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Vorgehensweise? (Gelesen: 7.245 mal)
jonnz
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14.05.2005 um 20:01:11
 
Hi..

ich hab ja vor einigen Monaten schonmal geschrieben. Kurze Wiederholung:
Ich bin bosnischer Kroate und habe daher die kroatische Staatsbürgerschaft mit Pass und anscheinend auch die bosnische (ohne Pass). Brauche wohl von beiden ne Entlassung. Heute ist ein Brief von der Behörde eingetrudelt mit der Bitte vorbeizukommen, sowie der Loyalitätserklärung angefügt.
Heißt ja wohl, dass ich meine Einbürgerungszusicherung bekomme.

Problem: Ich studiere noch bis 07/2006 und lebe bei meinen Eltern, ohne eigenes 
              Einkommen. Mein Vater ist Arbeitlos (ca. 750 Euro) und meine Mutter
              arbeitet (ca. 1500 Euro).
              Die Entlassungsgebühren beider Länder sind sehr hoch - kann ich nicht
              aufbringen. Bin außerdem in Kroatien wehrpflichtig. Wegen dieser Gründe      
              würde ich mich auf Unzumutbarkeit berufen.
              
Frage:    - Werden die Gebühren zusammen gerechnet??
             - Soll ich das Thema Unzumutbarkeit gleich beim Termin aufgreifen??

Bräuchte ein paar Tips wie ich jetzt am besten weiter vorgehen soll, da ich nix falsch
machen will bzw. mir verbauen. Nebenbei gesagt, wohne ich in BW.

Danke schonmal für jede Hilfe.

Gruß jonnz
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Ralf
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Antwort #1 - 15.05.2005 um 01:18:52
 
Zitat:
...dass ich meine Einbürgerungszusicherung bekomme.


Erst mal abwarten, aus welcher/welchen Staatsangehörigkeit(en) die Behörde die Entlassung erwartet. Zwinkernd
Zitat:
Die Entlassungsgebühren beider Länder sind sehr hoch - kann ich nicht aufbringen.

Zumindest bei Kroatien wäre die Gebühr immer zumutbar.

Zitat:
- Werden die Gebühren zusammen gerechnet??

Nein, denn dann wäre ja auch bei einer 2. StA die Mehrstaatigkeit hinzunehmen, bei der nur minimale Gebühren anfallen, wenn eine andere mit zu hohen Gebühren besteht.

Zitat:
Bin außerdem in Kroatien wehrpflichtig.

Dies könnte ein Grund für Hinnahne von Mehrstaatigkeit sein, wenn § 12 Abs. 3 StAG zutrfft.

Zitat:
- Soll ich das Thema Unzumutbarkeit gleich beim Termin aufgreifen??

Das kann jedenfalls nicht schaden. Zwinkernd

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Antwort #2 - 15.05.2005 um 10:01:44
 
Guten Morgen Ralf,

danke für die schnelle Antwort. Hat mir schon sehr geholfen. So wie der (echt nette) Mitarbeiter der Behörde mir aufgrund meiner Daten gesagt hat, muß ich wohl aus beiden raus. Aber das klär ich noch genau.

Aber kann ich mich bei Bosnien auf die Gebühr und bei Kroatien auf die Wehrpflicht berufen?? Bin total konfus... Dass hört sich dann so an, wie wenn ich´s mir ganz leicht machen will - was ganz klar nicht der Fall ist.

Werd am Dienstag dann mal bei der ABH vorbeischauen und meld mich dann mit den
neuesten Erkenntnissen..

Gruß jonnz
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Antwort #3 - 16.05.2005 um 18:17:03
 
Zitat:
Aber kann ich mich bei Bosnien auf die Gebühr und bei Kroatien auf die Wehrpflicht berufen??

Ja. Für jede vorhandene Staatsangehörigkeit wird einzeln beurteilt, ob eine Entlassung daraus
a) erforderlich,
b) zumutbar und
c) möglich ist.
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Antwort #4 - 16.05.2005 um 19:39:52
 
Hi Ralf,

noch eine kurze Frage zu der Wehrpflichtsache hab ich. Weißt Du/Ihr evtl. erfahrungsgemäß, ob die kroatischen Behörden eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit wegen nicht abgeleisteter Wehrpflicht verweigern, oder gibts da eher keine Probleme?? Bin ja seit Geburt ohne Unterbrechung in der BRD.


Danke & Gruß jonnz
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Ralf
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Antwort #5 - 17.05.2005 um 08:19:52
 
Erfahrungsgemäß macht Kroatien die Entlassung von der Erfüllung der Wehrpflicht abhängig. Du solltest dir dies vom Generalkonsulat schriftlich bestätigen lassen.
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Antwort #6 - 17.05.2005 um 15:10:13
 
Hallo..

so ich war grad der ABH. Der Test war klasse..mündlich...aber mit ein bißchen Ahnung locker zu meistern. Hab jetzt 2 Einbürgerungszusicherungen - eine für Kroatien und eine für BIH. Brauch also 2x ne Entlassung.
Hab dass Thema "Unzumutbarkeit" angesprochen - mir wurde gesagt, dass ich die Gebühren schriftlich auf meinen Namen belegen lassen soll. Wehrpflicht gerne auch...ABER aus einer von beiden muß ich mich auf jeden Fall ausbürgern lassen.
Ist dass jetzt wirklich soo??? 
Wenn mich die Kroaten wegen der Wehrpflicht nicht gehen lassen, müßte ich mich ja in BiH ausbürgern lassen und dass wiederum kann ich mir net leisten.  weinend
Für weitere Tips bin ich wie immer dankbar.

Mfg jonnz
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Ralf
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Antwort #7 - 17.05.2005 um 16:34:27
 
Zitat:
ABER aus einer von beiden muß ich mich auf jeden Fall ausbürgern lassen.
Ist dass jetzt wirklich soo???  

Das wäre lediglich so, wenn in beiden Fällen zu hohe Gebühren geltend gemacht würden, die Gebührenforderung von einem Staat allein (hier: Kroatien) aber nicht unzumutbar wäre.

Hier liegen aber verschiedene Gründe vor.

Wie bereits gesagt: Die Voraussetzungen für § 12 StAG (Hinnahme von Mehrstaatigkeit) müssen für jede Staatsangehörigkeit einzeln geprüft werden.
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jonnz
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Antwort #8 - 17.05.2005 um 21:43:31
 
Danke - jetzt gehts mir wieder besser  grin
Werd mir merken, dass jede Staatsangehörigkeit seperat behandelt wird.
Die Briefe an die Generalkonsulate von BiH und Kroatien sind heute um 16.45 rausgegangen - mit der Bitte um eine Auflistung der Kosten für eine Ausbürgerung, sowie bei Kroatien um eine schriftliche Bestätigung, ob eine Ausbürgerung aufgrund der Wehrpflicht überhaupt möglich ist. Das ganze ist per Einschreiben rausgegangen.
Ich denke mal, dass es soweit von meiner Seite aus passt. Bin gespannt, wann ich die Antwort bekomme und was drin steht. Werd mich dann spätestens wieder melden.
Ansonsten bin ich so frei und frage einfach, wenn ich wieder mal nicht weiter weiß.
Ein besonderes Dankeschön nochmals an Ralf - bist wirklich ne große Hilfe [beifall=beifall.gif]

Gruß jonnz
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Ralf
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Antwort #9 - 18.05.2005 um 09:04:05
 
Zitat:
Bin gespannt, wann ich die Antwort bekomme und was drin steht.

Hoffentlich hast du noch eine Kopie von den Schreiben und den Einschreibebeleg gut aufbewahrt, für den Fall, dass gar keine Antwort kommt.

Zitat:
Ansonsten bin ich so frei und frage einfach, wenn ich wieder mal nicht weiter weiß.

Klar, dafür ist dieses Board ja schließlich da!  :paletti
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Antwort #10 - 18.05.2005 um 17:17:01
 
Hi..

also ich hab die Schreiben jeweils 2x ausgedruckt. Die Duplikate, sowie die Belege sind
in meinem "Einbürgerungsordner" abgelegt. Soll ja alles genau dokumentieren - also mach ich das auch  Smiley Denk mal, dass es so passen müßte...

Aber nur mal für den (hoffentlich unwahrscheinlichen) Fall, dass ich keine Antwort bekomme - was soll ich dem Sachbearbeiter denn erzählen? Die Belege sagen ja nur
aus, dass ich Einschreiben an die Konsulate geschickt hab und net was drinn ist. Aber ne besser Lösung hatte ich gestern auch net...evtl. per Rückschein, aber da ist´s auch net viel anders als mit normalem Einschreiben..   ABER ich bin ja positiv eingestellt und glaube an Happy Ends...

Gruß jonnz
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jonnz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 18.05.2005 um 23:24:37
 
Hallo Ralf,

jetzt hab ich grad noch ne Frag, denn ich seh da ne ganz dunkle Wolke über mir aufziehen. Hab grad die Verwaltungsvorschriften gepaukt und ich hab wohl vergessen
zu schreiben, dass ich 27 Jahre auf dem Buckel hab. Kaum vorstellbar, dass noch mit einer Einberufung bei der Bundeswehr gerechnet werden kann  Griesgrämig
Da gibts dann wohl Probleme??? 

Gruß jonnz
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Janna
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Antwort #12 - 18.05.2005 um 23:51:02
 
Zitat:
Aber nur mal für den (hoffentlich unwahrscheinlichen) Fall, dass ich keine Antwort bekomme - was soll ich dem Sachbearbeiter denn erzählen? Die Belege sagen ja nur
aus, dass ich Einschreiben an die Konsulate geschickt hab und net was drinn ist.

Zeige das Schreiben, bevor Du es in den Umschlag steckst, einem Zeugen (Freund / Bekannter) und bringe es dann zusammen mit dem Bekannten auf die Post.
So hast Du einen Zeugen, der bestätigen kann, dass genau dieses Schreiben an diesem Tag auf der Post aufgegeben worden ist.
Dies lässt Du Dir durch den Bekannten mit seiner Unterschrift auf der Kopie des Briefes, die Du in Deine Akte ablegst, bestätigen.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 19.05.2005 um 01:09:41
 
Hallo jonnz,

einen wesentlichen Unterschied zwischen Einschreiben - bestätigt die Einsendung
und Einschreiben/Rückschein - bestätigt die Einsendung und auf dem Rückschein, den du erhälst (zurück) die Bestätigung des Erhaltes/ Eingang.
Das macht schon einen Unterschied ! Kostet zwar ein wenig mehr aber du kannst sicher sein, dass deine Unterlagen eingegangen sind.
Ansonsten wie Janna empfohlen -immer unter Zeugen mit Bestätigung !
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Ralf
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Antwort #14 - 19.05.2005 um 09:31:48
 
Zitat:
dass ich 27 Jahre auf dem Buckel hab.


Das ist in der Tat ein Problem. In diesem Fall wäre § 12 Abs. 3 StAG nicht anwendbar.
Nach gegenwärtiger Rechtslage wäre somit die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erst mit 40 Jahren möglich.
Wenn Kroatien tatsächlich die Entlassung wegen nicht abgeleistetem Wehrdienst verweigert, wird die einzige Lösung sein, den Wehrdienst zu leisten.
Allerdings sind auch Fälle von Personen bekannt, die hier geboren oder als Kind eingereist sind, bei denen die Entlassung auch ohne Wehrdienst geklappt hat, meist auf gerichtlichem Weg.
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jonnz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 19.05.2005 um 17:01:07
 
Aaargh...also das ist ne Hiobsbotschaft. Also das letzte was ich in meinem Leben tun werde, ist in einem fremden Land, dessen Paß ich leider habe den Wehrdienst abzuleisten. Mal davon abgesehen, daß ich nirgends den Dienst an der Waffe leiste - Zivildienst von mir aus! Ich versteh außerdem ja so gut wie nix - soll man davor etwa nen Sprachkurs machen.

