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gewalttätiger noch Ehemann (Gelesen: 11.504 mal)
cooncreole
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag gewalttätiger noch Ehemann
06.06.2005 um 15:46:11
 
Hallo an Alle,
habe sehr viel hier im Forum gelesen, aber leider nichts gefunden, was zu meiner Situation passt. Hier ist meine "Geschichte":
Ich habe Anfang 2001 meinen Nochmann kennen und lieben gelernt (tunesischer Staatsbürger). Einige Monate später zog er dann zu mir und meinen beiden Söhnen. Eine Woche später habe ich ihn auch ordnungsgemäß bei mir angemeldet.
Exakt eine Woche später hatte ich einen Brief von der AB im Briefkasten, in dem er zur sofortigen Ausreise aufgefordert wurde. Er erzählte mir dann einen Berg von Lügen (was ich aber zu dieser Zeit nicht wußte. Mag auch an der rosaroten Brille gelegen haben).
Er reiste 14 Tage später nach Italien aus (AE für Italien war erstaunlicherweise vorhanden). Die ganze Geschichte zog sich dann 2 Jahre hin incl. Anwalt und etliche Gänge zur AB. In dieser Zeit erfuhr ich, dass er 2 Jahre in D im Gefängnis war wegen handens mit Kokain, dementsprechend auch eine Ausweisung ( wann genau weiss ich nicht). Trotz der ganzen Lügen heirateten wir 2003 in Italien. Ab diesem Zeitpunkt fing er an mich telefonisch zu terrorisieren und das auf übelste art und weise. Mitte Juli durfte er dann einreisen und das auch nur, weil ich im Februar 2003 unsere gemeinsame Tochter (deutsche Staatsangehörige) zur Welt gebracht habe. Exakt 6 Wochen später wurde er mir gegenüber gewalttätig, so das ich ihn von der Polizei aus meiner Wohnung entfernen ließ. Seitdem leben wir getrennt. Im September ist er wegen häuslicher Gewalt zu 1000€ Strafe verurteilt worden, hat aber vor zwei Wochen in einer eidesstattlichen Versicherung behauptet er hätte mich nie angerürt....
Er geht weder arbeiten noch trägt er sonstwie zum Unterhalt seiner Tochter bei. Das Umgangsrecht wird jetzt gerichtlich geregelt und ich versuche das alleinige Sorgerecht zu erhalten, da ich durch sein Verhalten keinen Kontakt zu ihm ertragen kann ( er drohte mich zu töten und meine Tochter zu nehmen ). der Verdacht ist naheliegend, dass er das gemeinsame Sorgerecht haben möchte, um in D bleiben zu dürfen.
der ganze Vorgang ist natürlich bei meiner Anwältin, aber ich hänge doch arg in der Luft und wollte mir aus diesem Grund einige Meinungen und vielleicht auch Hilfe in diesem Forum holen.

Vielen Dank
cooncreole
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lena01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.06.2005 um 20:27:03
 
Wenn du ähnliche Geschichten wie deine lesen möchtest, dann kannst du mal auf folgende Seite schauen:

www.1001geschichte.de

Viele Grüße
Lena
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cooncreole
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.06.2005 um 20:47:51
 
Hallo lena01,
da war ich schon... Aber helfen tut mir das nicht, zeigt mir nur, dass ich nicht alleine bin. Ich brauche einfach klare Aussagen wie es für ihn weitergehen könnte und ob er auch weiterhin mit seinen Lügen bei den behörden durchkommt.

Gruß
cooncreole
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 06.06.2005 um 22:51:34
 
Hallo cooncreole,

hast du der Ausländerbehörde die Trennung schon gemeldet? Wenn nicht, bitte schleunigst nachholen, da alle Veränderungen, die den Aufenthaltsstatus beeinflussen können, sofort gemeldet werden müssen.

Da Ihr keine 2 Jahre in ehelicher Lebensgemeinschaft gelebt habt, hat Dein Noch-Ehemann kein eigenständiges Aufenthaltsrecht aufgrund der Ehe erworben.

Seine einzige Chance ist - wie Du ja auch schriebst - über Eure gemeinsame Tochter, also zwecks Personenfürsorge für ein deutsches Kind. Hier reicht aber eine reine "Begegnungsgemeinschaft" (also ab und zu mal sehen) nicht aus, sondern er muss sich wirklich intensiv um das Kind kümmern.
Negativ ausgelegt werden kann ihm auch, dass er keinen Unterhalt zahlt (hast Du schon mal an eine Klage wegen Unterhaltspflichtverletzung gedacht?)

