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Scheidung bei befristeter Aufenthaltsgenehmigung (Gelesen: 6.788 mal)
fellini1965
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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03.01.2005 um 19:56:50
 
Hallo Leute,

ich hoffe, dass mir uns jemand helfen kann bzw. ein paar tipps auf lager hat, wie wir unsere Situation erfolgreich meistern.
Geschichte:
Ich habe vor ein paar Monaten hier in Berlin eine Thai kennen- und inzwischen auch lieben gelernt. eine Sache, die auf Gegenseitigkeit beruht.

Problem:
Sie ist erst seit knapp einem Jahr in Deutschland und seit April 2004 mit einem Deutschen verheiratet. Die aufenthaltsgenehmigung läuft auf drei Jahre. Sie ist aber nicht glücklich, da er nicht möchte dass ihre Tochter nachzieht und auch sonst gestaltet sich das Zusammenleben als schwierig.
Wir sind zu dem Schluß gekommen, dass sie sich scheiden lassen möchte, zu mir zieht und wir nach der Scheidung heiraten. Die "Beratung" von staatlicher Seite sagt, sie verliert ihre Genehmigung sobald sie die Scheidung einreicht. Sie arbeitet offiziell, wäre also auch in der Lage, sich selbst zu versorgen. Was sollen wir tun? Wir möchten gerne zusammenbleiben, zusammenwohnen und eben alles, was dazu gehört. Sie wäre auch bereit, mit Ihrem Mann zu reden um eine einvernehmliche Lösung zu finden, weiss aber nicht genau, wie er reagiert und eventuell von sich aus die Scheidung einreicht, weil sie zu mir zieht. Um der Moral einen Tribut zu leisten: Die beiden lieben sich nicht. Er nutzt sie mehr als Putzfrau...
Wer kann aus eignen Erfahrungen berichten bzw. kann uns Tipps geben, damit sie nicht nach Thailand zurück muss?
Wer uns hielfen kann, wir das gute Gefühl haben eine perfekte Beziehung erhalten zu haben.

Ich danke euch schon jetzt.

Gruss

fellini1965
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Abu
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Antwort #1 - 04.01.2005 um 10:33:47
 
Zitat:
Die "Beratung" von staatlicher Seite sagt, sie verliert ihre Genehmigung sobald sie die Scheidung einreicht.

Das ist nicht ganz korrekt:
Die ABH wird ihr die Aufenthaltserlaubnis entziehen, wenn sie erfährt, daß die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, sprich: Deine Freundin bei ihrem Ehemann ausgezogen ist. Und zwar unabhängig von der Einreichung der Scheidung.

Zitat:
Wer kann aus eignen Erfahrungen berichten bzw. kann uns Tipps geben, damit sie nicht nach Thailand zurück muss?

Rechtlich führt im Moment kein Weg daran vorbei, daß sie Deutschland verläßt und in Thailand die Scheidung abwartet. Erst danach kann sie über eine Heirat mit Dir wieder nach D kommen.

Darüber hinausgehende "Tips" wirst Du hier wohl kaum bekommen...

Viel Glück,

Abu
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fellini1965
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Antwort #2 - 11.01.2005 um 09:54:46
 
Danke Abu !

Inzwischen sind wir auch so weit, weil wir uns bei einer Ausländerbeauftragten erkundigt haben.

Es gibt eben leider nur zwei Alternativen: Entweder sie bekommt ein Kind von mir, oder wir warten bis sie ein eigenständiges aufenthaltsrecht bekommt....
Nun steht wirklich langsam zur Debatte, dass sie kurze Zeit nach Thailand zurück geht, um die Geschichte zu beschleunigen.
Wie ist das denn? Wird eine Scheidung dann schneller durgeführt, weil es eine Kurzehe und sie ausländerin ist? Und wie sind die Fristen nach aufforderung zur ausreise? Wie lange darf sie noch bleiben?
Ich bitte Euch nochmals um antworten, denn das Ganze ist uns sehr wichtig und meine freundin ist sehr unglücklich.

Danke

fellini 1965



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ronny
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Antwort #3 - 11.01.2005 um 10:16:07
 
Zitat:
Wird eine Scheidung dann schneller durgeführt, weil es eine Kurzehe und sie ausländerin ist?


