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Familienzusammenführung (Gelesen: 6.749 mal)
kingtut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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01.06.2005 um 14:18:13
 
Hallo zusammen,

meine Frau ist Russin und ich bin deutscher.
nach unserer Hochzeit hat meine Frau Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung gestellt (Deutsche Botschaft Moskau)

Letzte Woche Samstag habe ich eine Einschreiben bekommen, Vorladung zur ABH.
Gefordert waren Einkommensnachweise, Bestätigung vom Arbeitgeber über Arbeitsverhältnis und Dauer und Mietvertrag mit Miethöhe und QM-Angabe.

Habe mich heute vorgestellt und alle Unterlagen eingereicht, positive Zustimmung ohne Bedenken erhalten.

Nun meine Frage was passiert jetzt / und wie lange dauert es ?

Vielen Dank

Mfg C.
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Norbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.06.2005 um 14:57:58
 
Ich habe am 14.05.05 in der Ukraine Geheiratet ,nun meine Frau muss noch ihre Pässe ändern und dann den Antrag stellen was mich nun bei Dir Wundert warum musstest Du angaben über deine einkünfte machen und Wohnung ?Ich wundere mich nur weil ich seit 2 Tagen dieses Board gefunden habe und schon etwas hier darüber gelesen habe das man das nicht benötigt.Da ich mir nun nicht ganz sicher bin habe ich heute mal bei meinen Amt angerufen und gefragt ,die Dame meinte das ich eine einladung bekomme und müsste vorsprechen was ich benötige ist Ausweiss und eine erklärung das ich die Ehe in deutschland führen möchte.
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kingtut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.06.2005 um 18:17:23
 
Hallo Norbert,

warum die Behörde diese Dokumente verlangt liegt auf der Hand, da sie sich auch absichern wollen.

Finde ich auch O.K., da ich nichts zu verbergen habe - denke bitte auch an schlechte Menschen - solchen macht dieser Prozess Probleme und das ist auch gut so.

Möchte nur wissen was jetzt passiert und wie lange es dauert?

Die Dame von der ABH sagte sie leitet die Dokumente weiter in die Diplomatische Post?

Sie wußte aber nicht wie lange so etwas dauert

Hat jemand vielleicht Erfahrung, damit?

Meldet sich die Botschaft jetzt bei meiner Frau oder muß sie sich melden?

Oder meldet sich vielleicht eventuell noch eine andere Behörde bei mir?

Man findet auf offiziellen Seiten kaum Infos und wenn nur unklare Angaben, vor allen was das Prozedere einer Familienzusammenschließung betrifft.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 01.06.2005 um 18:22:28
 
Hi,
ich habe mich nach dem ersten Posting schon gefragt,
warum die Frage nicht der ABH gestellt wurde. Aber
jetzt lese ist, dass zumindest nach der Dauer gefragt
wurde Zwinkernd

Wenn die ABH die Sachen zur Post gibt, muss damit ge-
rechnet werden, dass die Unterlagen bis zu zwei Wochen
mit dem Kurier unterwegs sind.

Eigentlich sollte Deine Frau wissen, wie sie dann durch
die Botschaft informiert wird. Das wird in der Regel doch
bei der Beantragung des Visums abgesprochen.

Bei Dir wird sich niemand mehr melden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Joemi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.06.2005 um 07:35:44
 
Hallo klingtut,

vor einem Jahr stand ich ebenfalls vor der Situation mit An- und Abgabe aller persönlichen Unterlagen bei der ABH.
Da ich sehr gut vorbereitet war (Dank diesem und anderer Foren), hatte ich direkt alle Unterlagen zur Hand. Strittig war ein bisschen die Auslegung, wie meine Frau und mein Stiefsohn krankenversichert sind, bzw. ab wann.
Nachdem das aber geregelt war, ging es schnell!
Innerhalb von einer Woche (habe bei der ABH angerufen) ging eine Mitteilung zum AZR (Bundesverwaltungsamt Köln). Dort rief ich ebenfalls an und bekam von den Mitarbeitern dort die Info, dass man an die Botschaft eine positive Mitteilung geschickt hätte.
Ich nicht dumm und habe mir die Nr. vom Bearbeitungsvorgang geben lassen.
Dann habe ich bei der Botschaft in Russland angerufen und auf Grund der Nr. konnte man mir dort bestätigen (*lach* wurde aber 3 x verbunden), das meine Frau und ihr Sohn die Einreisevisa bekommen.
So erfuhr meine Frau schon vor der eigentlichen Post von der Botschaft, das sie die Visua bekommen.
Am nächsten Tag ist meine Frau zur Botschaft und alles war okay.

