Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
gewalttätiger noch Ehemann (Gelesen: 11.530 mal)
albosa
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gewalttätiger noch Ehemann
Antwort #30 - 17.08.2005 um 01:23:26
 
Hi, Ronny,
das ist eine selbsterworbene Rechtsposition. Das Grundgesetz ist Grundlage aller Gesetze, von denen es damit nur gleichwertige geben darf. Die Anwendung und Auslegung erfolgt dann unter gewissen Prämissen. Das ergibt dann die Einstufungen bezüglich der Wirksamkeit.
FG Albosa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gewalttätiger noch Ehemann
Antwort #31 - 17.08.2005 um 07:35:58
 
Zitat:
Die Anwendung und Auslegung erfolgt dann unter gewissen Prämissen.


Hi Albosa,

Sag ich doch Zwinkernd

Ehe und Familie genießen besonderen Schutz, dem sich die präventive Ordnungsgesetzgebung und -anwendung zum Teil unterordnen muß. Du kannst es drehen wie Du willst, ein Vater wird unabhängig von seiner Nationalität durch das Grundgesetz geschützt.
Oder soll die durch Vaterschaftsanerkennung erworbene Rechtsposition dann weniger wert sein, wenn er eine andere Nationalität besitzt ?

Ich kann nicht -und das haben sehr viele- auf der einen Seite das gemeinsame Sorgerecht fordern, und die daraus abzuleitenden Rechtsfolgen auch für das Ausländerrecht dankend mit hinnehmen, und auf der anderen Seite fordern -wenn mir ein Vater nicht mehr passt- heim mit ihm. Das wäre das Motto, lieber Staat wasch mir den Pelz aber mach mich dabei nicht nass.

Es sollten sich viele der selbsternannten Berater die Frage gefallen lassen, ob sie Müttern und Kindern immer einen Gefallen damit tun, indem sie den vermeintlich gutgemeinten Tip mit dem gemeinsamen Sorgerecht im Falle des Ausländerrechts geben.

Ich bleibe dabei, der Regelungszweck des Ausländerrechts ist ein anderer, als die Beseitigung familienrechtlicher Probleme.

Und damit das Ganze hier nicht noch mehr offtopic gerät, war das jetzt mein LW. Lippen versiegelt

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
albosa
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gewalttätiger noch Ehemann
Antwort #32 - 17.08.2005 um 12:39:40
 
Hi, Ronny,
als Statement kann man dein LW stehenlassen.
Doch meine ich, dass du bei deiner Antwort "pauschaliert" hattest.

Würde das Ausländergesetz punktgenau umgesetzt, würde es weder familienrechtliche Probleme erzeugen noch verstärken.
Auch sprichst du immer von "Familie". Wenn das Ausländergesetz ins Spiel kommt,
ist die Familie im eigentlichen Sinne schon zerfallen. Dann geht es um die Qualität der Vater-und Mutterbeziehungen. Beim Ausländer wird nachgefragt, ob seine Beziehung zum Kind eine reine Begegnungs- oder väterliche  Beistandsgemeinschaft ist.
Bei der Beurteilung treten dann oft Deskrepanzen auf, so dass der Status "Ausländer" wieder ins Blickfeld rückt.
Die Rechtsgebiete berühren sich zumindest in den entsprechenden Fällen. Manchmal durchdringen sie sich unentwirrbar, so dass man letztendlich beruhigt sagen kann, das Jugendamt
hat einen bedeutenderen  Rang als die Ausländerbehörde. So dürfte es aber nicht sein.

FG Albosa - auch LW
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hampelines
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 105

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gewalttätiger noch Ehemann
Antwort #33 - 17.08.2005 um 18:54:06
 
Entschuldigung, dass ich mir reinhänge, allerdings ist der Tipp der Seite www.1001geschichte.de nicht gerade aufbauend in deiner momentanen Situation.
Jede Geschichte ist individuell und was soll dir das Lesen bedauernswerter Schicksale bringen, jetzt, da es eh' zu spät ist? Such dir deinen eigenen Weg.

Übrigens sind bei den 1001 Geschichten nur Berichte mit NEGATIVEM Verlauf zugelassen, das wurde schon in einem anderen Forum diskutiert. Man kann nur davon abraten, sich davon beeindrucken zu lassen.