Hi Fellini,

eine Verkürzung  der Scheidungsfristen wird nur unter ganz eingeschränkten Voraussetzungen möglich sein. Sie hängt keinesfalls davon ab, ob sie Ausländerin ist oder nicht.

§ 1565
Scheitern der Ehe

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

§ 1566
Vermutung für das Scheitern

(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.


Oben bei den links gibt es einen zu dejure.org, da kannst du die Hausnummern der Scheidung in den §§ § 1564 ff BGB selbst nachlesen.


Zitat:
Entweder sie bekommt ein Kind von mir,


Auch das hilft Euch zunächst mal nicht weiter, weil das Kind bis zur Rechtskraft der Scheidung oder einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung als eheliches Kind der jetzigen Ehe gilt. Deshalb können die Rechtsfolgen aus der Vaterschaft auch nur danach geltend gemacht werden. Griesgrämig


Viel Glück
Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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fellini1965
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.01.2005 um 09:55:09
 
Erstmal Vielen Dank Ronny,

Da ich auch schon mal geschieden wurde, war mir das auch so bekannt.
Aber ich dachte vielleicht bei meiner Freundin könnte es eventuell schneller gehen. da

- sie Ausländerin ist
- weniger als ein Jahr verheiratet ist
- ihr Mann nicht will, dass ihre Tochter nachzieht und sie auch ihre Kultur und Glauben nur eingeschränkt ausüben darf, also irgendwo schon eine Härte vorliegt.

Wie schnell wird sie im Falle einer Scheidungseinreichung zur Ausreise aufgefordert, bzw. wie lange sind die Fristen, bis sie ausreisen muss, um nicht abgeschoben zu werden?
Wir beide wollen wirklich alle Möglichkeiten zu einer glücklichen Beziehung abschätzen können.

Danke nochmal

Gruß

Fellini1965


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Holger2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.01.2005 um 11:19:46
 
Wollte nicht unbedingt einen neuen Thread starten, denke es geht in Ordnung wenn ich hier mitschreibe da es sich um das gleiche Problem nur im Endstadium handelt.
Meine Kleine Maus hatte im Januar 2003 geheiratet , und wurde auch nur benutzt, wir uns Kennengelernt im Okt 2003, zusammengezogen im November 2003(ja er hatte damit keine Probleme mittlerweile auch schon eine neue Freundin) habe selber meine Scheidung im Dezember 2003 eingereicht damit wir wenn Sie sich von Ihren Mann trennt Heiraten können.
Im Oktober 2004 haben wir die Scheidung eingereicht und Sie hat sich umgemeldet beim Ordnungsamt, gleichzeitig angegeben das Sie getrennt lebt. Doch jetzt kommt der Schock, Scheidungtermin im Januar für Sie erhalten aber ich habe noch keinen, dabei war geplant das wir beide nach der Scheidung in Dänemark neu Heiraten.
Wir haben Angst was jetzt passiert, bisher keine Meldung von der AB. Was sollen wir tun abwarten? Meine Scheidung ist wohl im Feb. erledigt.
Sie ist bei mir in der Firma angestellt und versichert bekommt Sie nach dem neuen Zuwanderungsgesetzt Aufenthalt?

Holger
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ronny
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Antwort #6 - 12.01.2005 um 11:39:44
 
Zitat:
Wie schnell wird sie im Falle einer Scheidungseinreichung zur Ausreise aufgefordert, bzw. wie lange sind die Fristen, bis sie ausreisen muss, um nicht abgeschoben zu werden?


Hi Fellini,

guck
hier
in den FAQ´s.

Zitat:
also irgendwo schon eine Härte vorliegt
Soltet ihr eigentlich mal im Scheidungsantrag so versuchen. Das ist nicht ausgeschlossen, aber ich bin kein Anwalt. Zwinkernd

Grüße
Ronny
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Holger2005
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.01.2005 um 12:14:34
 
@Fellini

Die Scheidung geht manchmal schneller als du denkst, besonders wenn wie bei uns ein Ehevertrag existiert. Das Trennungsjahr von 1 Jahr hat sich erledigt sobald beide Parteien vor Gericht aussagen das Sie bereits 1 Jahr getrennt leben.
Bei Ehezeiten von unter 1 Jahr ist eine Trennungszeit nicht erforderlich.
Scheidung dauert bei einvernehmen ca 6 Wochen, rechtsgültig ist es nach weiteren 4 Wochen falls nur eine Partei anwaltlich vertreten war.

Bis jetzt noch keine Reaktion seitens der AB
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fellini1965
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #8 - 25.01.2005 um 01:29:59
 
An alle, die geschrieben haben...Vielen Dank für die Hilfe und Antworten!

Unsere Situation ist nicht besser geworden, aber Ihr habt uns trotzdem geholfen. Wir kennen nun unsere Möglichkeiten und wissen , es gibt nur den "harten" Weg oder Geduld. wir sind Dank Euch, der Ausländerbehörde und einer Frauenbeauftragten auf dem Laufenden. Immerhin, wir lieben uns sehr und das wird uns auch helfen. Falls sich in den nachsten Wöchen etwas Unerwartetes tun sollte in Bezug auf Scheidung, ABH usw. werde ich Euch auf den Laufenden halten und hier unsere Geschichte erzählen, damit alle, die in einer ähnlichen Situation sind, nachlesen können. Und wenn wir eines Tages heiraten werden, sag ich Euch Bescheid! Wir sagen einfach nochmal Danke
P. und Dirk
Grüsse aus Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.04.2005 um 21:14:05
 
Hallo, alle zusammen.
Ich melde mich mal wieder, um einen Zwischenstand abzugeben und Euch mit  weiteren Fragen zu nerven.
P. und ich werden immer ungeduldiger und würden jetzt schon gerne zusammen leben. Ihr Mann hat immer noch nichts mitbekommen... Nun suchen wir eine einvernehmliche Lösung. Dazu müsste sie aber mit ihrem Mann sprechen. Sie hat keine Ahnung wie er reagieren würde...
Daher überlegen wir, wie wir seinen guten Willen fördern können. Dazu jetzt meine Frage: Wenn sie bei ihrem Mann inoffiziell ausziehen würde, er zur ABH geht und es meldet, wie schnell würde sie ausreisen müssen? Ist er dann für die Rückführung finanziell zu belasten und müsste er Unterhalt für sie zahlen, da sie in Thailand in ihrem Heimatort wohl keine Arbeit finden würde ? Das wären eventuell Gründe, die ihren Mann gnädig stimmen könnten, mit der Scheidung bis nächstes Jahr zu warten... Es gibt übrigens keinen Ehevetrag zwischen den beiden! Sie würde dann ihrerseits im Gegenzug auf Unterhaltsleistungen verzichten. Über eine Antwort würden wir uns natürlich wieder sehr freuen!
Vielen Dank schon mal für Eure Aufmerksamkeit.

Gruß aus Berlin

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Abu
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Antwort #10 - 10.04.2005 um 23:11:29
 
Zur Erinnerung noch einmal ein Auszug aus meinem vorherigen Posting in diesem Fall:
Zitat:
Rechtlich führt im Moment kein Weg daran vorbei, daß sie Deutschland verläßt und in Thailand die Scheidung abwartet. Erst danach kann sie über eine Heirat mit Dir wieder nach D kommen.

Darüber hinausgehende "Tips" wirst Du hier wohl kaum bekommen...

Und außerdem:
Zitat:
Das wären eventuell Gründe, die ihren Mann gnädig stimmen könnten, mit der Scheidung bis nächstes Jahr zu warten...

Und was soll das bringen?

Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 12.04.2005 um 17:08:21
 
"Wie schnell wird sie im Falle einer Scheidungseinreichung zur Ausreise aufgefordert, bzw. wie lange sind die Fristen, bis sie ausreisen muss, um nicht abgeschoben zu werden?"


Genaue Zeiten kenne ich dazu nicht, aber ich kenne genau so einen ähnlichen Fall hier in Berlin.