Tipp: :roll
Wenn der Ehepartner den Antrag zur FZF bei der Botschaft stellt, dauert es ca. 14 Tage, bis die ABH den Vorgang bekommt. Wenn ihr dann alle Unterlagen die man von Euch verlangt zur Hand habt, könnt ihr direkt am nächsten Tag zur ABH. Ich habe die Erfahrung mit den Behörden gemacht, wenn alle Unterlagen vollständig abgebenen werden, erfreut  das die Mitarbeiter und die können dann den Vorgang schnell bearbeiten.

Jö-Mi
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Norbert
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.06.2005 um 13:21:56
 
Jetzt muss ich doch noch mal nachhagen weil ich immer lese Papiere ? Soweit ich doch nun mitbekommen habe muss man doch Einkünfte und Wohnverhältnisse bei den Antrag auf FHZ nicht mehr vorlegen oder habe ich da was falsch verstanden ? Meine Frau geht erst in 1 Woche zu der Botschaft in Kiev da ihr Pass dann erst fertig ist.Gestern hab ich auch hier in meinen Amt nachgefragt sie meinten auch nur das ich einen Pass brauche und ein schriftstück das ich und meine Frau die Ehe in Deutschland führen möchte. ???

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 02.06.2005 um 14:17:21
 
Hallo Norbert,

die ganze Problematik mit den ABH`s liegt doch immer in der individuellen Möglichkeit der Bearbeitungsweise, der Personen, bzw. gesetzliche Vorgaben der Bundesgesetze, Ländergesetze und Kreisverwaltungen.
Da köchelt jede Gruppe ihr eigenes Süppchen.
Natürlich steht ein Bundesgesetz (z. B. GG) über einer Arbeitsweise einer Kreis- oder Stadtbehörde, aber da gibt es natürlich auch die Erfahrungen der ABH`s. Und wenn die Kreisverwaltung so arbeitet, dann macht sie das eben.  Fragezeichen

Meine ABH hat wohl in den Jahren 1998 - 2003 so schlechte Erfahrungen mit Einreisevisa gemacht das die grundsäztlich nur ein Jahr Aufenthalt erteilt beim Erstantrag. Meine ABH möchte eben die Personen nach einem Jahr wiedersehen.

Jede ABH handelt anders.
Jeder Hintergrund und Vorgehensweise unterscheidet sich.
Also: Es gibt kaum identische Fälle.
Wenn man hier also schreibt, das man keinen Einkommensnachweis und keine Wohnraumbescheinigung benötigt, dann ist dies laut Gesetzeslage richtig, aber bei deiner ABH kann es eben anders sein. Es gibt eben immer noch zuviel Missbrauch.

Aus deinem Thread lese ich, das du schon verh. bist.
Deine Frau geht mit ihrem neuen Reisepass zur Botschaft und stellt den Antrag auf FZF.
Das wichtigste Dokument ist die Heiratsurkunde mit Apostille. Damit wird ja bescheinigt, das ihr verh. seid.
Hast du vielleicht ein Duplikat der Heiratsurkunde mit nach Deutschland genommen?
Mit der Übersetzung kannst du zum Standesamt gehen und schon mal eintragen lassen. Mit der Bescheinigung gehst du zum Einwohnermeldeamt und lässt dich und deine Frau als "miteinander verheiratet" eintragen. Du erhälst eine Meldebescheinigung und das erkennt die ABH als "Willen" an, das die Ehe in Deutschland geführt werden soll.
Wenn die Unterlagen deiner Frau dann bei der ABH angelangt sind, musst du zumindestens Nachweisen, das sie dann krankenversichert ist.

