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Studentenvisum abgelehnt!? (Gelesen: 6.647 mal)
Bakcaci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studentenvisum abgelehnt!?
14.10.2004 um 20:41:43
 
Hallo Liebe Leute,
meine Schwester(Türkischer Nationalität) möchte gern hier studieren...wir haben alles ordnungsgemäß ,die für ein Studiumi in Deutschland notwenndigen Unterlagen(laut der Website der Deutschen Botschaft Ankara) diese hat auch mein Schwester perönlich abgegeben.Gestern erhielt sie ein Brief in dem Wort wörtlich:
die Botschaft bedauert,ihnen mitteilen zu müssen dass Ihrem Antrag auf Erteilung eines Visum nach Abschluss der Prüfung auf der Grundlage des deutschen Auslnderrechts nicht entsprochen weden kann.

Ich bitte Sie um Verständnis dafür dass aufgrund der geltenden Rechtslage in der BRD und den internationalen Gepflogenheiten entsprechend diese Ablehnung nicht mit einer Begründung versehen wird.
§66 Absatz 2 des deutschen Ausländergesetzes lautet:
bla bla bla....

Was haben wir falsch gemacht,was kann man dagegen tuen...kann man den Visum neu beantragen?

Obwohl sie eine Zulassung hat und eine Verpflichtungserklärung nach §84 abgegeben hat ist es nicht möglich...ich weiss nicht wo ich mich hin wenden soll?!

VIELEN DANK
Bakcaci
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Reiner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 14.10.2004 um 22:39:48
 
Wenn das Visum abgelehnt wird, kann man:

1.) Bei der Botschaft eine sog. "Remonstration" einlegen. Das ist ein Brief an die Botschaft, in der darum gebeten wird, die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen und die Entscheidung nochmals zu überprüfen. Von der Botschaft bekommt man dann einen Bescheid, in dem die Gründe der Ablehnung stehen. Oder - sehr selten - das Visum wird trotzdem erteilt. Die Bearbeitung kann ein paar Wochen, aber auch länger dauern.

2.) Gegen den Bescheid, der nach der Remonstration erteilt wird, kann man klagen (beim Verwaltungsgericht Berlin). Man kann auch schon gegen die erste Ablehnung klagen, in der noch keine Gründe stehen. Aber es ist besser, erst die Remonstration einzulegen.

3.) Auf eine Aufenthaltsbewilligung für ein Studium besteht normalerweise kein Anspruch. Die Behörden haben Ermessen. Neben der Botschaft muss die Ausländerbehörde in Deutschland zustimmen. Übliche Ablehnunggründe sind zB: "Student" zu alt (ernsthaftes Studium unrealistisch, Ausbildungszweck nicht mehr erkennbar - zB Aufnahme eines Studiums, das 5 Jahre dauern wird, im Alter von über 30 etc.), nicht ausreichende Deutschkenntnisse, "Rückkehrbedenken" (man fürchtet, dass das Studium dazu dienen soll, dauerhaft nach Deutschland einzuwandern, und keine Absicht besteht, nach dem Studium wieder in die Heimat zurückzukehren) etc.

Die Gründe erfährt man aber erst durch eine Remonstration.
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Bakcaci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.10.2004 um 09:17:12
 
Danke Reiner...
also werden wir erst Remonstration einlegen...wie gesagt es geht ja um ein Studienvisum,damit sie ihr Aufnahmetest hier ablegen kann...ein Aufenthaltsbewilligung haben wir nicht beantragt...

Wäre das dann so richtig das  wir mit den Wörtern...

hiermit lege ich Remonstration gegen Ihr Bescheid oder Ablehnung???

VIELEN DANK
sind jetzt wenigstens schlauer geworden.
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Reiner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.10.2004 um 23:54:58
 
Eine Remonstration einzulegen ist sehr einfach; man muss nur schreiben, dass man um die Mitteilung der Gründe bittet und mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Wie das genau formuliert wird, ist nicht entscheidend.

