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Heirat mit Student aus Togo (Gelesen: 3.027 mal)
engel07
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit Student aus Togo
31.05.2005 um 21:40:20
 
So jetzt hoffe ich wirklich , dass ich das Thema und meine Fragen richtig plaziert habe- wenn nicht: bitte Verzeihung!    :anbet :anbet :anbet :anbet :anbet

Mein Freund ist aus Togo / Westafrika und studiert zur Zeit in Mainz.
Er hat eine Aufenthaltserlaubnis für sein Studium incl. Arbeitserlaubnis 90 volle Tage /180 halbe plus Nebentätigkeit als Student, die zur Zeit bis 2007 geht.

Wenn alles gut weiterläuft, möchten wir gerne Ende des Jahres heiraten.
Mein Vater ist sehr besorgt und wollte sich heute mal auf der Ausländerbehörde schlaumachen  :richter toll.... die gaben im die Internetadresse www.scheinehe.de, da könne er ja mal nachlesen.... :sauer:
Er wurde informiert, dass Togo nicht zu den Staaten gehört die ein Abkommen unterzeichnet haben (welches Abkommen???) was den Austausch von Urkunden etc. betrifft. Das Ganze würde halt ziemlich kostspielig werden.

1. Frage: was brauchen wir für Unterlagen, für eine Heirat in Deutschland? öhm öhm öhm

er finanziert sein Studium zur Zeit nur mit den Ferienjobs in den Semesterferien. [beifall=beifall.gif]
evtl. kann er nach seinem Vordiplom ein Stipendium erhalten (nächstes Jahr)

2. Frage: gibt es Schwierigkeiten, wenn wir dann schon verheiratet sind?
wird mein Gehalt mit angerechnet?
und wie sieht es überhaupt aus, für was muß ich als Ehegatte von ausl. Student alles aufkommen???

3. vielleicht noch viel wichtigere Frage: was ist mit seinem Studentenvisum, wenn wir heiraten, wie ändert sich die Aufenhaltserlaubnis???

4. müssen wir in Togo noch einmal heiraten?
(mein Freund ist Moslem, muß ich einen Ehevertrag nach Deutschem Recht machen?)

so und jetzt weiß ich nicht, was ich noch fragen soll, weil alles sooo neu ist und grade über mir hereinstürmt.... Smiley

Bitte habt Versatändnis, dass das alles bisschen durcheinander ist.
Danke für Eure Hilfe Kuss :blum Kuss  :blum:-*
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.932

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 31.05.2005 um 23:21:59
 
Zitat:
So jetzt hoffe ich wirklich , dass ich das Thema und meine Fragen richtig plaziert habe- wenn nicht: bitte Verzeihung!    :anbet :anbet :anbet :anbet :anbet


Hi,
es ist eine misch-masch-Frage. Da es mehr um Ehegattennachzug zu
gehen scheint, habe ich den Thread hierher verschoben. Will auch gerne
versuchen, einige Fragen zu beantworten:

Zitat:
1. Frage: was brauchen wir für Unterlagen, für eine Heirat in Deutschland? öhm öhm öhm

Das erledigt jemand anderes.

Zitat:
2. Frage: gibt es Schwierigkeiten, wenn wir dann schon verheiratet sind?
wird mein Gehalt mit angerechnet?
und wie sieht es überhaupt aus, für was muß ich als Ehegatte von ausl. Student alles aufkommen???


Bei Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen spielt das Einkommen keine
Rollex.

Zitat:
3. vielleicht noch viel wichtigere Frage: was ist mit seinem Studentenvisum, wenn wir heiraten, wie ändert sich die Aufenhaltserlaubnis???


Na, er bekommt einen AE zum Ehegattennachzug. Diese berechtigt ihn
z.B. dazu, JEDE Erwerbstätigkeit auszuüben.

Zitat:
4. müssen wir in Togo noch einmal heiraten?
(mein Freund ist Moslem, muß ich einen Ehevertrag nach Deutschem Recht machen?)


Auch ohne Personenstandsrechter oder Islam-Kenner zu sein:
Nein! Weder noch.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.06.2005 um 01:11:34
 
Zitat:
Das erledigt jemand anderes.



Na klar,

wenn auch etwas später  Zwinkernd

Zitat:
für eine Heirat in Deutschland


brauchst Du im Normalfall die
hier
in den FAQ´s aufgeführten Unterlagen.

Und beachte auch bitte den Hinweis zu den
Problemstaaten
, von denen Togo einer ist.

Und abschließend hier noch der Hinweis auf das OLG Stuttgart, das im I-Net eine ganz brauchbare Aufstellung der notwendigen Unterlagen hat. Hab den link nicht greifbar, aber er ist massenhaft hier im Forum "versteckt".

Zitat:
Auch ohne   Personenstandsrechter oder Islam-Kenner zu sein: 
Nein! Weder noch.


Stimmt genau .
Klappt interdisziplinär doch auch gut  Zwinkernd

Grüße
Ronny  Zwinkernd


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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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engel07
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.06.2005 um 01:37:17
 
@mick: danke fürs verschieben Kuss (irgendwann lerne ich das noch!) Zwinkernd
und danke für die Antworten - ich schau morgen nach - heute Abend/heute früh bin ich schon zu müde.

@ronny: auch erst mal danke!
wie gesagt, hab schon fast Streichhölzchen unter den Augenlidern- wil ich sooo lange mit meinem Schatz telefoniert hab' und gar nicht gleich auf Eure Antworten eingehen konnte- und jetzt kann ich keinen klaren Gedanken fassen!

Gute Nacht!
:snooz: :snooz: :snooz:
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lennart
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schnell ran - schnell
weg


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #4 - 01.06.2005 um 10:43:04
 
hallo engel,
ich möchte noch etwas ergänzen: ich würde an deiner stelle auf jeden fall hier einen notariellen ehevertrag mit vereinbarung einer morgengabe in anwesenheit von zwei männlichen, muslimischen und gutbeleumundeten (nicht vorbestraften) zeugen abschließen.
darin kann man regeln, wie es mit dem erziehungsrecht gemeinsamer kinder aussehen soll, daß du immer deinen paß und den der ggfs. kinder in deinem besitz haben darfst, daß du besuch empfangen kannst, auch wenn dein mann mal nicht zu hause ist, daß du jedem ehrenwerten beruf nachgehen  darfst etc. (das sind nämlich alles sachen, die dem islamischen recht nicht selbstverständlich sind) -da wird der notar euch noch ausgiebig beraten müssen. am wichtigsten ist aber die vereinbarung einer morgengabe, weil diese nach dem materiellen (sharia) recht der meisten muslimischen gruppierungen als wesentlicher bestandteil f.d. wirksamkeit einer eheschließung angesehen wird.
dadurch seid ihr sicher, daß eure eheschließung hier auch in togo anerkannt wird (sonst hätte man gleich eine "hinkende" ehe produziert.  übrigens : die kosten für einen solchen ehevertrag sind nicht allzu hoch, weil ihr über wenig einkommen verfügt.
natürlich kann man auch - um deinen vater ggfs. zu beruhigen- auch regelungen über unterhalt und versorgungsausgleich nach deutschem recht mit in dem vertrag unterbringen.
gruß -lennart-
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lennart
 
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engel07
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Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 02.06.2005 um 01:31:30
 
@lennart
vielen Dank für die Info.
Das alles verwirrt mich jetzt sehr.
??? ??? ??? ???
da muß ich jetzt erst mal drüber schlafen. :snooz:
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