Bezüglich seiner Eidesstattlichen Versicherung: Hast Du Beweise, dass er Dich geschlagen hat? (also warst Du beim Arzt, gibt es ein Attest, gibt es sonstige Zeugen?) Dann könntest Du ihn anzeigen, wegen Falschbeeidung (ist ein Straftatbestand).

Wegen der Drohung Dich zu töten und Deine Tochter zu entführen, würde ich bzgl. des alleinigen Sorgerechts auf eine ganz schnelle Entscheidung drängen (kann man da evtl. was mit "einstweiliger Verfügung" vor Gericht machen?) Falls alleiniges Sorgerecht abgelehnt wird, dann wenigstens auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht pochen.
Außerdem könntest Du noch erwähnen, dass Du Angst hast, dass er gegen die Tochter gewalttätig wird - schließlich wurde er auch schon gegen Dich tätlich.

Das ist erst mal alles, was mir dazu einfällt.
Ich wünsche Dir viel Kraft und Durchhaltevermögen. Pass gut auf Dich und Deine Tochter auf  Smiley

Viele Grüße
Janna

P.S. leider höre ich immer wieder, dass den Männern mehr geglaubt wird, die Frauen werden oft als "hysterische, rachsüchtige Zicken" angesehen und haben es sehr schwer, mit ihren Angaben bei den Behörden durchzukommen. Aber das kommt auch immer auf die jeweiligen Sachbearbeiter an. Ich wünsche Dir, dass Du an verständnisvolle SB gerätst, die wirklich durchblicken.

P.P.S. Frag mal beim Caritas-Verband und beim Diakonischen Werk um Rat. Die haben oft auch einen Migrationsdienst und geben auch Beratung. Außerdem wäre der iaf (http://www.binational-in.de bzw. http://www.verband-binationaler.de/ ) eine gute Anlaufstelle - dort sitzen auch auf Ausländerrecht spezialisierte Anwälte.
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cooncreole
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 07.06.2005 um 22:42:21
 
Hallo Janna,
angezeigt habe ich ihn nicht, allein aus dem Grund damit er meine Familie und mich in Ruhe läßt. Sein eigener Anwalt hat in einem seiner ersten Schreiben zugegeben, dass er mich geschlagen hat... Intensiven kontakt kann er im Moment nicht ausüben, da der ganze Vorgang bei Gericht liegt und ich weder physisch noch psychisch seine Nähe zwecks Umgangsrecht ertragen kann. Allerdings durfte er seine Tochter 6x im Gebäude des Jugendamtes, für jeweils 1 Stunde betreuen. Beim letzte Besuch brachte er so unnöteige Dinge wie zB eine 1,5kg schwere "Babydecke" mit... Wahrscheinlich ist das nicht intensiv genug?!
Alles andere ist genau wie du geschrieben hast.
Mein Problem ist, dass ich, wie vorher schon gesagt, arg in der Luft hänge...
Ich brauche vielleicht nur etwas Hoffnung, weil mir jeder sagt abwarten, abwarten...

Viele Grüße
cooncreole
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #5 - 10.06.2005 um 10:36:23
 
Hallo cooncreole,

nein, dieser Kontakt mit dem Kind würde für eine Begründung des Aufenthaltsrechts nicht ausreichen.

Es ist schlimm und schade, dass Du aus Angst vor Repressalien Deinen Mann nicht anzeigen kannst (hört man aber auch öfter, dass die Männer und deren Familien die Frauen total einschüchtern ...)

Eine weitere Anlaufstelle, wo Du Dir noch Rat holen könntest, wäre die Frauenbeauftragte Eurer Stadt. Dann gibt es noch den Paritätischen Wohlfahrtsverband (über Telefonbuch suchen) oder evtl. auch die Ausländerbeauftragte (sitzt meistens mit in der Stadtverwaltung / im Landratsamt).

Leider ist es auch so, dass die Staatsanwaltschaft / die Behörden manche Dinge gar nicht verfolgen, ist ihnen nicht wichtig genug ...

Bei der Ausländerbehörde kannst Du probieren, ob Du vielleicht mit dem Abteilungsleiter sprechen kannst und ihm die Situation schildern, auch Deine Ängste. Vielleicht kannst Du über diese Schiene etwas beschleunigen.