Alles Gute.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
brickbat
Expertin
****
Offline


We must be the change
we wish to see


Beiträge: 1.257
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gewalttätiger noch Ehemann
Antwort #34 - 18.08.2005 um 11:48:59
 
Wenn 1001Geschichten einigen Frauen behilflich sein kann etwas bewußter an so eine Heirat heranzugehen, ist der Zweck damit schon erfüllt. Sehr viele sind sich über die Problematik gar nicht bewußt und schämen sich hinterher, daß ihnen `so etwas´passiert ist. Zu wissen, daß man nicht alleine dasteht kann in dieser Situation sehr hilfreich sein.
Zum Seitenanfang
  

I
 
IP gespeichert
 
SanGerman
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gewalttätiger noch Ehemann
Antwort #35 - 13.09.2005 um 17:21:05
 
erstmal ein hallo an alle - da ich in diesem forum noch "neu" bin...

aber mal was zu meiner vorgeschichte

1995 heirat mit cubanischer staatsbürgerin - mit besuchsvisa und ohne ausweisung und ähnlichem
1998 geburt unseres gemeinsamen sohnes
2001 trennung
2003 scheidung

kampf um das aufenthaltsbestimmungsrecht

wobei ich es bekommen habe - als mann.

gründe:
- das jugendamt hatte ein gespräch mit uns einen tag vor der trennung geführt und   meine ex hat später das gegenteil behauptet als beim gespräch
- die gerichtsbeigestellte (kinderpsychologin) stellte eine stärkere bindung des kindes zum vater fest
- die richterin beobachtete genau das verhalten der eltern und des kindes bei der verhandlung
- und nicht zu vergessen die 3 wöchige entziehung des kindes durch die mutter

WAS ENTSCHEIDEND HEUTE IST, IST DAS KINDESWOHL und nicht elterliche gefühle.

der Vater hat nachweislich Gewalt ausgeübt - verdammt schlechte Karten für das aufenthaltsbestimmungsrecht. vorbestraft als drogenhändler, hat die entführung des kindes und die tötung der mutter angekündigt.
wie wird der/die Richter/in da wohl entscheiden?

also kopf hoch und das alleinige sorgerecht beantragen. Beim Einwohnermeldeamt den Fall vortragen einer eventuellen ummeldung durch den kindesvater widersprechen, (meine ex hat es geschafft ohne meine einwilligung unseren sohn woanders anzumelden - aussage der kindergeldstelle: pah bei denen (einwohnermeldeamt) können sie das nachbarkind anmelden! - und die Ausstellung eines Reisepasses für das Kind verhindern. beantrage auch das er nicht mit dem kind deutschland verlassen darf. egal ob er und wie er umgangsrecht bekommt.

aber was mich immer wieder wundert, warum wollen es westliche frauen nicht verstehen, mit männlichen moslem geht es zu 90% nicht gut. am anfang, ja da tragen sie euch auf händen, ist aber erstmal die ehe vollzogen - da zeigen sie ihre "erziehung" und da haben frauen nun mal nix zu melden. Ausnahmen bestätigen die regel. nach heutigem kenntnisstand durch meine erfahrungen und anderen cuba-gestraften Smiley hätte ich damals nicht geheiratet - deutsch - cuba geht auch nur in 10% gut.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cooncreole
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gewalttätiger noch Ehemann
Antwort #36 - 13.09.2005 um 20:50:05
 
Hallo SanGerman,

ich habe schon eine leichte Hoffnung, dass die Verhandlung für mich positiv verläuft.
Allein schon, dass er die Entfürung meiner Tochter sogar vor dem Jugendamt angekündigt hat...
der Bericht vom Jugendamt ist durchweg so, wie ich es mir gewünscht habe und entspricht der vollen Wahrheit.
Frage ist halt, wie der die Richter(in) entscheidet.
Mir bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten.
Für dich und dein Kind wünsche ich alles Gute!!

LG
cooncreole
Zum Seitenanfang
  
jasira2  
IP gespeichert
 
albosa
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gewalttätiger noch Ehemann
Antwort #37 - 13.09.2005 um 22:17:24
 
Hallo, Cooncreole,
du kannst wirklich fast sicher sein, dass das Familiengericht den Empfehlungen des Jugendamts folgt. Der Richter ist auf die Mithilfe der Fachbehörde angewiesen und diese hat
auch mitzuwirken.
Wenn, wie in deinem Falle, das Jugendamt das Kindeswohl bei dir besser verwirklicht sieht,dies in einem Bericht dargestellt hat, kann der Richter diese Empfehlung im Normalfalle gar nicht ignorieren.
Alles Gute!
FG Albosa
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
SanGerman
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gewalttätiger noch Ehemann
Antwort #38 - 13.09.2005 um 22:41:59
 
das gericht richtet sich nach dem jugendamt und der gerichtbeigestellten! was die anwälte schwatzen oder gar "ominöse" zeugen ist dem richter ziemlich egal

sohnemann ist schon 7 und geht in die zweite klasse Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cooncreole
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 14
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: gewalttätiger noch Ehemann
Antwort #39 - 13.09.2005 um 23:55:47
 
Hallo albosa,

ich würde gerne daran glauben, aber Zweifel bleiben...
Es ist nach wie vor noch kein Gerichtstermin veranschlagt.
Das Warten zermürbt....

@SanGerman

das ist ein schönes Alter!
meine Söhne sind 13 und 17Jahre alt.
Alles erdenklich Gute und das ihr immer zusammenhalten werdet!!!!
Ich werde euch auf dem Laufenden halten, aber wie gesagt, es ziehhhhhht sich wie Kaugummi...

LG
cooncreole
Zum Seitenanfang
  
jasira2  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema