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Scheidung bei befristeter Aufenthaltsgenehmigung (Gelesen: 6.831 mal)
cylber
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Beiträge: 82
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung bei befristeter Aufenthaltsgenehmigung
Antwort #15 - 14.04.2005 um 15:15:54
 
Ja HALLO? Wer soll den das sonst für die Kosten aufkommen wenn nicht der Ehemann? Das muss einem ja schon der gesunde Menschenverstand sagen. Also jetzt wird es ja immer toller.

explo Gruß

Cylber
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Egal wie es kommt, am Ende wird es immer einen geben der es von vorneherein gewußt hat!
 
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Berlinero
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung bei befristeter Aufenthaltsgenehmigung
Antwort #16 - 25.04.2005 um 09:50:30
 
"HALLO? Wer soll den das sonst für die Kosten aufkommen wenn nicht der Ehemann? Das muss einem ja schon der gesunde Menschenverstand sagen. Also jetzt wird es ja immer toller."


Sowie ein Berliner RA hat in einem ähnlich gelagertem Fall folgendes dazu geäußert:

Eine Haftung der Ehefrau für die Abschiebekosten ist nur dann möglich, wenn die Ehefrau zuvor eine Verpflichtungserklärung für ihren Ehegatten unterzeichnet hat. Bevor es zu einer Abschiebung überhaupt kommt, muss die Aufenthaltsgenehmigung nachträglich befristet werden und im Übrigen keine Duldungsgründe bestehen.
Das behördliche Verwaltungsverfahren bleibt abzuwarten.




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Der Ausländerbeauftragte hat dies sinngemäß bestätigt!


Schon was Neues von der ABH Berlin?





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paul
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung bei befristeter Aufenthaltsgenehmigung
Antwort #17 - 16.05.2005 um 04:14:24
 
Hi fellini,

beim Durchlesen der posts bin ich bei Deinem Beitrag hängengeblieben. Der ganze Text macht mich stutzig. Möchte daher verspätet hier meine Meinung schreiben, zumal ich einen ähnlich gelagerten Fall im Freundeskreis hatte.

Du schreibst, Du hättest vor einigen Monaten eine Thai-Frau kennengelernt, die seit April 04 mit einem Deutschen unglücklich verheiratet sei. Sie sei selbständig, verdiene ihren Lebensunterhalt selbst. Was arbeitet sie denn offiziell, wo sie erst seit kurzem in Deutschland ist ?
Ich bin -glücklich- mit einer Thailänderin verheiratet, möchte hier aber mal eine Lanze für den gescholtenen Ehemann brechen. Es könnte doch gut sein, daß sie Dir irgendwelche Geschichten erzählt, weil sie ihre Vorteile davon hat. Warum hörte die Liebe so schnell auf, kaum daß sie verheiratet war ? Vielleicht hat sie ihn nur fürs Visum geheiratet ? Und daß er sie bloß als Putzfrau nutzt, leuchtet auch nicht ein. Daß kann er billiger haben, dafür muß er nicht extra heiraten.
Wenn die Liebe zwischen Euch so groß ist, wäre es dann nicht besser, klare Verhältnisse zu schaffen ? Dem Ehemann sollte reiner Wein eingeschenkt werden, anstatt weiterhin im Dreiecksverhältnis Versteck zu spielen. Sie könnte erst mal nach Thailand zurückkehren. Eine einvernehmliche Scheidung ist rasch durchgezogen. Wenn Eure Liebe dann noch hält, kannst Du ans Heiraten und Kinderkriegen denken.

Mit dem ähnlichen Fall im Freundeskreis verhielt es sich so, daß die Thai-Frau nach einiger Zeit zu ihrem Ehemann zurückkehrte und beide offen miteinander gesprochen haben. Die Ehe hielt aber nicht sehr lange, sie hatte bald wieder ein neues "Verhältnis". Heute sind sie geschieden und leben beide mit neuen Partnern zusammen.

Gruß Paul
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