Liebe Grüße
Janna
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cooncreole
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.08.2005 um 23:04:48
 
Hallo an Alle,
kann mir jemand sagen, inwieweit, ein Bericht vom Jugendamt Berücksichtigung bei Gericht findet?

Danke für Eure Hilfe

cooncreole
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 15.08.2005 um 23:15:39
 
Zitat:
Hallo an Alle,
kann mir jemand sagen, inwieweit, ein Bericht vom Jugendamt Berücksichtigung bei Gericht findet?

Danke für Eure Hilfe

cooncreole


Hi,
öhm, in welchem Zusammenhang denn?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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cooncreole
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 16.08.2005 um 01:11:04
 
@mick

natürlich.... sorry, eigentlich hätte ich das an mein altes posting dranhängen müssen....

es geht hierbei um den Bericht vom Jugendamt, bezüglich meiner Beantragung um das alleinige Sorgerecht.

schuldigung und nochmal DANKE

cooncreole
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ronny
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Antwort #9 - 16.08.2005 um 07:42:51
 
Zitat:
es geht hierbei um den Bericht vom Jugendamt, bezüglich meiner Beantragung um das alleinige Sorgerecht.


Hi,

es wird im Rahmen der vom Gericht zu treffenden Entscheidung nach § 1671 (?) BGB darum gehen, ob "zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Wohl des Kindes am besten entspricht".

Ich denke da wird es -auch- auf den Bericht des Jugendamtes mit ankommen. IMHO wäre eh die Bestellung eines Ergänzungspflegers zur (neutralen) Wahrung der Kindesinteressen erforderlich. Aber das ist Angelegenheit des FamGerichts.

Grüße
Ronny;-)
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #10 - 16.08.2005 um 09:43:20
 
Hallo cooncreole,
so wie der Fall liegt wird bei der Entscheidung über den weiteren Aufenthalt Deines Mannes die Stellungnahme des Jugendamtes von großer Bedeutung sein.
Janna hat grundsätzlich Recht wenn sie sagt, eine Begegnungsgemeinschaft reicht nicht aus zur Begründung eines Aufenthaltsrechtes. Wenn Dein Mann allerdings vor dem Jugendamt den fürsorglichen Vater spielt der im Rahmen seiner Möglichkeiten für sein Kind sorgt, dann wird die Stellungnahme des Jugendamtes in die Richtung gehen, daß der Aufenthalt des Vaters für die weitere Entwicklung des Kindes von Wichtigkeit ist. Nach meiner Erfahrung lauten mehr als 90% aller Stellungnahmen dahingehend, selbst wenn sich der Vater für mehrere Jahre in Haft befindet und das Kind ihn nur alle 2 Wochen besucht. Nur die wenigsten Richter in diesem Land werden unter diesen Umständen einen Aufenthalt beenden.
Erschwerend kommt hinzu, daß Du nichts von dem was Du sagst, beweisen kannst. Es ist deshalb von eminenter Wichtigkeit, daß Du alle Repressalien und Gewalttätigkeiten Deines Mannes wirklich öffentlich machst. Es ist nicht Deine Schuld wenn er Dich schlägt. Laß Dir evtl. Verletzungen attestieren, zeig ihn an wenn er Dich bedroht, erzähle Freunden und Bekannten davon, vielleicht läßt er sich ja auch unter Zeugen mal zu etwas hinreißen. Ansonsten steht Dein Wort gegen das Wort Deines Mannes plus einer vielleicht für ihn sprechenden Stellungnahme des Jugendamtes. Wie das ausgeht, kannst Du Dir denken. In sehr vielen Fällen sind der ABH einfach die Hände gebunden, weil sie zwar einerseits der Ehefrau glaubt, sich aber andererseits mit dieser Begründung allein kein Prozeß vor dem Verwaltungsgericht gewinnen läßt.
Dein Mann weiß genau welche Fäden er ziehen muß. Laß Dich nicht einschüchtern, nur so hast Du eine Chance. Ich weiß, daß das leichter gesagt als getan ist und das zu diesem Schritt eine Menge Mut gehört. Alles andere wird Dir aber nicht helfen. Leider gibt es auch immer noch die von Janna geschilderten Sachbearbeiter, die eine weinende Frau als hysterische Zicke abtun und dem sachlich argumentierenden Ehemann mehr Glauben schenken. Ich wünsche Dir viel Glück und vor allem Mut.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 16.08.2005 um 10:08:13
 
