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Nach Heirat zuerst nur Duldung??? (Gelesen: 5.626 mal)
Verena
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14.03.2006 um 16:22:43
 
Hallo, ich hätte (mal wieder) eine Frage: Mein Mann und ich haben ja letzte Woche in Österreich geheiratet, jetzt ist er wieder zurück in Deutschland, wir haben die Eheschliessung angemeldet und er ist hier offiziell gemeldet. Soweit, so gut; wir wollten heute auch die AE abholen, er hat allerdings erstmal nur eine Duldung bekommen mit dem Hinweis darauf, dass er  sich illegal in Österreich aufgehalten hat(sein Asylverfahren in Deutschland war abgeschlossen, daraufhin ist  er für ein paar Monate nach Österreich "verschwunden"). Es ist völlig klar, dass das gegen das Gesetz verstösst( bitte auch keine Kommentare dazu,  stolz darauf sind wir auch nicht) ,  und dass er dann eine Strafe bezahlen muss, aber ist es rechtens und in einem solchen Fall die übliche Vorgehensweise, dass er dann zuerst nur eine Duldung erhält, bis das Verfahren abgeschlossen ist?
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ChicaLoca
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Antwort #1 - 14.03.2006 um 16:27:07
 
ja, immerhin ist er illegal auch wieder nach deutschland eingereist
oder hatte er ein visum? wohl nicht nach deinen ausführungen
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 14.03.2006 um 17:16:03
 
Hi Verena,

das kann Dir doch nicht ernst sein, oder ?

2x unerlaubte Einreise
1x untergetaucht, mit Deiner Hilfe ?

hey Verena, wir müssen alle auf der Straße fahren und nicht
versuchen diesen nicht zu benutzen !

DonCamillo
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Verena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.03.2006 um 19:40:07
 
Ich dachte, ich hätte in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich zweckdienliche Antworten möchte und keine(völlig unnötigen Smiley )  Kommentierungen der Vorgehensweise meines Mannes, er wird seine
  -natürlich gerechte -  Strafe bezahlen und damit hat es sich. Meine Frage bezüglich der Duldung hat sich in der Zwischenzeit übrigens schon anderweitig geklärt
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 14.03.2006 um 23:20:56
 
Verena schrieb am 14.03.2006 um 19:40:07:
Meine Frage bezüglich der Duldung hat sich in der Zwischenzeit übrigens schon anderweitig geklärt


Hi Verena,
mich würde interessieren, wie der Zusammenhang der Duldung
mit dem Verfahren in Österreich hier hergestellt wurde.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 15.03.2006 um 01:31:48
 
ich möchte natürlich Verena persönlich keinen Vorwurf machen, !!!!!!!!!!!!!!!

aber das sind diese Fälle, warum ich seit über 6 Monaten darum kämpfe, einfach nur mal meine Freundin LEGAL aus Vietnam zu mir zu Besuch einladen zu können, um VORAB beiderseitig  prüfen zu können, ob ein SPÄTERES Zusammenleben in Deutschland ohne Probleme möglich wäre.
Natürlich kann ich Botschaften verstehen, die dann entsp. ihren Erfahrungen fast alle dieser Anträge einfach ablehnen.
Die Leidtragenden sind leider meist die, die es ehrlich, legal und offiziell versuchen, sich eine hoffentlich dauerhafte Familie aufbauen zu wollen.
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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.03.2006 um 08:35:35
 
Hi Verena,

natürlich erwartest Du Antworten auf Deine Fragen.
Allerdings ist doch zunächst einmal herauszuheben, dass dieses Verhalten
den Staat immer wieder vor volllendete Tatsachen stellt und danach auch
Forderungen gestellt werden. Ich finde, dass das Bezahlen einer Geldstrafe
nicht ausreichend ist. Es sollte nach diesem Vorgehen das Einhalten der Visavorschriften gefordert werden. Ich glaube, so war es vorher auch ?

So wie Tatzi5 bereits sagte ist es doch. Diejenigen, die sich an die Gesetze halten sind am Ende die Leidtragenden und werden lange auf das warten müssen, was
beantragt wurde.

Ich weiß, dass mein Statemant nicht die Frage beantwortet , deshalb erübrigt sich auch ein möglicher Hinweis !  Zwinkernd

DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.03.2006 um 09:27:45
 
Verena schrieb am 14.03.2006 um 16:22:43:
Hallo, ich hätte (mal wieder) eine Frage: Mein Mann und ich haben ja letzte Woche in Österreich geheiratet, jetzt ist er wieder zurück in Deutschland, wir haben die Eheschliessung angemeldet und er ist hier offiziell gemeldet. Soweit, so gut; wir wollten heute auch die AE abholen, er hat allerdings erstmal nur eine Duldung bekommen mit dem Hinweis darauf, dass er  sich illegal in Österreich aufgehalten hat(sein Asylverfahren in Deutschland war abgeschlossen, daraufhin ist  er für ein paar Monate nach Österreich "verschwunden"). Es ist völlig klar, dass das gegen das Gesetz verstösst( bitte auch keine Kommentare dazu,  stolz darauf sind wir auch nicht) ,  und dass er dann eine Strafe bezahlen muss, aber ist es rechtens und in einem solchen Fall die übliche Vorgehensweise, dass er dann zuerst nur eine Duldung erhält, bis das Verfahren abgeschlossen ist?


Die Ehe ist vom Grundgesetz besonders geschützt.
Ausländerrechtleiche Bendenken spielen da keine Rolle.
Ausweisung oder so ist überhaupt nicht möglich da Grundgesetz wirdrig.
nach §28 MUSS eine AE erteilt werden.
Wenn die AB sich wichtig aufspielt empfehle ich Diensaufsichtsbeschwerde mit der Begründung Grundgesetzt widrigem verhalten.
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Verena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 15.03.2006 um 09:37:50
 
@ Mick

Die Sachbearbeiterin bei der ABH meinte, dass es ja auch nicht die feine Art sei, dass mein Mann sich illegal in Österreich aufgehalten hat und sich dann durch Heirat einen Aufenthaltstitel in Deutschland erwirbt , und dass sie ihm deshalb  bis zum Abschluss des Verfahrens eben erstmal nur eine Duldung ausstellen kann.

Ich denke doch, dass die Geldstrafe und der Stress, den wir noch eine ganze Weile haben werden, eine angemessene Strafe darstellen, wenn man sich mal anschaut, wie viele Leute hier, bei denen alles VÖLLIG RECHTMÄSSIG ablief, von der ABH tyrannisiert werden, (jetzt ohne dich oder andere ABHler angreifen zu wollen, natürlich gibt es dort wie überall sowohl freundliche Mitarbeiter als auch welche, die nur darauf aus sind, die Leute zu schikanieren) ich sage nur mal Scheineheverdacht...

Ich sollte vielleicht noch sagen, dass mein Mann ein politischer Flüchtling ist und es im Moment ganz einfach auch extrem gefährlich für ihn wäre, überhaupt nach Nigeria zurückzukehren, mal abgesehen davon, dass ich nicht über die finanziellen Mittel verfüge, mal eben nach Nigeria zu fliegen und dort zu heiraten und meinen Mann dann noch eine ganze Weile finanziell über Wasser zu halten, wenn er dann dort schliesslich nicht arbeiten könnte...
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Antwort #9 - 15.03.2006 um 09:45:27
 
Hi Verena,

das Problem ist nicht so einfach mit einer Geldstrafe abgetan.

Wenn er bereits in Deutschland keinen Titel mehr hatte ist die ursprüngliche Duldung erloschen. Dann hat er sich u.U. der illegalen Einreise nach Österreich und der illegalen Wiedereinreise nach Deutschland schuldig gemacht. Neben den Strafvorschriften sind da ggf. zwingende aufenthaltsbeendende Regelungen (Ausweisung, Zurückweisung etc.) betroffen.


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 15.03.2006 um 10:04:38
 
ronny schrieb am 15.03.2006 um 09:45:27:
Hi Verena,

das Problem ist nicht so einfach mit einer Geldstrafe abgetan.

Wenn er bereits in Deutschland keinen Titel mehr hatte ist die ursprüngliche Duldung erloschen. Dann hat er sich u.U. der illegalen Einreise nach Österreich und der illegalen Wiedereinreise nach Deutschland schuldig gemacht. Neben den Strafvorschriften sind da ggf. zwingende aufenthaltsbeendende Regelungen (Ausweisung, Zurückweisung etc.) betroffen.


Grüße
Ronny Zwinkernd


LOL wer will hier einen Ehepartner Ausweisen?
Mit der Heirat entsteht SOFORT ein Rechtsanspruch auf AE egal ob mit oder ohne Visum eingereist.
Eine Duldung bis zur Erteilung der AE muss erteilt werden sonst bei Gericht eine eintstweilige Verfügung erwirken.
Da es hier um das Grundgesetzt geht verliert die AB diesen "Fall" ganz schnell.
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #11 - 15.03.2006 um 10:10:00
 
@Boehm
du solltest dich mal schnell von dem gedanken befreien, dass ALLES mit dem grundgesetz und den dortigen grundrechten zu rechtfertigen ist und damit alles ratz-fatz aus der welt geschaffen werden kann
DEM IST NICHT SO !!!!!!!
es gibt neben rechten auch pflichten und die anderen rechtsvorschriften sind vom grundgesetz her abgeleitet und verfassungsgemäß
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ronny
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Antwort #12 - 15.03.2006 um 10:14:35
 
Okay Boehm mein letzter Rat an Dich  Ärgerlich

wenn DU an einer gewissen Beratungsresistenz leidest, ist das Dein Problem .

Ich gehe immer von dem Grundsatz scio ne scio aus und nehme Lehren an. Das muß natürlich nicht jeder so machen, es gibt Menschen die lernen eben nur aus Erfahrung Zwinkernd

Aber verschon mich bitte mit Deiner Ansammlung von Halb- und Nichtwissen Zwinkernd

Büdde, gern geschehen, Antwort und Kommentar nicht erforderlich Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 15.03.2006 um 10:18:27
 
ChicaLoca schrieb am 15.03.2006 um 10:10:00:
@Boehm
du solltest dich mal schnell von dem gedanken befreien, dass ALLES mit dem grundgesetz und den dortigen grundrechten zu rechtfertigen ist und damit alles ratz-fatz aus der welt geschaffen werden kann
DEM IST NICHT SO !!!!!!!
es gibt neben rechten auch pflichten und die anderen rechtsvorschriften sind vom grundgesetz her abgeleitet und verfassungsgemäß


Leider sind hier ganz viele Leute auf dem falschen Pfad.

Art. 6 Abs. 1 GG enthält sowohl ein klassisches Grundrecht auf Schutz vor Eingriffen des Staates wie eine Institutsgarantie als auch eine wertentscheidende Grundsatznorm für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts und gilt auch für Ausländer

Der §6 Schützt die Ehe in besonderem Maße

EU: Rechte für Ehepartner aus Drittstaaten gestärkt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stärkte im Juli mit zwei Urteilen die Rechte der aus Drittstaaten stammenden Ehepartner von EU-Bürgern. Ihnen muss die Einreise und eine Aufenthaltsgenehmigung in EU-Mitgliedstaaten bewilligt werden, sofern ihre Identität feststeht und sie einen dokumentarischen Beleg der Eheschließung vorlegen. Ferner besteht für sie unter Berufung auf den besonderen Schutz des Familienlebens von Gemeinschaftsbürgern ein unmittelbares Aufenthaltsrecht sowie Abschiebeschutz. Ausnahmen kommen nur in Frage, wenn der betreffende Ehepartner eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstelle, so die Richter. Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit der EU für rein nationale oder zwischenstaatliche Angelegenheiten können sich indes nur EU-Bürger, die nicht ausschließlich im eigenen Land, sondern grenzüberschreitend tätig sind, auf diese Urteile berufen.

Leider wissen noch ganz wenige AB das mit der Heirat eigentlich die Arbeit der AB beschränkt ist formlos die notwendigen Papiere auszufüllen.

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Antwort #14 - 15.03.2006 um 10:34:52
 
Irgendwie hab' ich grad ein déjà-vu Zwinkernd
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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Antwort #15 - 15.03.2006 um 10:37:04
 
Jow, gleiche Resistenz und vermutlich auch so abgeschrieben Zwinkernd

§ und Artikel munter durcheinander Zwinkernd
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Antwort #16 - 15.03.2006 um 10:47:45
 
bin ich froh, dass Boehm nicht in meinem zuständigkeitsbereich wohnt

durch solche "aktionen" geht den mitarbeitern der ABH's wertvolle zeit verloren, da man auf solche dienstaufsichtsbeschwerden etc. noch ellenlange vermerke und stellungnahmen schreiben muss
diese zeit könnte man sonst nutzen, um visa-anträge zu bearbeiten etc.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 15.03.2006 um 10:50:47
 
Hi Boehm,

Deine Ansicht würde dann auch bedeuten, dass eigentlich jeder entgegen den
Visumvorschriften einreisen kann und wenn er verh. ist auch bleiben kann, ohne
Rücksicht auf die hier bestehenden Gesetze. Das würde bedeuten, dass ein
Staat seine ihm zustehende Souveränität aufgeben muss.
Das ist schlicht Blödsinn !  Ärgerlich

Die bestehenden Gesetze in D sind verfassungsgemäß und wurden auch nicht
durch andere Länder angezweifelt. Wie kommst Du eigentlich auf so falsche und
dumme Ideen ?  Laut lachend

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 15.03.2006 um 10:52:37
 
ChicaLoca schrieb am 15.03.2006 um 10:47:45:
bin ich froh, dass Boehm nicht in meinem zuständigkeitsbereich wohnt

durch solche "aktionen" geht den mitarbeitern der ABH's wertvolle zeit verloren, da man auf solche dienstaufsichtsbeschwerden etc. noch ellenlange vermerke und stellungnahmen schreiben muss
diese zeit könnte man sonst nutzen, um visa-anträge zu bearbeiten etc.



Solche Aktionen sind Notwendig damit ABH wieder mal die Gesetze genau lesen.

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Antwort #19 - 15.03.2006 um 10:57:23
 
So langsam gerät es OffTopic und sollte getrennt von der eigentlichen Sachfrage behandelt werden Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #20 - 15.03.2006 um 11:02:42
 
ronny schrieb am 15.03.2006 um 10:57:23:
So langsam gerät es OffTopic und sollte getrennt von der eigentlichen Sachfrage behandelt werden Zwinkernd

ich glaube nicht, dass noch weiterer "diskussions-bedarf" vorhanden ist
von meiner seite sicherlich nicht
für mich ist das thema "boehm + co." erledigt und wird auch in keinster weise mehr gewürdigt werden
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Antwort #21 - 15.03.2006 um 11:22:20
 
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