Und seien wir doch mal Ehrlich!!! :anbet
Wenn man die Anforderungen seiner ABH nicht erfüllt, dann zieht sich die Erlaubnis zur Einreise doch nur unnötige Zeit hin. Ansonsten bleibt der Vorgang liegen und erst nach ca. 12 Wochen kann man erst gegen die Behörde vorgehen. explo
Ausser Nerven und Geld für einen Anwalt erreicht man nicht soviel.
Und manche Leute hier bekommen erst nach 9-10 Monaten ein Gerichtsverfahren. Eine verdammt lange Zeit für Liebende!

Noch was zum schmunzeln!
Als ich damals mit der Übersetzung der Heiratsurkunde zum Standesamt ging, erzählte mir der Mitarbeiter, er könnte das nicht machen, weil er ja keinen Ausweis (Kopie) von meiner Frau vorliegen hätte und der Nachname anders geschrieben sein könnte.
Da habe ich ihm gesagt, das er sich die Übersetzung ansehen soll und ausserdem hätte ja meine Frau meinen Nachnamen angenommen und der ist nun mal in der russischen Heiratsurkunde identisch. Der war echt baff!!!
Laut Standesamt und Einwohnermeldeamt haben wir beide den gleichen Nachnamen.
Tja! Meine Frau hat heute sozugen zwei Nachnamen.
Den deutschen, also meinen und den aus ihrem Reisepass.
hihihi... nur ein paar "hochwichtige" Behörden benutzen ihren zweiten (russischen) Nachnamen.

Jö-Mi
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« Zuletzt geändert: 02.06.2005 um 14:31:30 von Joemi »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 02.06.2005 um 15:41:51
 
Danke noch mal für die aufklärung nun weiss ich mehr ,schade habe keine Heiratsurkunde mitgenommen weil ich es nicht wusste naja wenn mein Amt nur meinen Pass und eine schriftliche einverständiserklärung von mir möchte denke ich mal es sollte reichen.Dann werde ich einfach mal ungedultig abwarten bis ich Nachricht bekomme.

Danke noch mal
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Antwort #8 - 02.06.2005 um 21:03:37
 
Zitat:
was mich nun bei Dir Wundert warum musstest Du angaben über deine einkünfte machen und Wohnung ?Ich wundere mich nur weil ich seit 2 Tagen dieses Board gefunden habe und schon etwas hier darüber gelesen habe das man das nicht benötigt.

Zitat:
Jetzt muss ich doch noch mal nachhagen weil ich immer lese Papiere ? Soweit ich doch nun mitbekommen habe muss man doch Einkünfte und Wohnverhältnisse bei den Antrag auf FHZ nicht mehr vorlegen oder habe ich da was falsch verstanden ? Meine Frau geht erst in 1 Woche zu der Botschaft in Kiev da ihr Pass dann erst fertig ist.Gestern hab ich auch hier in meinen Amt nachgefragt sie meinten auch nur das ich einen Pass brauche und ein schriftstück das ich und meine Frau die Ehe in Deutschland führen möchte. ???

Nachweise zu Wohnung und Einkommen sind (bei Ehegatten von Deutschen) nicht wichtig für die Entscheidung, ob eine AE erteilt wird, aber für die Entscheidung über die Dauer der AE.

Zitat:
Mit der Übersetzung kannst du zum Standesamt gehen und schon mal eintragen lassen.

Was heißt "eintragen"? Nach einer Heirat im Ausland muß man nichts beim deutschen Standesamt eintragen lassen. Oder meinst Du die Beantragung eines Familienbuchs?

Zitat:
Mit der Bescheinigung gehst du zum Einwohnermeldeamt und lässt dich und deine Frau als "miteinander verheiratet" eintragen. Du erhälst eine Meldebescheinigung und das erkennt die ABH als "Willen" an, das die Ehe in Deutschland geführt werden soll.

Hhm, eigentlich darf die Anmeldung erst nach der Einreise erfolgen.

