen heir Aufenthalt und können heiraten. Uns viele heiraten nur wegen Papiere.

Wir sind schon seit geraumer Zeit zusammen und eine Abschiebung steht nicht bevor. Und wir wollen heiraten (eigentlich ging das auch von mir aus) weil wir uns lieben.

Es muss doch eine Möglichkeit existieren
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Ralf
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Antwort #11 - 11.05.2006 um 15:24:40
 
emanuel_2 schrieb am 11.05.2006 um 15:12:19:
Sie hat keinen Pass und wir können deshalb hier nicht heiraten.

Sie hat keinen Pass und kann deshalb das Land nicht verlassen selbst wenn sie wollte....



... ergo: ohne Pass kann man nicht reisen. Bleibt die offene Frage, wie sie überhaupt hier her gekommen ist. öhm
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emanuel_2
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Antwort #12 - 11.05.2006 um 15:52:41
 
Also genau da ist ja das Dilemma.

Ja natürlich existierte ein Pass einmal. Jedoch hat sie einen dummen Fehler begangen da ihr jeder sagte das sie das unbedigt tun soll. Sie vernichtete diesen. Da ihr die Leute in ihrem Land sagten das sie sonst sofort abgeschoben wird.

Des weiteren wollte sie damals zur Schule gehen (was sie auch tut) und hat sich 3 Jahre jünger gemacht. Ich weiß das ist verwerflich und das sollte man nicht tun. Das weiß sie auch seit geraumer Zeit. Und sie bereut es.

Deshalb meine Frage falls es irgenwie möglich ist einen Pass zu organisieren: Wie sieht es dann mit der Ausreise aus und danach mit der Wiedereinreise?


Bitte ich weiß das es verwerflich war was sie getan hat und das weiß sie auch selber. Aber sie kam ziemlich jung hierher und hatte Angst wieder in dieses Land wo ihre Verwanden getötet wurden zurück zu müssen. Und deshalb hat sie auf die anderen Leute gehört die ihr rieten das o.g. zu tun.

Deshalb brauchen wir keine Belehrungen. Bitte versteht mich nicht falsch. Wir brauchen trotzdem Hilfe.

Sie ist ja sogar bereit in ihr eigenes Land für diese Hochzeit zurück zu gehen und wir haben sogar darüber gesprochen das ich bei ihr bleibe wenn sie nicht mehr zurück kann. Denn was wir wollen ist keine Papierehe sonder wir wollen aus Liebe heiraten.

Nun was geschieht wenn wir einen Pass für sie auftreiben können (was dennoch schwer wird weil das original nicht mehr existiert)?


Danke für ehrliche Antworten.

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Antwort #13 - 11.05.2006 um 16:32:15
 
emanuel_2 schrieb am 11.05.2006 um 15:52:41:
Nun was geschieht wenn wir einen Pass für sie auftreiben können (was dennoch schwer wird weil das original nicht mehr existiert)?




Hi,

da gibt es einige Möglichkeiten. Diese hängen allerdings wesentlich von der ABH ab.
1. Mit Vorlage Pass bei der ABH die Möglichkeit der Eheschließung
2. Bei Vorlage Pass : Abschiebehaft, Abschiebung
3. Bei Vorlage Pass: Feststellung der verfälschten Identität und Ausweisung
(dies bewirkt, dass auch eine Eheschließung keine AE nach sich führt (§11 AufenthG)

Mein Vorschlag:
Beschafft den Pass und alle anderen notwendigen Identitätspapiere und legt diese der ABH vor, mit der Bitte um weitere Aussetzung der Abschiebung zur Eheschließung. Geht davon aus, dass die ABH direkt nach Vorlage des Passes beim Standesamt (egal welches) davon erfährt und ihn  dann auch sofort aus dem Verkehr zieht. Abschiebung ist danach zu erwarten. Also ehrliche Absichten bekunden und alles mit der ABH absprechen. Das klappt in den meisten Fällen.

DonCamillo
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Antwort #14 - 11.05.2006 um 16:39:45
 
Danke für diese Antwort.

Falls wir keinen Pass auftreiben könne.

Wie kann sie dann freiwillig ausreisen?

Das muss doch auch möglich sein wenn jemand in sein Heimatland zurück will?

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 11.05.2006 um 17:00:50
 
Hi,

ohne Pass kann man nicht offiziell reisen, es sei denn ihre Botschaft stellt ihr
ein Laisser-Passer (Heimreisedokument) aus.


DonCamillo

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Antwort #16 - 11.05.2006 um 17:31:33
 
Hallo,


ich glaube dank DonCamillo tut sich da ein Hoffnungsschimmer auf.


Wie bekommt man so ein Dokument?
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Antwort #17 - 11.05.2006 um 17:58:23
 
emanuel_2 schrieb am 11.05.2006 um 09:10:53:
Wenigstens haben sie bestätigt das es sich bei meiner Freundin um eine Ugandaerin handelt.


Habt ihr das denn schriftlich?

Wenn ja, dann sollte es bei einer Beantragung eines Heimreisedokuments (über die Ausländerbehörde) vorgelegt werden. Das dürfte sehr hilfreich sein.

Und natürlich nicht vergessen, die richtigen Geburts-/Personendaten anzugeben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 11.05.2006 um 18:01:59
 
emanuel_2 schrieb am 11.05.2006 um 13:25:28:
Hi Danke für diese Antwort.


Das mit der Botschaft hört sich ok an.

Wie sollte dieser Text denn ungefähr aussehen?

Meine Freundin wurde in einem Ort im Norden geboren. Es ist nachweißbar das wenn es überhaupt Krankenhäuser im Norden gibt diese nicht an das Zentralregister in der Hauptstadt Kampala angeschlossen sind. In diesem Land hat nicht jeder eine Geburtsurkunde. D.h. das auch dann die anderen Dokumente etwas schwer zu beschaffen wären.

Die Botschaft hat sich aber genau aus diesem Grund geweigert einen Pass auszustellen.


[...]



Sie hat nie einen Paß gehabt? Ich empfehle zur Lektüre http://www.standesbeamte-baden.de/Skripte/Befreiungsverfahren.htm

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Antwort #19 - 11.05.2006 um 21:21:44
 
Zitat:
Sie hat nie einen Paß gehabt?



Wer lesen kann ist im Vorteil:

Zitat:
Ja natürlich existierte ein Pass einmal. Jedoch hat sie einen dummen Fehler begangen da ihr jeder sagte das sie das unbedigt tun soll. Sie vernichtete diesen. Da ihr die Leute in ihrem Land sagten das sie sonst sofort abgeschoben wird.


Der Vortrag ist im übrigen nicht schlecht bringt jemanden ohne identitätsnachweis jedoch nicht weiter Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd


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Antwort #20 - 12.05.2006 um 08:34:43
 
ronny schrieb am 11.05.2006 um 21:21:44:
Wer lesen kann ist im Vorteil:


[...]




Da hatte ich einen der weiteren Beiträge überlesen. Hmmm. Wenn es einmal einen Reisepaß gab, dann sollten bei der dortigen Paßstelle noch genügend Informationen aufliegen, um einen weiteren Reisepaß auszustellen.

Den Artikel/Vortrag empfehle ich dennoch zur Lektüre.

Gruß, ULF
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Antwort #21 - 12.05.2006 um 09:04:17
 
ulf schrieb am 12.05.2006 um 08:34:43:
Den Artikel/Vortrag empfehle ich dennoch zur Lektüre.



Jepp,

deswegen hab ich ihn mal hier mit eingebaut Zwinkernd

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