Hallo Norbert,
die ganze Problematik mit den ABH`s liegt doch immer in der individuellen Möglichkeit der Bearbeitungsweise, der Personen, bzw. gesetzliche Vorgaben der Bundesgesetze, Ländergesetze und Kreisverwaltungen.
Da köchelt jede Gruppe ihr eigenes Süppchen.
Natürlich steht ein Bundesgesetz (z. B. GG) über einer Arbeitsweise einer Kreis- oder Stadtbehörde, aber da gibt es natürlich auch die Erfahrungen der ABH`s. Und wenn die Kreisverwaltung so arbeitet, dann macht sie das eben.
Meine
ABH hat wohl in den Jahren 1998 - 2003 so schlechte Erfahrungen mit Einreisevisa gemacht das die grundsäztlich nur ein Jahr Aufenthalt erteilt beim Erstantrag. Meine
ABH möchte eben die Personen nach einem Jahr wiedersehen.
Jede
ABH handelt anders.
Jeder Hintergrund und Vorgehensweise unterscheidet sich.
Also: Es gibt kaum identische Fälle.
Wenn man hier also schreibt, das man keinen Einkommensnachweis und keine Wohnraumbescheinigung benötigt, dann ist dies laut Gesetzeslage richtig, aber bei deiner
ABH kann es eben anders sein. Es gibt eben immer noch zuviel Missbrauch.
Aus deinem Thread lese ich, das du schon verh. bist.
Deine Frau geht mit ihrem neuen Reisepass zur Botschaft und stellt den Antrag auf
FZF.
Das wichtigste Dokument ist die Heiratsurkunde mit Apostille. Damit wird ja bescheinigt, das ihr verh. seid.
Hast du vielleicht ein Duplikat der Heiratsurkunde mit nach Deutschland genommen?
Mit der Übersetzung kannst du zum Standesamt gehen und schon mal eintragen lassen. Mit der Bescheinigung gehst du zum Einwohnermeldeamt und lässt dich und deine Frau als "miteinander verheiratet" eintragen. Du erhälst eine Meldebescheinigung und das erkennt die
ABH als "Willen" an, das die Ehe in Deutschland geführt werden soll.
Wenn die Unterlagen deiner Frau dann bei der
ABH angelangt sind, musst du zumindestens Nachweisen, das sie dann krankenversichert ist.
Und seien wir doch mal Ehrlich!!! :anbet
Wenn man die Anforderungen seiner
ABH nicht erfüllt, dann zieht sich die Erlaubnis zur Einreise doch nur unnötige Zeit hin. Ansonsten bleibt der Vorgang liegen und erst nach ca. 12 Wochen kann man erst gegen die Behörde vorgehen.
Ausser Nerven und Geld für einen Anwalt erreicht man nicht soviel.
Und manche Leute hier bekommen erst nach 9-10 Monaten ein Gerichtsverfahren. Eine verdammt lange Zeit für Liebende!
Noch was zum schmunzeln!
Als ich damals mit der Übersetzung der Heiratsurkunde zum Standesamt ging, erzählte mir der Mitarbeiter, er könnte das nicht machen, weil er ja keinen Ausweis (Kopie) von meiner Frau vorliegen hätte und der Nachname anders geschrieben sein könnte.
Da habe ich ihm gesagt, das er sich die Übersetzung ansehen soll und ausserdem hätte ja meine Frau meinen Nachnamen angenommen und der ist nun mal in der russischen Heiratsurkunde identisch. Der war echt baff!!!
Laut Standesamt und Einwohnermeldeamt haben wir beide den gleichen Nachnamen.
Tja! Meine Frau hat heute sozugen zwei Nachnamen.
Den deutschen, also meinen und den aus ihrem Reisepass.
hihihi... nur ein paar "hochwichtige" Behörden benutzen ihren zweiten (russischen) Nachnamen.
Jö-Mi