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 03.06.2005 um 07:39:41
 
zu Abu:

ein Familienstammbuch ist nicht notwendig um in Deutschland eine Ehe zu führen.
Aber um den Behörden ein "Schnippchen" zu schlagen. kann man seine Heirat (im Ausland geschlossen) doch beim Standesamt anmelden lassen. Zudem hat man bei der ABH ein schönes Dokument vom Standesamt als Nachweis.
Warum sollte das erst nach der Einreise des Ehepartner erfolgen????
Natürlich wird man als "getrennt lebend" eingestuft, aber gegenüber der ABH hat (bevor der Partner nach Deutschland umzieht) hat man eben schon eine Melde- bzw. Haushaltsbescheinigung.

zum Thema:
Einkommensnachweis und Wohnraumbescheinigung

Ich lese hier immer wieder, das man das nicht vorlegen muss!
Leider habe ich bisher noch keinen Gesetzestext gelesen, wo es einer ABH verboten ist, dies nicht zu verlangen.
Und wenn die ABH das doch verlangt??
Was dann???

Ich finde solche Aussagen sind oft irritierend.
Wenn Jemand einen ausländischen Partner heiraten möchte und mit  diesem in Deutschland leben will, dann kann er doch ruhig seine persönlichen Lebensverhältnisse offen legen. Immerhin wissen doch alle, die einen ausländischen Ehepartner haben, das man oft genug eine Menge an Ausgaben für Deutschkurse, Fahrtkosten, Übersetzungen usw. aufbringen muss.

Ausserdem sollte sich Jeder vorher gründlich Gedanken machen, was da so an Aufgaben und Herausforderungen auf einen zukommen. Sonst ist es mit der Beziehung schnell vorbei!
Und dazu gehört eben auch, dem Wunsch der ABH nachzugeben und alle Unterlagen vorzulegen, die gewünscht werden.

Jö-Mi

grin Besser eine Bescheinigung mehr vorlegen, als zuwenig!  Zwinkernd



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Abu
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Antwort #10 - 03.06.2005 um 09:09:21
 
Joemi,

Bitte etwas präziser schreiben und lesen.

Zitat:
ein Familienstammbuch ist nicht notwendig um in Deutschland eine Ehe zu führen.
Aber um den Behörden ein "Schnippchen" zu schlagen. kann man seine Heirat (im Ausland geschlossen) doch beim Standesamt anmelden lassen. Zudem hat man bei der ABH ein schönes Dokument vom Standesamt als Nachweis.

Wenn Du das Familienstammbuch meinst, dann schreib das doch auch und nicht "beim Standesamt anmelden". Sonst weiß keiner was gemeint ist.

Zitat:
Warum sollte das erst nach der Einreise des Ehepartner erfolgen????
Natürlich wird man als "getrennt lebend" eingestuft, aber gegenüber der ABH hat (bevor der Partner nach Deutschland umzieht) hat man eben schon eine Melde- bzw. Haushaltsbescheinigung.

Bitte präzise lesen...
Ein Familienbuch kann man unabhängig von der Einreise beantragen.  Aber Du hattest geraten, die Ehefrau beim Einwohnermeldeamt anzumelden, um eine Meldebescheinigung zu bekommen. Da ist vor der Einreise nicht zulässig.

Zitat:
zum Thema:
Einkommensnachweis und Wohnraumbescheinigung

Ich lese hier immer wieder, das man das nicht vorlegen muss!
Leider habe ich bisher noch keinen Gesetzestext gelesen, wo es einer ABH verboten ist, dies nicht zu verlangen.
Und wenn die ABH das doch verlangt??
Was dann???


Dann muß man selbst entscheiden, ob man dem nachgibt und damit wahrscheinlich schneller eine AE für 3 Jahre bekommt. Oder ob man das ablehnt und dann wahrscheinlich langsamer eine AE für 1 Jahr bekommt. 

Zitat:
Ich finde solche Aussagen sind oft irritierend.
Wenn Jemand einen ausländischen Partner heiraten möchte und mit  diesem in Deutschland leben will, dann kann er doch ruhig seine persönlichen Lebensverhältnisse offen legen. Immerhin wissen doch alle, die einen ausländischen Ehepartner haben, das man oft genug eine Menge an Ausgaben für Deutschkurse, Fahrtkosten, Übersetzungen usw. aufbringen muss.

