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Beitrag begonnen von Bleed am 08.11.2023 um 20:32:55

Titel: Niederlassungserlaubnis Nachweis
Beitrag von Bleed am 08.11.2023 um 20:32:55
Hallo,

aufgrund eines Cyberangriffs von Hackern ist meine Ausländerbehörde seit dem 30.10.2023 nicht erreichbar.

Leider hatte ich einen Termin an diesem Tag, wo die Hacker das IT-System angegriffen haben und seit dem ist die komplette IT-Infrastruktur ausgefallen und wird lange dauern bis die Computer wieder hochgefahren werden.

Meine Niederlassungserlaubnis wurde genehmigt und der Termin zur Abnahme von Fingerabdrücken und Kartenbestellung war wie geschrieben am 30.10.2023. Sehr unglücklich !!!

Ich habe jetzt einen neuen Job gefunden und der Arbeitgeber möchte einen Nachweis haben, dass ich im Besitz einem unbefristeten Aufenthaltsrecht bin.

Welche Möglichkeiten gibt es bei der Ausländerbehörde (solange die IT nicht läuft) einen Nachweis zu holen, um eine Niederlassungserlaubnis gegenüber dem Arbeitgeber zu nachweisen? Fiktionsbescheinigung? Klebeetikette auf Reisepass wie früher? Schreiben?

Rechtlich, ab wann gilt die Niederlassungserlaubnis als erteilt? Mit der Aushändigung der Karte, Abnahme von Fingerabdrücken oder die Terminbestätigung?


Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Nachweis
Beitrag von reinhard am 08.11.2023 um 20:42:39
Die NE wird mit der Aushändigung der Karte erteilt.

Die Ausländerbehörde könnte es mit einem Brief an den Arbeitgeber bestätigen. Schick der Ausländerbehörde einen Brief, das funktioniert ja noch.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Nachweis
Beitrag von dim4ik am 08.11.2023 um 21:14:09

reinhard schrieb am 08.11.2023 um 20:42:39:
Die NE wird mit der Aushändigung der Karte erteilt.

Es ist strittig, s. Diskussion hier. Wie Du aber schreibst, die ABH kann jetzt schon eine positive Entscheidung über die Erteilung einer NE schriftlich dem Arbeitgeber bestätigen.

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Nachweis
Beitrag von Bleed am 13.11.2023 um 14:38:06
Die Behörde stellt leider keine Bestätigung weder für mich noch für den Arbeitgeber aus. Ist es der Behörde gesetzlich möglich in Ausnahmefällen eine Klebeetikette auf dem Pass zu erbringen?

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Nachweis
Beitrag von Puncherfaust am 13.11.2023 um 16:15:56
Das wird von ABH zu ABH anders gehandhabt. Manche stellen sie auf Bitte aus, andere nur in begründeten Ausnahmefällen. bei einigen davon könnte dein Problem für so einen Ausnahmefall reichen, bei anderen muss dafür quasi schon ein naher Verwandter im Ausland gestorben sein. Rechtlich gesehen ist die letzte Variante die korrekte ("zur Vermeidung außergewöhnlicher Härten")

Welche Bescheinigung wird dir denn verwehrt? Die Bescheinigung über die NE bevor du den neuen Termin hattest?

Für die Erteilung als Klebeetikett müssen ja auch Fingerabdrücke abgegeben werden. Normalerweise wird dann auch bei der normalen Bestellvariante als Karte eine Bescheinigung ausgestellt, dass die NE bei der Bundesdruckerei bestellt worden ist. Alles andere wäre schon sehr unüblich.
Sprich, wenn das Klebetikett in Frage kommt für dich, müsste spätestens dann auch sowieso die Möglichkeit einer Bescheinigung bestehen.

e: jetzt mal außer acht gelassen, dass du dann später noch einen Termin bräuchtest, da die Erteilungen als Klebeetikett nur für kurze Zeit ausgestellt werden

Titel: Re: Niederlassungserlaubnis Nachweis
Beitrag von dim4ik am 13.11.2023 um 22:31:52

Puncherfaust schrieb am 13.11.2023 um 16:15:56:
bei einigen davon könnte dein Problem für so einen Ausnahmefall reichen, bei anderen muss dafür quasi schon ein naher Verwandter im Ausland gestorben sein. Rechtlich gesehen ist die letzte Variante die korrekte ("zur Vermeidung außergewöhnlicher Härten")

Ist ein drohender Verlust eines neuen Jobs als Härte außergewöhnlich genug?

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