@brickbat

ich habe den Bericht vom Jugendamt seit gestern vorliegen.
Er hat vor der zuständigen Sozialarbeiterin zugestanden, dass er mich geschlagen hat...
Er hat ebenfalls vor dieser Sozialarbeiterin gesagt, dass er um sene Tochter kämpfen wird, sie notfalls auch nach Tunesien verbringt....
Das Jugendamt ist, aufgrund dessen dafür, dass er nur betreuten Umgang ausüben darf und das mir das alleinige Sorgerecht zugesprochen weden sollte.
Das Jugendamt beantragt, dass ein Verfahrenspfleger anwesend sein wird, um die Rechte meiner Tochter zu vertreten.
Deswegen würde ich gerne wissen, wie wichtig dieser Bericht vor Gericht ist.
Und vielleicht kann mir noch jemand sagen, ob der Verfahrenspfleger diesen Bericht als Grundlage nimmt, oder er neutral die allgemeinen Rechte meiner Tochter vertritt????
Alles in allem bin ich jetzt etwas zuversichtlicher  Smiley
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #12 - 16.08.2005 um 10:38:04
 
Zitat:
Und vielleicht kann mir noch jemand sagen, ob der Verfahrenspfleger diesen Bericht als Grundlage nimmt, oder er neutral die allgemeinen Rechte meiner Tochter vertritt


Hallo,

genau das, nämlich die neutrale Rolle des Verfahrensführers für Deine Tochter ist die Aufgabe des Verfahrenspflegers. Der wird sich naturgemäß vor allem am Kindeswohl zu orientieren haben und das auch können.

Das mit der Drohung des Verbringens nach Tunesien ist (leider) aufgrund vieler unsubstanziell geäußerter Befürchtungen in anderen Fällen heute ein stumpfes Schwert geworden, weil die latente "Entführungsangst" in der Vergangenheit in sehr vielen Fällen genauso mißbraucht wurde, wie das was im Englischen als "parental-abuse-syndrom" bezeichnet wird. Gemeint ist der in Trennungsfällen häufig  mißbräuchlich verwendete Vorwurf des sex. Mißbrauchs eines Kindes durch den Vater, der für sich einen Teil des elterlichen Sorgerechts reklamierte.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 16.08.2005 um 10:43:49
 
Hallo, Cooncreole,

da die "Rechte des Kindes" durch einen Verfahrenspfleger vertreten werden sollen
(auch er ist "nur" ein Mensch...),
rate ich dir, dich an www.AVRK.de zu wenden. Das ist eine Aktionsgemeinschaft zur Ver-
wirklichung der Rechte des Kindes.

So lange dein Mann das gemeinsame Sorgerecht mit dir hat, steht sein Aufenthalt überhaupt nicht zur Debatte.

Auch bei Übertragung der alleinigen Sorge auf dich begründet selbst ein regelmäßig wahrgenommener betreuter Umgang das Bleiberecht, so die allgemeine Erfahrung.
Ein betreuter Umgang wird meist nach Ausschöpfung dieser Kosteneinheit in einen
unbetreuten (manche sagen: Ungeschützten Umgang) Umgang überführt. Der betreute Umgang bringt einen Bericht der betreuenden Stelle über die "Vaterqualitäten", die meist "ausreichend" sind, dann einen unbetreuten Umgang pflegen zu können.

Selbstverständlich wirken viele Ämter zusammen. Wie, das kann man nicht voraussehen.
So bleibt eben nur, wie schon ein Poster vorher gesagt hat, dich mit Langmut zu wappnen, dich nicht provozieren , deine Tochter nicht unbeobachtet zu lassen.
Vor allem musst du auf qualifizierte, neutrale Sachbearbeiter hoffen.
FG Albosa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #14 - 16.08.2005 um 10:52:19
 
Zitat:
So lange dein Mann das gemeinsame Sorgerecht mit dir hat, steht sein Aufenthalt überhaupt nicht zur Debatte.


Hi albosa,
die Aussage ist so nicht richtig. Die AE wird zur Ausübung der
Personensorge erteilt.

Zitat:
Auch bei Übertragung der alleinigen Sorge auf dich begründet selbst ein regelmäßig wahrgenommener betreuter Umgang das Bleiberecht, so die allgemeine Erfahrung.


Auch diese allgemeine Erfahrung kann ich nicht teilen, ist mir
zumindest zu pauschal. Die Ausübung des Ermessens spielt
hier eine sehr große Rolle, es geht darum festzustellen, ob
nicht nur eine bloße Begegnungsgemeinschaft, sondern eine
Beistandsgemeinschaft entsteht.
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Zitat:
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