Ich wünsche Euch viel Erfolg!
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Jens
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.11.2004 um 23:02:19
 
Das mit der Remonstration klingt ja ganz gut, ich habe aber da andere Erfahrungen gemacht, ob bei Studien- oder Besuchervisa kam auf die Remonstration immer wie ???der die gleiche Begründung, nämlich keine Begründung mit Verweis auf das Ausländergesetz und ...dieses Schreiben ist maschinell unterschrieben....
Wo gibt es denn diese heile Welt der Remonstration?
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ronny
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Antwort #5 - 18.11.2004 um 07:22:04
 
Zitat:
Wo gibt es denn diese heile Welt der Remonstration?


Hallo Jens,

das ist keine Sache der "heilen Welt" sondern ein gerichtlich überprüfbarer Rechtsbehelf, den Reiner auuch gleich mit dem richtigen Rechtsweg und dem zuständigen Gericht dargestellt hat.

Wenn dieser allerdings nicht beschritten wird, aus welchen Gründen auch immer, sollte das Lamentieren über die "heile Welt" auch unterbleiben.  Zwinkernd

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #6 - 18.11.2004 um 10:49:08
 
Zitat:
Wenn dieser allerdings nicht beschritten wird, aus welchen Gründen auch immer, sollte das Lamentieren über die "heile Welt" auch unterbleiben.  Zwinkernd

Ronny, ich glaub' Du bist auf dem falschen Dampfer. Jens schrieb:
Zitat:
ich habe aber da andere Erfahrungen gemacht, ob bei Studien- oder Besuchervisa kam auf die Remonstration immer wie ???der die gleiche Begründung, nämlich keine Begründung mit Verweis auf das Ausländergesetz

Nach meinem Verständnis sagt er also, daß trotz Remonstration keine Gründe gegegen wurden.
Wen dem so wäre, dann hätte er sicherlich recht und man könnte das Instrument vergessen.

Abu
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ronny
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Antwort #7 - 18.11.2004 um 12:14:39
 
Zitat:
Wen dem so wäre, dann hätte er sicherlich recht und man könnte das Instrument vergessen


DAS ist aber nur durch das was ich vorgeschlagen habe:

Zitat:
sondern ein gerichtlich überprüfbarer Rechtsbehelf


aus der Welt zu schaffen, oder ?  Zwinkernd

Ronny
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Antwort #8 - 18.11.2004 um 14:36:02
 
Ronny,

jetzt mal "Heuwägelchen"...:

- Ein Visum wird abgelehnt.
- Die Ablehnung erfolgt ohne Begründung, was gem. § 66 Abs. 2 AuslG auch i.O. ist.
- Jetzt gibt es für den Antragsteller "die Möglichkeit, mit einem formlosen Brief an die Visastelle der zuständigen deutschen Auslandsvertretung um Angabe der Gründe zu bitten, die zu einer Ablehung seines Antrags geführt haben (sog. Remonstration)." (vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aamt/buergerservice/faq/kat2/F10 )
- Jens sagt, daß er daraufhin einen Bescheid erhalten hat, in dem in etwa drinsteht, daß für eine Ablehnung eines Visums gem. AuslG keine Angabe von Gründen erforderlich ist.

???   Sorry, aber wenn das so stimmt, macht das für mich keinen Sinn!  kopfhau
Wenn es ein Verfahren zur Erfahrung der Gründe gibt, dann sollte dieses auch zur Angabe der Gründe führen.
Oder es ist legal, daß man die Gründe nicht erfährt, aber dann macht dieses Remonstrationsverfahren einfach keinen Sinn.
(Übrigens ist meine persönliche Meinung, daß staatliche Entscheidungen immer begründet werden sollten!)

Die Situation bekommt auf jeden Fall nicht dadurch einen Sinn, daß ja noch die Möglichkeit besteht zu klagen!