Ein Deutscher hatte sich nach nur wenigen Monaten ehelichen Zusammenlebens von seiner ausländischen Frau getrennt und die ABH benachrichtigt. Nach Monaten - fast ein halbes Jahr - versöhnte er sich wieder mit seiner Frau und informierte davon die ABH. Die hatte in den gesamten 6 Monaten die Trennungsanzeige noch nicht mal richtig zur Kenntnis genommen, d.h. es ist rein gar nichts passiert. Wahrscheinlich würde dies - ein Jahr später - immer noch unbearbeitet sozusagen unbemerkt dort irgendwo verstauben.

Jemand anderem ist bereits von RA geraten worden, die ABH nicht mit so etwas zu "belästigen", die würden die Bearbeitung sowieso nicht schaffen.

Verlassen kannst du dich natürlich nicht auf dieses Beispiel, aber die Berliner ABH ist tatsächlich wegen ihrer sehr langen Bearbeitungszeiträume bekannt.

Da sollten sie echt mal eine Unternehmensberatung dransetzen, und die Behörde entweder neu organisieren oder falls es tatsächlich an Personalmangel liegt, neue Stellen schaffen. Auch der hohe Krankenstand sollte dort mal genauer unter die Lupe genommen werden.

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fellini1965
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #12 - 12.04.2005 um 20:22:39
 
Hallo, Abu

sorry, dass Du duch wiederholen musstest... Ich habe das soweit verstanden.
Um Deine Frage zu beantworten: Der Mann von meiner Freundin hält sein Geld extrem zusammen, Das heisst, wenn die Einreichung der Scheidung, die Ausreise und der vielleicht damit zusammenhängende Unterhalt ihn Geld kostet, lässt er sehr wahrscheinlich Geduld walten und wartet, bis meine Freundin im Frühjahr 2006 ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat.Im Gegenzug würde sie auf Unterhalt, Zugewinn  usw. nach der Scheidung verzichten. Zudem hätte er ja noch den Steuervorteil für die Dauer der Ehe. Das ist zwar sehr berechnend, aber uns bleibt keine andere Wahl.
Da ihr eigenständiges Aufenthaltsrecht ja wahrscheinlich auf ein Jahr laufen wird, hoffen wir im nächsten jahr auf eine schnelle einvernehmliche Scheidung und wollen dann heiraten.

Alles klar?   :paletti



Hallo Berlinero,

da machst du uns ja echt Hoffnung....

Danke dafür.
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Berlinero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 13.04.2005 um 10:05:40
 
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Das heisst, wenn die Einreichung der Scheidung, die Ausreise und der vielleicht damit zusammenhängende Unterhalt ihn Geld kostet, lässt er sehr wahrscheinlich Geduld walten und wartet, bis meine Freundin im Frühjahr 2006 ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat
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Hierzu kann ich nur soviel sagen, daß im Falle einer Abschiebung deiner ausländischen Freundin, der Noch-Ehemann die Kosten nicht tragen muß.

Sie hat zwar Anspruch auf Trennungsunterhalt, aber trotz fehlenden Ehevertrags keinen Anspruch auf Unterhalt nach der Scheidung. Dafür war die Ehe viel zu kurz.


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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #14 - 14.04.2005 um 11:34:22
 
Zitat:
Hallo, Abu

sorry, dass Du duch wiederholen musstest... Ich habe das soweit verstanden.

Das bezweifle ich...

Zitat:
Um Deine Frage zu beantworten: Der Mann von meiner Freundin hält sein Geld extrem zusammen, Das heisst, wenn die Einreichung der Scheidung, die Ausreise und der vielleicht damit zusammenhängende Unterhalt ihn Geld kostet, lässt er sehr wahrscheinlich Geduld walten und wartet, bis meine Freundin im Frühjahr 2006 ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat.Im Gegenzug würde sie auf Unterhalt, Zugewinn  usw. nach der Scheidung verzichten. Zudem hätte er ja noch den Steuervorteil für die Dauer der Ehe. Das ist zwar sehr berechnend, aber uns bleibt keine andere Wahl.
Da ihr eigenständiges Aufenthaltsrecht ja wahrscheinlich auf ein Jahr laufen wird, hoffen wir im nächsten jahr auf eine schnelle einvernehmliche Scheidung und wollen dann heiraten.