Ausserdem sollte sich Jeder vorher gründlich Gedanken machen, was da so an Aufgaben und Herausforderungen auf einen zukommen. Sonst ist es mit der Beziehung schnell vorbei!
Und dazu gehört eben auch, dem Wunsch der ABH nachzugeben und alle Unterlagen vorzulegen, die gewünscht werden.

Ich akzeptiere das als Deine persönliche Meinung, aber die Rechtlage ist halt eine andere.

Abu
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kingtut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 03.06.2005 um 11:12:08
 
Hi zusammen,

danke für die Infos, meine Frau hat schon mal bei der Deutschen Botschaft angerufen ist aber noch nicht fertig ( 2 Tage sind ja auch ein bisschen kurz).

Hoffe das wir innerhalb von 14 Tagen postive Neuigkeiten erhalten.

Zum Thema: nach unserer Hochzeit und meiner Rückkehr nach Deutschland habe ich mich beim Standesamt gemeldet - die ein bisschen irritiert waren und sagten da ich schon verheiratet wäre, hätten sie nichts zu tun.

Also wurde ich zum Einwohnermeldeamt geschickt - dort habe ich mich mit der Heiratsurkunde und Übersetzung als verheiratet angemeldet.

Die haben in den Computer auch unseren Nachnamen richtig eingetragen.

Falls es jemand Anhnung hat? Weshalb steht eigentlich im Reisepass meiner Frau der Nachname anders geschrieben als auf der Heiratsurkunde?
Uns wurde gesagt es wäre die englische Schreibweise???
Man könnte aber wenn man einen neuen Pass beantragt, den Namen in deutscher Schreibweise eintragen???

Danach bin ich vom Einwohnermeldeamt zur ABH geschickt worden zwecks Familienzusammenführung , die sagten mir dass das besser meine Frau bei der Deutschen Botschaft macht ( als Gründe wurden genannt: 1. längere Bearbeitsdauer, 2. keine Informationen über den Status abrufbar, 3. 60% der Anträge aus Deutschland würden abgelehnt)

Noch ein paar wichtige Fragen:

1. Nach ihrer Ankunft, melden wir uns da am besten erstmal beim Einwohnermeldeamt oder bei der ABH?

2. Das Formular von der Krankenkasse für Familienversicherung, wird doch erst bei Ankunft mit ihr zusammen ausgefüllt und unterschrieben - oder ?

3. Wie sieht es nach Beantragung des Aufenthalts bei der ABH mit Reisen in die Schengener Staaten aus?

4. Sprachschule in ihrer Muttersprache oder besser Volkshochschule?
Ich tendiere momentan zur Volkshochschule, da sie dort auch Kontakte knüpfen wird, vielleicht sogar mit anderen in ähnlicher Situation.
Denke auch dass in der Gruppe das Lernen einfacher fällt, mache mir nur ein bisschen Gedanken über Unterrichtsablauf, da ja in den Sprachkursen der VHS eine Mixtur von den verschiedensten Landsleuten sitzt.
Falls jemand Erfahrungen hat, wären meine Frau und ich über Infos sehr dankbar, vor allen auch über Erfolgserlebnisse oder auch schlechte Erfahrungen.

5. Thema Steuerklasse: Kann ich nach ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt die Steuerklasse ändern oder erst nach Beantragung des Auftenhalts bei der ABH.
Bin Alleinverdiener und tendiere zur Steuerklasse 3.
Bitte um Erfahrungsberichte.

6. Thema Gemeinsame Urlaubsreisen ins nicht EU- Ausland: sie ist Russin ich Deutscher
Bitte auch um Erfahrungsberichte, mit Kosten und Dauer usw....
Denke das wir alles über die Russische Botschaft in Berlin erledigen müsse? Oder geht eventuell auch das Konsulat in Bonn?