Also ich weiß ja net, wie sich die Gesetzgeber in D und HR das denken, aber ich finde das absolut unzumutbar und inakzeptabel.
Ich bin hier geboren, aufgewachsen und kenne die Heimat meiner Eltern (meine ist die BRD) nur aus ein paar Mal Urlaub. Meine gesamter Freundeskreis alles drumherum ist deutsch - also was soll ich da........kann ja gleich nach Marokko zum Militär gehen. Mit dem Land verbindet mich gleich viel...

Sorry, wenn ich mich aufrege - aber ich verfluche den Tag, an dem ich diese be.... bosnischen/kroatischen Staatsangehörigkeiten bekommen hab. Wenn ich das wenigstens selber hätte entscheiden können.  explo

Also ich hoffe, das die kroatischen Behörden sich net quer stellen, ansonsten geh ich persönlich nach Stuttgart und schrei den ganzen Laden zusammen. motz

Also nochmals Entschuldigung, aber das mußte ich loswerden. Sowas ist schlichtweg zum Verzweifeln. Ein Gerichtsverfahren in Kroatien kann ich mir net leisten.
Falls Ihr irgendwelche Tips hab oder selber Erfahrungen mit Problematik gesammelt habt, dann tut euch keinen Zwang an und schreibt - ich bin für alles dankbar..


Gruß jonnz
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Antwort #16 - 19.05.2005 um 17:20:27
 
Zitat:
Mal davon abgesehen, daß ich nirgends den Dienst an der Waffe leiste - Zivildienst von mir aus!


Ob es in Kroatien Zivildienst gibt, weiß ich nicht.
Aber schau mal unter Nr. 87.1.2.3.2.2 c und insbesondere auch d) nach!

Zitat:
87.1.2.3.2.2 Macht der Herkunftsstaat - ohne dass die Voraussetzungen des Absat-
            zes 3 vorliegen - die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von der Leis-
            tung des Wehrdienstes abhängig, so ist dies eine unzumutbare Entlas-
            sungsbedingung, wenn der Einbürgerungsbewerber

             .....

            c) zur Ableistung des Wehrdienstes für mindestens zwei Jahre seinen
               Aufenthalt im Ausland nehmen müsste und in einer familiären Gemein-
               schaft mit seinem Ehegatten und einem minderjährigen Kind lebt oder

            d) sich aus Gewissensgründen der Beteiligung an jeder Waffenanwen-
               dung zwischen den Staaten widersetzt und die Leistung eines Ersatz-
               dienstes durch den Herkunftsstaat nicht ermöglicht wird.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #17 - 19.05.2005 um 19:45:47
 
Hallo Jonnz,

Sorry, aber ich explodiere auch gleich  explo...

Vielleicht solltest Du auch mal vor der eigenen Türe kehren  kopfhau : Hättest Du Dich hierum nicht auch früher drum kümmern können?

Oder war da vielleicht der deutsche Wehr-/Zivildienst "hinderlich"?

Abu
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Antwort #18 - 19.05.2005 um 22:25:31
 
Hi Abu,

Zitat:
Hättest Du Dich hierum nicht auch früher drum kümmern können?

Unter Umständen hätte ich das wohl machen können, aber ich nehme mal an Du bist vom Fach. Also solltest Du auch wissen bzw. mitbekommen haben was die kr.Behörden in den letzten Jahren ständig alles ändern und was es für Schikanen gegeben hat.
Die Kosten waren früher auch ein Grund..denn da hab ich noch nix von Umzumutbarkeit gewußt - bis ich letztes Jahr erst dieses Forum gefunden hab. Davor hab ich mich meinem Schicksal gefügt. Denn als Kroate, der auf dem Konsulat nix versteht, ist man zumindest früher behandelt worden, wie der letzte Dr...! Und meine Eltern waren lane Zeit auch nicht begeistert von der Einbürgerung. Aber dass kannst ja sicher voll nachfühlen - vor allem, wenn es andere betrifft. Sorry, dass ich darauf keinen Bock, nicht die nötigen finanziellen Mittel und das Wissen hatte. Danke hiermit nochmal an das Forum und besonders Ralf!!