Abu
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Antwort #9 - 18.11.2004 um 16:05:41
 
Hi Abu,

Zitat:
jetzt mal "Heuwägelchen"...:


Fragezeichen

Zitat:
(Übrigens ist meine persönliche Meinung, daß staatliche Entscheidungen immer begründet werden sollten!)


Gebe ich Dir voll recht, das mache ich persönlich immer!

Zitat:
Wenn es ein Verfahren zur Erfahrung der Gründe gibt, dann sollte dieses auch zur Angabe der Gründe führen. 


Ich verstehe das, wenn das so wie geschildert gelaufen ist  Zwinkernd- wir kennen ja den Bescheid ned selbst - auch nicht.

Ich kann und will hier aber ned spekulieren, sondern habe ihm gesagt, dass diese "Entscheidung" der Botschaft, wie alle Verwaltungshandlungen gerichtlich voll überprüfbar ist.
Das muß man dann aber auch machen und ned lamentieren.
Denn davon erfährt man die Ablehnungsgründe auch ned.

Zitat:
Die Situation bekommt auf jeden Fall nicht dadurch einen Sinn, daß ja noch die Möglichkeit besteht zu klagen!


Wir können hier noch drei Seiten posten und haben dann immer noch die gleiche Situation, oder?  Zwinkernd

Klage ist der einzige Weg in dem Fall.  :richter

Ronny





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Antwort #10 - 18.11.2004 um 17:48:31
 
Zitat:
jetzt mal "Heuwägelchen"...:

Zitat:
Fragezeichen


"Heuwägelchen" = langsam, Schritt-für-Schritt, etc.

Zitat:
Gebe ich Dir voll recht, das mache ich persönlich immer!

Deshalb ist es ja auch gut, daß Du hier im Forum aktiv bist...

Zitat:
Wir können hier noch drei Seiten posten und haben dann immer noch die gleiche Situation, oder?  Zwinkernd

Nee, dann trinken wir lieber einen  :kippen:

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 18.11.2004 um 18:28:12
 
Es ist schon so, wie ich es geschrieben und nicht lametiert habe, auf die schriftliche Nachfrage nach Gründen, an die ich früher auch mal geglaubt hatte, kommt ein maschinell unterzeichnetes Schreiben (wahrscheinlich damit man keinen Ansprechpartner hat)... laut Ausländergesetz..... werden Visa
entscheidungen im Ausland nicht begründet. 
Ich kenne sogar eine Antwort in der stand, dass Ablehnungsgründe laut AuslG nicht mitgeteilt werden können!
soll wohl heißen, die Botschaft wäre dazu berechtigt, das ist natürlich rechtlicher Unsinn wirkt aber auf den Antragsteller wie... Frage bloß nicht weiter!
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Jens
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 18.11.2004 um 18:30:26
 
Korrektur:  soll wohl heißen, die Botschaft wäre dazu nicht berechtigt
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Antwort #13 - 18.11.2004 um 19:14:21
 
Zitat:
Nee, dann trinken wir lieber einen 


Dàccord, da wir Winterhalbjahr haben vorzugsweise ein bis zwei Botteln vom trockenen Roten  :kippen:

Ist momentan wohl das beste bei dem Streß.

@ Jens:

Zitat:
Klage ist der einzige Weg in dem Fall.


Vielleicht ändert sich dann auch mal die Praxis beim AA,die ich BTW manchmal auch ned nachvollziehen kann.
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Antwort #14 - 18.11.2004 um 19:32:54
 
Hallo Liebe Leute,
Jens,Rony,Abu wer noch dafür geschrieben hat;-) es ist echt ok...ich danke euch allen...aber BITTE können wir das jetzt sein lassen mit dem philosofieren, mein email Fach wird immer voller von info4alien;-)))
übrigens habe eine Antwort bekommen...sogar mit orginaler unterschrift...man muss nur höflich sein...obwohl die antwort ja nicht so gestimmt hat...aber naja...wir haben ein zweiten anlauf genommen....

allen ein schönen Abend
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fons
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Antwort #15 - 18.11.2004 um 21:46:17
 
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