Vielen Dank von meiner Frau und mir für eure zahlreichen Infos - es ist ein tolles Forum

Die bis zu 14 Tage stehen wir jetzt auch noch durch Smiley aber die Tage werden immer länger.
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Antwort #12 - 03.06.2005 um 11:15:39
 
@ Abu

Ich habe niemals vom Familienstammbuch geschrieben! Soweit zum richtigen Lesen

Ich kann mich doch beim Einwohnermeldeamt als verheiratet anmelden. Schliesslich entspricht das der Rechtslage. Logisch, denn man ist ja nicht mehr "Single, geschieden oder verwitwet". Gell!!! (Gilt natürlich nur für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden)
Was braucht man dazu?
Eine Bescheinigung vom Standesamt, das man verheiratet ist.

Wie bekommt man eine behördliche Bescheinigung?
Indem was meldet, anzeigt oder beantragt!

Nachgeben sollte man schon, denn sonst gibt es Verzögerungen bei der Erteilung zur Einreise. Wer hat schon Lust sich mit der Verwaltung anzulegen, wenn der Ehepartner nach Deutschland möchte.

Danke für deine Akzeptanz!
Was ich hier schreibe, sind eigene Erfahrungen und die waren bisher immer gut!

Damit ist die Diskussion beendet, denn sie hilft nicht weiter!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 03.06.2005 um 11:41:55
 
@ klingtut

Deine Frau muss bei der Botschaft einen eigenen Antrag auf Familienzusammenführung stellen (FZF)

der Nachname deiner Frau ist deshalb etwas verändert, weil es im russischen keine ch, ck, ö oder ü gibt. Das Einwohnermeldeamt hat aber Euren richtigen Nachnamen eingetragen, weil deine Frau deinen Nachnamen angenommen hat.
Da ihr in Deutschland leben werdet, gilt deutsches Namensrecht!

Wann das mit der Namensänderung im Reisepass deiner Frau möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Meine Frau wird dies erst 6 Monate vor Ablauf des Ausweises machen (5 Jahre).

Aufenthalt ist in allen Mitgliedstaaten der EU Möglich, solange sie eine gültige Aufenthaltsgenehmigung hat.

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, wegen Änderung deiner Steuerkarte, Änderung vom Status "getrennt lebend". Du benötigst die Meldebescheinigung bei Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Danach zur ABH. In meiner Stadt geht alles vom Bürgerbüro aus und nach ca. 3 Wochen waren die Reisepässe wieder zurück.

Am besten bei der Krankenkasse informieren.
Bei der gesetzlichen KV ist das kein Problem.
Bei mir wollte die ABH eine Bestätigung meiner KV haben, bevor die ihre Zustimmung zur Einreise gaben. Begründung: "Ihre Frau könnte sich doch beim Verlassen des Flugzeuges ein Bein brechen"

Für deine Frau gilt die Teilnahme an Integrationskursen, oder gleichwertige anerkannte Kurse.
Integrationskurs beinhaltet: 600 Std. Deutschunterricht, 30 Stunden Unterricht über Deutschland (Staatskunde usw.). Kostet 1,00 € pro Stunde.

Wenn du nicht zu Weit von Bonn entfernt wohnst, kannst du natürlich zum russischen Konsulat nach Bonn fahren.
Tipp:
Schon frühzeitig dort sein (6:00 Uhr)

z.B. Urlaub in der Türkei.
Visum bekommt deine Frau beim Zoll am Flughafen, sozusagen mit der Einreise (ca. 20 - 25 €) in die Türkei. Ansonsten im Reisebüro fragen.

Jö-Mi

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 03.06.2005 um 11:56:12
 
Hi,

danke für die schnelle Antwort - Integrationskurse sind dass die Kurse von der VHS?

Hoffe auch noch auf weitere Erfahrungsberichte und Antworten zu meinen Beitrag von anderen Mitgliedern

MFG C. und O.
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Mick
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Antwort #15 - 03.06.2005 um 12:08:51
 
Zitat:
Hi,

danke für die schnelle Antwort - Integrationskurse sind dass die Kurse von der VHS?

Hoffe auch noch auf weitere Erfahrungsberichte und Antworten zu meinen Beitrag von anderen Mitgliedern

MFG C. und O.


Hi,
Kursträger findet man
hier
.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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