Zitat:
Oder war da vielleicht der deutsche Wehr-/Zivildienst "hinderlich"?


Ich will das jetzt mal nicht als gemeine Unterstellung interpretieren - denn so könnte ich das jetzt durchaus sehen.  Ärgerlich 
Du hast leicht reden...aber der letzte Kommentar sagt ja genug über deine Voreingenommenheit aus!
Nun, ich muß mich hier auch nicht rechtfertigen - denn vorzuwerfen hab ich mir nix, außer vielleicht meiner Unwissenheit!


@Ralf - hab mir das jetzt mal angeschaut. Die haben zwar anscheinend nen Zivildienst,
           aber nix halbes und nix ganzes. Dauert ca. 1,5x länger und kriegst nix dafür.    
           Aber ich will dass auch net so - ist ja schon genug, dass es bei Bosnien auf
          Unzumutbarkeit  hinausläuft. Werd´s bei Kroatien normal probieren und hoffen,
          dass die ein wenig Verständnis haben.
          Ansonsten - seit dieser Woche ist aktuell, dass Kroatien die Wehrpflicht bis 2010
          abschafft! Vielleicht bringts ja schon vorher was. Werd dann mal abwarten, was
         auf mich zukommt.

Gruß jonnz
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Djamila
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 20.05.2005 um 01:59:54
 
Jonnz schrieb :
Falls Ihr irgendwelche Tips hab oder selber Erfahrungen mit Problematik gesammelt habt, dann tut euch keinen Zwang an und schreibt - ich bin für alles dankbar..
Gruß jonnz


Abu tat sich keinen Zwang an, das völlig unvoreingenommen und dankbar bist du nicht, auch nicht darüber, dass du nun schon mehrere Optionen zur Bewältigung deines Problemes hast und nun die Qual der Wahl -
aber nix halbes und nix ganzes. Dauert ca. 1,5x länger und kriegst nix dafür.

Ich tu mir jetzt auch keinen Zwang an explodiere auch gleich  explo und sage:

Deine Probleme möchten andere haben !
Unwissenheit schützt vor Torheit nicht !
Jeder Staatsbürger hat auch Pflichten !


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Djamila
 
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Antwort #20 - 20.05.2005 um 21:55:42
 
Also erstmal möchte ich mich entschuldigen, wenn ich gestern zu aufbrausend war. Aber das ist für mich ein recht emotionales Thema und hab bin eben auch nur ein Mensch - mit allen Konsequenzen ( manchmal schnell genervt)! Kann sein, dass einiges falsch rübergekommen ist....
Aber leicht mach ich mir das ganze net - im Gegenteil. Sonst wärs mir ja egal wie´s läuft.
Nichtsdestrotz bleib ich dabei - ich gehe nicht in andere Länder für irgendwelche Dienste (zumindest net freiwillig). Könnte mir, davon abgesehen, nach Studienende gar net leisten 1 Jahr oder länger weg vom Schuß zu sein. Danach brauch ich mich wohl nirgends mehr bewerben. Aber das ist meine persönliche Meinung. Kann ja jeder halten, wie er will...

PS: Ich konzentriere mich übrigens eher auf meine Probleme und überleg nicht dauernd   wem es wohl besser oder schlechter geht auf dieser Welt. Da gibts nämlich kein Stück,, außer das ich mich selber verrückt mache!   :anbet

So...das war´s soweit. Ich hoffe ja, wenn ich weiterhin ne Frage habe, das ich Hilfe bekomme  und werds jetzt erstmal auf dem normalen Weg probieren und das beste hoffen. Mehr als Nein sagen, können Sie auch net  Smiley
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