Alles klar?   :paletti


Ich muß mich noch einmal wiederholen:
Zitat:
Die ABH wird ihr die Aufenthaltserlaubnis entziehen, wenn sie erfährt, daß die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, sprich: Deine Freundin bei ihrem Ehemann ausgezogen ist. Und zwar unabhängig von der Einreichung der Scheidung.


Zitat:
Hierzu kann ich nur soviel sagen, daß im Falle einer Abschiebung deiner ausländischen Freundin, der Noch-Ehemann die Kosten nicht tragen muß.

Da bin ich mir nicht so sicher...

Abu
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cylber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #15 - 14.04.2005 um 15:15:54
 
Ja HALLO? Wer soll den das sonst für die Kosten aufkommen wenn nicht der Ehemann? Das muss einem ja schon der gesunde Menschenverstand sagen. Also jetzt wird es ja immer toller.

explo Gruß

Cylber
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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Berlinero
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 25.04.2005 um 09:50:30
 
"HALLO? Wer soll den das sonst für die Kosten aufkommen wenn nicht der Ehemann? Das muss einem ja schon der gesunde Menschenverstand sagen. Also jetzt wird es ja immer toller."


Sowie ein Berliner RA hat in einem ähnlich gelagertem Fall folgendes dazu geäußert:

Eine Haftung der Ehefrau für die Abschiebekosten ist nur dann möglich, wenn die Ehefrau zuvor eine Verpflichtungserklärung für ihren Ehegatten unterzeichnet hat. Bevor es zu einer Abschiebung überhaupt kommt, muss die Aufenthaltsgenehmigung nachträglich befristet werden und im Übrigen keine Duldungsgründe bestehen.
Das behördliche Verwaltungsverfahren bleibt abzuwarten.




----------
Der Ausländerbeauftragte hat dies sinngemäß bestätigt!


Schon was Neues von der ABH Berlin?





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paul
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 16.05.2005 um 04:14:24
 
Hi fellini,

beim Durchlesen der posts bin ich bei Deinem Beitrag hängengeblieben. Der ganze Text macht mich stutzig. Möchte daher verspätet hier meine Meinung schreiben, zumal ich einen ähnlich gelagerten Fall im Freundeskreis hatte.

Du schreibst, Du hättest vor einigen Monaten eine Thai-Frau kennengelernt, die seit April 04 mit einem Deutschen unglücklich verheiratet sei. Sie sei selbständig, verdiene ihren Lebensunterhalt selbst. Was arbeitet sie denn offiziell, wo sie erst seit kurzem in Deutschland ist ?
Ich bin -glücklich- mit einer Thailänderin verheiratet, möchte hier aber mal eine Lanze für den gescholtenen Ehemann brechen. Es könnte doch gut sein, daß sie Dir irgendwelche Geschichten erzählt, weil sie ihre Vorteile davon hat. Warum hörte die Liebe so schnell auf, kaum daß sie verheiratet war ? Vielleicht hat sie ihn nur fürs Visum geheiratet ? Und daß er sie bloß als Putzfrau nutzt, leuchtet auch nicht ein. Daß kann er billiger haben, dafür muß er nicht extra heiraten.
Wenn die Liebe zwischen Euch so groß ist, wäre es dann nicht besser, klare Verhältnisse zu schaffen ? Dem Ehemann sollte reiner Wein eingeschenkt werden, anstatt weiterhin im Dreiecksverhältnis Versteck zu spielen. Sie könnte erst mal nach Thailand zurückkehren. Eine einvernehmliche Scheidung ist rasch durchgezogen. Wenn Eure Liebe dann noch hält, kannst Du ans Heiraten und Kinderkriegen denken.

Mit dem ähnlichen Fall im Freundeskreis verhielt es sich so, daß die Thai-Frau nach einiger Zeit zu ihrem Ehemann zurückkehrte und beide offen miteinander gesprochen haben. Die Ehe hielt aber nicht sehr lange, sie hatte bald wieder ein neues "Verhältnis". Heute sind sie geschieden und leben beide mit neuen Partnern zusammen.

Gruß Paul
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